Was bedeuten 600 tvl

Wer sich im öffentlichen Dienst (also bei Institutionen von Bund, Ländern und Kommunen) bewerben möchte, kann sein erwartbares Gehalt recherchieren, da die Vergütungen im öffentlichen Dienst in Tarifverträgen festgeschrieben sind. Bei Beschäftigung durch den Bund oder durch eine Kommune bestimmen Tarifverträge die Vergütung im öffentlichen Dienst. Den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) gibt es für bestimmte Berufs- und Beschäftigtengruppen in speziellen Versionen, zum Beispiel „TVöD SuE“ für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst oder „TVöD BT-K“ für Beschäftigte im Krankenhaus.

Für Einrichtungen der Länder (z.B. die Universitäten) gelten verschiedene Tarifverträge: In Berlin und Hessen gilt der TVöD jeweils modifiziert um länderspezifische Angleichstarifverträge („Angleichs- TV Land Berlin“, bzw. „TV-H“). Die Gehälter der übrigen Bundesländer sind im „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) geregelt, der wiederum in die Tarifgebiete West und Ost geteilt ist. Auch hier gibt es Modifizierungen für bestimmte Beschäftigtengruppen innerhalb der Bundesländer.

Als Anlage zu den Tarifverträgen gibt es Entgelttabellen, aus denen das zu erwartende Gehalt entnommen werden kann. Die aktuellen Entgelttabellen für den öffentlichen Dienst können zum Beispiel unter http://tarifoed.verdi.de eingesehen werden.

Vergütung im öffentlichen Dienst – Entgelttabellen

Auf den ersten Blick sieht so eine Entgelttabelle irritierend aus. Um Ihr Gehalt herauszufinden, müssen Sie wissen, in welcher Zeile und Spalte der Entgelttabelle Sie nachsehen können. Also in welche Entgeltgruppe Sie eingeordnet werden. Wenn Sie das System aber erst einmal verstanden haben, erfahren Sie nicht nur, wie viel Sie bei einer Einstellung verdienen werden, sondern auch, mit welchen Gehaltserhöhungen Sie rechnen können und was das Maximalgehalt ist, das Sie erreichen können.Dies sind wichtige Hinweise bei der Entscheidung zwischen einer Karriere im öffentlichen Dienst und einer in der freien Wirtschaft, denn gerade in Spitzenpositionen können sich die Gehälter im öffentlichen Dienst deutlich von denen in der Industrie unterscheiden.

Das System für die Vergütung im öffentlichen Dienst ist folgendermaßen aufgebaut: Es gibt verschiedene Entgeltgruppen, in die Arbeitnehmer vor allem aufgrund ihrer formalen Ausbildung eingruppiert werden. Eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-3 Jahren – etwa zum Laboranten oder Technischen Assistenten – führt zu einer Eingruppierung in die Entgeltgruppen E5 bis E8. Ein Bachelor– oder ein Fachhochschul-Abschluss führen zu einer Eingruppierung in eine der Gruppen E9 bis E12. Ein Masterabschluss, ein wissenschaftliches Hochschulstudium und eine Promotion bedeuten eine Eingruppierung in die Gruppen E13 bis E15.

Entgeltgruppen nach Ausbildung/Studium

E 5-8: Ausbildung 2-3 Jahre
E9-12: Bachelor- oder Fachhochschulabschluss
E13-15: Masterabschluss

Häufig finden Sie in der Stellenausschreibung nicht nur Angaben dazu, nach welchem Tarifvertrag Sie bezahlt werden, sondern auch Angaben zu der Entgeltgruppe, in der die Stelle angesiedelt ist. Die Angabe „Entlohnung nach TVöD Bund 13“ bedeutet zum Beispiel, dass der „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Bund“ gültig ist und die Stelle in der Entgeltgruppe 13 angesiedelt ist. Ein Berufseinsteiger würde hier ein Gehalt von ca. 4056,62€ im Monat erhalten (gültig ab 01.07.2020).

Innerhalb jeder Entgeltgruppe gibt es bis zu sechs Stufen. Eine höhere Einstufung bedeutet ein entsprechend höheres Gehalt. Das wichtigste Kriterium für die Einordnung in diese Stufen ist die Berufserfahrung. Die Einstiegsstufe ist Stufe 1, aus dieser gelangt man nach einem Jahr in Stufe 2, nach dem dritten Jahr in Stufe 3 und so weiter. Höhere Einstufungen sind aber zum Beispiel aufgrund besonderer Qualifizierungen möglich. Die höchste Stufe (und damit das Maximalgehalt) erreichen die Entgeltgruppen E9 bis E15 nach 10 Jahren mit Gruppe 5, die Entgeltgruppen E1 bis E8 nach 15 Jahren mit Stufe 6.

Die höchste Stufe für einen Angestellten in Entgeltgruppe 13 des TVöD Bund wäre Stufe 6 mit 5899,26 € (gültig ab 01.02.2020).

Eine Höhergruppierung in die nächsthöhere Entgeltgruppe ist ab Stufe 3 möglich. Normalerweise bleibt man zwar in der Entgeltgruppe, der man zu Beginn des Arbeitsverhältnisses zugeteilt wird. Wenn sich die Aufgaben ändern, zum Beispiel indem man Personalverantwortung übernimmt, ist eine Umgruppierung aber möglich. Dies ist kein Automatismus, sondern sollte selbstständig eingefordert werden. Eine Höhergruppierung in die nächste Entgeltgruppe geht meist mit einer Rückstufung um eine Stufe einher. Man gelangt also zum Beispiel von 13-4 auf 14-3.

Im Bereich Wissenschaft ist eine „Vorweggewährung von Stufen“ möglich, somit kann man schon bei der Einstellung eine höhere Entgeltgruppe verhandeln.

Jahressonderzahlung (Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld) in % eines Monatsgehalts

Angestellte des öffentlichen Dienstes erhalten neben ihrer überlichen Vergütung eine Jahressonderzahlung (Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld), die nach den regulären Monatsgehältern ausgerichtet ist. Bei steigender Entgeltgruppe fällt sie prozentual geringer aus. In den neuen Bundesländern fällt die Sonderzahlung im TV-L generell geringer aus.

Entgeltgruppe Tarifgebiet West Tarifgebiet Ost
E1 bis E8 95% 95%
E9 bis E11 50% 50%
E14 und E15 35% 35%

Auch eine übertarifliche Bezahlung ist möglich, zum Beispiel als Anreiz, wenn es nur wenige Wissenschaftler gibt, die für diese Stelle in Frage kämen. Neben dem Gehalt gibt es auch im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, Zusatzleistungen zu erhalten, etwa eine betriebliche Altersvorsorge oder die Möglichkeit, vergünstigt in einer Kantine/ Mensa zu essen.

Arbeitsbedingungen

Einige Stellen, die im öffentlichen Dienst ausgeschrieben werden, sind befristete Stellen. Man schließt also einen Arbeitsvertrag ab, der nach einer bestimmten Zeit automatisch ausläuft, ohne dass eine Kündigung notwendig ist. Ein Grund für die Befristung ist zum Beispiel die Laufzeit des Projekts, für das man angestellt wird. Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im „Teilzeit- und Befristungsgesetz“ geregelt.Der Befristung von Arbeitsverträgen und vor allem der Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen sind allerdings Grenzen gesetzt, z.B. durch das „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“ und das „Wissenschaftszeitvertragsgesetz“ (WissZeitVG), das die vorhergehenden Sonderregelungen des Hochschulrahmengesetzes für die Qualifizierungsphase (§§ 57a ff. HRG) im Wesentlichen unverändert übernommen hat. Für befristete Arbeitsverträge gelten dieselben Eingruppierungsgrundsätze wie für unbefristete Stellen. Es gibt also keine höheres Gehalt für weniger Sicherheit.

Die wöchentliche Arbeitszeit im öffentlichen Dienst liegt bei einer vollen Stelle, je nach Tarifvertrag zwischen 39 und 40 Stunden. Prinzipiell ist auch eine Teilzeitbeschäftigung möglich, insbesondere, wenn minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Familienmitglieder betreut werden. Meist ist in den entsprechenden Stellenanzeigen vermerkt, ob die Stelle teilzeitfähig ist.
Mehrarbeit und Überstunden sollen vor allem durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Das heißt, die Arbeit, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgeht, wird nicht zusätzlich vergütet, sondern die Zeit kann später frei genommen werden. Die Tarifverträge ermöglichen flexible Arbeitszeitmodelle bis hin zur Nutzung von Lebensarbeitszeitkonten, in denen geleistete Überstunden und Mehrarbeit nicht verfallen, wenn sie nicht innerhalb kurzer Zeit ausgeglichen werden. Theoretisch ist es also möglich, sein ganzes Arbeitsleben lang Überstunden anzusammeln und dann dementsprechend eher in Rente zu gehen.

Urlaubsanspruch

Alter bis 55 Jahre – 29 Tage
Alter über 55 Jahre – 30 Tage

Der Urlaubsanspruch im öffentlichen Dienst richtet sich nach dem Lebensalter: Vor dem vollendeten 55. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf 29 Urlaubstage, und ab dem vollendeten 55. Lebensjahr auf 30 Urlaubstage.

Nicht alle Stellen im öffentlichen Dienst werden direkt aus öffentlichen Mitteln finanziert. Unterschieden wird zwischen „Erstmitteln“, die direkt aus dem Etat oder Haushalt der Einrichtung stammen, an der man angestellt ist und „Drittmitteln“, die entweder von öffentlichen Förderern stammen (z.B. der DFG) oder von nichtöffentlichen Geldgebern (z.B. der Industrie) zur Verfügung gestellt werden. Mittel öffentlicher Förderer werden teilweise auch als „Zweitmittel“ bezeichnet. Viele Stellen im akademischen Mittelbau sind befristet und werden von der Arbeitsgruppe oder vom Angestellten selbst eingeworben.

Promotionsstellen werden häufig als Teilzeitstellen ausgeschrieben und bezahlt – erwartet wird jedoch eine Vollzeitleistung. Zudem variiert der Anteil der Zeit, in der der Doktorand an seiner Doktorarbeit arbeiten kann. In der Regel werden Praktika oder Übungen betreut oder auch andere Tätigkeiten für das Institut geleistet. Viele Universitäten und Institute regeln die Besonderheiten von Promotionsverträgen in gesonderten Rahmenvereinbarungen.

Vergütung im öffentlichen Dienst – Entgeltgruppe W

Die sogenannte W-Besoldung („W“ steht für Wissenschaft), die für Professoren eingerichtet wurde und 2005 die C-Besoldung ablöste, ist ein Sonderfall. Professoren erhalten eine Kombination aus Grundgehalt und leistungsbezogenen Bezügen. Der leistungsbezogene Anteil kann selbstständig ausgehandelt werden.

Der Grundgedanke dahinter ist es, Leistung und besonderes Engagement in der Wissenschaft zu belohnen, statt ein höheres Gehalt lediglich von den Dienstjahren abhängig zu machen. Professoren können die Besoldungsgruppe W2 oder W3 erreichen, Juniorprofessoren erhalten die Besoldungsgruppe W1. Die Grundgehälter variieren je nach Bundesland.

Die Zulagen können für besondere Leistungen in Forschung, Lehre, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung ausgehandelt werden; als Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge; für die Wahrnehmung von Funktionen oder besonderen Aufgaben im Rahmen der Hochschulselbstverwaltung oder der Hochschulleitung, sowie als nicht ruhegehaltsfähige Zulage für die Einwerbung von Drittmitteln. Diese Leistungszulagen können eine Höhe von mehreren tausend Euro erreichen, z.B. bei der Übernahme einer leitenden Funktion – wie die des Dekans.

Das neue Vergütungssystem hat zu Diskussionen und Gerichtsverfahren geführt, da Professoren durch die niedrigeren Grundgehälter zum Teil weniger verdient haben als Lehrer. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb im Februar 2012 entschieden, dass das System überarbeitet werden muss, da die W2-Besoldung „evident amtsunangemessen“ sei. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Neuregelung der Professorenbesoldung wurde vom Bundeskabinett Ende Januar 2013 beschlossen und trat ein halbes Jahr später in Kraft.

Die Gesetzesänderungen beinhalten im Wesentlichen eine Anhebung der Grundgehälter der Professoren der Besoldungsgruppen W2 und W3 sowie die Einführung von Erfahrungsstufen. Demnach erhält ein W2-Professor beim Bund monatlich zwischen 6.022 und 6.730 € Grundgehalt, ein W3-Professor zwischen 6.730 und 7.675 €. Diese neue Gehaltsstruktur stellt sowohl eine amtsangemessene als auch leistungsbezogene Besoldung sicher.

Tom Wiegand

Dipl.-Biol. Tom Wiegand, MBA