Beamter auf Lebenszeit: Diesen Status wollen die meisten Beamten in Ihrer Laufbahn erreichen. Doch der Weg dorthin ist nicht leicht, denn es müssen zahlreiche Stationen durchlaufen werden. Grundsätzlich darf nur auf Lebenszeit verbeamtet werden, wer: Show
Wie genau die Voraussetzungen aussehen und wie sich die Probezeit gestaltet, möchten wir in diesem Ratgeber genauer erklären. Was sagt der §7 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) aus? Der §7 des BBG gibt genau vor, welche Kriterien jemand erfüllen muss, um in das Beamtenverhältnis einberufen werden zu können. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Bei speziellen Aufgaben ist es zwingend erforderlich, dass nur eine Deutsche oder ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 in ein Beamtenverhältnis berufen werden. Für das Bundesministerium des Innern besteht allerdings die Möglichkeit, Ausnahmen zuzulassen. Das ist dann hilfreich, wenn ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht, einen bestimmten Beamten zu berufen. Was passiert während der Probezeit / Bewährungszeit? Ob ein Beamter sich für die Verbeamtung auf Lebenszeit bewährt, wird in der Probezeit festgestellt. Es gilt allerdings ein sehr strenger Maßstab. Insgesamt dauert die Probezeit wenigstens 3 Jahre. Hat der Beamte vorher eine gleichwertige Tätigkeit durchgeführt, die als Probezeit angerechnet werden kann, so darf trotzdem eine Mindestprobezeit von einem Jahr nicht unterschritten werden. Dienstunfähigkeit!? Ein Ratgeber für Betroffene – verfasst vom Fachanwalt Michael Else. Michael Else hat über zehn Jahre Erfahrung im Verwaltungsrecht im Öffentlichen Dienstrecht, insbesondere im Beamten- und Disziplinarrecht. Weitere Infos Alle Verfahren und Kriterien zur Bewährungsfeststellung werden von der Bundesregierung geregelt, genauso wie die Anrechnung von Zeiten und die Festlegung der Mindestprobezeit. Besteht ein Beamtenverhältnis auf Probe, so muss dieses nach spätestens fünf Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt werden, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Geht ein Beamter allerdings in Elternzeit oder erhält eine Beurlaubung, so muss diese Zeit im Anschluss an die Probezeit angehängt werden. Beamter auf Lebenszeit: Gesundheitsvorsorge nicht vergessen Gerade vor der Verbeamtung auf Lebenszeit ist es wichtig, sich über die richtige Gesundheitsversorgung Gedanken zu machen. Auch als Anwärter ist man schon beihilfeberechtigt, muss jedoch fehlende Versorgungbausteine mit einer PKV ausgleichen. In einem weiteren Artikel von uns haben wir bereits erklärt, wie man die richtige private Krankenversicherung finden kann und welche Leistungen sie erbringt. So bleibt man bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit vollständig abgesichert. Wie erfolgt die Gesundheitsprüfung bei der Verbeamtung auf Lebenszeit? Grundsätzlich obliegt es dem jeweiligen Dienstherrn zu entscheiden, ob eine Verbeamtung auf Lebenszeit in Frage kommt. Trotzdem gibt es Situationen, in denen der Dienstherr ohne die Hilfe einer Gesundheitsprüfung nicht einschätzen kann, ob ein Mitarbeiter geeignet ist. Hierzu kann er dann den Amtsarzt einschalten. Dieser erstellt eine Prognose, in welcher Zeit und mit welchen körperlichen und psychischen Krankheiten zu rechnen ist. Krankheiten die eine Arbeit als Beamter auf Lebenszeit gefährden können, müssen dem Amtsarzt genannt werden. Inzwischen stehen psychische Erkrankungen einer Laufbahn jedoch nicht mehr im Weg. Ganz im Gegenteil kann eine abgeschlossene Therapie ohne Rückfallrisiko sogar dazu beitragen, die Verbeamtung auf Lebenszeit zu befürworten. Gibt es eine Altersgrenze für die Verbeamtung auf Lebenszeit? Nachdem es viele Jahre lang eine intensive Diskussion um die Höchstaltersgrenze für Beamte gegeben hat, wurde diese im März 2010 zunächst außer Kraft gesetzt. Inzwischen gibt es jedoch eine rechtskonforme Grundlage. Am 01.März 2014 wurde die Altersgrenze für die Verbeamtung auf Lebenszeit auf 50 Jahre festgelegt. Eine Ernennung muss also allerspätestens einen Tag vor dem 51. Geburtstag durchgeführt werden.
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