Winfried Kretschmann lockert die Corona-Regeln in Baden-Württemberg. Foto: dpa/Bernd Weißbrod
Nach monatelanger Durststrecke dürfen Clubs und Discos bald wieder öffnen. Das Land drückt nun bei den Lockerungen aufs Tempo. Nur bei bei einem traditionellen Brauch will Kretschmann hart bleiben.
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Stuttgart - Baden-Württemberg schafft schon Mitte nächster Woche zahlreiche tiefgreifende Corona-Auflagen ab und öffnet damit schneller als im Bund-Länder-Beschluss vorgesehen. Das bestätigte eine Regierungssprecherin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Mit der Rückkehr zur Warnstufe dürfen Clubs und Discos nach dreimonatiger Schließung nun unter bestimmten Bedingungen wieder öffnen, die Zugangsregeln für Restaurants werden gelockert, Messen sind wieder erlaubt und bei Veranstaltungen werden deutlich mehr Zuschauer zugelassen.
Nur bei Fastnachtsumzügen will Regierungschef Winfried Kretschmann hart bleiben. „Zur Fasnet ist fast alles erlaubt wie sonst auch bei Veranstaltungen - außer Umzüge. Daran wird sich jetzt erstmal nichts ändern“, sagte der Grünen-Politiker am Donnerstag in Ulm. Am nächsten Donnerstag (24.2.) beginnt mit dem „Schmotzigen Dunschtig“ die Hochphase der närrischen Saison. Eine Woche lang zelebrieren dann die Narren oft je nach Region individuelle Brauchtümer.
Corona-Verordnung soll angepasst werden
Die neue Corona-Verordnung soll in der kommenden Woche im Kabinett erneut angepasst werden, wie eine Regierungssprecherin ankündigte. „In Baden-Württemberg werden dann nicht mehr die Regelungen der Alarmstufe I, sondern die der angepassten Warnstufe gelten.“ Es werde damit ab Mittwoch oder Donnerstag (23./24.2.) weitere Lockerungen geben. „Das betrifft etwa die privaten Kontaktbeschränkungen, Veranstaltungen, Messen, Gastronomie, Clubs und Diskotheken.“ In den meisten Bereichen soll dann nur noch die 3G-Regel gelten, das heißt, dass auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Test Zugang haben.
Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom Mittwoch ist dieser weitere Öffnungsschritt eigentlich erst für den 4. März, also eine gute Woche später, vorgesehen. Die Sprecherin ergänzte zur Verordnung des Landes: „Dabei werden die MPK-Beschlüsse und die Stufenlogik des Landes so weit wie möglich harmonisiert.“
Bisher gilt im Südwesten die Alarmstufe I, doch die Grenzwerte für das Erreichen dieser Stufe sollen angepasst werden. Hintergrund ist, dass wegen der etwas milderen Omikron-Variante das Gesundheitssystem nicht mehr so stark belastet ist wie bei Delta. Der Grenzwert für die Alarmstufe I - also die Hospitalisierungsinzidenz - soll dem Vernehmen nach in der neuen Verordnung von 3 auf 14 oder 15 angehoben werden. Die Zahl der Corona-Infizierten, die innerhalb einer Woche und pro 100 000 Einwohner auf eine Normalstation in eine Klinik kamen, liegt derzeit bei knapp 8.
Regeln für private Kontakte werden erleichtert
Nächste Woche sollen auch die Regeln für private Kontakte erleichtert werden. Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene gibt es im Südwesten schon länger nicht mehr. Für Ungeimpfte gilt in der Warnstufe dann, dass sich ein Haushalt mit fünf weiteren statt bisher nur mit zwei weiteren Personen treffen darf. Im Einzelhandel müssen sowieso nur noch Masken getragen werden.
In der Gastronomie und Hotellerie sollen voraussichtlich ab Mitte nächster Woche ebenfalls wieder die 3G-Regeln gelten. In der Warnstufe war ursprünglich noch 2G für Innenräume und 3G für Tische im Freien vorgesehen. Hier hat sich die Regierung aber dem Vernehmen nach nun auf eine einheitliche 3G-Regel verständigt, wie auch im Bund-Länder-Beschluss für 4. März vorgesehen. Messen können wieder unter 3G-Bedingungen stattfinden; sie waren seit Monaten ebenfalls untersagt. In Clubs und Diskotheken sind allerdings nur Genesene und Geimpfte mit Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) zugelassen.
Bei überregionalen Großveranstaltungen - inklusive Sport - soll nach dem Bund-Länder-Beschluss gelten: im Innenbereich eine Auslastung bis 60 Prozent der Höchstkapazität, das heißt maximal 6000 Zuschauer. Im Außenbereich sollen bis zu 75 Prozent der Höchstkapazität, maximal
25 000 Zuschauer, zugelassen werden. An diesen Regeln wurde in der Landesregierung bis zuletzt noch gearbeitet. Kretschmann will die Pläne an diesem Freitag im Landtag vorstellen. Für Fastnachtsveranstaltungen in Räumen würden die gleichen Regeln gelten wie für andere Veranstaltungen auch, sagte er. „Nur Fastnachtsumzüge werden wir nicht genehmigen.“
Baden-Württemberg lockert: Bei den Narrentreffen soll neben der 3G-Regel auch eine FFP2-Maskenpflicht gelten (Archivbild vom 15. Februar 2021). Foto: dpa/Sebastian Gollnow
Deutschland öffnet wieder – und Baden-Württemberg noch ein bisschen früher. Das Ende der Corona-Pandemie steht zwar noch in den Sternen, aber zumindest viele der bisherigen Beschränkungen fallen weg oder werden gelockert. Eine Übersicht, was in Baden-Württemberg gilt.
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Bis zum 20. März sollen bundesweit in drei Schritten die meisten sogenannten tiefgreifenden Corona-Maßnahmen ad acta gelegt werden. Im Südwesten beginnt die erste Lockerungsphase früher – also am Mittwoch, dem 23. Februar.
Laut Ministerpräsident Winfried Kretschmann tritt man in eine „neue Phase der Pandemie“ und die Zeichen stehen auf Lockerungen. Diese müssten allerdings „kontrolliert“ sein.
„Lockerungen ja, aber nicht überhastet, nicht mit einem großen Knall, sondern schrittweise und konditioniert – gekoppelt an die Zahl der Einweisungen in unsere Krankenhäuser und Intensivstationen“, fasst der Grünen-Politiker zusammen.
Das gilt ab Mittwoch in Baden-Württemberg
Privatbereich
Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im Privatbereich werden fallen gelassen.
Einzelhandel
Für den Einzelhandel heißt es in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes: „Ohne weitere Regelungen – Im Einzelhandel entfallen die Zugangsbeschränkungen für Kundinnen und Kunden.“
Gastronomie
Für Gastronomie, Kultur- und Freizeit-Veranstaltungen sowie Messen gilt ab Mittwoch ebenfalls die 3G- statt der 2G-Regel. Auch Ungeimpfte haben dann mit einem aktuellen Test wieder Zugang.
Clubs und Diskotheken können unter strengen hygienischen Bedingungen wieder öffnen.
Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen im Innenbereich werden 6000 Zuschauer zugelassen, im Freien sind es 25 000.
Diese Regelungen gelten auch für Fastnachts -Veranstaltungen in Innenräumen. „Veranstaltungen zur Pflege des örtlichen Fasnet-Brauchtums sind in Absprache mit den zuständigen Behörden unter der 3G-Regel möglich“, betont Kretschmann.
Veranstaltungen und Umzüge würden in diesem Jahr wieder stattfinden können, sofern sie überschaubar und kontrollierbar sind, berichtet der Präsident der Vereinigung Schwäbisch-Alemannischer Narrenzünfte (VSAN), Roland Wehrle.
Am Donnerstag (24. Februar) beginnt mit dem „Schmotzigen Dunschtig“ die Hochphase der närrischen Saison. Eine Woche lang zelebrieren die Narren ihre Brauchtümer. Bei den Narrentreffen soll neben der 3G-Regel auch eine FFP2-Maskenpflicht gelten.
Maskenpflicht
Die Maskenpflicht gilt weiterhin generell in öffentlichen geschlossen Räumen. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen.
Geimpfte, Genesene
Für Geimpfte und Genesene gibt es auch weiterhin keinerlei Beschränkungen bei privaten Treffen und Feiern.
Ungeimpfte
Für Ungeimpfte gilt, dass sich künftig ein Haushalt mit zehn Personen treffen darf statt nur mit zwei, wobei Geimpfte, Genesene und Kinder bis 13 Jahre nicht mitzählen.
Stufensystem
Bisher gilt im Südwesten die sogenannte Alarmstufe I. Die Grenzwerte für das Erreichen dieser Stufe werden nun angehoben – genauer gesagt die Zahl der Corona-Infizierten, die innerhalb einer Woche und pro 100 000 Einwohner auf eine Normalstation in eine Klinik kommen.
Ab Mittwoch gilt dann die Warnstufe, die ab einer Hospitalisierungsinzidenz von vier oder 250 Covid-Patienten auf den Intensivstationen in Kraft tritt.
Die Alarmstufe tritt ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 15 oder 390 Patienten auf den Intensivstationen in Kraft.
Die bisherige Alarmstufe II wird ersatzlos gestrichen.