Das Elterngeld beantragen Väter und Mütter bei der Elterngeldstelle, die Elternzeit hingegen beim Arbeitgeber. Eltern müssen die Elternzeit schriftlich beantragen. Eine E-Mail oder ein Fax reicht nicht. Am besten geben Arbeitnehmer den Antrag in der Personalabteilung ihres Arbeitgebers persönlich ab und lassen sich sich den Empfang bestätigen. Nutzen Sie unser Musterformular für den Antrag auf Elternzeit. Show
Regeln für die Aufteilung der drei Jahre ElternzeitBei der Aufteilung der drei Jahre Elternzeit auf die Phase zwischen Geburt und dem achten Geburtstag des Kindes sind Eltern zwar grundsätzlich frei. Das Gesetz machte aber einige Vorgaben:
Tipp für Zwillingseltern: Wenn Sie die Elternzeit geschickt verteilen, können Sie insgesamt sechs Jahre in Elternzeit gehen. Beispiel: Eine Zwillingsmutter nimmt nach ihrem Mutterschutz zunächst zwei Jahre Elternzeit für Zwilling 1, im Anschluss daran bis zum dritten Geburtstag ihrer Kinder ein Jahr Elternzeit für Zwilling 2. Ab dem dritten Geburtstag nimmt sie zwei Jahre Elternzeit für Zwilling 2 und anschließend das noch übrige Elternzeitjahr für Zwilling 1. Elternzeit, Steuern, Elterngeld, Teilzeit – alle InfosDie wichtigsten Infos rund ums Elterngeld Viel mehr Elterngeld mit der richtigen Steuerklasse So beantragen Sie das Elterngeld Elterngeld und Teilzeitarbeiten – so holen Sie alles raus Fristen für die Anmeldung der ElternzeitGrundsatz Siebenwochenfrist. Die Anmeldung der Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit erfolgen. Da Arbeitnehmerinnen nach der Geburt ihres Kinder in der Regel noch acht Wochen in Mutterschutz sind, reicht es also, wenn sie die Elternzeit-Anmeldung in der ersten Woche nach dem Geburtstermin beim Arbeitgeber einreichen. 13-Wochenfrist bei Elternzeit nach drittem Geburtstag. Wer mit der Geburt des Kindes noch nicht seine gesamte Elternzeit beim Arbeitgeber verplant – sprich: angemeldet - hat und sich erst nach dem dritten Geburtstag seines Kindes entscheidet, noch übrigen Elternzeit zu nehmen, muss die Auszeit nicht sieben Wochen, sondern 13 Wochen vorher anmelden. Frist verpasst. Falls Eltern sich bei der Frist verrechnen, verschiebt sich der Elternzeitbeginn automatisch nach hinten. Eine Mutter hat mit der Geburt ein Jahr Elternzeit angemeldet. Sechs Wochen vor dem zweiten Geburtstag meldet sie für das dritte Lebensjahr ihres Kindes ein weiteres Elternzeitjahr an, welches mit dem zweiten Geburtstag beginnen soll. Da sie die siebenwöchige Anmeldefrist nicht eingehalten hat, verschiebt sich der Beginn des Elternzeitjahrs automatisch um eine Woche (nach dem zweiten Geburtstag). Die Mutter muss keinen neuen Elternzeit-Antrag beim Arbeitgeber abgeben. Natürlich kann das Elternzeitjahr auch mit dem zweiten Geburtstag des Kindes beginnen, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist und freiwillig auf die Einhalten der Siebenwochenfrist verzichtet. So beantragen Väter Elternzeit. Väter, die mit dem Tag der Geburt ihres Kindes in Elternzeit gehen möchten, nennen in ihrem Elternzeit-Antrag am besten nicht den prognostizierten Geburtstermin als Start für die Elternzeit (an den halten sich viele Kinder nicht!), sondern schreiben im Antrag, dass sie „ab Geburt“ in Elternzeit gehen wollen. Elternzeit-Anmeldung später verändernWenn Eltern vor dem dritten Geburtstag ihres Sprösslings in Elternzeit gehen wollen, müssen sie zunächst mindestens verbindlich angeben, welche Elternzeit sie bis zum zweiten Geburtstag des Kindes nehmen. Beispiel: Eine Frau beantragt Elternzeit vom Ende des Mutterschutzes bis zum Zeitpunkt, in dem das Kind eineinhalb Jahre alt. Mit der Anmeldung hat sie für das letzte Halbjahr bis zum zweiten Geburtstag ihres Kindes auf Elternzeit verzichtet. Diese Festlegung kann sie später ohne Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr einfach verändern, wenn sie zum Beispiel nach dem ersten Lebensjahr feststellt, dass sie doch lieber zwei volle Jahre Elternzeit nehmen würde. Tipp: Legen Sie sich immer erst einmal nur für die ersten beiden Jahre nach der Geburt fest. Über die restliche Elternzeit können Sie später noch entscheiden, unter Beachtung der Anmeldefristen von sieben bzw. 13 Wochen. Wann ein Elternzeit-Antrag geändert werden kannNur in Ausnahmefällen, können Eltern eine beim Arbeitgeber schon angemeldete Elternzeit später noch verändern. Folgende Umstände berechtigen zu einer nachträglichen Änderung des Elternzeitwunsches:
Elternzeit und Elterngeld aufeinander abstimmenFür Arbeitnehmer, die Elterngeld beantragen ist es sehr wichtig, dass sie ihre Elternzeit entlang der Elterngeldphase nehmen. Da Elterngeld nicht für Kalendermonate, sondern für Lebensmonate des Kindes gezahlt wird, sollte die Elternzeit entsprechend für Lebensmonate des Kindes beantragt werden (Elterngeld: Anspruch, Dauer, Höhe, Berechnung). Beispiel Elternzeit auf Lebensmonate des Kindes legen: Ein Kind wird am 28. April 2022 geboren. Der Vater will für den 13. und 14. Lebensmonat des Kindes Elterngeld beantragen. Er sollte Elternzeit exakt für die Zeit vom 28. April 2023 bis 27. Juni 2023 beim Arbeitgeber anmelden. Tut er das nicht und verdient er noch (teilweise) Gehalt in einem Lebensmonat, für den er Elterngeld beantragt hatte, wird das Elterngeld gekürzt oder im schlimmsten Fall sogar überhaupt nicht gezahlt. Väter dürfen für die Zeit ihres Elterngeldbezuges auch auf gar keinen Fall Resturlaub im Job nehmen. Erholungsurlaub kann rechtlich keine Elternzeit sein, hat das Bundessozialgericht geurteilt (Resturlaub für Babypause eingereicht – Elterngeldanspruch weg). Mit anderen Worten: Wer im Urlaub ist, kann kein Elterngeld vom Amt bekommen, selbst wenn er sich im Urlaub um sein Kind kümmert. Was ist mit Elternzeit wenn Kind früher kommt?Bei einer Frühgeburt verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt und der damit verbundene Bezug von Mutterschaftsleistungen. Elterngeld erhalten Sie ab dem tatsächlichen Geburtstermin. Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Termin oder früher zur Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld.
Wann muss ich Elternzeit einreichen?Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.
Wie ist das mit dem Mutterschutz Wenn das Baby früher kommt?Wenn Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt, dann dauert die Mutterschutzfrist insgesamt trotzdem 14 Wochen. Sie endet also nicht schon 8 Wochen nach der Geburt, sondern ein paar Tage später - so viele Tage später, wie Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen ist.
Wird Elternzeit ab Geburt gerechnet?Grundsätzlich haben Eltern den Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Diese beginnt mit der Geburt des Kindes und endet spätestens mit dessen 8. Geburtstag. Da die Elternzeit aufgeteilt werden kann, müssen nicht alle Monate sofort beansprucht werden.
Wer bestimmt den Zeitpunkt der Elternzeit?Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen. Gemäß § 16 BEEG muss sich der Arbeitnehmer gleichzeitig für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren verbindlich festlegen, wie er die Elternzeit ausgestalten möchte.
Wie muss ich Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen?Dies geschieht direkt bei Ihrem Arbeitgeber. Möchten Sie erstmals nach der Geburt Ihres Kindes Elternzeit beantragen, so muss diese mindestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Dies geschieht schriftlich.
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