Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, macht sich im Vorfeld selten Gedanken um den Führerschein. Dabei ist der deutsche Führerschein keineswegs weltweit ohne Weiteres gültig. Im europäischen und nicht-europäischen Ausland gibt es bestimmte Regeln, die es einzuhalten gibt.
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Unter den EU-Staaten gilt inzwischen eine Einigung, dass alle EU-Führerscheine (alt und neu) innerhalb der Grenzen gültig sind. Dennoch melden sich immer wieder Urlauber, die Probleme mit ihrer alten Fahrerlaubnis haben. Um Ärger oder sogar Bußgelder zu vermeiden, ist es daher ratsam, vor einer Reise ins Ausland den alten Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein einzutauschen. Generell gelten für den nationalen und internationalen Führerschein die folgenden Regeln.
Deutscher Führerschein in Europa
Grundsätzlich ist der deutsche Führerschein in allen EU-Ländern ohne Einschränkung gültig, dazu gehören auch die EWR-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein. Zu diesem Abkommen haben sich die EU-Staaten offiziell geeinigt. Um Probleme zu vermeiden, empfehlen Verbraucherschützer und Automobilklubs wie der ADAC aber trotzdem das Mitführen der entsprechenden EU-Verordnung in Schriftform. Diese können Sie ganz einfach einer der genannten Institutionen anfordern und herunterladen. Darüber hinaus gilt der die deutsche Fahrerlaubnis in der Regel auch ohne Einschränkung in den europäischen Staaten Bosnien-Herzegowina, Serbien, Schweiz und Türkei.
Wo wird ein internationaler Führerschein benötigt?
Der ADAC empfiehlt auch für einige europäische Staaten das zusätzliche Mitführen eines internationalen Führerscheins. Dazu gehören Albanien, Moldawien, Russland, Ukraine und Weißrussland. Für einen internationalen Führerschein muss allerdings ein Antrag bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes gestellt werden. Hierfür benötigen Sie ihre deutsche Fahrerlaubnis sowie ein Passfoto. Die Kosten belaufen sich auf rund 15 Euro. Wichtig: Der internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit der nationalen Fahrerlaubnis gültig.
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Verrückte Nachbarn: Kennen Sie diese kuriosen europäischen Verkehrsregeln?
13. Juli 2014Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte darüber hinaus im gesamten Nicht-EU-Ausland einen internationalen Führerschein bei sich führen. Zwar wird in Ländern wie den USA in der Regel auch die deutsche Fahrerlaubnis als solche akzeptiert, mit beiden Versionen sind Sie aber auf der sicheren Seite. Über die jeweiligen Länderregelungen können Sie sich vor einer Reise ins Ausland auch beim Auswärtigen Amt informieren.
Die Schule ist aus, der Sommer hat begonnen, der Führerschein ist frisch in der Tasche. Demnächst werden sich viele Fahranfänger auf den Weg ins benachbarte Ausland machen. "In einigen unserer Nachbarländer gelten spezielle Vorschriften für Führerschein-Neulinge – diese sollte man unbedingt kennen", sagt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. Achtung: Ist man im Besitz der L17-Lenkberechtigung, darf man damit vor dem 18. Geburtstag nur ins Nachbarland Deutschland fahren (außerdem: Vereinigtes Königreich und Dänemark). Nach dem 18. Geburtstag kann mit der L17-Lenkberechtigung überall im Ausland gefahren werden. Die Ausbildungsfahrten für den L17-Führerschein dürfen ohnehin nur innerhalb Österreichs absolviert werden.
- Italien: Die italienischen Verkehrsregeln sind für Führerschein-Neulinge innerhalb der ersten drei Jahre streng: Es gilt die 0,0-Promillegrenze und auf Autobahnen sind maximal 100 km/h, auf Schnellstraßen maximal 90 km/h erlaubt.
- Kroatien: In Kroatien dürfen Fahrer unter 25 Jahren bis 80 km/h auf Landstraßen, bis 100 km/h auf Schnellstraßen und bis 120 km/h auf Autobahnen fahren. "Diese Regelung betrifft eigentlich nur kroatische Staatsangehörige. Um Probleme vor Ort zu vermeiden, sollten sich auch österreichische Junglenker an die Vorschrift halten", rät die ÖAMTC-Expertin. Ein Alkoholverbot gilt für alle Lenker unter 24 Jahren.
- Slowenien: Auch hier dürfen Fahranfänger keinen Alkohol trinken – sofern sie ihren Führerschein kürzer als zwei Jahre besitzen bzw. noch nicht 21 Jahre alt sind.
- Deutschland: Hier ist Alkohol am Steuer für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit sowie für alle Lenker unter 21 Jahren streng verboten.
- Schweiz: "Lenker, die ihren Führerschein noch keine drei Jahre besitzen, dürfen die 0,1-Promillegrenze nicht überschreiten", weiß die ÖAMTC-Expertin.
Bei privatem Leihauto an Benützungsbewilligung denken, bei Mietwagen Voraussetzungen kennen
"Wer sich für die erste Fahrt ins Ausland privat ein Auto leiht, ist gut beraten, eine Benützungsbewilligung des Eigentümers dabei zu haben – am besten in Landessprache", so Renner. Eine Vorlage dafür erhalten Mitglieder kostenlos an allen Stützpunkten des Mobilitätsclubs – in englisch, französisch, italienisch, türkisch, serbisch und kroatisch.
"Führerschein-Neulinge, die sich im Urlaub einen Mietwagen leihen möchten, sollten die Mietbedingungen prüfen", empfiehlt die Touristikerin. Oftmals wird ein bestimmtes Mindestalter bzw. eine bestimmte Gültigkeitsdauer des Führerscheins vorausgesetzt. Mit einem erst kürzlich ausgestellten Führerschein ist eine Anmietung meistens nicht möglich. Außerdem müssen Fahrer unter 25 Jahren häufig einen "young drivers"-Zuschlag einkalkulieren.
Weitere Verkehrsbestimmungen im Ausland findet man in der ÖAMTC App Meine Reise. Eingeloggte Nutzer können jetzt gratis Postkarten-Grüße mit eigenem Urlaubsfoto versenden. Infos: www.oeamtc.at/meinereise.
Rückfragehinweis für Journalisten:
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