Versicherung wenn man was kaputt macht

Eine Privathaftpflichtversicherung funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Verursacht man einem anderen einen Schaden, werden die Schadenersatzansprüche vom Versicherer beglichen. Unberechtigte Forderungen hingegen werden von den Versicherungsgesellschaften abgewehrt. Entsteht der Schaden infolge grober Fahrlässigkeit, kommt es auf die Versicherungspolice an, ob die Versicherung auch zahlt. Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Policen im Bereich der persönlichen Risikovorsorge. Denn schon ein kleines Missgeschick kann Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Doch nicht immer ist die Haftpflichtversicherung gezwungen zu zahlen. Bei fahrlässigem Verhalten kann der Versicherer auch die Leistungen verweigern, womit man als Versicherungsnehmer unter Umständen auf hohen Kosten sitzen bleibt. Daher ist es beim Abschließen einer privaten Haftpflicht wichtig, darauf zu achten, dass auch grobe Fahrlässigkeit mit versichert ist.

Einfache und grobe Fahrlässigkeit bei der Privathaftpflichtversicherung

Unterschieden wird bei der Betrachtung von Versicherungsfällen zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Wer kurz unaufmerksam ist und die nötige Sorgfalt außer Acht lässt, handelt „einfach“ fahrlässig. Etwas passiert dann aus Versehen ohne dass man damit gerechnet hat: man lässt etwas fallen oder stößt unabsichtlich den teuren Bonsai der Freundin vom Regal. Dagegen muss man bei grob fahrlässigem Handeln unterstellen, dass das Erkennen der Gefahr möglich war, derjenige aber trotz besseren Wissens gehandelt hat. In Großstädten zum Beispiel sieht man gerade im Sommer oft große Kakteen und Blumentöpfe auf Fensterbrettern, die keinen Fallschutz haben. Man muss davon ausgehen, dass bei einem stärkeren Wind oder Regen die Töpfe fallen und dabei Passanten verletzen oder parkende Autos beschädigen. Man unterstellt in diesem Fall eine ungewöhnliche hohe Verletzung der erforderlichen Sorgfalt. Dazu muss man wissen, dass im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit bei sehr günstigen Versicherungsverträgen nicht mit eingeschlossen ist. Insbesondere wenn es zu kostspieligen Sachschäden oder Personenschäden kommt, kann es sich daher lohnen, ein paar Euro mehr pro Jahr in diesen extra Schutz zu investieren.

Zahlung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz?

Je nachdem, was die Privathaftpflicht abdeckt, übernimmt sie die vom Versicherungsnehmer verursachten Schäden und reguliert diese. Ein Freibrief für Dummheiten ist das aber nicht: Wer gegen gesetzliche Pflichten verstößt, dem kann die grobe Fahrlässigkeit weiterhin vorgehalten werden. Ist diese von der Police ausgeschlossen, bleibt einem nichts übrig, als die entstandenen Kosten allein zu tragen. In einigen Fällen kann es auch passieren, dass Leistungen entsprechend der Einschätzung der Versicherungsgesellschaft oder des angerufenen Gerichtes, gekürzt werden. Unbesorgt kann man dagegen bleiben, wenn man eine umfassende Haftpflicht abgeschlossen hat, die auch dann zahlt, wenn man sich grob fahrlässig verhalten hat.
Ausgeschlossen von Versicherungsleistungen sind in jedem Fall Schäden, die man mit Absicht bzw. mit Vorsatz verursacht hat. Wer also seinen Kaktus loswerden will und ihn aus dem Fenster auf den Parkplatz wirft, darf nicht damit rechnen, dass die Haftpflicht einspringt, wenn man dabei einen erheblichen Schaden anrichtet. Denn nur Schäden, die ohne den Willen des Versicherungsnehmers entstehen, sind im Versicherungsschutz inbegriffen.

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Mehr Sicherheit für Sie und Ihre Familie

Das Wichtigste zur privaten Haftpflichtversicherung in Kürze:

  • Mit einer leistungsstarken privaten Haftpflichtversicherung sind Sie gegen Forderungen von Dritten nach Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert.
  • Sie können mit der Privathaftpflicht auch Ehe- und Lebenspartner sowie Ihre Kinder schützen.
  • Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die Kosten (bis zur Höhe der Deckungssumme), sondern prüft die Rechtslage und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
  • Mit optionalen Zusatzleistungen können Sie die private Haftpflichtversicherung genau auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden.

Das Grundlegende: Was ist eine private Haftpflichtversicherung?

Wenn Sie – aus Leichtsinn, Unachtsamkeit oder Pflichtvergessenheit – einen Schaden verursachen, übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Schadensforderungen der Geschädigten für Sie. Unberechtigte Forderungen von Dritten wehrt die Privathaftpflicht hingegen ab. Durch die Haftpflichtversicherung sind Sie so vor finanziellen Verlusten geschützt.

Warum sollten Sie eine Privathaftpflichtversicherung abschließen?

Das Bürgerliche Gesetzbuch macht Sie für alle Schäden, die Sie verursachen, haftbar – und zwar mit Ihrem gesamten Vermögen. Da es für die Höhe und die Dauer der Zahlungen prinzipiell keine Obergrenze gibt, können die finanziellen Forderungen im schlimmsten Fall Ihre Existenz bedrohen.

Ratgeber, für wen die Privathaftpflicht sinnvoll ist

Grundsätzlich ist eine private Haftpflichtversicherung für jeden Haushalt unbedingt sinnvoll. Von der Privathaftpflichtversicherung profitieren Personen,

  • die am Straßenverkehr teilnehmen (als Fußgänger, Radfahrer oder Skater);
  • die minderjährige Kinder haben;
  • die eine Immobilie bewohnen (als Mieter oder Eigentümer);
  • die Sport treiben;
  • die im Winter den Schnee vom Gehweg räumen müssen;
  • die ihren Urlaub im Ausland verbringen.

Sie können Ihren Versicherungsschutz über diese alltäglichen Risiken hinaus ausweiten und sind so gegen spezielle, etwa berufsbedingte Gefahren versichert.

Für besondere Berufsgruppen oder andere Spezialfälle, welche eine separate Absicherung benötigen, sprechen Sie einen unserer MLP Berater an.

Wer ist bei der privaten Haftpflicht mitversichert?

Für Ehepaare und Lebenspartnerschaften ist ein Versicherungsvertrag pro Haushalt ausreichend. Der sogenannte Partnertarif. In einem Familientarif sind nicht nur beide Partner, sondern auch die Schäden der eigenen Kinder mitversichert. Die Kinder sind in der Regel mindestens bis zum Abschluss ihrer ersten Berufsausbildung in einem Familientarif mit versichert.

Wichtiger Hinweis: Kinder unter sieben Jahren gelten als deliktunfähig und haften deshalb nicht für ihr Handeln. Die Privathaftpflichtversicherung kommt daher nur für Schadensansprüche auf, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Es besteht aber die Möglichkeit, auch deliktunfähige Kinder und Personen in die Haftpflichtversicherung aufzunehmen.

Die Leistungen: Was deckt die Privathaftpflicht ab?

Die Basis-Leitungen der privaten Haftpflichtversicherung versichern drei Bereiche ab:

  • Personenschäden: Verletzen Sie eine andere Person, etwa im Straßenverkehr, kommt die Privathaftpflicht für die entstandenen Schäden auf. Ausgenommen sind Schäden, die Sie als Kraftfahrzeugführer verursachen. Hierfür ist die Kfz-Versicherung zuständig.
  • Sachschäden: Eingeworfene Fenster, heruntergefallene Vasen – werden Gegenstände durch Ihr Verschulden beschädigt (Sachschaden) oder ganz zerstört, greift die Privathaftpflicht. Das gilt allerdings nicht für gemietete oder geliehene Gegenstände und darf nicht vorsätzlich passiert sein.
  • Vermögensschäden: Ersatzansprüche können selbst dann entstehen, wenn weder Personen noch Gegenstände zu Schaden kamen – etwa bei entgangenen Gewinnen.

Im Idealfall sichert Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung auch gegen Schlüsselverluste (privat oder beruflich) ab - beziehungsweise gegen die Kosten, die eine neue Schließanlage bedeuten würde. Eventuell muss diese Klausel noch in Ihre private Haftpflichtversicherung aufgenommen werden.

Privathaftpflicht Beispiel: Was zahlt die private Haftpflichtversicherung?

Sachschaden in der Mietwohnung

Beim Umdekorieren der Mietwohnung fällt eine schwere Vase zu Boden und das Parkett kommt dabei zu Schaden. Hierbei handelt es sich um einen Sachschaden gegenüber dem Vermieter. Dieser Schaden ist über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert.

Wichtiger Hinweis: Die private Haftpflichtversicherung kommt nicht für Verschleißschäden in der Mietwohnung auf. Entsteht ein Sachschaden durch die normale Abnutzung durch den Mieter, muss der Mieter die Kosten nicht tragen. Hierfür kommt die monatliche Miete an den Vermieter auf.

Deckungserweiterung der Haftpflichtversicherung

Je nach Tarif sind im Versicherungsumfang weitere Risiken mitversichert oder können gegen Zuschlag eingeschlossen werden.

  • Schäden bei Ausübung eines Ehrenamtes
  • Privater und beruflicher Schlüsselverlust
  • Gefälligkeitsschäden durch leichte Fahrlässigkeit
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder (unter sieben Jahre)
  • Schäden durch ausgeliehene und gemietete Sachen

Achten Sie bei Vertragsabschluss auf eine ausreichende Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.

Der Schadenfall: Was Sie jetzt im Rahmen Ihrer Haftpflichtversicherung tun müssen

Das Verhalten im Schadensfall (Sachschaden) hängt davon ab, ob Sie den Schaden verursacht haben oder ob Sie der Geschädigte sind:

  • Als Verursacher: Sind Sie für einen Schaden verantwortlich, sollten Sie sich spätestens innerhalb einer Woche an Ihren Versicherer wenden und diesen Schaden melden.
  • Als Geschädigter: Tauschen Sie Adresse und Telefonnummer mit dem Verursacher aus und heben Sie beschädigte Gegenstände auf – gegebenenfalls möchte Ihr Versicherer diese überprüfen. Gerade bei hohen Schadensummen ist das nicht unüblich.

Ablauf der Schadensmeldung

Zur Schadensmeldung gehört eine genaue Schilderung des Hergangs. Wichtig sind dabei die Fragen:

  • Was für ein Schaden ist entstanden?
  • Wann ist der Schaden entstanden?
  • Wie ist der Schaden entstanden?
  • Wo ist der Schaden entstanden?

Wenn Sie den Schaden möglichst genau dokumentieren (auch mit Fotos der Beschädigungen), erleichtert das Ihrem Versicherer die Bearbeitung Ihres Falls – und beschleunigt die Zahlungen.

Steigt der Beitrag für die Privathaftpflichtversicherung im Schadenfall?

Die private Haftpflichtversicherung wird nicht in der Regel teurer, weil Sie einen Schaden gemeldet haben. Beitragserhöhungen richten sich nach dem Schadenvolumen, das die Versicherer regulieren müssen. Falls Sie aber in relativ kurzer Zeit mit vielen Schadensmeldungen an Ihre Haftpflichtversicherung herantreten, kann diese Ihnen unter Umständen den Vertrag kündigen.

Kosten und Deckungssummen: Soviel kostet die Privathaftpflichtversicherung

Günstige Angebote für eine leistungsstarke private Haftpflichtversicherung finden Sie bei einem Vergleich der Versicherer und Ihrer Tarife. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme ist dabei aber ein Muss. 50 Millionen Euro sind als Deckungssumme ein guter Richtwert, da die gesetzliche Haftung im Schadenfall unbegrenzt ist und besonders Personenschäden sehr teuer werden können.

Kündigung der privaten Haftpflichtversicherung: So gehen Sie vor

Tarife zu vergleichen lohnt sich auch bei der Privathaftpflicht – genauso wie ein Wechsel des Anbieters. Bei der Kündigung müssen Sie einige Aspekte berücksichtigen:

  • Verträge für die Haftpflichtversicherung laufen normalerweise ein Jahr. Für eine ordentliche Kündigung zum Vertragsende gilt i.d.R. eine Frist von drei Monaten.
  • Außerordentliche Kündigungen sind möglich nach einer Schadenregulierung mit einer Frist von vier Wochen oder nach einer Beitragserhöhung, bei der die Leistungen nicht angepasst wurden.

Sorgen Sie dafür, dass Sie im Falle eines Wechsels bereits einen neuen Versicherer vorweisen können. So garantieren Sie Ihren lückenlosen Versicherungsschutz.

Ihre Vorteile der Privathaftpflichtversicherung im Überblick:

  • Befriedigung berechtigter Schadensersatzansprüche
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
  • Schutz für die ganze Familie

Sie brauchen einen Ratgeber für Ihre Privathaftpflichtversicherung?

Ihr MLP Berater klärt in einem persönlichen Gespräch, welche Privathaftpflichtversicherung mit welchem Tarif am besten zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt.

Welche Versicherung zahlt wenn ich etwas kaputt mache?

Hat jemand einen Schaden verursacht, muss diese Person oder die Versicherung dieser Person dafür aufkommen. Für Schadensersatzansprüche im Straßenverkehr ist die Kfz-Haftpflicht zuständig, für Forderungen im privaten Bereich die Privathaftpflicht.

Welche Schäden können nicht versichert werden?

Für folgende genannte Schäden besteht in der Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz: Schäden die durch Vorsatz eingetreten sind. Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen mit Ausnahme der eigenen Wohnung (Geliehene Sachen sind bei einigen Versicherern durch Klauselvereinbarung versicherbar)

Was für Schäden übernimmt die Haftpflichtversicherung?

Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben – und zwar in unbegrenzter Höhe. Bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist sogar grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden, die absichtlich verursacht werden.

Sind Gefälligkeiten versichert?

Das Wichtigste zum Gefälligkeitsschaden in Kürze: Sie helfen einem Bekannten und machen aus Versehen etwas kaputt: Das ist ein Gefälligkeitsschaden. Für Schäden bei Gefälligkeiten haften Sie in der Regel nicht. Daher springt die Privathaftpflicht nur ein, sofern dieses Risiko im Vertrag eingeschlossen ist.

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