Umsetzung von seehofers masterplan unter vorbehalt

Quelle: Niels Poppelbaum / EyeEm / GettyImages

Inhaltsverzeichnis
  • Maßnahmen in Herkunfts- und Transitländern
  • Regulierung - auf EU-Ebene und in Deutschland
  • Grundgedanke
  • Ordnung braucht klare Vorgaben
  • Menschen mit Bleibeperspektive integrieren
  • Auf dem bereits Erreichten aufbauen
  • Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung
  • Ziele des Koalitionsvertrags erreichen

Der "Masterplan zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung" identifiziert aus dem Blickwinkel des Bundesinnenministeriums die wichtigsten Themen im Bereich Migrations- und Flüchtlingspolitik.

Wichtigstes Anliegen des Masterplans ist die Fortentwicklung der Asyl- und Rückkehrpolitik der letzten Legislaturperiode, in der bereits in unterschiedlichen Bereichen zahlreiche Erfolge erzielt werden konnten.

Handlungsfelder des Masterplans

  • Maßnahmen in den Herkunftsländern
  • Maßnahmen in den Transitländern
  • Maßnahmen auf Ebene der Europäischen Union
  • Maßnahmen in Deutschland

Maßnahmen in Herkunfts- und Transitländern

"Der Masterplan ist Bestandteil der Asylwende für Deutschland"

Bundesinnenminister Horst Seehofer zum Masterplan Migration

Der Masterplan Migration umfasst Maßnahmen in den Herkunfts- und Transitländern zur Verbesserung von Lebensbedingungen und zur Stabilisierung der Sicherheitslage vor Ort. Sie sind notwendig, um für die betroffenen Menschen Lebensperspektiven zu schaffen und Fluchtursachen zu mindern. Nur so können Rückkehr und Reintegration auch nachhaltig wirken.

Regulierung - auf EU-Ebene und in Deutschland

Daneben finden sich Handlungsvorschläge zur Regulierung auf EU- Ebene sowie im nationalen Bereich. Ziel ist unter anderem die Verbesserung des Außengrenzschutzes sowie des europäischen Asylsystems, um zu einem funktionierenden Schengenraum ohne Binnengrenzkontrollen zurückkehren zu können. Darüber hinaus muss eine bestehende Ausreispflicht effektiv durchgesetzt werden.

Grundgedanke

Diesem Masterplan liegt die Überzeugung zugrunde, dass Deutschland seine Verantwortung nach Außen nur wahrnehmen kann, wenn zugleich der Zusammenhalt im Innern erhalten bleibt.

Die Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft setzt Ordnung und Steuerung von Migration voraus. Kein Land der Welt kann unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen. Erfolgreiche Integration kann nur gelingen mit einer Begrenzung von Zuwanderung. Das ist die Kernbotschaft des Koalitionsvertrages.

Ordnung braucht klare Vorgaben

Die Herausforderungen weltweiter Migration erfordern ein System der Ordnung.

Antragsteller sollen an ihrem Asylverfahren aktiv mitwirken. Es soll verhindert werden, dass Personen während oder nach einem Asylverfahren untertauchen oder ihre wahre Identität verschleiern. Das Ersuchen um humanitären Schutz und das Begehen von Straftaten sollen sich grundsätzlich ausschließen.

Menschen ohne Bleiberecht müssen Deutschland verlassen. Einer Pflicht zur Ausreise muss eine tatsächliche Ausreise folgen.

aktuelles Zitat:

"Wir setzen auf Europa. Aber je weniger Europa leisten kann, desto mehr gewinnen nationale Maßnahmen an Bedeutung."

Bundesinnenminister Horst Seehofer zum Masterplan Migration

Die konsequente Durchsetzung des Rechts sichert das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Akzeptanz von Asylverfahren hängt wesentlich davon ab, dass abschlägige Bescheide auch tatsächlich wieder zur Ausreise der Antragsteller führen.

Und: Sozialleistungen dürfen keinen Anreiz für den Zuzug nach Deutschland bieten. Deswegen muss die Ausgabe von Sachleistungen gegenüber Geldleistungen Vorrang haben.

Menschen mit Bleibeperspektive integrieren

Die große Aufgabe der Integration kann nur gelingen, wenn von vorneherein feststeht, auf wen und auf was sie sich bezieht. Sie bezieht sich auf Menschen mit Bleibeperspektive, nicht auf alle, die gekommen sind. Und sie bezieht sich auf unsere Werteordnung, die den Zusammenhalt der Gesellschaft ausmacht.
Integration erfordert Mitwirkung, die künftig noch entschlossener eingefordert werden soll. Deutschland kann in diesem Zusammenhang stolz auf das vielfältige ehrenamtliche Engagement seiner Gesellschaft sein.

Deutschland braucht gut ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte. Dies gilt es nach klaren Regeln zu steuern. Damit wird auch legale Zuwanderung ermöglicht.

Auf dem bereits Erreichten aufbauen

Im Bereich der Migration und Integration wurde in den vergangenen Jahren einiges erreicht. Darauf kann aufgebaut werden. Zur Entwarnung gibt es jedoch keinen Anlass. Der Migrationsdruck an den Außengrenzen Europas hält weiter an. Die Entscheidung, wer nach Deutschland kommt und wer nicht, darf nicht kriminellen Schleppern überlassen werden.

Viele nationale Maßnahmen bedürfen noch der Verbesserung, so insbesondere die konsequente Abschiebung, die Erfolgsquote der Integrationskurse und schnelle und sichere Asylverfahren.

Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung

"Wir wollen die Ursachen von Flucht und Migration dort bekämpfen, wo sie entstehen - in den Herkunftsländern."

Bundesinnenminister Horst Seehofer zum Masterplan Migration

Die Umsetzung dieses Masterplans muss stets die Gesamtentwicklung der Zuwanderung berücksichtigen. Es gilt der im Koalitionsvertrag vereinbarte Zuwanderungskorridor von 180.000 bis 220.000 Schutzsuchenden im Jahr.

Hilfe vor Ort in den Herkunfts- und Transitländern durch Stärkung der Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit ist der humanste und wirksamste Weg, Fluchtursachen zu begegnen und Bleibe- und Zukunftsperspektiven für die Menschen zu schaffen.

Die Verantwortung gegenüber der Stabilität des Staates gebietet Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung. Der Masterplan steht für dauerhafte Ordnung und Steuerung von Migration. Er sichert die Balance aus Hilfsbereitschaft und den tatsächlichen Möglichkeiten unseres Landes. Er ist somit geeignet, die Spaltung der Gesellschaft zu überwinden.

Ziele des Koalitionsvertrags erreichen

Um die im Koalitionsvertrag festgelegten Ziele zu erreichen, bilden die 63 Maßnahmen dieses Masterplans den migrations- und flüchtlingspolitischen Leitfaden des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Sollten die genannten Ziele wider Erwarten durch nationale oder internationale Entwicklungen gefährdet sein, müssen weitere Maßnahmen in Betracht gezogen werden.

Es gilt das Versprechen, die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer zu reduzieren, damit sich eine Situation wie die des Jahres 2015 nicht wiederholen wird und kann.

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