Steuererklärung 2022 homeoffice pauschale wo eintragen

In der Corona-Krise mussten viele Menschen durch die plötzliche Vorgabe, möglichst im Home-Office zu arbeiten, ihr zu Hause gezwungenermaßen zu einem Büro umfunktionieren.

Um private Räume als Arbeitszimmer steuerlich absetzen zu können, mussten Selbstständige und Arbeitnehmer:innen bisher allerdings strenge Vorgaben einhalten. Doch nun gibt es eine neue Home-Office-Pauschale! Was das genau bedeutet und wie du sie nutzen kannst, erklären wir in diesem Artikel.

Das Arbeitszimmer absetzen – das galt bisher

Wenn du selbstständig bist und im Home-Office arbeitest, ist das steuerlich absetzbar. Dies war schon immer möglich. Jedoch müssen dafür normalerweise einige strenge Vorgaben vom Finanzamt erfüllt werden.

Das Arbeitszimmer muss ein separater Raum in deiner Wohnung oder deinem Haus sein, also ein Zimmer, das nachweislich nur für die Arbeit genutzt wird. Eine Nische im Raum oder ein Schreibtisch im Schlafzimmer wird nicht akzeptiert. Es ist auch nicht erlaubt, Gegenstände wie zum Beispiel einen Fernseher im Arbeitszimmer zu haben, also Dinge, die nicht für die Arbeit gebraucht werden. Auch ist zu beachten, wie oft du dieses häusliche Arbeitszimmer nutzt, denn wenn du nur teilweise von zu Hause arbeitest, kannst du nicht die kompletten Kosten absetzen.

Da viele Selbstständige aber tatsächlich den größten Teil der Arbeit im Home-Office erledigen, ist es häufig möglich, die gesamten Kosten abzusetzen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Abzusetzen sind dann die anteiligen Mietkosten, ebenso wie anteilige Nebenkosten für Strom, Heizung und Internet.

Tipp von Accountable💡: Das kannst du alles rund ums Arbeitszimmer absetzen, wenn du selbstständig bist!

Neuerungen zu Steuern fürs Home-Office

Bisher waren also die Vorgaben, ab wann ein Raum in Wohnung oder Haus tatsächlich als Arbeitsplatz abgesetzt werden kann, ziemlich strikt. Daher fiel für viele Menschen, die von zu Hause arbeiten, die Möglichkeit weg, ihren Arbeitsplatz steuerlich geltend zu machen. Doch durch Corona, die ständig wechselnden Lockdown-Regeln und nun die Energiekrise und steigende Inflation hat sich vieles geändert, besonders auch wie und wo wir arbeiten.

Deshalb hat die Bundesregierung beschlossen, eine neue Pauschale einzuführen, um damit viel weitreichender Menschen im Home-Office steuerlich zu unterstützen. Das Ergebnis ist die Home-Office-Pauschale.

Wer kann die Home-Office-Pauschale nutzen?

Jede:r, der von zu Hause aus arbeitet, kann die Pauschale nutzen. Sie gilt sowohl für Arbeitnehmer:innen als auch für Selbstständige. Dabei müssen auch nicht länger bestimmte Vorgaben für das Arbeitszimmer erfüllt werden. Anders als bisher, spielt es für die Berücksichtigung der Pauschale keine Rolle mehr, ob man über ein separates Arbeitszimmer verfügt, oder einfach vom Küchentisch, auf dem Balkon oder im Bett arbeitet.

💡Da es bereits vor der Pandemie möglich war, das separate Arbeitszimmer von der Steuer abzusetzen, nutzen viele Selbstständige diese Möglichkeit bereits für ihre Steuererklärung, wenn sie größtenteils von zu Hause aus arbeiten.

Wenn du zu denen gehörst, die bereits Kosten für ein Home-Office im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit von der Steuer abziehen, ist es empfehlenswert, dies auch weiterhin zu tun – also nicht von der Home-Office-Pauschale Gebrauch zu machen. Denn du kannst für das Arbeitszimmer viel detaillierter die anfallenden Kosten angeben und so höhere Beträge von der Steuer abziehen als mit dem Pauschalbetrag der Home-Office-Pauschale.💡

Wie hoch ist die Home-Office-Pauschale?

Pauschal gilt, man kann 5 Euro pro Tag, den man im Home-Office arbeitet, erhalten. Allerdings gilt hier die Grenze von maximal 1.000 Euro ab 2023 (vorher 600€ im Jahr). Wenn du also mehr als 200, (bzw. 120, Stand 2022) Tage im Home-Office gearbeitet hast, kannst du trotzdem nur 1.000 Euro, bzw. 600 Euro absetzen.

Die Home-Office-Pauschale zählt jedoch mit zu den Werbungskosten und wird mit in die Werbungskostenpauschale eingerechnet. Daher beschränkt sich der Vorteil der Home-Office-Pauschale auf Selbstständige und Arbeitnehmer:innen, deren Werbungskosten über 100 Euro liegen.

Wo gebe ich die Pauschale in der Steuererklärung an?

Das Gute ist, um von der Home-Office-Pauschale zu profitieren, musst du nicht extra einen Antrag stellen oder dich dafür anmelden. Du kannst stattdessen einfach in den Werbungskosten von der Pauschale Gebrauch machen. Berücksichtige die Pauschale also einfach als Ausgabe der Werbekosten, wenn du deine Einkommensteuererklärung vorbereitest.

➡️ Hier zeigen wir dir, wie du die Home-Office-Pauschale direkt in Accountable einträgst!

Was ist noch zu beachten?

Die Pauschale war zunächst nur für das Steuerjahr 2020 und 2021 geplant. Wegen steigender Preise und Inflation wurde jedoch nun eine Entfristung durch das Entlastungspaket der Bundesregierung beschlossen.

Egal, ob selbstständig oder angestellt, es ist immer nützlich, nachweisen zu können, dass man die angegebene Zeit tatsächlich im Home-Office gearbeitet hat und nicht zum Beispiel bei einem Kunden vor Ort tätig war. Denn die 5 Euro pro Tag kannst du nur absetzen, wenn du wirklich den ganzen Arbeitstag von zu Hause aus tätig warst.

Tipp von Accountable💡: Neben der Home-Office-Pauschale kannst du weiterhin Werbungskosten für Büroausstattung, Computer, oder auch Internet- und Telefonkosten steuerlich absetzen. Diese Ausgaben kannst du in die Accountable App hochladen und sie dann später direkt in deiner Steuererklärung angeben.

Du willst noch mehr kostenlose Steuertipps?

Unsere Experten Mira und Tino beantworten die wichtigsten Fragen im kostenlosen Video-Steuerkurs auf unserer Accountable Academy!

Warum wird Homeoffice Pauschale nicht berücksichtigt?

Die neue Pauschale kommt allerdings mit einigen Einschränkungen. Sie ist zum einen auf 600 Euro oder 120 Tage gedeckelt. Wer länger von zu Hause aus gearbeitet hat, wird für diese Mehrbelastung also nicht steuerlich begünstigt. Die Pauschale wird zudem nur für 2020 und 2021 gewährt.

Wie viele Homeoffice Tage angeben?

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die Homeoffice-Pauschale auch für das Jahr 2023 verlängert und gleichzeitig erhöht. Ab 2023 können statt bisher maximal 120 Tagen, nun 200 Tage im Homeoffice angesetzt werden. Der Pauschalbetrag steigt damit von 600 Euro auf maximal 1.000 Euro.

Wo trage ich internetkosten in der Steuererklärung ein?

Die Ausgaben dafür dürfen Sie in Ihrer Steuererklärung eintragen, und zwar bei den Werbungskosten. Um Telefon- und Internetkosten von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie belegen, dass eine Nutzung Ihres Handys oder Ihrer anderen privaten Anschlüsse aus beruflichen Gründen erforderlich ist.

Was kann ich zusätzlich zur Homeoffice Pauschale absetzen?

Doch ja: Die Ausgaben für beruflich notwendige Möbelstücke zu Hause (Schreibtisch, Regal, Bürostuhl) müssen zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale abziehbar sein. Das entspricht auch der Systematik beim Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer.