Frage: Was passiert, wenn ich während meines mehrmonatigen Auslandsaufenthaltes plötzlich zum Pflegefall werden sollte? Leistet dann die deutsche Pflegepflichtversicherung auch ins Ausland? Show
Seit dem 1. Oktober 2013 bekommen Rentner ihre Altersrente in unverminderter Höhe ausgezahlt, egal in welches Land sie ihren Wohnsitz verlegen. Bei der Pflegeversicherung sieht das komplizierter aus. Die Pflegekasse gewährt deutschen Auswanderern entweder Pflegegeld oder Pflegesachleistungen entsprechend dem Pflegegrad, und zwar ausschließlich im EU-Ausland, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Zudem gibt es weitere Hürden, um
im Ausland überhaupt Leistungen bei der deutschen gesetzlichen Pflegekasse beantragen zu können:
Die in Deutschland mögliche Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist bei Wohnsitz im EU-Ausland und den Vertragsstaaten grundsätzlich ausgeschlossen. Zahlungen für Pflegesachleistungen meldet der ausländische Träger eigenständig an die deutsche Pflegekasse, die anschließend das Pflegegeld des Versicherten um den gemeldeten Betrag mindert. Privat Krankenversicherte erhalten in der Regel im Rahmen ihrer Pflegepflichtversicherung entsprechend Ihres Pflegegrads Pflegegeld im EU-Ausland, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island. Das Pflegegeld wird allenfalls mit vergleichbaren Leistungen eines ausländischen Versicherungsträgers verrechnet. Pflegebedürftige mit Wohnsitz außerhalb der EU, Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen haben keinen Anspruch Leistungen der deutschen Pflegekassen. Pflege im Ausland: BeweggründeImmer mehr Senioren entscheiden sich, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen. Auch dann noch, wenn sie pflegebedürftig sind oder werden. Die Gründe hierfür sind sehr verschieden. Niedrigere AusgabenDie hohen Pflegekosten sind für viele Senioren und ihre Angehörigen ein wichtiges Thema. Das ist wenig überraschend, denn laut einer Studie des Bundesseniorenministeriums sind bereits jetzt 22,4 Prozent der über 80-Jährigen von Altersarmut betroffen. (1) Weil das Preisniveau für Verbrauchsgüter und Serviceleistungen, darunter fallen oft auch die Pflegekosten, im Ausland manchmal deutlich geringer sind, wird die Pflege im Ausland Thema. Durch das gesparte Geld ist für viele Pflegebedürftige ein höherer Lebensstandard möglich. Innerhalb der EU gilt dies etwa für Länder wie Polen oder Tschechien , außerhalb der EU zum Beispiel für die Türkei und Thailand. (2) Gleichzeitig ist die Pflegequalität in diesen Ländern mit der in Deutschland vergleichbar oder sogar, aufgrund eines höheren Pflegeschlüssels in Pflegeheimen, besser. Auswandern für eine bessere GesundheitAuch gesundheitliche Gründe spielen bei der Entscheidung auszuwandern eine Rolle. Bei Arthrose, schwerem Asthma oder anderen Erkrankungen kann ein Klimawechsel die Symptome von Betroffenen lindern. Ein mediterranes Klima, wie in Spanien und Portugal herrscht, ist dabei besonders beliebt. Auch Thailand rückt immer mehr in den Fokus von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Wem Wärme zu schaffen macht, der entscheidet sich hingegen auch gerne für ein gemäßigtes Klima, das unserem ähnlich ist. Beispiele hierfür sind Polen, Tschechien und Ungarn. Tipp Sprechen Sie mit Ihrem Arzt Wenn Sie die Pflege im Ausland aus gesundheitlichen Gründen erwägen, sprechen Sie am besten mit Ihrem behandelnden Arzt. Er wird Ihnen raten können, welche Klimabedingungen sich positiv auf Ihre Gesundheit auswirken können. Hinwandern zur FamilieOft sind die Beweggründe, sich für eine Pflege im Ausland zu entscheiden, auch ganz persönlicher Natur. Viele Menschen, die in Osteuropa gepflegt werden möchten, waren im Krieg von Vertreibung betroffen. Die „alte Heimat“ gibt eine Form von Vertrautheit und senkt damit auch die Hemmschwelle auszuwandern. Das gilt insbesondere, wenn im Ausland noch Familie ist, denn ein engerer Familienzusammenhalt ist für viele alternde Menschen und Pflegebedürftige umso wichtiger. Ein weiterer Grund, der eine emotionale Verbindung zu einem Land schafft: Viele Auswanderungswillige schätzen die Kultur eines beliebten Urlaubslandes oder möchten für die Altenpflege zu Verwandten ins Ausland ziehen. Leistungsansprüche bei der PflegeversicherungJe nach Zielland unterscheiden sich die Ansprüche, die Sie gegenüber der Pflegekasse haben. Dies bezieht sich vor allem auf die Differenzierung zwischen EU-Ausland und nicht-EU-Ausland. Hinzu kommt, dass sich die Ansprüche wie in Deutschland auch je nach Pflegegrad unterscheiden können. Tipp Beantragen Sie den Pflegegrad am besten in Deutschland Wandern Sie als Pflegebedürftiger aus, beantragen Sie noch in Deutschland den Pflegegrad und warten Sie auf den Pflegegrad-Bescheid. Im angrenzenden Ausland kann es zwar vorkommen, dass der Medizinische Dienst oder MEDICPROOF einen Gutachter zu Ihnen schickt, es gibt aber oft nicht genügend Gutachter vor Ort. Der kostenlose Pflegegradrechner von pflege.de zeigt Ihnen vorab, welcher Pflegegrad nach der Begutachtung voraussichtlich anerkannt wird. Auslands-Umzug mit Pflege in EU-LändernWenn Sie als Versicherter bei einer deutschen Krankenversicherung dauerhaft im europäischen Ausland (EU, Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) und Schweiz) leben und sich dort pflegen lassen möchten, bezahlt Ihre Pflegeversicherung dies nur zum Teil. Konkret bedeutet das: Das Pflegegeld, das ausschließlich für die häusliche Pflege verwendet werden darf, wird weitergezahlt, Pflegesachleistungen erhalten Sie jedoch aus Deutschland nicht. Um diese zu bekommen, müssen Sie sich über eine Krankenkasse im jeweiligen Ausland versichern und dann hierüber Ihre Ansprüche abrufen. Um Pflegegeld im EU-Ausland zu beziehen, müssen Sie weiterhin in Deutschland krankenversichert sein, einen anerkannten Pflegegrad haben und einen Nachweis über die Durchführung regelmäßiger Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI vorlegen können. Erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse, ob die erforderlichen Beratungseinsätze vor Ort stattfinden können. Dauerhaft im Ausland leben Sie aus Sicht der Pflegekasse, wenn Sie sich umgemeldet haben und sich länger als 6 Wochen im Ausland aufhalten. Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie erhalten weiterhin das Pflegegeld von der deutschen Pflegekasse oder Sie nehmen Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst nach dem Recht Ihres neuen Wohnorts in Anspruch. Letztere setzt voraus, dass Sie sich im Ausland krankenversichern. Tipp Unterschiedliche Pflegesachleistungen je nach Land Je nach neuem Wohnort können sich die möglichen Pflegesachleistungen deutlich von denen in Deutschland unterscheiden. Informieren Sie sich am besten vor dem Umzug über die im neuen Land als Sachleistung geltenden Ansprüche. Die Kosten für eine stationäre Pflege werden auch im EU-Ausland in der Regel nicht von der deutschen Pflegekasse übernommen – Ansprüche an das Pflegesystem im neuen Wohnort müssen Sie individuell klären. Wenn Sie jetzt schon planen, sich zukünftig im Ausland stationär pflegen zu lassen, sollten Sie über den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung nachdenken. Die zahlt oft auch im Ausland die Kosten für ein Pflegeheim. Dauerhafter Auslandsaufenthalt mit Pflege in nicht-EU-LändernVerlegen Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger den Wohnort dauerhaft in ein Land außerhalb der EU, ruhen in der Regel alle Ansprüche auf Leistungen der Pflegekasse. Das bedeutet, Sie können weder Pflegesachleistungen noch Pflegegeld abrufen. Stattdessen müssen Sie an Ihrem neuen Wohnort eine Kranken- und Pflegeversicherung abschließen. In der Regel können Sie aber auch von der neuen Versicherung keine Leistungen abrufen – hier fängt Sie nur eine vorher abgeschlossene private Rentenversicherung auf, sofern Sie dies vertraglich vereinbart haben. Das Pflegeheim oder die Pflege zuhause zahlen Sie dann aus der vorhandenen Rente. Diese wird Ihnen im nicht-EU-Ausland meistens ungekürzt weitergezahlt. (3) Wenn Sie sich für ein nicht-EU-Land entschieden haben, können Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung nach Ihren Rentenansprüchen erkundigen. Pflege im Ausland zuhause oder im HeimGenau wie in Deutschland stellt sich irgendwann die Frage nach der Form der Pflege. Die meisten Pflegebedürftigen werden zuhause gepflegt, sofern es den Angehörigen möglich ist oder der Pflegegrad es zulässt. Welche Art der Pflege Sie wählen, hängt im Ausland noch einmal von anderen Argumenten ab. Stationäre Pflege im AuslandDie stationäre Pflege im Ausland hat gegenüber der in Deutschland in manchen Ländern ein paar Vorteile. So sind die Kosten für eine stationäre Pflege häufig geringer. Gleichzeitig gibt es oft mehr Personal, dass dadurch mehr Zeit hat, sich emotional und intensiv um die Pflegebedürftigen auf der Station zu kümmern. Haben Sie ein Pflegeheim im Ausland ins Auge gefasst, informieren Sie sich dort direkt, wie viele Pfleger für wie viele Pflegebedürftige zuständig sind. Nicht vergessen sollten Sie jedoch, dass eine höhere Auswahl an Pflegern nicht immer mit mehr Ansprache gleichzusetzen ist – zum Beispiel, wenn nur wenig Pfleger die Sprache des Pflegebedürftigen sprechen. Eine eventuelle Sprachbarriere kann schnell zu Vereinsamung führen und Depressionen begünstigen. Häusliche Pflege im AuslandNäher bei der im Ausland lebenden Familie sein, das sind die Hauptbeweggründe für die häusliche Pflege im Ausland. Für Pflegebedürftige ist es wichtig und schön, vertraute Menschen um sich zu haben. Besonders schön ist es, wenn die Familie im Ausland größer ist. Das entlastet oft den Einzelnen, die Pflege kann in großen Familien besser verteilt werden und alle Seiten profitieren. Dennoch ist Pflege natürlich auch im Ausland eine große Herausforderung. Hinzu kommt, dass Leistungen, wie etwa die Verhinderungspflege, von der deutschen Pflegeversicherung im Ausland in der Regel nicht übernommen werden. Eine professionelle Ersatzpflege müssen Pflegebedürftige im Ausland demnach selbst finanzieren. Wenn es wenig Möglichkeiten zur Entlastung der Pflegenden gibt, kann das langfristig zur Belastung werden. Seniorenresidenz im Ausland – eine Alternative für rüstige RentnerWie eine Umfrage von pflege.de ergab, zieht es aufgrund günstigerer Lebensunterhaltskosten immer mehr Senioren für den Ruhestand ins Ausland. Wer noch nicht pflegebedürftig ist, aber vorausplant, bezieht eine Seniorenresidenz im Ausland. Pflegeheim oder Pflegedienst im Ausland findenIst die Entscheidung für eine stationäre Pflege im Ausland gefallen, beginnt die Suche nach einem geeigneten Pflegeheim. Eine erste Anlaufstelle kann die Suche im Internet sein. Angebote können Sie sich oftmals per E-Mail zuschicken lassen. Die Webseiten der Pflegeeinrichtungen bieten in den meisten Fällen sehr detaillierte Angebote auf Deutsch. Gegebenenfalls kann das deutsche Konsulat im jeweiligen Ausland auch weiterhelfen und eine Liste mit Pflegeangeboten liefern. Dazu zählt die ambulante Pflege dann ebenso wie die vollstationäre Pflege. Checkliste für die AuslandspflegeBei der Wahl des zukünftigen Pflegeheims oder einem passenden Pflegedienst gibt es Einiges zu beachten, damit Sie später keine Überraschungen erleben. Diese Fragen können Ihnen bei der Suche helfen:
Häufig gestellte FragenWas kostet die Pflege im Ausland?Aufgrund geringerer Lebenshaltungskosten und niedrigerer Löhne ist die Pflege im Ausland, zum Beispiel in Polen, oft deutlich günstiger als in Deutschland. Die Unterschiede sind jedoch auch hier regional groß. Wer zahlt die Pflege im Ausland?Da im Ausland Pflegesachleistungen (dazu gehört auch die vollstationäre Pflege) in der Regel ruhen, muss die Pflege oft mit dem Einkommen des Pflegebedürftigen bezahlt werden. Bei einem dauerhaften Wohnortswechsel ins EU-Ausland können jedoch Pflegesachleistungen nach Regelung des neuen Wohnlandes beantragt werden. Pflegegeld aus der deutschen Pflegekasse wird in dem Fall dann nicht mehr weitergezahlt.
Warum zahlt die Pflegeversicherung nicht im Ausland?Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass das Pflegerisiko nur in Deutschland abgesichert ist. Bei EU-Staaten gibt es jedoch erste Gerichtsurteile, welche diesen Grundsatz in Frage stellen. Das gilt vor allem auch für Ersatz- und Verhinderungspflege bei einem gemeinsamen Auslandsurlaub von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? / 5 Bewertungen Sie haben bereits bewertet. Erstelldatum: 8102.11.9|Zuletzt geändert: 2202.70.21 (1) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2021): Studie „Hohes Alter in Deutschland. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/fast-ein-viertel-der-ueber-80-jaehrigen-in-deutschland-leidet-unter-altersarmut-190066. (letzter Abruf am 07.06.2022) (2) Statista (2022): Europäische Union: Preisniveauindex für Verbrauchsgüter und Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten im Jahr 2020. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/234012/umfrage/preisniveauindex-in-den-eu-laendern/ (letzter Abruf am 07.06.2022) (3) Deutsche Rentenversicherung (DRV) (ohne Jahr): Umzug als Rentner ins Ausland. www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland-umzug-detailseite.html (letzter Abruf am 07.06.2022) (4) Bildquelle © istock.com/gpointstudio Wer zahlt nicht in die Pflegeversicherung ein?Die im Rahmen der Familienversicherung Mitversicherten brauchen keine Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Auch für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte besteht eine Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung. Sie können sich von dieser Pflicht jedoch befreien lassen.
In welchen Ländern gibt es Pflegegeld?EU- oder EWR-Ausland
curendo-Tipp: Wenn Sie sich als Pflegebedürftiger in Ländern der EU sowie des EWR (Norwegen, Island, Liechtenstein und Schweiz) aufhalten, besteht die Möglichkeit, Pflegegeld der deutschen Pflegeversicherung zu beantragen. Sie bekommen dann die Geldleistungen direkt überwiesen.
In welchen EU Ländern gibt es eine Pflegeversicherung?Eine beitragsfinanzierte, obligatorische Pflegeversicherung, die – wie in Deutschland – das Pflege- risiko, jedenfalls teilweise, absichert, gibt es in den meisten Mitgliedstaaten der EU nicht; wohl aber in Luxemburg, den Niederlanden und in Belgien (in den Regionen Flämische Gemeinschaft und Wallonien).
Hat man automatisch eine Pflegeversicherung?Jeder, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist, ist automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Beitragssatz. Der Beitrag zur Pflegeversicherung liegt für gesetzlich Versicherte bei 3,05 Prozent ihres Bruttoeinkommens, wenn sie Kinder haben und 3,4 Prozent für Kinderlose (Stand 2022).
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