Sozialversicherung A-Z Show
Meldeschlüssel SozialversicherungLesedauer unter 2 Minuten Für die Meldungen zur Sozialversicherung sind in dem bundeseinheitlichen Meldevordruck, der elektronisch übermittelt werden muss, unter anderem Abgabegründe anzugeben. Meldeschlüssel und Meldegründe im ÜberblickAnmeldungen
Abmeldungen
Jahresmeldungen/ Unterbrechungsmeldungen/ sonstige Meldungen
Änderungsmeldungen
Meldungen in Insolvenzfällen
Webcode: f005139 Letzte Aktualisierung: 28.11.2022 Im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers sind für die Beschäftigten gesonderte Meldungen durch den Arbeitgeber bzw. Insolvenzverwalter zu übermitteln. Es wird hierbei zwischen weiter beschäftigten und freigestellten Arbeitnehmern unterschieden. Grundsätzlich bleiben alle Arbeitnehmer bis zur rechtlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses versicherungspflichtig zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Bei weiter im Unternehmen Beschäftigten ist für den Tag vor Insolvenzbeginn eine Abmeldung mit dem Meldegrund 33 abzugeben. Erfolgt mit der Insolvenz ein Wechsel der Betriebsnummer, melden Sie bitte die Arbeitnehmer mit dem Meldegrund 30 ab. Mit dem Tag der Insolvenz übermitteln Sie bitte eine Anmeldung mit dem Grund 13 bzw. bei einem Betriebsnummernwechsel mit 10. Werden Arbeitnehmer beim Eintritt der Insolvenz von ihrer Tätigkeit freigestellt, ist eine Abmeldung mit dem Meldegrund 71 für den Vortag der Insolvenz abzugeben. Eine Anmeldung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Besteht die Freistellungsphase über den Jahreswechsel hinaus, übermitteln Sie bitte eine Jahresmeldung nach Meldegrund 70. Obwohl die freigestellten Arbeitnehmer generell kein Arbeitsentgelt mehr beziehen, ist für diese Meldungen das nicht gezahlte laufende Arbeitsentgelt anzugeben, damit die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger sichergestellt werden.
Was bedeutet Meldegrund 13?Anmeldegrund 13 darf für kurzfristig Beschäftigte nicht verwendet werden. Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Meldesachverhalt. Es gilt § 7 DEÜV: Der Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses ist in den in § 28a Abs.
Wann muss der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung machen?Die Unterbrechungsmeldung ist innerhalb von 6 Wochen nach dem Ende der Beschäftigung zu erstatten. Die Abmeldung ist mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem Ende der Beschäftigung zu erstatten.
Welche SV Meldung bei Mutterschutz?Die häufigsten Unterbrechungszeiten sind: Bezug von Krankengeld (Abgabegrund 51) Mutterschutz (Abgabegrund 51) Elternzeit (Abgabegrund 52)
Welche SV Meldung nach Ende Krankengeldbezug?Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung
Arbeitgeber müssen zum Ende des Krankengeldbezugs die Abmeldung des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses vornehmen. Der Meldegrund ist "30": Abmeldung wegen Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
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