Meldegrund 13 Anmeldung wegen sonstiger Gründe

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Sozialversicherung A-Z

Meldeschlüssel Sozialversicherung

Lesedauer unter 2 Minuten

Für die Meldungen zur Sozialversicherung sind in dem bundeseinheitlichen Meldevordruck, der elektronisch übermittelt werden muss, unter anderem Abgabegründe anzugeben.

Meldeschlüssel und Meldegründe im Überblick

Anmeldungen

Abgabegrund

Bedeutung

10

Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung

11

Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel

12

Anmeldung wegen Wechsel der Beitragsgruppen

13

Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis zum Beispiel

  • Anmeldung nach unbezahltem Urlaub oder Streik von länger als einem Monat nach § 7 Absatz 3 Satz 1 SGB IV
  • Anmeldung wegen Rechtskreiswechsel ohne Krankenkassenwechsel
  • Anmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional)
  • Anmeldung wegen Änderung des Personengruppenschlüssels ohne Beitragsgruppenwechsel
  • Anmeldung wegen Währungsumstellung während des Kalenderjahres

20

Sofortmeldung bei Aufnahme einer Beschäftigung in der von Schwarzarbeit gefährdeten Branchen nach § 28a Absatz 4 SGB IV

Abmeldungen

Abgabegrund

Bedeutung

30

Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung

31

Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel

32

Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel

33

Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis

34

Abmeldung wegen Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Absatz 3 Seite 1 SGB IV

35

Abmeldung wegen Arbeitskampf von länger als einem Monat

36

Abmeldung wegen

  • Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional)
  • Währungsumstellung während eines Kalenderjahres

40

Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung

49

Abmeldung wegen Tod

Jahresmeldungen/ Unterbrechungsmeldungen/ sonstige Meldungen

Abgabegrund

Bedeutung

50

Jahresmeldung

51

Unterbrechungsmeldung wegen Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen 

52

Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit

53

Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht oder freiwilligem Wehrdienst

54

Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Sondermeldung)

55

Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben (Störfall)

56

Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatzleistungen während der Altersteilzeitarbeit

57

Gesonderte Meldung nach § 194 SGB VI

58

GKV-Monatsmeldung

92

UV-Jahresmeldung

Änderungsmeldungen

Abgabegrund

Bedeutung

62

Änderung des Aktenzeichens/der Personalnummer des Beschäftigten (optional)

63

Änderung der Staatsangehörigkeit

Meldungen in Insolvenzfällen

Abgabegrund

Bedeutung

70

Jahresmeldung für freigestellte Arbeitnehmer

71

Meldung des Vortages der Insolvenz/der Freistellung

72

Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung

Webcode: f005139

Letzte Aktualisierung: 28.11.2022

Im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers sind für die Beschäftigten gesonderte Meldungen durch den Arbeitgeber bzw. Insolvenzverwalter zu übermitteln. Es wird hierbei zwischen weiter beschäftigten und freigestellten Arbeitnehmern unterschieden.

Grundsätzlich bleiben alle Arbeitnehmer bis zur rechtlichen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses versicherungspflichtig zu allen Zweigen der Sozialversicherung.

Bei weiter im Unternehmen Beschäftigten ist für den Tag vor Insolvenzbeginn eine Abmeldung mit dem Meldegrund 33 abzugeben. Erfolgt mit der Insolvenz ein Wechsel der Betriebsnummer, melden Sie bitte die Arbeitnehmer mit dem Meldegrund 30 ab. Mit dem Tag der Insolvenz übermitteln Sie bitte eine Anmeldung mit dem Grund 13 bzw. bei einem Betriebsnummernwechsel mit 10.

Werden Arbeitnehmer beim Eintritt der Insolvenz von ihrer Tätigkeit freigestellt, ist eine Abmeldung mit dem Meldegrund 71 für den Vortag der Insolvenz abzugeben. Eine Anmeldung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Besteht die Freistellungsphase über den Jahreswechsel hinaus, übermitteln Sie bitte eine Jahresmeldung nach Meldegrund 70. Obwohl die freigestellten Arbeitnehmer generell kein Arbeitsentgelt mehr beziehen, ist für diese Meldungen das nicht gezahlte laufende Arbeitsentgelt anzugeben, damit die Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger sichergestellt werden.

SchlüsselMeldegrund
70 Jahresmeldung für freigestellte Arbeitnehmer
71 Meldung des Vortages des Insolvenz/der Freistellung
72 Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung

Was bedeutet Meldegrund 13?

Anmeldegrund 13 darf für kurzfristig Beschäftigte nicht verwendet werden. Mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Meldesachverhalt. Es gilt § 7 DEÜV: Der Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses ist in den in § 28a Abs.

Wann muss der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung machen?

Die Unterbrechungsmeldung ist innerhalb von 6 Wochen nach dem Ende der Beschäftigung zu erstatten. Die Abmeldung ist mit der nächsten Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen nach dem Ende der Beschäftigung zu erstatten.

Welche SV Meldung bei Mutterschutz?

Die häufigsten Unterbrechungszeiten sind: Bezug von Krankengeld (Abgabegrund 51) Mutterschutz (Abgabegrund 51) Elternzeit (Abgabegrund 52)

Welche SV Meldung nach Ende Krankengeldbezug?

Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung Arbeitgeber müssen zum Ende des Krankengeldbezugs die Abmeldung des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses vornehmen. Der Meldegrund ist "30": Abmeldung wegen Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.