Ein Zwischenzeugnis kann bei einer Bewerbung immer von Vorteil sein. Doch es gibt keine gesetzlichen Anspruch darauf. In der Praxis sind jedoch mittlerweile einige Situationen anerkannt, in denen Sie ein Zwischenzeugnis verlangen können. Show
Wann Sie ein Zwischenzeugnis verlangen solltenWie kein Recht auf ein Zwischenzeugnis, werden viele jetzt fragen. In der Tat steht in keinem Gesetz, dass der Arbeitnehmer ein Recht auf ein Zwischenzeugnis hat bzw. wann er nach einem Zwischenzeugnis fragen kann. In der Praxis haben sich jedoch mittlerweile zahlreiche Fälle herausgebildet, die den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis rechtfertigen können:
Mittlerweile erkennt auch das Bundesarbeitsgericht an, dass die Ausstellung eines Zwischenzeugnis eine vertragliche Nebenpflicht des Arbeitgebers sein kann – Wenn der Mitarbeiter aus einem triftigen Grund auf das Zwischenzeugnis angewiesen ist, so zum Beispiel während eines Kündigungsschutzprozesses (BAG, Urteil vom 20.5.2020, Az.: 7 AZR 100/19). Zwischenzeugnis verlangen: Am besten nicht ohne GrundAchtungGenerell ist es nicht empfehlenswert, ohne triftigen Grund um ein Zwischenzeugnis zu bitten. Ihr Arbeitgeber wird vermuten, dass Sie das Unternehmen verlassen wollen. Nutzen Sie daher jede Möglichkeit auf ein reguläres Zwischenzeugnis. Je länger die Betriebszugehörigkeit, umso komplizierterWarum habe ich mir damals kein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, ärgern sich viele heute, die nach zahlreichen Jahren und verschiedenen Aufgabenfeldern, Vorgesetztenwechsel oder sogar Betriebsübergängen nun ein Arbeitszeugnis anfordern. Bis man die Informationen alle zusammen hat … Da hat der Vorgesetzte, der das Zeugnis ausstellen muss, ganz schön zu tun. Und das Zeugnis wird immer länger und länger. Und dann kommt vielleicht noch eine Umstrukturierung, eine Namensänderung oder Ähnliches dazu, da muss man mitunter ziemlich scharf nachdenken, was man am besten schreibt. Wie einfach ist es hingegen, wenn man schreiben kann „Über diesen Zeitraum gibt ein separates Zwischenzeugnis Auskunft. “ Von Zeit zu Zeit oder per VertragWas tut man aber nun in den Fällen, in denen sich kein Ausstellungsgrund für ein Zwischenzeugnis bietet: keine Elternzeit in Sicht, auch das Bundestagsmandat kann man eigentlich ausschließen und das Arbeitsverhältnis wird glücklicherweise auch noch eine Weile Bestand haben. Damit Mitarbeiter jedoch nicht irgendwann doch in die obige Situation schlittern, sind einige Firmen dazu übergegangen, – ob per Arbeitsvertrag oder per Betriebsvereinbarung -, nach einer bestimmten Anzahl von Jahren der Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis zu verbriefen. Zudem gibt es auch Tarifverträge, die ein solches Recht festlegen. Unser Tipp!Ist in Ihrem Unternehmen auch eine solche Regelung nicht gegeben, hilft nur eins. Anlässe schaffen! „10 Jahre im Unternehmen“ wäre doch ein prima Anlass, um sich seine Leistungen dokumentieren zu lassen. Finden Sie nicht? Und wie können wir Sie unterstützen?Auch ein Zwischenzeugnis sollte die formalen und inhaltlichen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis erfüllen. Lassen Sie es, wenn Sie Zweifel haben, besser überprüfen, zum Beispiel mit unserem Zeugnis-Check. Auf Wunsch überarbeiten wir auch gerne Ihr Arbeitszeugnis oder erstellen einen Zeugnisentwurf nach Ihren Vorgaben. In einem Zwischenzeugnis wird deine Arbeitsleistung beurteilt. Du musst es im Gegensatz zum Arbeitszeugnis selbst anfordern. Wir verraten dir gute Gründe für die Zwischenbewertung und haben Tipps dazu, wie du es beantragen kannst. Inhalt
Wie schon ein reguläres Arbeitszeugnis beschreibt ein Zwischenzeugnis deine Leistungen und Kompetenzen. Inhaltlich sind beide Zeugnisse im Grunde deckungsgleich. Deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber fasst zusammen, was du geleistet hast und wie du das Unternehmen bereicherst. Beide Zeugnisse können auch als Referenz für zukünftige Bewerbungen genutzt werden. Dein Anspruch auf ein ZwischenzeugnisDein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis Die großen Unterschiede zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Arbeitszeugnis liegen im Zeitpunkt und in deinem Anspruch. Der Name sagt es schon: Ein Zwischenzeugnis erhältst du im laufenden Arbeitsverhältnis. Für das Arbeitszeugnis muss deine Stelle gekündigt sein und du hast oder wirst das Unternehmen verlassen. Dann aber hast du laut Gewerbeordnung §109 einen festen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Vergleichbares steht auch in §630 BGB. Das Arbeitszeugnis steht dir also gesetzlich gesichert zu. Das gilt allerdings nicht für das Zwischenzeugnis. Du kannst also nicht darauf bestehen, ein Zwischenzeugnis zu erhalten, da es keine rechtliche Grundlage dafür gibt. Bist du in einem Tarifvertrag angestellt, könnte das hingegen anders sein. In diesem Fall ist womöglich im Arbeitsvertrag enthalten, dass du nach einer gegebenen Arbeitszeit tatsächlich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hast. In dem Fall lohnt es sich, den Vertrag noch einmal genau zu lesen. Mehr Informationen zum Thema Arbeitszeugnis findest du in diesem Artikel. Gründe für ein ZwischenzeugnisViele Chefs schrecken bei der bloßen Erwähnung eines Zwischenzeugnisses auf. Denn für sie ist es ein vermeintlicher Wink, dass du dich nach einer neuen Stelle umsiehst. Der Gedanke ist naheliegend: Du möchtest in dem Fall immerhin deine Qualifikation vorweisen können. Solltest du wirklich den Arbeitgeber wechseln wollen, ist das Anfordern eines Zwischenzeugnisses natürlich der richtige Schritt. Es gibt aber durchaus andere Gründe, einen Leistungsnachweis haben zu wollen. Allgemein wird in diesem Zusammenhang von "berechtigtem Interesse" des Arbeitnehmers gesprochen. Langes ArbeitsverhältnisLanges Arbeitsverhältnis Vielleicht arbeitest du schon lange bei deinem Unternehmen. Du hast immer gute Arbeit geleistet und wurdest bereits häufig mündlich gelobt. Aber bisher gab es keine schriftliche Bewertung. Dann kannst du durchaus ein Zwischenzeugnis beantragen. Achte aber darauf, dass du wirklich schon eine ganze Weile angestellt bist. Als Regel kannst du dir merken: Nach drei Jahren Beschäftigung ist ein Zwischenzeugnis gerechtfertigt. Solltest du später ein weiteres beantragen wollen, sollte das erneut nach drei Jahren passieren. Neue FührungskräfteSteht ein Wechsel in der Führungsebene an? Dann ist es vorteilhaft, beim aktuellen Chef ein Zwischenzeugnis anzufordern. Mit dieser Grundlage kannst du der neuen Führungskraft darlegen, dass du gute Arbeit leistest. Dieser Schritt ist gerade dann sinnvoll, wenn du dich mit der jetzigen Leitungsperson gut verstehst. Angekündigte EntlassungenWenn sorgenvolle Mails die Runde machen, dass das Unternehmen demnächst Mitarbeiter entlassen muss, ist ein Zwischenzeugnis angebracht. Damit stellst du sicher, ob deine Leistungsperson mit deiner Arbeit zufrieden ist. Nicht nur das, du hast es dann auch schriftlich. Gute Mitarbeiter werden nicht vor die Tür gesetzt und du kannst dich etwas entspannen. Übernahme oder InsolvenzÜbernahme oder Insolvenz Die beiden oben genannten Gründe können auch mit diesem einhergehen: Dein Arbeitgeber wird von einem großen Konzern geschluckt oder muss Insolvenz ankündigen. In einem Fall wird sich die gesamte Unternehmensführung eventuell verändern. Im anderen Fall verlierst du unverschuldet deine Stelle und musst dich am besten so schnell wie möglich um etwas Neues kümmern, bevor du dich arbeitslos melden musst. Beide Eventualitäten sind gute Anlässe, um ein Zwischenzeugnis zu beantragen. Du kannst mit Bewerbungen schließlich nicht erst warten, bis du dein Arbeitszeugnis hast. Die neuen Strukturen des Unternehmens könnten ebenfalls bedrohlich für deine Anstellung sein. Mit der schriftlichen Bewertung in der Hinterhand bist du auf der sicheren Seite. Tipps für deine Bewerbung findest du in diesem Artikel. Interner JobwechselNicht nur Kündigungen rechtfertigen ein Zwischenzeugnis. Genauso kannst du eines beantragen, wenn du innerhalb des Unternehmens versetzt wirst. Dazu gehört der Wechsel in eine andere Abteilung, wo du eventuell andere Aufgaben übernimmst. Aber auch wenn dir ein Standortwechsel bevorsteht, bietet sich das Zwischenzeugnis an. Du ziehst in eine andere Stadt, in der du mit mit neuen Kollegen und Führungskräften zusammenarbeitest. Da ist es hilfreich, zeigen zu können, was du kannst und wie du dich bisher geschlagen hast. Die SignalwirkungDie bisher genannten Gründe nennt man auch "schutzwürdig", denn: Veränderungen am Arbeitsplatz könnten sich negativ auf deine Anstellung auswirken. Dieser Grund ist hingegen eher für dich als für die Führungsebene relevant. Ein Zwischenzeugnis kann sich nämlich auf spätere Beurteilungen auswirken. Erteilt dir deine Führungskraft etwa ein sehr positives Zwischenzeugnis, kann ein kurz darauf folgendes Arbeitszeugnis nicht genau gegenteilig sein. Diese Regel nennt sich "Bindungswirkung". Mit ihr sicherst du dir eine gute Abschlussbewertung. Sie ist aber nicht universell gültig und gilt vor allem dann, wenn das abschließende Arbeitszeugnis wenige Monate später ausgestellt wird. Sind seit dem positiven Zwischenzeugnis aber bereits sechs Monate oder gar ein ganzes Jahr vergangen, muss deine Führungskraft nicht bei der positiven Wertung bleiben. Immerhin können sich seitdem seine Meinung oder deine Leistungen geändert haben. Gleichermaßen verfällt die Bindungswirkung, falls du in der Zwischenzeit eine neue Leitungsperson bekommst. Der hat natürlich keine Verpflichtung, dich genauso zu bewerten wie sein Vorgänger. Zwischenzeugnis richtig beantragenZwischenzeugnis richtig beantragen Mit der Frage nach dem Zwischenzeugnis schwingt bei Vorgesetzten die erwähnte Angst mit, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter zu verlieren. Da schrillen alle Alarmglocken und im schlimmsten Fall blockt die Führungskraft gänzlich ab. Ein Zwischenzeugnis bedeutet nämlich zusätzlichen Aufwand, der nicht umgangen werden kann. Weniger Arbeit als ein reguläres Zeugnis macht es auch nicht. Entsprechend ist der Drang groß, das unter Umständen schwierige Thema zu umgehen. Deswegen musst du einige Dinge im Auge behalten, wenn du ein Zwischenzeugnis haben möchtest. Wir verraten dir im Folgenden alle wichtigen Tipps. Wähle den richtigen ZeitpunktHat der oder die Vorgesetzte einen guten Tag, hilft dir das natürlich ungemein. Am besten gehst du das Thema außerdem in einer Phase an, in der du dich mit deiner Führungskraft gut verstehst. Aber gerade weil das Zwischenzeugnis so ein potenziell brandheißes Thema ist, solltest du es nicht spontan auf dem Gang ansprechen. Wenn du es schon persönlich machen möchtest, dann vereinbare einen Termin. So hat deine Führungskraft eine kleine Vorwarnung und du überraschst ihn oder sie nicht damit. Beantrage das Zwischenzeugnis per E-MailBeantrage das Zwischenzeugnis per E-Mail Ist dir das persönliche Gespräch zu unangenehm, gibt es eine Alternative. Du kannst den Antrag ebenso per Mail stellen. Der schriftliche Antrag ist zudem wesentlich geläufiger. Sei am besten konkret und bring dein Anliegen auf den Punkt. Du brauchst hier keinen Roman zu schreiben. Ein schlichter Zweizeiler genügt schon für den Antrag. Dabei ist es dir überlassen, ob du den Grund für das Zwischenzeugnis angibst. Allerdings kann es die Situation entschärfen, wenn die oder der Vorgesetzte weiß, warum du fragst. Ein Muster für einen solchen Zweizeiler könnte zum Beispiel so aussehen:
Eine weitere Möglichkeit ist, das Zwischenzeugnis per Post anzufordern. Dieser Weg ist allerdings weniger geläufig als ein Antrag per E-Mail. Hier findest du Tipps dazu, wie du einen formalen Brief schreibst. Erbitte ein qualifiziertes ZeugnisUm die komplette Bewertung zu bekommen, musst du nach einem so genannten “qualifizierten” Zwischenzeugnis fragen. Tust du das nicht, erhältst du am Ende unter Umständen ein “einfaches” Zeugnis. Zwar sind beide gültig und beide dienen als Referenz. Das einfache Zeugnis beinhaltet aber bloß deine Tätigkeit und wie lange du schon diese Stelle inne hast. Nur das qualifizierte Zeugnis beinhaltet tatsächliche Bewertungen deiner Vorgesetzten und ist damit sehr viel aussagekräftiger. Bitte um eine FristFrist setzen Es gibt keine festgelegte Frist, zu der du ab Antrag dein Zeugnis erwarten kannst. Eine Führungskraft ist ohnehin nicht gezwungen, dir ein Zwischenzeugnis auszustellen. Informell gilt allerdings die Regel, das Zwischenzeugnis “unverzüglich” auszustellen. Nun ist das aber ein sehr dehnbarer Begriff. Deswegen ist es eine gute Idee, selbst eine Deadline zu setzen. Hänge diese beim schriftlichen Antrag einfach unten an. Achte hier darauf, dass es eine angemessene Frist sein sollte. Zwischenzeugnisse brauchen ihre Zeit. Entsprechend ist es sinnlos, kurze Fristen wie “bis morgen” zu setzen. Das ist nicht zu schaffen. Außerdem wirkt eine solche Deadline frech. Bleib also realistisch und gib deinem Arbeitgeber mindestens eine Woche, um das Zwischenzeugnis zu verfassen. Eine Vorlage für eine angemessene Formulierung ist:
Alternativen zum ZwischenzeugnisWas ist aber, wenn die oder der Vorgesetzte dir kein Zwischenzeugnis ausstellen will? Dann hast du noch zwei weitere Möglichkeiten. Denn ein Zeugnis ist nicht der einzige Weg, um eine Bewertung einzuholen. Mitarbeiterbeurteilung statt Zwischenzeugnis anfordernMitarbeiterbewertung statt Zwischenzeugnis anfordern Auf den ersten Blick wirkt es vielleicht, als wäre die Mitarbeiterbeurteilung ein Synonym für das Zwischenzeugnis. Tatsächlich gibt es dabei aber einen Unterschied. Denn eine Mitarbeiterbeurteilung kann häufiger eingefordert werden und dient auch dem Unternehmen als Qualitätsprüfung ihrer Mitarbeitenden. So ist die Beurteilung weniger individuell und mehr ein Fragebogen, anhand dessen ein Mitarbeiter beurteilt wird. Dabei kann das Ziel unterschiedlich sein:
Eine Mitarbeiterbewertung läuft nach genormten Vorgaben und ist damit objektiv gehalten. Insgesamt erfüllt sie somit zwar in etwa denselben Zweck wie ein Zwischenzeugnis, enthält aber keine subjektiven Einschätzungen. Um ein Empfehlungsschreiben bittenDu kannst auch deine Kollegen oder sogar Kunden fragen, ob sie ein paar Sätze über dich schreiben wollen. Letztere solltest du aber nur ansprechen, wenn du sie lange Zeit betreut hast und ihr euch gut kennt. Obwohl dieser Schritt möglich ist, bleibt er in Deutschland eher unüblich. Weiter verbreitet sind Empfehlungsschreiben im englischsprachigen Raum. Hier unterteilt man noch einmal in “letter of recommendation” und “letter of reference”. Der letter of recommendation richtet sich an einen bestimmten Adressaten, während der letter of reference allgemeiner ausgelegt ist. Außerdem befasst sich der letter of recommendation vor allem mit deinen Fähigkeiten; der letter of reference legt den Fokus eher auf dich als Person. In jedem Fall und unabhängig von der Sprache ist ein Empfehlungsschreiben explizit an einen Dritten gerichtet. Ein Zeugnis hingegen spricht dich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer an. Aufbau des ZwischenzeugnissesNur in gedruckter Form Damit das Zwischenzeugnis offiziell ist und von anderen Unternehmen akzeptiert wird, muss ein gewisser Aufbau befolgt werden. Dazu müssen einige formelle Kriterien erfüllt sein. Ein Zwischenzeugnis darf nur in gedruckter Form ausgestellt sein. Kriegst du es nur digital zugeschickt – etwa als PDF-Datei – ist das Zeugnis ungültig. Auch muss ersichtlich sein, dass dein Unternehmen die Bewertung geschrieben hat. Andernfalls könnte es so wirken, als hättest du dir selbst ein Zeugnis erstellt. Des Weiteren muss ein Zeugnis positiv formuliert sein. Auch die Zeitform ist wichtig. Ein Zwischenzeugnis soll im Präsens geschrieben sein – immerhin arbeitest du ja noch für das Unternehmen. Für ein abschließendes Arbeitszeugnis wird dann das Präteritum verwendet. Der Aufbau bleibt aber immer gleich:
Besonders der Briefkopf und die Unterschrift sind essentiell. Durch sie wird das Zeugnis formal rechtsgültig und sie beweisen, dass es von deinem Unternehmen ausgestellt wurde. Deine Rechte beim ZwischenzeugnisAuch wenn du generell kein Mitspracherecht hast, was im Zwischenzeugnis steht, kannst du doch eine Sache bestimmen. Bist du im Betriebsrat tätig, darf das nicht ungefragt im Zeugnis erwähnt sein. Nur wenn du es erlaubst, darf es ins Zeugnis geschrieben werden. Viel mehr kannst du aber nicht tun. Ein Anrecht darauf, Korrekturen vornehmen zu lassen, hast du nur eingeschränkt. Solltest du etwas verändert haben wollen, musst du das belegen können. Du hast also die Beweislast – selbiges gilt aber auch für deinen Arbeitgeber. Besondere Formulierungen im ZeugnisBesonders formulierte Geheimsprache Da ein Zeugnis ja nicht zu deinem Nachteil formuliert werden darf, muss der Verfasser ein wenig tricksen. Daraus hat sich eine Art Geheimsprache entwickelt. Eingeweihten signalisiert sie durch die Blume, ob du ein guter oder doch eher ein mäßiger Mitarbeiter bist. So könnte zum Beispiel doch versteckt erwähnt werden, dass du im Betriebsrat engagiert warst:
Auch hinter so manch anderem nett klingenden Satz verstecken sich so in Wahrheit Kritik und Missstände. Dabei wird nach Schulnoten abgestuft. Beinhaltet eine Aussage etwa das Wort “stets” und den Superlativ, ist die Note als 1 zu verstehen, also sehr gut. Eine Beschreibung als “bemüht” ist wiederum ist mit der Note 6, also ungenügend, gleichzusetzen.
Auslassungen, doppelte Verneinungen, WidersprücheEs sind jedoch nicht nur mit Bedeutung geladene Wörter, die geheime Botschaften vermitteln. Die verdeckten Formulierungen gehen noch einen Schritt weiter. So ist es auch auffällig, wenn Aspekte gar nicht angesprochen werden. Das ist ein Hinweis darauf, dass du in diesen Bereichen Probleme hast. Ebenso kritisch sind doppelte Verneinungen. Die besagen generell das exakte Gegenteil. Widersprüche sprechen auch gegen dich. Das bedeutet, dass es ungewöhnlich ist, deine Leistungen zu bemängeln, du aber im Schlusswort auffallend positiv behandelt wirst. Weitere auffällige Formulierungen sehen beispielsweise so aus:
Spezielle Schlussformel im ZwischenzeugnisSpezielle Schlussformel im Zwischenzeugnis Gerade am Ende wird die genaue Wortwahl nochmal wichtig. Selbst hier lassen sich geheime Informationen verbergen.
Der erste Satz drückt ein positives Gesamtbild aus. Am zweiten hingegen lässt sich erkennen, dass der Arbeitgeber nicht wirklich zufrieden war. Fehlt eine solche Schlussformel gänzlich, ist das ein eindeutiges Warnsignal. Zusätzlich sollte sich im Zwischenzeugnis ein weiterer Satz befinden, der den Ausstellungsgrund beschreibt: Kann ich einfach so ein Zwischenzeugnis verlangen?Wann dürfen Sie ein Zwischenzeugnis verlangen? Eins vorweg: Es gibt kein generelles gesetzliches Recht auf ein Zwischenzeugnis! Sie können es – anders als beim Arbeitszeugnis – somit nicht erzwingen. Trotzdem: Führen Sie ein „berechtigtes Interesse“ ins Feld, können Sie einen Anspruch darauf geltend machen.
Kann ich jederzeit ein Zwischenzeugnis anfordern?Das Zwischenzeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde über ein bestehendes Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer können jederzeit ein Zwischenzeugnis beantragen. Sie sollten dazu aber einen „triftigen“ Grund angeben. Sonst reagieren Vorgesetzte alert – der Antrag gilt als Warnsignal für einen geplanten Jobwechsel.
Wie fragt man am besten nach einem Zwischenzeugnis?Wie alle wichtigen Dokumente fordern Sie das Zwischenzeugnis am besten schriftlich an. Dann haben Sie einen Nachweis, dass Sie darum gebeten haben.
Welche Gründe gibt es für ein Zwischenzeugnis?Diese Gründe sind: Bewerbung um eine neue Stelle, wesentliche Änderungen des Aufgabengebiets, Versetzung in eine andere Abteilung oder längere Abordnung in ein Projekt. Strebt ein Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags an, so sollte der Arbeitnehmer parallel zu den Verhandlungen ein Zwischenzeugnis fordern.
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