Kann man einen Flug einfach verfallen lassen?

Die Preiskalkulation der Fluggesellschaften orientiert sich ganz gezielt an den Bedürfnissen der Flugpassagiere: Von Geschäftsreisenden, die oft nur eine Strecke zu ganz bestimmten Uhrzeiten buchen möchten, lässt sich mehr Geld verlangen als von Urlaubern, die möglichst günstig ans Ziel und wieder zurück befördert werden wollen. Deshalb verbieten es auch die meisten Airlines, einfach auf die günstigere Option auszuweichen und ein Flugsegment davon verfallen zu lassen. Manche verweigern die Beförderung, sofern der Hinflug nicht nachweislich angetreten wurde, andere drohen mit einer Neukalkulation des Ticketpreises. Das kann teuer werden.

Auch der Trick mit dem Ausland ist vielen geläufig: Da Direktflüge immer teurer sind als Flüge mit Zwischenstopp, kann zum Beispiel die Verbindung Amsterdam – Frankfurt – Lissabon viel günstiger sein als nur von Frankfurt nach Lissabon zu fliegen. Aber auch hier ist es nicht ratsam, das erste Segment auszulassen. Eine Nicht-Beförderung ist anschließend sehr wahrscheinlich.

Viel einfacher ist es, das letzte Flugsegment einfach wegzulassen, wenn man es nicht braucht. Allerdings sei auch hier gesagt: Theoretisch können die Fluggesellschaften den erhöhten Ticketpreis auch im Nachhinein noch erheben. Darauf verlassen, dass dies in der Praxis nicht geschieht, kann man sich also nicht.
Eine Ausnahme bilden zum Beispiel Billigfluggesellschaften, bei denen Hin- und Rückflug unabhängig voneinander gebucht werden. Sofern der Preis separat ausgewiesen wurde, kann hier auch von einzelnen Segmenten zurückgetreten werden.

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von Solveig Michelsen

Kann man einen Flug einfach verfallen lassen?

© YTCount - unsplash.com

18. Juni 2020  |   Recht & Steuern im Ausland

Die Fluggesellschaften KLM und Air France dürfen keine Ticketzuschläge von 125 bis 3.000 Euro von Kunden verlangen, die ihre Flüge nicht vollständig oder nicht in der gebuchten Reihenfolge antreten. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen die Strafgebühren geklagt.

Laut den Verbraucherschützern waren sind Zuschläge viel zu pauschal und noch völlig überhöht. Oft entstehe den Fluggesellschaften gar kein Schaden, wenn ein Kunde einen Flug verfallen lässt. Teilweise können sie die frei gewordenen Plätze sogar noch kurzfristig an andere Passagiere verkaufen.

Bis zu 3.000 Euro Ticketzuschläge

Nach den Geschäftsbedingungen der beiden Airlines für Onlinebuchungen galt der Ticketpreis nur für Flüge, die vollständig und in der gebuchten Reihenfolge angetreten werden. Kunden, die einen der Flüge nicht antreten oder die Coupons in falscher Reihenfolge nutzen, sollten einen Zuschlag zahlen. Bei Flügen innerhalb Europas kassierten die Fluggesellschaften je nach gebuchter Serviceklasse 250 Euro bis 500 Euro extra. Für Langstreckenflüge betrug der Zuschlag sogar 500 bis 3.000 Euro. Für den Fall, dass ein Passagier die Reise vorzeitig abbricht, wollte KLM außerdem 275 Euro für die Herausgabe des Aufgabegepäcks in Rechnung stellen.

Hin- und Rückflugtickets oft günstiger als One-Way

Mit solchen Zuschlägen als Strafgebühr wollen die Unternehmen verhindern, dass Kunden ihre Preispolitik umgehen. Hin- und Rückflüge kosten oft weniger als One-Way-Tickets für die gleiche Strecke. Ein zusammengesetzter Flug ist mitunter günstiger als eine Teilstrecke separat zu buchen. Für Kunden liegt es daher nahe: Anstelle des teuren Einfach-Tickets buchen sie den günstigeren Hin- und Rückflug und lassen einen Flug einfach verfallen. Die hohen Zuschläge für den Nichtantritt eines Fluges sollen diese Schnäppchenjagd unattraktiv machen.

Pauschale Ticketzuschläge sind unzulässig

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dürfen Fluggesellschaften in ihren Geschäftsbedingungen zwar Zuschläge vorsehen, um ihre Tarifgestaltung zu schützen. Sie dürfen aber höchstens die Differenz zu dem höheren Flugpreis verlangen, den der Kunde am Buchungstag für die tatsächlich geflogene Strecke hätte zahlen müssen.

Damit sind die Zuschläge von KLM und Air France nicht vereinbar, entschied das LG Frankfurt am Main. Denn die Zusatzgebühren fielen auch an, wenn der Preis für die gebuchten Flüge gar nicht günstiger war als für die geflogene Teilstrecke. Die Richter kritisierten außerdem, dass die Zuschläge auch dann fällig werden sollten, wenn Kunden einen Zubringerflug verpasst haben oder ihren Urlaub verlängern wollen und deshalb den Rückflug nicht antreten. Diese Gründe hätten nichts mit der Tarifstruktur zu tun. Außerdem seien Passagiere nicht verpflichtet, alle gebuchten Flüge in Anspruch zu nehmen.

Urteile des LG Frankfurt am Main vom 3.03.2020, Az. 2 – 24 O 47/19 (KLM) und Az. 2 – 24 O 48/19 (Air France), nicht rechtskräftig

Kann man einen Flug einfach verfallen lassen?

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Was passiert wenn man einen Flug verfallen lässt?

Würde man den Hinflug verfallen lassen und nur den Rückflug nutzen oder auch nur das erste Segment verpassen, wird einem die Airline vermutlich das Boarding verweigern. Ein Ticket verfällt automatisch, wenn ein Teilsegment nicht angetreten wird!

Was tun wenn man einen Flug nicht antreten kann?

Wer einen Flug nicht wahrnimmt – ob er ihn nun sehr früh storniert, sehr kurzfristig verpasst oder schlichtweg vergisst –, hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihm die Airline, mit der er fliegen wollte, die so genannten personenbezogenen Steuern und Gebühren erstattet, die für den Flug angefallen sind.

Was passiert wenn man eingecheckt und nicht fliegt?

Wenn Du Dich online eingecheckt hast, ist eine Umbuchung Deiner Tickets nicht mehr möglich.

Was passiert wenn ich meinen Flug nicht antrete Lufthansa?

Ein oder mehrere Flüge meiner Reise wurden annulliert, ich möchte mein Ticket erstatten lassen. Wenn Ihr Ticket noch unbenutzt ist, wird der Ticketpreis inkl. aller Steuern und Gebühren auf das ursprüngliche Zahlungsmittel erstattet.