Kann ich ein ukrainisches Kind aufnehmen?

In Wien werden dringend Pflege- und Gastfamilien für unbegleitete Ukrainische Flüchtlingskinder gesucht. DARUM bekam eine Familie aber eine Absage.

Aufgrund des Krieges flüchten momentan auch viele Kinder aus der Ukraine. Sie werden von ihren Eltern, die entweder nicht ausreisen dürfen (Väter) oder aus diversen Gründen nicht können (Mütter) mit Bekannten weggeschickt.

Sie kommen alleine, teilweise nur mit einem Sackerl als Gepäck über die Grenzen. Einige Minderjährige sind auch schon in Wien eingetroffen, viele weitere werden noch erwartet. Daher sucht Wien dringend nach Pflegeeltern, die Kinder aufnehmen können, wir berichteten.

Kann ich ein ukrainisches Kind aufnehmen?

Bub (11) flüchtet mit Plastiksackerl allein in Slowakei

Nach dem "Heute"-Bericht griff Manuela D. gleich zum Hörer und rief bei der angegebenen Nummer in der Vermittlung an. Die Mutter eines 13-Jährigen hätte ausreichend Platz in ihren vier Wänden und könnte ab sofort ein Kind bei sich aufnehmen, ließ sie die Person am anderen Ende der Leitung wissen.

Doch dann der Schock: Sie käme nicht in Frage, weil sie im Burgenland (Bezirk Oberwart) wohnt. "Das ist nur bisschen mehr als eine Stunde entfernt, ich verstehe nicht, wo da das große Problem ist", so die gebürtige Niederösterreicherin pragmatisch. Doch Österreich wäre nicht Österreich, wenn nicht trotz großer Notsituation jedes Bundesland ein eigenes Süppchen kocht. 

Wer im Burgenland lebt, muss sich auch im Burgenland melden. Bundeslandübergreifende Vermittlungen scheinen nicht möglich zu sein. Doch auch im Burgenland gibt es für akute Ukraine-Hilfe auf der Webseite des Landes eigene Anlaufstellen.

Für Burgenländerinnen und Burgenländer, die Quartiere für Ukraine-Flüchtlinge zur Verfügung stellen wollen, wurde eine Hotline eingerichtet, unter der sie sich melden können. Wir danken allen, die einen Beitrag zur humanitären Hilfe leisten!

Hotline: 02682 65933 1380           E-Mail: burgenland-hilft(at)bgld.gv.at

Für die Unterbringung und Verpflegung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine ist eine Mietvereinbarung (Prekariatsvereinbarung) notwendig,

Alle Infos zur Lage in der Ukraine findest du in unserem Live-Ticker!

Auch Niederösterreich koordiniert Hilfsleistungen. Mehr Infos unter: www.noehilft.at bzw. bei der Hotline 02742/9005-15000 oder via Mail [email protected]

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10.03.2022, 07:54| Akt: 10.03.2022, 10:52

Bürgerschaftliches Engagement in der Ukraine Krise
Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen in der Familie

Das Kreisjugendamt Kronach sucht Familien, die bereit sind, Kindern oder Jugendlichen, die ohne Begleitung aus der Ukraine nach Deutschland kommen, einen Platz und damit auch Sicherheit und Geborgenheit in ihrer Familie zu geben.

Aktuell treffen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kreisjugendamt Vorbereitungen für mögliche Unterbringungen. Bisher ist weder bekannt wann, noch wieviel Kinder und Jugendliche kommen werden. Auch ist keine Altersstruktur bekannt, wobei nach derzeitigem Kenntnisstand eher mit Kindern bis 14 Jahren als mit Jugendlichen zu rechnen ist. Eine besondere Herausforderung in jeder Hinsicht stellt die Ankunft ganzer Einrichtungen, wie Kinderheime dar, vor allem dann, wenn die Ausreise ohne jegliche koordinierte Abstimmung mit den deutschen Behörden erfolgt ist.
Die zeitliche Perspektive für eine Unterbringung in Pflegefamilien ist aktuell noch völlig ungeklärt, weil von vielen Faktoren wie Ende des Krieges oder der Zusammenführung mit Familienangehörigen in Deutschland etc. abhängig.

Es ist eine gewaltige Aufgabe, die der Landkreis Kronach zu bewältigen hat und die nur gesamtgesellschaftlich zu bewältigen ist und Sie als Familie können dazu beitragen, dass dies gelingt.

Was müssen sie tun, wenn Sie Interesse haben, ein Kind aufzunehmen?

Es ist eine Bewerbung als Pflegeeltern beim Kreisjugendamt Kronach nötig. Hierfür werden folgende Unterlagen angefordert.

  • amtliche Fragebögen für die Aufnahme eines Pflegekindes
  • schriftliche Lebensberichte der Bewerber mit Lichtbild
  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • Gesundheitszeugnis

In Beratungsgesprächen werden Ihre Vorstellungen zum aufzunehmenden Kind erörtert. Ziel des Eignungsfeststellungsverfahrens ist es, nicht nur mögliche Gefährdungen für das zu vermittelnde Pflegekind auszuschließen, sondern auch frühzeitig realistische Erwartungen zu entwickeln. Es ist nicht ausschlaggebend, ob sie verheiratet oder in Partnerschaft lebend oder ledig sind. Alle Konstellationen können sich als Pflegeeltern bewerben. Kinderlos oder eigene Kinder – beides ist denkbar, wobei bei eigenen Kindern auch Rücksicht auf diese und deren Vorstellungen und Bedürfnisse zu nehmen ist.

Welche Voraussetzungen müssen Pflegeeltern erfüllen?

Pflegeeltern müssen ein gewisses Maß an Beständigkeit mitbringen, so dass Vertrauen entstehen kann. Pflegeeltern brauchen Geduld, Einfühlungsvermögen, Zeit und Belastbarkeit. Wer sich für ein Kind entscheidet, soll ihm ernsthaft das geben wollen, was es braucht. Das Kind muss sich in der Pflegefamilie sicher fühlen können und dürfen. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass Pflegeeltern bereit sein müssen, sich mit den Schwierigkeiten und Belastungen, die das Kind mit sich bringt, auseinanderzusetzen.

formale Voraussetzungen:

  • Um die Aufnahme eines Pflegekindes können sich grundsätzlich verheiratete Paare, unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare und Alleinlebende mit und ohne Kinder bewerben
  • Nach der Aufnahme in die Pflegefamilie muss das Kind kontinuierliche Bezugspersonen in der Pflegefamilie erhalten, d.h. Berufstätigkeit und Versorgung des Kindes müssen aufeinander abgestimmt sein
  • Der Gesundheitszustand der Pflegeeltern darf ihre Erziehungsaufgabe nicht behindern oder infrage stellen. Von den Bewerbern wird deshalb die Vorlage eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses gefordert.
  • Pflegeelternbewerber müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen
  • Die Wohnräume müssen ausreichend, groß und kindgerecht zur Verfügung stehen. Das Pflegekind kann sich auch mit einem anderen Kind ein Zimmer teilen, ein eigenes Zimmer ist jedoch erstrebenswert
  • Die finanzielle Situation der Pflegeelternbewerber muss gesichert sein, d.h. das Leben der Pflegefamilie ist auch ohne Aufnahme eines Pflegekindes frei von drückenden finanziellen Verpflichtungen und bietet wirtschaftliche Sicherheit
  • Die religiöse Haltung der Pflegeeltern darf grundsätzlichen religiösen Grundhaltungen der Herkunftsfamilie nicht im Wege stehen
  • Pflegeeltern müssen aufgeschlossen sein für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und für eine aktive Beteiligung an der weiteren Perspektive des Kindes

Nach Aufnahme ist es für die Kinder erst einmal wichtig in der Familie anzukommen, sich zurecht zu finden, Vertrauen zu schöpfen und sich sicher zu fühlen. Nach einer Phase der Eingewöhnung sollten die Kinder je nach Alter aber auch Kindergarten oder Schule besuchen, um so möglichst viel Normalität in ihrem Leben zu haben.

Welche Rechte und Pflichten haben Pflegeeltern?

Die Kinder halten sich ohne Eltern in Deutschland auf und erhalten deshalb einen Vormund, der für alle wichtigen Entscheidungen die rechtliche Vertretung ausübt, z.B. ausländerrechtliche Regelungen. Da das Kind jedoch in einer Pflegefamilie lebt, müssen die Pflegeeltern bestimmte Rechte erhalten, um im täglichen Leben mit dem Kind überhaupt handlungsfähig sein zu können. Hier sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass Pflegeeltern die Sorgeberechtigten (den Vormund) in allen Fragen vertreten, die den Alltag des Kindes angehen.

Die Pflegeeltern haben ein Recht auf Betreuung sowohl im rechtlichen als auch pädagogischen Belangen durch den Fachdienst des Jugendamtes, während des gesamten Pflegeverhältnisses. Sie erhalten ein monatliches Pflegegeld, welches den Lebensunterhalt des Kindes deckt sowie einen bestimmten Betrag für den erzieherischen Aufwand der Pflegeeltern beinhaltet. Das Pflegegeld orientiert sich in drei Stufen am doppelten gesetzlichen Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe und der Erziehungsaufwand wird mit 350 Euro monatlich honoriert.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben und wollen Sie sich bewerben, übermitteln Sie uns bitte das ausgefüllte Formular. Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

Bei weiteren Fragen wenden sie sich bitte an:

Kreisjugendamt Kronach
Frau Anke Pertsch
Tel.: 09261/678331
E-Mail:

Kann ich ein Kind aus Ukraine aufnehmen?

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Landesjugendämter appelliert an alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche bei sich aufnehmen möchten, sich vorher bei ihrem örtlichen Jugendamt zu melden.

Kann man ein ukrainisches Waisenkind adoptieren?

Adoptionen sind nur möglich, wenn mindestens ein Elternteil das Sorgerecht/Elternrecht bereits verloren hat bzw. es gerichtlich entzogen wurde. Zunächst muss ein positives Adoptionsgutachten der ukrainischen Behörde für Jugendschutz vorliegen. Danach wird über die Adoption durch Gerichtsbeschluss entschieden.

Was passiert mit ukrainischen Kindern?

Fast zwei Drittel aller ukrainischen Kinder sind nach UN-Angaben seit Kriegsbeginn geflohen. Mindestens 142 Kinder starben bei den Kämpfen bislang. Nach ukrainischen Angaben wurden 121.000 Kinder zudem nach Russland gebracht.

Wie kann ich Kinder aus der Ukraine aufnehmen BW?

Für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche (UMA) ist das Jugendamt zur vorläufigen Inobhutnahme berechtigt und verpflichtet. Als UMA gelten alle Kinder und Jugendliche, deren Einreise nicht in Begleitung eines*einer Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten erfolgt.