Wo Angestellte einmal im Jahr ihre Einkommensteuer zahlen müssen, wirst du als selbstständige*r Unternehmer*in ebenfalls vom Finanzamt zur Kasse gebeten. Und nicht nur das: Je nach Unternehmensform musst du außerdem weitere Steuern bezahlen. Welche das sind und wie diese berechnet werden, verraten wir dir in den folgenden Absätzen (Stand 01/2021). Show
Die schlechte Nachricht zuerst: Was du als Selbstständige*r an Geld verdienst, darfst du leider nicht 1 zu 1 behalten. Umsätze bzw. Gewinne müssen versteuert werden. Die gute Nachricht: Wenn du dir von Anfang an bewusst bist, was du wann zahlen musst, erlebst du keine bösen Überraschungen – wie etwa saftige Nachzahlungen auf erwirtschaftete Gewinne. Auch wenn das Thema trocken erscheinen mag: Einen Überblick über deine anfallenden Steuern solltest du am besten direkt ab Gründung haben. Für die tatsächliche Berechnung und Meldung ans zuständige Finanzamt kannst bzw. musst du ein Steuerbüro oder eine*n Buchhalter*in beauftragen. Übersicht : Diese Steuern müssen Selbstständige zahlenGrundsätzlich entscheidet deine Unternehmensform darüber, welche Steuern du zahlen musst. Als Einzelunternehmer*in oder Personengesellschaft, wie die GbR oder OHG, fallen für dich die Einkommensteuer (eventuell inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer an. Für Kapitalgesellschaften, wie die GmbH oder AG, müssen die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragsteuer und die Umsatzsteuer abgeführt werden. Beschäftigst du Mitarbeiter*innen, wird außerdem das Thema Lohnsteuer für dich relevant. Steuern für Einzelunternehmen und PersonengesellschaftenSchauen wir uns zuerst die Steuern an, die du als Einzelunternehmer*in bzw. Personengesellschaft zahlen musst. Wichtig: Bist du als Freiberufler*in gemeldet, gelten die folgenden Steuern für dich ebenfalls, bis auf die Gewerbesteuer – diese zahlst du nur, wenn du auch ein Gewerbe angemeldet hast. Die EinkommensteuerDiese Steuerart kennst du vielleicht auch schon aus deiner Zeit als Angestellte*r: Mit der Einkommensteuer werden deine betrieblichen Einnahmen besteuert. Wichtig: Dabei zählt für dich als Selbstständige*r nicht der reine Gewinn, sondern der Gewinn minus Sonderausgaben und abzugsfähiger Betriebsausgaben. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben für deine (private) Krankenversicherung, Spenden, private Altersvorsorge aber eventuell auch Fahrtkosten, Ausgaben für Personal und Einkauf von Waren und Dienstleistungen, usw. Außerdem gibt es verschiedene Freibeträge, wie etwa für Alleinerziehende, Kinderfreibeträge, Freibeträge durch die Zahlung der Gewerbesteuer und den sogenannten Grundfreibetrag: Erwirtschaftest du weniger als 9.408 EUR Gewinn, muss dieser nicht versteuert werden – für Verheiratete liegt der gemeinsame Grundfreibetrag bei 18.816 EUR. Die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer hängt von deinen Umsätzen bzw. deinem Gewinn ab: Je mehr du verdienst, desto höher ist auch der Steuersatz. Die Untergrenze liegt bei 14 Prozent, der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent. Ab einem Einkommen von über 270.500 EUR im Jahr zahlst du sogar gleichbleibend 45 Prozent Steuern. Bist du Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche, zahlst du außerdem weitere fünf bis neun Prozent Kirchensteuer – über die tatsächliche Höhe entscheiden die Bundesländer individuell. Zusätzlich zu der auf Basis des Steuersatzes berechneten Einkommensteuer zahlst du ab einem Einkommensteuerbetrag von 973 EUR im Jahr den Solidaritäts-Zuschlag. Er steigt ab da schrittweise an. Erst wenn du 1.340 EUR Einkommensteuer im Jahr zahlst, ist der volle Satz von 5,5 Prozent fällig. Einkommensteuer berechnen – so geht’sUm selbstständig deine Einkommensteuer zu berechnen, addierst du zunächst alle Einnahmen und ziehst sämtliche Betriebsausgaben, Werbekosten und Freibeträge ab. Das Ergebnis stellt das zu versteuernde Einkommen dar. Diese Summe multiplizierst du mit deinem Einkommensteuersatz. Heraus kommen deine zu zahlenden Steuern. Anschließend berechnest du noch deinen Soli und ggf. die Kirchensteuer und ziehst eventuelle Vorauszahlungen ab. Da die exakte Berechnung relativ kleinteilig ist, gibt es auf vielen Plattformen Tools, die nach Eingabe deiner Daten die genauen Beträge liefern. Gut zu wissen: Die exakten Freibeträge und was wie abziehbar ist, kann dir deine Buchhaltung und/oder dein Steuerbüro erklären. Die EinkommensteuervoranmeldungAuch wenn du deine Einkommensteuererklärung nur einmal im Jahr abgibst: Als Selbstständige*r leistest du bereits vier Mal im Jahr eine Vorauszahlung. Damit möchte das Finanzamt sicherstellen, dass steuerpflichtige Personen und Unternehmen auf ihr laufendes Einkommen regelmäßig Steuern zahlen. Wie hoch diese Vorauszahlungen sind, wird immer auf Basis des bzw. der vorherigen Jahre und dem dort erwirtschafteten Einkommen berechnet. Für dich hat das den Vorteil, dass du nicht einmal im Jahr eine große Summe bezahlen musst, sondern regelmäßig kleine Beträge einzahlst. Im besten Fall musst du dann nichts oder kaum noch etwas nachzahlen. Tipp: Lege dir zu deinem Hauptkonto noch ein Unterkonto an, auf dem du etwa 30 bis 40 Prozent deiner monatlichen Einnahmen ansparst. Dieses Geld nutzt du dann für die Zahlung der Einkommensteuer. Die GewerbesteuerHast du ein Gewerbe angemeldet, musst du ab einem Gewerbeertrag von 24.500 EUR die Gewerbesteuer zahlen – der Ertrag entspricht in der Regel deinem Gewinn. Zur Berechnung wird die Steuermesszahl von 3,5 Prozent und ein von deiner Gemeinde individuell festgelegter Hebesatz herangezogen. Dieser liegt zwischen 200 und 900 Prozent. Konkret lautete die Rechnung: Gewerbeertrag x 3,5 Prozent x Hebesatz = Gewerbesteuer Gut zu wissen: Die Gewerbesteuer kannst du mit der Einkommensteuer verrechnen, wie oben bereits erwähnt. Details zur Gewerbesteuer und Rechenbeispiele haben wir dir auch in einem separaten Ratgeber zusammengetragen. Die UmsatzsteuerDie dritte wichtige Steuer für Selbstständige und Personengesellschaften ist die Umsatzsteuer. Sofern du kein*e Kleinunternehmer*in mit einem Umsatz von unter 22.000 EUR bist, musst du die Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen angeben – mit 7 oder 19 Prozent, je nach angebotener Leistung oder Ware. Die Formel zur Berechnung der Umsatzsteuer lautet: Umsatz x Umsatzsteuersatz = Umsatzsteuer Bei der Berechnung der zu zahlenden Umsatzsteuer kannst du die Umsatzsteuer auf von dir geschäftlich eingekaufte Waren und Dienstleistungen abziehen (Vorsteuer), also beispielsweise die Umsatzsteuer auf Kommunikationskosten, Miete oder Büromaterial. Du (oder deine Buchhaltung) musst die zu zahlende Umsatzsteuer jeden Monat berechnen, beim Finanzamt anmelden und bis zum 10. des Folgemonats zahlen. Um hier etwas mehr Spielraum zu haben, kannst du eine Dauerfristverlängerung beantragen; damit verlängert sich die Zahlungsfrist um einen weiteren Monat. Das, was du dem Finanzamt zahlst, ist also die Differenz von dem, was dein Kundschaft bereits an dich gezahlt haben und was du bei Einkäufen von Lieferanten bereits gezahlt hast. Diese Steuer ist also ein durchlaufender Posten. Daher ist das Finanzamt hier auch sehr sensibel, wenn du nicht pünktlich zahlen kannst. Die Umsatzsteuer ist Geld, was dir nie gehört und darf nicht zum „Löcher stopfen“ genutzt werden. Eine gute Liquiditätsplanung hilft dir, Engpässe zu vermeiden oder dafür frühzeitig Lösungen zu finden. Steuern für KapitalgesellschaftenAls Gesellschafter*in einer Kapitalgesellschaft zahlst du etwas andere Steuern als Einzelunternehmer*innen bzw. Personengesellschaften. Die KörperschaftsteuerAnstelle der Einkommensteuer zahlen Kapitalgesellschaften die sogenannte Körperschaftsteuer. Unabhängig vom tatsächlichen Gewinn werden hier 15 Prozent als Steuersatz veranschlagt – zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Einen Freibetrag gibt es nicht. Umsatzsteuer und GewerbesteuerDie Umsatz- und Gewerbesteuer wird bei Kapitalgesellschaften genauso berechnet, wie bei Einzelunternehmen. Während auch bei der Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften keine Freibeträge in Anspruch nehmen können, gelten bei der Umsatzsteuer die gleichen Regeln wie für Einzelpersonen. Bist du Kleinunternehmer*in und nutzt entsprechend die Kleinunternehmerregelung, fallen weder Umsatz- noch Gewerbesteuer an. Die KapitalertragssteuerEine Besonderheit bei Kapitalgesellschaften ist die Kapitalertragssteuer. Diese wird immer dann fällig, wenn Dividenden bzw. Gewinnausschüttungen stattfinden. Auf die Kapitalerträge werden 25 Prozent Steuern (plus Soli und ggf. Kirchensteuer) fällig.
Wenn du Mitarbeiter*innen beschäftigst: Die LohnsteuerHast du einen oder mehrere Mitarbeiter*innen, musst du selbst zwar keine zusätzlichen Steuern zahlen, bist aber verpflichtet die jeweilige Lohnsteuer pro Arbeitnehmer*in einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Steuer ist für Arbeitnehmer*innen das, was die vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlungen für dich als Selbstständige*r sind. Wichtig ist, dass du die Abführung der Lohnsteuer vorab elektronisch anmeldest – das ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Für die Anmeldung und komplette Abrechnung kannst du entweder eine Software nutzen oder die Arbeit in die Hände deiner Buchhaltung oder Steuerbüros legen. Neben der Lohnsteuer führst du für deine Mitarbeiter*innen auch den Soli und die Kirchensteuer ab, falls diese anfallen. Neben den Steuern fallen auch noch die Sozialabgaben an. Steuern sparen: Tipps für SelbstständigeDie Faustregel zum Steuern sparen ist: Reduziere deinen Gewinn! Was erst einmal falsch klingt – schließlich möchte man ja möglichst viel verdienen – macht Sinn, wenn wir konkretisieren, wie und mit was du deinen Gewinn reduzierst. Nämlich mit gezielten Betriebsausgaben und Anschaffungen, die du anschließend steuerlich geltend machen kannst. Besonders beliebt sind beispielsweise die folgenden fünf Punkte:
Neben diesen fünf Posten gibt es noch weitere Möglichkeiten, über Anschaffungen und beispielsweise kleine Aufmerksamkeiten an Geschäftspartner*innen, deinen Gewinn zu reduzieren. Sprich mit deinem/deiner Steuerberater*in und geht gemeinsam die Buchhaltung durch, um herauszufinden, wo noch Spielraum ist. Als Einzelunternehmer*in gibt es drei verschiedene Steuern, die du zu zahlen hast:
Das Äquivalent zur Einkommensteuer ist bei Kapitalgesellschaften die Körperschaftsteuer. Umsatz- und Gewerbesteuer gelten für GmbHs und Co. ebenfalls. Bei der Gewinnausschüttung wird außerdem die Kapitalertragssteuer fällig. Hast du Personal, bist du außerdem dafür verantwortlich, die Lohnsteuer abzuführen: Das ist quasi die Vorauszahlungen der Einkommensteuer für Angestellte. Um Steuern zu sparen, gilt es, deinen Gewinn über betriebliche Ausgaben zu reduzieren und diese Ausgaben dann steuerlich geltend zu machen. Außerdem gibt es verschiedene Höchstgrenzen und Freibeträge für verschiedene Personengruppen und besondere Vorsorgezahlungen. Um hier einen Durchblick zu bekommen, lohnt sich natürlich einerseits die ausführliche (Online-)Recherche, vor allem aber der Austausch mit einem/einer Steuerexpert*in. Idealerweise findest du jemanden, der spezialisiert auf dein Thema bzw. deine Branche ist und die vielen Möglichkeiten kennt, wo du wie Steuern sparst. Was ist Umsatzsteuer Gewerbesteuer?Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine sogenannte Real- oder auch Objektsteuer, die sich auf den Gewinn eines Unternehmens bezieht. Sie zählt zu den Gemeindesteuern und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinden.
Ist die Umsatzsteuer das gleiche wie die Mehrwertsteuer?Die Umsatzsteuer wird umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Als Unternehmer/-in mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen sind Sie verpflichtet, Ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Diese führen Sie anschließend an das Finanzamt ab.
Was versteht man unter Gewerbesteuer?Die Gewerbesteuer in der Steuererklärung: Gewerbesteuererklärung. Gewerbetreibende können die gezahlte Gewerbesteuer in der persönlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. Sie bezahlen zwar im Gegensatz zu Freiberuflern Gewerbesteuer, müssen dafür aber weniger Einkommensteuer abführen.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Ertragssteuer?Die Umsatzsteuer (ähnlich: Mehrwertsteuer) versteuert als Verbrauchssteuer, anders als die Ertragssteuer, den Konsum. Sie als Unternehmen müssen also bei jedem Verkauf die Umsatzsteuer auf den Preis aufschlagen, da diese ans Finanzamt abgegeben werden muss.
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