Inzidenz unter 50 was ist erlaubt

26.05.2021: Wocheninzidenz unter 50: Regelungen ab Freitag, 28. Mai

Seit Donnerstag, 20. Mai 2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel unter dem Schwellenwert von 50. Damit treten vorbehaltlich der heute zu erfolgenden ausdrücklichen Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW am Freitag, 28. Mai 2021, die entsprechenden Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Diese kann auf der Homepage des MAGS eingesehen werden: //www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210521_coronaschvo_ab_22.05.2021_lesefassung.pdf

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen nachweislich Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich. Bei Zusammenkünften und Veranstaltungen werden Personen mit einer nachgewiesenen Immunisierung durch Impfung oder Genesung nicht eingerechnet. Dies gilt nicht für festgesetzte einrichtungsbezogene Personengrenzen pro Quadratmeter. Hierdurch erhöht sich auch nicht die Anzahl der maximal drei erlaubten Haushalte bei privaten Treffen.

Demnach gelten im Kern im Kreis Wesel ab Freitag folgende Regeln:

Ausgangsbeschränkung

Keine Ausgangsbeschränkung

Private Kontakte und Veranstaltungen

Treffen mit 10 Personen aus bis zu drei Haushalten sind erlaubt (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahren).

Private Veranstaltungen sind mit negativem Testergebnis aller Teilnehmenden im Außenbereich mit max. 100 Personen, in Innenräumen mit max. 50 Personen erlaubt.

Schulen

Der Schulunterricht findet ab Montag, 31. Mai, wieder im Präsenzunterricht statt. Für die Schülerinnen und Schüler sowie für das Lehrpersonal besteht weiter die Pflicht, wöchentlich zwei Selbsttests durchzuführen.

Sofern die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel an drei aufeinanderfolgenden Tagen 100 wieder überschreiten sollte, erfolgt ab dem übernächsten Tag wieder Wechselunterricht.

Kindertagesbetreuung

Kitas und Kindertagespflegepersonen bleiben im eingeschränkten Regelbetrieb.

Einzelhandel

Die Kundenanzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, kein Test erforderlich.

Sport

Sport im Freien ist ohne Personenbegrenzung erlaubt.

Hallensport/ Fitnessstudios dürfen mit negativem Test und gewährleisteter Kontaktnachverfolgung stattfinden.

Zuschauer sind unter freiem Himmel auch ohne Test erlaubt (bis zu 20 Prozent der Gesamtkapazität, max. 500 Personen). Zuschauer in Innenräumen sind nur mit negativem Testergebnis erlaubt (bis zu 20 Prozent der Gesamtkapazität, max. 250 Personen). In beiden Fällen ist die Kontaktnachverfolgung mit Sitzplan zu gewährleisten.

Kultur

Konzerte und Aufführungen auch in Theatern, Opern- und Konzerthäusern und anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen sind zulässig. Voraussetzungen sind ein negatives Testergebnis der Zuschauer. Die Einhaltung des Mindestabstands und die Kontaktnachverfolgung müssen sichergestellt sein (Sitzplan).

Freizeit

Die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen ist erlaubt (z.B. Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten). Freibäder dürfen öffnen (mit Liegewiesennutzung mit 1 Person pro 7 qm). Es gilt eine Begrenzung der Besucherzahl. Voraussetzung ist jeweils ein negatives Testergebnis

Gastronomie

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist mit zugewiesenem Platz auch im Innenbereich erlaubt, Negativ-Tests für Gäste und Bedienung sind erforderlich. Die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Der Betrieb von Kantinen und Mensen ist zulässig.

Beherbergung

Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind mit negativem Testergebnis zulässig. Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels und ähnlichen Einrichtungen sind ohne Kapazitätsbeschränkung zulässig. Voraussetzung ist auch hier ein negatives Testergebnis.

Messen und Märkte

Messen und Märkte sind unter Hygieneauflagen mit vorzulegendem Konzept zulässig, max. 1 Besucher pro 7 qm der zugänglichen Fläche.

Tagungen und Kongresse

Tagungen und Kongresse sind zulässig mit begrenzter Personenzahl und Negativtest.

Körpernahe Dienstleistungen

Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseur, Kosmetik, Fußpflege) sind unter Einhaltung von strengen Hygienemaßnahmen zulässig. Ein negativer Schnelltest ist dann erforderlich, wenn die Kundin oder der Kunde nicht dauerhaft eine Maske trägt.

Seit Montag wird in Bayern weiter gelockert. Das hat das bayerische Kabinett beschlossen. Ob bei privaten Treffen, beim Einkaufen oder beim Sport: Vieles wird einfacher. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder macht den Menschen in Bayern Hoffnung - "auf mehr Lebensfreude und eine Rückkehr in die Normalität".

In der Vergangenheit hatte Söder immer wieder zur Vorsicht im Umgang mit der Corona-Pandemie aufgerufen und "Vernunft und Umsicht" von allen Bürgern gefordert. Jetzt spricht er von "Vernunft und Freude", von einem "Tag der Erleichterung". Die Menschen in Bayern sollen die Freiheiten nutzen, die sie jetzt haben, aber es nicht übertreiben.

Eigener bayerischer Weg

Bei einer Inzidenz über 100 greift zwar weiterhin die Bundesnotbremse. Darunter gibt es nun aber einen eigenen, bayerischen Weg mit "umfangreichen Öffnungsschritten". Das ist nach Ansicht des bayerischen Kabinetts möglich, weil sich die Corona-Lage in Bayern stark verbessert hat. Die 7-Tage-Inzidenz ist landesweit unter 30 gesunken. Keine Stadt und kein Landkreis haben derzeit einen Inzidenzwert über 100. Zudem nimmt die Zahl der Geimpften zu. Laut Söder sind in Bayern mittlerweile 50 Prozent der Erwachsenen ab 16 Jahren einmal geimpft, 20 Prozent haben den vollen Impfschutz.

Aufgrund der entspannteren Lage hebt Bayern ab Montag den Katastrophenfall auf. Das bedeutet unter anderem, dass die Landkreise und Städte sich Lockerungsmaßnahmen nicht mehr vom Bayerischen Gesundheitsministerium bestätigen lassen müssen.

Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen

Ab Montag kann man sich wieder mit mehr Freunden und Verwandten treffen. Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen künftig zehn Menschen zusammenkommen, egal aus wie vielen Haushalten sie stammen. Bei einer Inzidenz von 50 bis 100 sind ebenfalls bis zu zehn Personen erlaubt, aber nur aus drei Haushalten. Und bei über 100 greift die Bundesnotbremse. Dann dürfte sich ein Haushalt wieder nur mit einer weiteren Person treffen. Kinder unter 14 werden wie bisher nicht mitgezählt, ebenso wie Geimpfte und Genesene.

  • Zum Artikel: "Was gilt wo? Neue Corona-Lockerungen in Bayern"

Das gilt für private Feiern

Auch geplante private Feste wie Hochzeiten, Geburtstage oder Taufen können wieder in größerem Rahmen gefeiert werden. Liegt die 7-Tage-Inzidenz unter 50 sind bei privaten Veranstaltungen im Freien 100 Personen erlaubt und in geschlossenen Räumen 50 Personen (ohne Testpflicht). Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100, dürfen sich nach den neuen Regeln im Freien wieder 50 Leute zum Feiern treffen, drinnen bis zu 25 – allerdings jeweils mit Testpflicht. Geimpfte und Genesene werden auch hier nicht mitgezählt.

Lockerungen für den Kulturbetrieb

An Kultur-Veranstaltungen im Freien dürfen zukünftig 500 Besucher anstatt wie bisher 250 teilnehmen. "Alles mit Maske und sitzend", erklärte Söder. Auch hier braucht es ab einer Inzidenz über 50 einen Test. Zugleich stellte Söder weitere Lockerungen in Aussicht: "Wenn es sich bis Ende Juni besser entwickelt, kann es dann mehr werden."

Die bisherigen Regeln für Gottesdienste bleiben erhalten, allerdings wird das Singen zukünftig - mit Maske - erlaubt sein. Für Laienmusiker sind Proben draußen ohne eine Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich, innen je nach Raumgröße. Auch für Vereine gibt es Lockerungen: "Das Vereinsleben wird massiv normalisiert, wenn wieder bis 50 Mitglieder zusammenkommen können", erklärte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler).

Keine Gruppenobergrenze für Sport-Aktivitäten

Beim Sport sind ähnliche Lockerungen wie bei Kultur-Veranstaltungen geplant. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel können bis zu 500 Menschen zuschauen, mit Maske und auf einem festen Sitzplatz. Bei einer Inzidenz über 50 braucht man hier ebenfalls einen negativen Corona-Test.

Auch wer aktiv selbst Sport treiben will, hat ab Montag wieder mehr Möglichkeiten: Ab einem Inzidenzwert von unter 100 gibt es keine Beschränkungen bei Gruppengrößen mehr. Das bedeutet, dass Mannschaftssportler wie Fußballer wieder wie gewohnt trainieren dürfen. Die Lockerungen betreffen kontaktfreien und Kontaktsport, ganz egal, ob dieser in einer Halle oder unter freier Luft ausgeführt wird. Einzige Einschränkung: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Corona-Test nötig. Dieser entfällt bei einer Inzidenz unter 50.

14.000 Zuschauer bei EM-Spielen in München

Auch im Hinblick auf die bevorstehende Fußball-Europameisterschaft wurde eine Entscheidung getroffen: Jeweils rund 14.000 Zuschauer sollen die Spiele bei der EM in München besuchen dürfen. Sie sollen von einem strengen Hygiene- und Sicherheitskonzept begleitet werden. Das von Gesundheitsministerium und Stadt München ausgearbeitete Hygiene-Konzept sehe Tests, das Tragen von Masken sowie die Regelung von Zu- und Abgängen am Stadion vor.

Auch vor dem Hintergrund eines Sicherheitskonzepts des Innenministeriums halte man es für vertretbar, "bis zu 20 Prozent der Zuschauer zuzulassen", sagte Söder. Das bedeutet für die Allianz Arena jeweils rund 14.000 Besucher. "Die Fußball-EM ist eine Sondersituation, die wir haben", sagte der CSU-Chef. Die EM-Spiele in München könnten ein "Pilot- und ein Probelauf" für den weiteren Profisport in Deutschland sein. Sie würden sich "hervorragend als Testfall" eignen. "Wir wären ein schlechtes Gastgeberland, wenn wir diese Zuschauerzahl nicht hätten zulassen können", ergänzte Aiwanger.

Regierungsberaterin Brinkmann skeptisch was Fußballspiele betrifft

Experten sehen dies jedoch kritisch. Die Virologin Melanie Brinkmann etwa hält Fußballspiele mit Zuschauern in der aktuellen Corona-Lage für verzichtbar. "Ach ja, die Fußballspiele. Haben wir keine anderen Sorgen?" sagte sie der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe). Deutlich wichtiger sei es, dass Kinder wieder in die Schule und zum Sport gehen könnten und Menschen ihre Arbeitsplätze nicht verlören.

"Ich bleibe im Team Vernunft und Vorsicht - je niedriger die Inzidenzen, am besten unter zehn, desto unbeschwerter können wir den Sommer genießen", sagte die Regierungsberaterin der Zeitung. Auch wenn Fußballspiele im Freien stattfänden, wo das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus geringer ist, gebe es derzeit andere Prioritäten: "Sinnvoller wäre es gewesen, erst beim Impfen weiter Tempo zu machen", sagte die Virologin vom Braunschweiger Helmholtz-Zentrum.

Innengastronomie wieder möglich

Eine weitere Lockerung betrifft die Innengastronomie: Wer schon darauf gewartet hat, endlich mal wieder gemütlich im Restaurant zu sitzen, der kann sich freuen. Denn ab Montag dürfen Gastronomen bei einer Inzidenz unter 100 auch in Innenräumen wieder Gäste empfangen – und zwar bis 24 Uhr. Dann ist Sperrstunde. Die gilt künftig auch für Biergärten und für Außenbereiche von Cafés. Bisher mussten sie bereits um 22 Uhr schließen. Für drinnen und draußen gibt es feste Hygiene-Konzepte. Das bedeutet unter anderem, dass man bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 einen negativen Corona-Test vorzeigen muss.

Diskotheken und Clubs bleiben dagegen weiterhin geschlossen. Aiwanger macht ihnen aber Hoffnung. Wenn die Lage sich weiter bessere, könnten auch Discos und Clubs vielleicht schon bald wieder öffnen.

Betriebe wie Solarien, Saunen, Hallenbäder und Freizeitparks dürfen schon ab Montag bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Bei einer Inzidenz über 50 brauchen Besucher einen Test. Bei Freizeitparks gilt außerdem: Eine Maske muss nur drinnen getragen werden, im Freien nicht.

Shoppen ohne Termin, Ende von "Click and Meet"

Wer im Einzelhandel einkaufen will, braucht künftig bei einer Inzidenz unter 100 keinen Termin mehr. Das freut auch den bayerischen Wirtschaftsminister. Denn laut Handel sei das Konzept "Click and Meet" von den Kunden kaum genutzt worden. Die Maskenpflicht in Geschäften bleibt bestehen, ebenso die Kopplung der Kundenzahl an die Größe des Geschäfts. Einen negativen Test müssen die Kunden bei einer Inzidenz unter 100 bereits jetzt nicht mehr vorzeigen.

Das gilt an Schulen und Kitas

Beim Thema Schule will das Kabinett etwas vorsichtiger lockern. Schließlich gebe es eine Schulpflicht, dementsprechend müsse man hier auch besonders auf die Sicherheit der Schüler achten. Und: Die Inzidenz bei Kindern und Jugendlichen sei in den vergangenen Wochen auffällig hoch gewesen.

Deswegen belässt es die Staatsregierung bis zum 21. Juni bei den Regeln, die Mitte Mai angekündigt wurden: Unter einer Inzidenz von 50 gibt es Präsenzunterricht für alle, Wechselunterricht bei einer Inzidenz zwischen 50 und 165 und Distanzunterricht, wenn sie über 165 liegt.

Lockerungen gibt es ab dem 21. Juni: Dann dürfen bei einem Inzidenzwert unter 100 wieder alle Schüler in den Präsenzunterricht. Über 100 gibt es in der Regel Wechselunterricht. Über 165 sieht die Bundesnotbremse nach wie vor Distanzunterricht vor.

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