Führerschein 2002 Was darf ich fahren

Der Führerschein B gilt in allen EU-Ländern und wird dort anerkannt. Europäische Länder, die nicht in der EU sind (z.B. Türkei, Russland, Ukraine), akzeptieren den deutschen Führerschein zwar meist, es ist zur Sicherheit aber empfehlenswert, einen internationalen Führerschein mitzuführen.

Gleiches gilt, wenn Sie den Kontinent verlassen: ein internationaler Führerschein (den Sie bei Ihrer Führerscheinstelle beantragen können) ist hilfreich. In vielen Ländern brauchen Sie zudem eine beglaubigte Übersetzung Ihres Führerscheins.

Bei einer Fahrt außerhalb der EU-Grenzen sollten Sie sich also dringend vorher informieren, welche Regelungen vor Ort gelten. Mit einem internationalen Führerschein und einer beglaubigten Übersetzung sind Sie aber zumeist auf der sicheren Seite.

Die meisten von uns haben einen „ganz normalen PKW – Führerschein“ und zwar eine Fahrerlaubnis der Klasse B.

Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen sie PKW mit bis zu 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrersitz) bzw. PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg lenken.

Einen Anhänger, der nicht mehr wiegt als 750 kg, dürfen sie in jedem Fall ankuppeln, wenn sie auch die Führerscheinklasse BE erworben haben (normalerweise erwirbt man die Klassen B und BE gleichzeitig). Anhänger mit einer Masse von mehr als 750 kg dürfen sie nur dann bewegen, wenn Fahrzeug und Anhänger die Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreiten.

Wer häufig einen noch schwereren Anhänger ziehen möchte, z.B. einen großen Wohnwagen, oder einen Bootsanhänger, der kann bei einer Fahrschule an einer Fahrerschulung teilnehmen und darf danach Kombinationen von PKW und Anhänger bis 4250 kg Gesamtmasse lenken. Nach der Fahrerschulung wird hierbei die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eingetragen.

Neben PKW dürfen Inhaber eines Führerscheins Klasse B auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h führen. Wird die Zugmaschine mit einem Anhänger gefahren beträgt die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h (Fahrerlaubnisklasse L).

Führerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt werden sind auf 15 Jahre befristet und müssen nach Ablauf dieser Frist umgetauscht werden. Diese Regelung dient in erster Linie dazu den Namen des Führerscheininhabers und das Passbild möglichst aktuell zu halten.

Diejenigen, die damals einen Führerschein Klasse 3 erworben hatten, können hier nachlesen, welche Fahrzeuge sie außer den oben genannten fahren dürfen: Welche Fahrzeuge darf ich mit Führerschein Klasse 3 fahren?

Die Führerscheinklasse 2 stellt eine Fahrerlaubnisklasse dar, die vor der Reform von 1999 erworben werden konnte. Doch was darf ich mit dem alten Klasse-2-Führerschein fahren? Ist mein Führerschein der Klasse 2 überhaupt noch gültig?

Diese Fragen kommen häufig dann auf, wenn es um den Umtausch in einen EU-Führerschein und somit um die Anpassung der Führerscheinklasse geht. Grundsätzlich ist ein alter Führerschein noch gültig, ein Umtausch muss allerdings bis 2033 erfolgen.

Im nachfolgenden Ratgeber erläutern wir, was ein Führerschein der Klasse 2 einschließt, welche Fristen für den Umtausch zu beachten sind und mit welchen Kosten Sie bei einem Umtausch rechnen müssen.

FAQ: Führerschein Klasse 2

Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit einem Führerschein der Klasse 2 führen?

Besitzen Sie einen Führerschein der Klasse 2 dürfen Sie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t fahren. Darüber hinaus sind auch weitere Fahrerlaubnisklassen in diesem Führerschein enthalten.

Müssen Sie einen Führerschein der Klasse 2 umschreiben lassen?

Ja. Der Führerschein der Klasse 2 verliert seine Gültigkeit mit dem 19. Januar 2033. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie die Führerscheinklasse 2 von alt auf neu umschreiben lassen. Welche Fristen dabei zu beachten sind, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Welche Fahrerlaubnis bedeutet die Führerscheinklasse 2 heute?

Mit welcher neuen Klasse die alte Führerscheinklasse 2 heute korrespondiert, hängt vom Erteilungs- oder Ausstellungsdatum des Führerscheins ab. Eine Übersicht zu den neuen Klassen finden Sie hier.

2033: Umschreiben der alten Führerscheine ist Pflicht

Mit Umsetzung der 2. EU-Führerscheinrichtlinie sind alle Inhaber alter Führerscheinklassen bzw. alter Führerscheindokumente verpflichtet, diese in einen EU-Führerschein umzutauschen. Das gilt also auch für den Führerschein der Klasse 2. Bis zum 19. Januar 2033 müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.

Welche Fristen dafür wichtig sind, können Sie der Tabelle entnehmen:

Umtausch bis wann?Führerschein aus PapierGeburtsjahr vor 195319.01.2033Geburtsjahr 1953 - 195819.01.2022Geburtsjahr 1959 - 196419.01.2023Geburtsjahr 1965 - 197019.01.2024Geburtsjahr ab 197119.01.2025
ScheckkartenführerscheinAusstellungsjahr 1999 - 200119.01.2026Ausstellungsjahr 2002 - 200419.01.2027Ausstellungsjahr 2005 - 200719.01.2028Ausstellungsjahr 200819.01.2029Ausstellungsjahr 200919.01.2030Ausstellungsjahr 201019.01.2031Ausstellungsjahr 201119.01.2032Ausstellungsjahr 2012 - 18.01.201319.01.2033Führerschein der Klasse 2: Es fallen Kosten für die Umschreibung an.

Im Gegensatz zur bei der Ausstellung möglichen unbegrenzten Gültigkeit beim Führerschein der Klasse 2 müssen sich Inhaber nun darauf einrichten, dass das Dokument nur noch begrenzt gültig ist.

Ein EU-Führerschein wird auf 15 Jahre ausgestellt und muss regelmäßig verlängert werden. Einfluss auf die Gültigkeit der Fahrerlaubnis hat die Umschreibung in der Regel nicht.

Wichtig ist, dass Sie das Umtauschen bzw. Umschreiben rechtzeitig in Angriff nehmen, denn ein Versäumen hat die Ungültigkeit der Fahrerlaubnis zur Folge. In diesem Fall dürfen Sie dann keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen. Tun Sie dies dann trotzdem, droht eine Strafanzeige sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Das Umtauschen des Dokuments müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort beantragen. Das heißt auch, dass ein Umschreiben vom Führerschein der Klasse 2 Kosten mit sich bringt. Die Gebühr beträgt durchschnittlich etwa 25 Euro. Hinzu kommen dann noch die Kosten für das neue biometrische Passbild.

Folgende Unterlagen sind darüber hinaus ebenfalls notwendig:

  • Personalausweis oder Reisepass (Meldebescheinigung, wenn nötig)
  • alter Führerschein
  • neues Passbild

Führerschein der Klasse 2: Was ist heute in diesem inbegriffen?

Ein Führerschein der Klasse 2 entspricht heute mehreren Klassen.

Mit der Pflicht zum Umschreiben stellt sich natürlich auch die Frage, welche Fahrerlaubnis übertragen wird und welche Klassen Sie mit dem neuen Führerschein dann besitzen. Grundsätzlich können Sie mit der alten Fahrerlaubnisklasse 2 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t fahren. Da auch Züge mit mehr als drei Achsen hier inbegriffen sind, wurde und wird die Klasse auch als LKW-Führerschein bezeichnet. Die Klasse 2 kann jedoch je nach Erteilungs- oder Ausstellungsdatum und eingetragenen Schlüsselzahlen weitere Berechtigungen beinhalten.

Welche Fahrzeuge Sie heute mit alten Führerscheinen führen dürfen, ist gesetzlich durch die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt. In Anlage 3 ist aufgeführt, welchen Fahrerlaubnissen die alte Klasse 2 heute entspricht. Hier wird ersichtlich, dass die alte Klasse heute mehren neuen Klassen entsprechen kann. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den möglichen Entsprechungen.

Er­teilungs­datum Klasse 2Neue Führer­schein­klassenSchlüssel­num­mernBRDvor dem 01.12.1954A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TC 172, BE 79.06vor dem 01.04.1980A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TC 172, A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06nach dem 31.03.1980A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TC 172, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06nach dem 31.12.1985
Be­schränkt auf Kombi­nationen als Sattel­zug oder LKW mit 3 AchsenA, A1, AM, B, BE, C1,
C1E, C, CE, L
(T auf Antrag)C 172, A1 79.03,
A1 79.04,
A 79.03,
A 79.04,
BE 79.06,
CE 79 (L ≤ 3)DDR vor dem 1. Juni 1982 aus­gestel­lte Führer­scheinevor dem 01.12.1954A, A2, A1, AM, B, LL 174, 175nach dem 30.11.1954 und vor dem 01.04.1980A, A1, AM, B, LL 174, 175, A1 79.05, A 79.03, A 79.04nach dem 31.03.1980A, A1, AM, B, LL 174, 175, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04DDR vor dem 1. April 1957 aus­gestel­lte Führer­scheine-A, A2, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TC 172, BE 79.06

Bei Führerscheinen aus der ehemaligen DDR ist der Unterschied zwischen Ausstellungs- und Erteilungsdatum wichtig, wenn es um die Übertragung der alten Klasse in die neuen geht. Denn mit einem bestimmten Ausstellungsdatum fallen einige Fahrerlaubnisklassen bei der Umschreibung weg.

Bedeutung der Schlüsselnummern beim Führerschein der Klasse 2

Die Führerscheinklasse 2 kann durch Schlüsselnummern eingeschränkt oder erweitert sein.

Die eingetragenen Schlüsselnummern können eine Fahrerlaubnis erweitern oder einschränken. In der Anlage 9 FeV ist bestimmt, was die einzelnen Nummern bedeuten und ob diese mit bestimmten Gültigkeiten einhergehen.

Die Erweiterungen oder Einschränkungen der Fahrerlaubnis werden bei einer Umschreibung in einen EU-Führerschein übernommen und gelten somit auch für die neue Fahrerlaubnisklasse.

Lassen Sie also die Führerscheinklasse 2 umschreiben, bleiben die Schlüsselzahlen bestehen.

Folgende Schlüsselzahlen sind bei einem Führerschein der Klasse 2 in der Regel eingetragen:

  • 79.03: Sie dürfen mit Klasse A oder A1 nur dreirädrige Fahrzeuge führen.
  • 79.04: Sie dürfen mit Klasse A oder A1 nur dreirädrige Fahrzeuge mit Anhängern bis 750 kg führen.
  • 79.05: Sie dürfen mit Klasse A1 Krafträder mit Leistungsgewicht über 0,1 kW/kg fahren.
  • 79.06: Sie dürfen Kombinationen der Klasse BE mit Anhängern bis maximal 3,5 t führen.
  • 172: Sie dürfen Fahrzeuge der Klasse C und der Klasse D ohne Fahrgäste fahren.
  • 174: Sie dürfen Fahrzeuge der Klasse L (Zugmaschinen bis 40 km/h, Kombination mit einachsigem Anhänger bis 25 km/h) fahren.
  • 175: Sie dürfen landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 25 km/h und 50 ccm (außer A, A1, AM) führen.

Achtung: Einige der Schlüsselzahlen gelten nur in Deutschland (z. B. 174 und 175), während andere auch in Europa Einfluss auf die Fahrerlaubnis haben. Informieren Sie sich am besten vor Fahrten ins Ausland, welche Fahrzeuge Sie vor Ort führen dürfen.

Führerschein der Klasse 2: Gelten ab 50 besondere Vorschriften?

LKW-Führerschein der Klasse 2: Die Gültigkeit besteht nur bis zum 50. Lebensjahr.

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 2 dürfen LKW und Busse führen. In diesem Zusammenhang ist es dann wichtig, dass Sie auf die Gültigkeit dieser Fahrerlaubnisse achten. Denn Fahrzeuge über 7,5 t dürfen Sie mit dem Führerschein der Klasse 2 nur noch bis zum 50. Lebensjahr fahren.

Erreichen Sie dieses Alter, wird der Teil der Fahrerlaubnis ungültig. Möchten Sie weiterhin diese Fahrzeuge führen, ist ein Umschreiben auf die Klasse CE bzw. den entsprechenden Busführerschein notwendig. Für den Umtausch müssen Sie dann folgenden Nachweise erbringen:

  • Ärztliche Untersuchung
  • Augenärztliche Untersuchung
  • Beim Busführerschein: Funktions- und Leistungstest

Die zusätzlichen Anforderungen dienen dem Ziel, die körperliche und geistige Eignung zum Führen schwere Fahrzeuge bzw. Fahrzeuge zur Personenbeförderung zu überprüfen. Wird Ihnen der neue Führerschein ausgestellt, ist dieser fünf Jahre lang gültig und muss entsprechend verlängert werden.

Nutzen Sie den Führerschein der Klasse 2 für LKW und Busse beruflich oder gewerblich, müssen Sie für die Umschreibung auch einen Nachweis gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erbringen. Dieser wird dann durch die Schlüsselnummer 95 im neuen Führerschein belegt. Auch diese Qualifikation ist alle fünf Jahre zu erneuern.

Was darf ich mit dem Führerschein Klasse B alles fahren?

Die meisten von uns haben einen „ganz normalen PKW – Führerschein“ und zwar eine Fahrerlaubnis der Klasse B. Mit der Fahrerlaubnisklasse B dürfen sie PKW mit bis zu 9 Sitzplätzen (inklusive Fahrersitz) bzw. PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg lenken.

Was darf ich mit meinem alten Führerschein Klasse 3 fahren?

Was darf man mit der Führerscheinklasse 3 fahren? Grundsätzlich gilt laut Gesetzgeber eine Besitzstandsregelung: Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 dürfen Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1 und C1E, AM und L fahren.

Welches Motorrad kann ich mit der alten Klasse 3 fahren?

Wissenswertes zur "alten" Führerschein Klasse 3.
Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm. Hubraum, 11 kW Motorleistung). ... .
Sie können auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW..

Was darf ich mit dem alten rosa Führerschein fahren?

Wer seine Fahrerlaubnis bis zum 31. Dezember 1998 erhalten hat, darf zum Beispiel mit der rosa Führerschein Klasse 3 mit dem neuen Dokument die Fahrzeuge der Klassen B, BE, C1 und C1E fahren. Das heißt, dass Sie die standardmäßige Klasse B besitzen, also ein Auto mit Anhänger (bis zu 750kg zGM) ziehen dürfen.