Examen gleich fachabitur

Zentrale Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums an der Universität Hamburg ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung. Der Begriff der Hochschulzugangsberechtigung wird in der Regel als HZB abgekürzt. Als Hochschulzugangsberechtigung wird ein Zeugnis bezeichnet, welches Sie zum Zugang zu einem Studium an einer Hochschule berechtigt. Neben der  klassischen Allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, welches Sie im Rahmen einer schulischen Laufbahn erwerben, gibt es auch noch weitere Formen der Hochschulzugangsberechtigung, die Sie zum Studium an der Universität Hamburg berechtigen Weitere Informationen - auch zum Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens - finden Sie unter www.uni-hamburg.de/info-bachelor sowie im Rahmen der Online-Bewerbung.

Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigungen

Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, finden Sie weitere Informationen hier.

Eine Besonderheit stellt der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule im Ausland dar. In dem Fall erwerben Sie in der Regel eine reguläre deutsche Hochschulzugangsberechtigung.

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung

Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung beinhaltet keine Fachbindung und berechtigt zur Bewerbung für alle grundständigen Studiengänge an der Universität Hamburg. Eine Übersicht aller an der Universität Hamburg angebotenen grundständigen Studiengänge finden Sie hier.

Abitur

Mit dem erfolgreichem Abschluss eines Abiturs an einer deutschen Schule erwerben Sie eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, die zur Bewerbung auf alle Bachelor- und grundständige Studiengänge an der Uni Hamburg berechtigt. Eine Übersicht aller an der Uni Hamburg angebotenen Bachelor- und grundständige Studiengänge finden Sie hier.

Hinweis: Das an einer deutschen Schule erworbene Abitur ist unabhängig von der Schulart. So berechtigt Sie ein Abitur einer Berufsbildenden Schule (oftmals auch als Fachgymnasium oder z.B. auch Wirtschaftsgymnasium bezeichnet) zum Studium ebenso, wie ein Abitur, das an einem Allgemeinbildenden Gymnasium erworben wurde, es sei denn es sind Fachbindungen in der Hochschulzugangsberechtigung genannt

Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung §37 HmbHG

Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung können Sie nach § 37 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) auch durch eine berufliche Fortbildung in Form einer Meisterprüfung oder durch das Absolvieren eines Fachwirts bzw. einer entsprechend gleichgestellten Fortbildungsprüfung erlangen. Nähere Informationen dazu unter: www.uni-hamburg.de/meister.

Abgeschlossenes Studium

Wer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Ein Studienabschluss kann nur dann als Hochschulzugangsberechtigung verwendet werden, wenn das Abschlussdatum vor dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist liegt.

Vorprüfungszeugnis einer Fachhochschule

Wenn Sie die Vor- bzw. Zwischenprüfung an einer deutschen Fachhochschule mit weit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden haben (Sie gehören zu den 25% Besten Ihres Prüfungsjahrgangs), so erhalten Sie damit eine  allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, mit der Sie in jedem Studiengang der Universität Hamburg ein Studium aufnehmen dürfen.

Achtung: Diese Regelung betrifft nicht mehr die neuen Bachelorstudiengänge an den Fachhochschulen, da diese keine Vorprüfung haben.

Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung

Die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung berechtigt ebenfalls zu einer Bewerbung an der Universität Hamburg. Allerdings ist eine Bewerbung mit dieser Hochschulzugangsberechtigung nicht für alle grundständigen Studiengänge möglich, sondern ist auf Studiengänge beschränkt, die der fachlichen Richtung der fachgebunden Hochschulzugangsberechtigung entsprechen.

Hochschulzugang für Berufstätige nach §38 HmbHG

Eine fach- und hochschulgebundene Hochschulzugangsberechtigung können Sie an der Universität Hamburg durch eine Eingangsprüfung nach § 38 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) erwerben, sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:  www.uni-hamburg.de/38.

Erfolgreiches Studieren

Wer an einer deutschen Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich studiert hat, erwirbt damit eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für den gleichen Studiengang oder einen Studiengang derselben Fachrichtung an einer Hamburger Hochschule. Ein erfolgreiches Studium liegt vor, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber in der bisher zur Verfügung stehenden Zeit des Studiums (Minimum ein Jahr) 75% der möglichen Leistungspunkte erbracht hat, die hätten erbracht werden können.

Mit dieser Art der Hochschulzugangsberechtigung ist ausschließlich eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs möglich. Eine Bewerbung ins erste Fachsemester ist folglich ausgeschlossen.

Hinweis: Fachhochschulreife

Hinweis: "Fachabitur"

Der Ausdruck "Fachabitur" wird im alltäglichen Sprachgebrauch unterschiedlich verwendet und zwar kann damit sowohl die Fachhochschulreife als auch die fachgebundene Hochschulreife  oder die Allgemeine Hochschulreife erworben an einem sogenannten Fachgymnasium gemeint sein. Bitte beachten Sie dazu daher entweder den Hinweis zur Fachhochschulreife oder die unter "Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung" angeführten Informationen oben.

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