Einladung nach Deutschland aus Russland Muster

Ihr Besuch hat einen Kurzaufenthalt in Deutschland geplant. Es steht schon fest, wann er nach Deutschland einreist und wann er wieder ausreist.

  • Genug Einkommen oder Sparguthaben

    • Sie sollten in der Lage sein, aus eigenem Einkommen oder Sparguthaben alle Kosten zu bezahlen, die durch den Aufenthalt Ihres Besuches in Deutschland entstehen können. Das wird danach beurteilt, wie hoch Ihr Einkommen oder Ihr Guthaben auf Spar- oder Festgeldkonten ist und wie viele Gäste Sie einladen möchten.
    • Eine Übersicht über das jeweils erforderliche Einkommen oder Sparguthaben finden Sie im Abschnitt „Weiterführende Informationen“.
    • Wenn Sie die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht glaubhaft machen können, wird dies auf der Verpflichtungserklärung vermerkt.

  • Wohnsitz in Berlin (bei juristischen Personen: Sitz in Berlin)

    • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus.
    • Wenn ein Unternehmen oder ein Verein oder eine andere juristische Person die Erklärung abgibt, muss die juristische Person ihren Sitz in Berlin haben.

  • Ohne EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft: Gültiger Aufenthaltstitel

    • Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen EU-Staates oder von Island, Liechtenstein oder Norwegen? Dann benötigen Sie einen gültigen Aufenthaltstitel, zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis.
    • Ihr Aufenthaltstitel muss länger gültig sein als Ihr Besuch in Deutschland bleiben will. Wie lange er danach noch gültig sein muss, hängt vom Einzelfall ab.
    • Eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Fiktionsbescheinigung reicht nicht aus.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Formular „Angaben zur Verpflichtungserklärung“ (ausgefüllt)

      • Bitte bringen Sie das Formular möglichst vollständig, richtig und deutlich lesbar ausgefüllt mit.
      • Mitreisende Ehegatten und minderjährige ledige Kinder Ihres Besuchs können in dasselbe Formular eingetragen werden.
      • Für andere mitreisende Familienangehörige Ihres Besuchs füllen Sie bitte jeweils eine eigene Verpflichtungserklärung aus.
      • Die Angaben sind freiwillig. Unvollständige Angaben können allerdings zur Ablehnung des Visums führen.

    • Formular „Belehrung zur Speicherung und Nutzung der Antragsdaten im VIS“ (ausgefüllt)
    • Formular „Zusatzerklärung zur Verpflichtungserklärung“

      • Bitte lesen Sie sich die Informationen in dem Formular vor Ihrem Termin bei uns sorgfältig durch.
      • Sollten Sie dazu noch Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gern bei Ihrem Termin.
      • Bringen Sie das Formular bitte zum Termin mit, aber ohne Unterschrift.

    • Nachweise über Ihr Einkommen oder Sparguthaben (im Original)

      Wenn Sie Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sind:

      • die letzten drei Nettoverdienstbescheinigungen
      • Ihr Arbeitgeber stellt Nettoverdienstbescheinigungen nicht monatlich, sondern nur bei Veränderungen Ihres Gehalts aus? Dann bringen Sie bitte die letzte Nettoverdienstbescheinigung mit und weisen die letzten 3 Gehaltseingänge durch Kontoauszüge nach.
      Wenn Sie Rente beziehen:
      • Bescheid über Ihre Altersrente
      Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen:
      • Festsetzungsbescheid
      Wenn Sie selbständig oder freiberuflich tätig sind:
      • letzter Steuerbescheid (bei Antragstellung bis zum 30.06. der Steuerbescheid vom vorletzten Jahr, bei Antragstellung ab dem 01.07. der Steuerbescheid vom letzten Jahr) oder
      • eine Bescheinigung über das ungefähre aktuelle Netto-Einkommen der letzten 3 Monate; Die Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage) müsste von einer Person ausgestellt sein, die als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt (nur mit einschlägiger Berufserfahrung im Steuerrecht) tätig ist.
      Eine betriebswirtschaftliche Auswertung ist nicht ausreichend.

    • Ihre Krankenversicherung

      Nachweis über

      • die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder
      • die Höhe der Beiträge für eine eventuell bestehende private Krankenversicherung

    • Bei juristischen Personen: Nachweis der Vertretungsbefugnis

      zum Beispiel durch einen Auszug aus dem Handelsregister oder aus dem Vereinsregister

    • Ausweis-Dokument

      • Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass
      • Kopie vom Pass der Person, die das Kurzaufenthalts-Visum beantragt

    • Wenn Sie kein regelmäßiges Einkommen haben: Nachweise über Sparguthaben (im Original)

      Es können nur Spar- oder Festgeldkonten bei deutschen Geldinstituten berücksichtigt werden (keine Aktien, Fonds, sonstige Wertpapiere oder spekulativen Anlagen).

      Wollen Sie Freund*innen, Familienmitglieder oder Geschäftspartner*innen nach Deutschland einladen? Damit "Drittstaatsangehörige" ein Besuchervisum bekommen können, benötigen sie neben vielen anderen Unterlagen auch ein Einladungsschreiben. Mit dem Einladungsschreiben bestätigen Sie, dass Sie eine bestimmte Person nach Deutschland einladen möchten. Ein Einladungsschreiben muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die wir hier genauer beschreiben. Alles rund um die sonstigen Voraussetzungen für ein Besuchervisum, erfahren Sie in unserem Kapitel "Besuchervisum".

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      Was muss ich wissen?

      Wie muss das Einladungsschreiben aussehen?

      Das Einladungsschreiben muss keine besondere Form haben. Es kann also als ganz normaler Brief formuliert werden. Wichtig ist, dass es alle notwendigen Informationen enthält. Mehr dazu erfahren Sie in den nächsten Abschnitten.

      Wichtig: Das Einladungsschreiben für einen geschäftlichen Besuch muss den offiziellen Firmenbriefkopf, den Firmenstempel und die Unterschrift der*des Geschäftsführenden enthalten.

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      Welche Informationen muss das Einladungsschreiben für einen privaten Besuch beinhalten?

      Das Einladungsschreiben für einen privaten Besuch muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:

      • Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige Adresse sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
      • Ihre Personalausweisnummer oder die Nummer Ihres Aufenthaltstitels.
      • Eine Kopie Ihres Ausweises oder Aufenthaltstitels.
      • Den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Reisepassnummer und die vollständige Adresse der Person, die eingeladen wird.
      • Nachweise über Ihre Verwandtschaft oder Bekanntschaft mit der Person, die Sie einladen möchten. Das können z.B. Heirats- oder Geburtsurkunden sein. Oder Nachweise früherer Treffen oder Briefe, E-Mails etc.
      • Den Zweck der Reise, z.B. der Besuch einer Hochzeit oder eines Geburtstages. Dabei sollten Sie auch genau beschreiben, in welchem verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Verhältnis Sie zueinander stehen, wie lange Sie sich schon kennen usw.
      • Den Zeitrahmen und geplanten Verlauf des geplanten Besuchs
      • Datum und Ort
      • Ihre Unterschrift

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      Welche Informationen muss das Einladungsschreiben für einen geschäftlichen Besuch beinhalten?

      Das Einladungsschreiben für einen geschäftlichen Besuch muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:

      • Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige Adresse sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
      • Den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, die Reisepassnummer und die vollständige Adresse der Person, die eingeladen wird.
      • Wenn die Person, die eingeladen wird, Arbeitnehmer*in ist: Ein Schreiben des Arbeitgebenden der Person, in dem der Grund und die Dauer des Besuches erläutert werden.
      • Den Zweck des Besuchs, also eine Erläuterung, wozu der Besuch dient und was genau das Ziel des Besuches ist.
      • Den Zeitraum und geplanten Verlauf des geplanten Besuchs inklusive Flugnummern.
      • Angaben darüber, wo die eingeladene Person untergebracht werden soll. Also z.B. die Adresse des Hotels, etc.
      • Datum und Ort
      • Ihre Unterschrift

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      Wer schreibt das Einladungsschreiben?

      Die*Der Gastgebende schreibt das Einladungsschreiben. Wenn Sie also Ihre Verwandten, Bekannten oder Geschäftspartner*innen einladen möchten, schreiben Sie die Einladung und schicken sie dann an die eingeladene Person. Die eingeladene Person legt das Einladungsschreiben dann in der deutschen Botschaft vor, wenn sie ihr Visum beantragt.

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      Wichtig

      Ein Einladungsschreiben ist nicht das Gleiche wie eine Verpflichtungserklärung. Wenn die Person, die Sie einladen möchten, selbst nicht genügend Geld hat, um die Reise und den Aufenthalt in Deutschland zu bezahlen, braucht sie zusätzlich zum Einladungsschreiben eine sogenannte Verpflichtungserklärung. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Verpflichtungserklärung für ein Besuchervisum".

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      Deutschland hat schöne Orte, die einen Besuch lohnen. Diese können Sie auch ganz bequem ohne Auto erreichen.

      Wie kann ich jemanden aus Russland nach Deutschland einladen?

      Leben Sie in Deutschland und möchten Familie und Freunde nach Deutschland einladen, muss ein Besuchervisum für die Einreise von Russland nach Deutschland beantragt werden. In dem Einladungsschreiben wird der Grund für die Einladung erläutert. Das Dokument wird beim Visumantrag mit eingereicht.

      Wie schreibe ich eine Einladung nach Deutschland?

      Was muss eine Einladung für Besucher aus dem Ausland beinhalten?.
      Vollständiger Name, Adresse und Kontaktdaten (inklusive Telefonnummer und Email-Adresse) des Gastgebers oder der einladenden Firma..
      Vollständiger Name des eingeladenen Gastes, dessen Adresse und Geburtsdatum..
      Begründung des Besuchs/ Geschäftsbesuchs..

      Wie muss ein Einladungsschreiben aussehen?

      Das Einladungsschreiben für einen privaten Besuch muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:.
      Ihren vollständigen Namen und Ihre vollständige Adresse sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse..
      Ihre Personalausweisnummer oder die Nummer Ihres Aufenthaltstitels..
      Eine Kopie Ihres Ausweises oder Aufenthaltstitels..

      Wie verfasse ich ein Einladungsschreiben?

      Notieren Sie sich im Vorfeld stichpunktartig, was für Ihre Gäste wichtig ist:.
      Anlass..
      Datum und Uhrzeit..
      Veranstaltungsort..
      ggf. Hinweise zur Anfahrt..
      ggf. Dresscode..
      ggf. Hinweis, ob Begleitpersonen eingeladen sind..
      ggf. Bitte um Zu- oder Absage bis zu einem bestimmten Datum (Kontaktdaten nicht vergessen!).