Darf man während der ausbildung einen nebenjob haben

Geldprobleme? Falls ja, bewegst Du Dich in guter Gesellschaft. Der Lebensunterhalt kostet eben: Azubinen und Azubis, die nicht mehr im Hotel Mama wohnen, müssen die eigenen vier Wände nebst anfallender Nebenkosten bezahlen, sie benötigen Lebensmittel, Getränke, Kleidung, brauchen Fahrkarten oder Sprit für den fahrbaren Untersatz und müssen für ihre Kommunikationsmittel aufkommen – von wöchentlichen Kinobesuchen oder neuester Digitaltechnik ganz zu schweigen.

Allein die existenziell unverzichtbaren Ausgaben summieren sich schnell. Da kann es schon um die Monatsmitte sehr leer im Portemonnaie werden. Vor allem dann, wenn die Ausbildungsvergütung nur wenige Hundert Euro im Monat beträgt.

Generell: Ein Nebenjob während der Berufsausbildung ist möglich, wenn nicht im Ausbildungsvertrag grundsätzlich eine Nebentätigkeit verboten ist. Wer einen Nebenjob annimmt, hat Pflichten. Auch müssen die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes beachtet werden.

Ausbildungsvertrag checken!

Manche Azubis haben ja das Glück, von Eltern oder Großeltern während der Zeit der Berufsausbildung gesponsert zu werden. Doch längst nicht alle kommen in den Genuss einer monatlichen Finanzspritze. Da kommt schnell der Gedanke auf, mit einem Nebenjob die eigenen Finanzen aufzubessern.

Nach einer aktuellen Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hatte im Sommer 2010 bereits jeder vierte Auszubildende einen Nebenjob. Falls Du auch über einen Nebenjob als Kellnerin, Pizza-Fahrer oder an der Tankstelle nachdenkst, solltest Du zu allererst in Deinen Ausbildungsvertrag gucken. Steht in diesem, dass eine Nebentätigkeit für Auszubildende verboten ist, dann ist jeder Nebenjob tabu.

Pflichten als Nebenjobber

Enthält Dein Ausbildungsvertrag keinen Passus über das Verbot einer Nebentätigkeit, darfst Du Dich als Babysitter genauso verdingen wie als Profiautowäscher oder als Bedienung in der Milchbar.

Allerdings gibt es dazu Einschränkungen:

  • Du hast die Pflicht, Dein Ausbildungsunternehmen rechtzeitig darüber zu informieren, dass Du einen Nebenjob aufnehmen willst. Dein Ausbildungsunternehmen kann sich nämlich gegen Deinen Wunsch nach einem Nebenjob aussprechen, falls durch diese Nebentätigkeit die Gefahr besteht, dass der Ausbildungserfolg gefährdet wird.
  • Du darfst den zeitlichen Umfang, den Du für Deinen Nebenjob aufwendest, nicht selbst nach Lust und Laune bestimmen. Es gibt gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen für die Arbeitszeit.

Arbeitszeit für Jugendliche

Für Auszubildende unter 18 Jahren greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Länger als acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche darf kein Azubi und keine Azubine arbeiten. Wenn in Deinem Ausbildungsvertrag also eine Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche festgehalten ist und Du Deinen 18. Geburtstag noch nicht gefeiert hast, heißt das: Du kannst jede Idee von einem Nebenjob direkt knicken. Ob es Dir passt oder nicht: Gesetz ist Gesetz und daran muss sich jeder halten – jeder Auszubildende, jeder Arbeitnehmer und jeder Arbeitgeber.

Arbeitszeit für Erwachsene

Bist Du aber 18 Jahre alt oder älter, kann ein Nebenjob in greifbare Nähe rücken. Denn dann unterliegst Du nicht mehr dem Jugendarbeitsschutzgesetz, sondern dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Danach gilt für Dich eine großzügigere Arbeitszeit-Regelung.

Das Gesetz erlaubt Dir, an jedem Werktag acht Stunden und damit 48 Stunden (= 6 Werktage x 8 Stunden) jede Woche zu arbeiten

Bei einer Ausbildungszeit – die Zeit in der Berufsschule wird mit hineingerechnet – von 40 Stunden die Woche, kannst Du Dir also einen Nebenjob suchen, der Dich acht Stunden zusätzlich zur Ausbildungs- und Berufsschulzeit die Woche auslastet. Mehr nicht!

Schummeln is no-go!

Schummeln gilt nicht und geht auch nicht: Nach dem ArbZG sind nämlich die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zu addieren.

Sobald Du Dein Ausbildungsunternehmen darüber informierst, dass Du einen Job als Pizza-Bote angenommen hast, wirst Du aufgefordert werden, über Deine Arbeitszeit in diesem Nebenjob Buch zu führen. Es besteht nämlich eine Aufzeichnungspflicht über alle Arbeitszeiten.

Deshalb kannst Du nicht einfach einen Vermerk nach eigenem Gusto in einer Kladde über die Arbeitszeit machen. Der Chef des Pizza-Hauses muss Dir die Arbeitszeiten bestätigen. Achte also im eigenen Interesse darauf, dass Du nicht mehr als acht Stunden zusätzlich in jeder Woche jobben gehst. Sonst muss Dein Arbeitgeber Dich auffordern, die Nebentätigkeit zu beenden.

Ausnahmen von der Regel

Solltest Du einen Nebenjob finden, der ein klassischer Saisonjob ist, darfst Du, wenn Du älter als 18 Jahre alt bist, maximal zehn Stunden je Werktag arbeiten. Dann gilt aber nach dem ArbZG die Regel, dass innerhalb von 24 Wochen die werktägliche Arbeitszeit im Durchschnitt 8 Stunden nicht übersteigen darf.

Ein Beispiel:
Du findest einen Nebenjob als Hostess oder als Attendant bei einer Messegesellschaft für elf Wochen im Jahr. Voraussetzung ist, dass Du in diesen elf Wochen zehn Stunden pro Woche jobben gehst.

Das geht. Dann würden sich Ausbildungszeit und Nebenjobzeit auf 50 Stunden die Woche für insgesamt elf Wochen addieren. Das ergibt 550 Arbeitsstunden.

Während der anderen 13 Wochen widmest Du Dich ausschließlich Deiner Berufsausbildung – das sind 40 Stunden die Woche oder 520 Arbeitsstunden in 13 Wochen.

Im Durchschnitt der 24 Wochen ergibt sich dann eine Arbeitszeit von 44,58 Stunden. Die Höchstarbeitszeit von 48 Wochenarbeitsstunden oder acht Stunden je Werkstag wird nicht überschritten.

Sonntags jobben geht immer?

Falls Du einen Job findest, der Dich jeden Sonntag acht Stunden fordert, kannst Du das nicht jeden Sonntag tun. 15 Sonntage im Jahr müssen auf jeden Fall arbeitsfrei sein. Das will das ArbZG so.

Nebenjob: Nie im Urlaub, nie bei Krankheit

Jobben im Urlaub? Das geht gar nicht! Der Urlaub dient Deiner Erholung und nichts anderem. Und auch wenn Du krankgeschrieben bist, bist Du krank und musst Dich erholen. Deine Krankschreibung gilt dann natürlich nicht nur für Deine Berufsausbildung, sondern auch für den Nebenjob.
Kurz gefasst:

  • Schau in Deinen Ausbildungsvertrag, ob ein Nebenjob überhaupt erlaubt ist.
  • Informiere Dein Ausbildungsunternehmen sofort, sobald Du eine Nebentätigkeit annehmen willst.
  • Korrektheit ist Trumpf bei der Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten im Nebenjob.
  • Bei Krankheit und im Urlaub müssen die Nebenjobs ebenfalls ruhen.

Wie viel darf man neben der Ausbildung Hinzuverdienen?

Grundsätzlich gibt es dabei keine Grenzen nach oben. In der Praxis handelt es sich bei den meisten Nebentätigkeiten aber um sogenannte Minijobs mit maximal 450 Euro pro Monat. Solche Minijobs sind für den Azubi steuer- und sozialabgabenfrei, er arbeitet dann also brutto für netto.

Wie kann man neben Ausbildung Geld verdienen?

Typische Nebenjobs für Azubis:.
Als Kellner in Bars, Cafés oder Restaurants..
Regale in Supermärkten einräumen..
Ticket – und Popcornverkauf im Kino..
Türenöffner im Theater..
Aufsicht und Betreuer in Freizeiteinrichtungen..
Aushilfe auf dem Reiterhof/Bauernhof..
Babysitter..

Was zählt unter Nebenjob?

Worum handelt es sich bei einem Nebenjob? Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei einem Nebenjob normalerweise um eine Arbeit, die neben der hauptberuflichen Tätigkeit ausgeübt wird. Ein Nebenjob kann aber auch ein Minijob auf 520-Euro-Basis sein (vor Oktober 2022: 450 Euro).

Kann ich einen Nebenjob annehmen?

Musst Du den Nebenjob genehmigen lassen? Grundsätzlich darf jeder Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit aufnehmen, ohne seinen Arbeitgeber darüber zu informieren. Auch ein Zweitberuf ist durch die Freiheit der Berufsausübung im Grundgesetz geschützt (Art. 12 GG).

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