Ein WOHNWAGON ist ein individuelles Einzelstück – mit vielen unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten!
Je nachdem wie du deinen Wagen nutzen möchtest, gibt es unterschiedliche Rahmenbedingungen für die Aufstellung. Inzwischen haben wir umfangreiche Erfahrung mit Tiny Houses in Österreich, Deutschland und der Schweiz – und es kommen jährlich weitere Länder hinzu. In unserem Webinar Grundstückssuche vermitteln wir dir kompakt, was du dazu wissen musst und beraten dich individuell zu deinem Projekt.
Einsatzmöglichkeiten
Ein paar Ideen von klassisch bis ausgefallen findest du hier:
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Unabhängig Wohnen – dein Zuhause
Ein Wohnwagon bietet natürlichen Wohnraum – ganzjährig bewohnbar für dich allein, zu zweit oder auch für eine kleine Familie. Wer mehr Platz braucht steigt am besten auf unser WOHNWAGON Modulhaus um!
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Zweitwohnsitz im Grünen
Das ökologische Ferienhaus! Unkompliziert wohnen in der Natur. Ein paar Jahre am See, dann am Waldrand und in der Pension in Kroatien. Alles ist möglich!
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Das etwas andere Hotelzimmer
Mit einem WOHNWAGON an einem schönen Platz bietet man dem Kunden eine außergewöhnliche Übernachtungsmöglichkeit im Grünen und gleichzeitig den Komfort des Hotels.
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Fahrendes Lokal, Seminarraum uvm.
Ein Restaurant im WOHNWAGON? Auch das ist möglich! Unser fahrendes Loft für flexible Genussmomente steht zur Verfügung! Auch als Seminarraum, Yoga – Studio oder Waldkindergarten ist Dein WOHNWAGON einsetzbar!
Wo darf ich eine mobile Wohneinheit aufstellen?
WAS IST RECHTLICH ZU BEACHTEN?
Autarkes, mobiles Wohnen ist ein neues Konzept. Baurechtlich gibt es dafür noch keine genauen Regelungen – aber wir beschäftigen uns sehr intensiv mit diesem Thema. Einige Informationen haben wir in unserem Video schonmal aufgegriffen und kurz zusammengefasst, was es grundsätzlich zu beachten gibt. Gerne unterstützen wir dich bei der Organisation der Aufstellung deines Wohnwagon und erstellen gemeinsam mit dir eine erste Einschätzung auf Basis der Widmung deines Grundstücks.
Ab zum Video
So kann es gehen!
Damit du einen ersten Eindruck bekommst, wie die Aufstellung
deines
Wohnwagons rechtlich funktionieren kann,
hier ein paar Beispiele:
GITTI UND IHR WOHNWAGON IM „BAULAND-WOHNGEBIET“
Seit geraumer Zeit überlegt Gitti zu ihrem Wohnhaus im Garten einen Wohnwagon zu stellen. Das geht so:
Jedes Grundstück in Österreich besitzt eine sogenannte Flächenwidmung, welche die Nutzung festlegt. Diese erfragt Gitti im Gemeindeamt. Der Beamte teilt ihr mit, dass ihr Grundstück die Widmung
„Bauland-Wohngebiet“ mit der Bebauungsklasse 1-2 und einer maximalen Bebauungsdichte von 30% hat.
Der Nutzungszweck „Bauland-Wohngebiet“ erlaubt es den Wohnwagon aufzustellen.
Nun weiß Gitti, dass die Bebauungsklasse 1-2 mit der maximal erlaubten Höhe von Gebäuden zusammenhängt und in ihrem Fall eine maximale Gebäudehöhe von 8 m bedeutet – für den Wohnwagon also kein Problem. Die Bebauungsdichte von 30% beschreibt, im Verhältnis zur Grundstücksgröße, das maximal erlaubte Ausmaß von
Gebäuden. Gittis Grundstück hat 1.000 m², somit darf sie maximal rund 333 m² verbauen. Da sich auf Gittis Grundstück bereits ein Einfamilienhaus mit 200 m²sowie eine Gartenhütte mit 10 m² befinden, bleibt noch mehr als genügend Platz übrig.
Für die Aufstellung des Wohnwagons braucht es nun noch eine Bewilligung durch die Gemeinde. Hierfür muss Gitti Unterlagen wie Skizzen, eventuell Pläne für die sogenannte „Einreichung“, bei welcher die Gemeinde beurteilt, ob alles rechtens ist,
zum örtlichen Gemeindeamt bringen. Mit der Gemeinde zu klären ist etwa der Aspekt der Autarkie, dieser ist im klassischen Baurecht noch nicht verankert und wird wahrscheinlich zu einer Diskussion mit der Gemeinde führen, bei der wir aber gerne die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen und Unterstützung bieten!
NIKO UND DER WOHNWAGON IM „BEFRISTETEN BAULAND“
Niko sieht im Wohnwagon eine echte Alternative zu üblichen Wohnformen. Er hat ein Grundstück, wo eine Aufstellung möglich wäre, was gesetzlich jedoch nicht zugelassen ist. Niko beschließt
dem örtlichen Bürgermeister einen Besuch abzustatten, bei welchem er ihm sein Problem schildert.
Dieser sieht das Projekt und versteht Nikos Problem sofort. Ein autarkes und mobiles Wohnprojekt, welches auf zukunftsweisende Art und Weise, im Einklang mit der Natur agieren will, muss eine Chance bekommen, denkt sich der Bürgermeister. Da dieser kreativ ist und immer schon darauf bedacht war, seinen Ort zu einer Vorreitergemeinde in Sachen zukunftsweisender Wohnformen zu machen, findet er für
Niko eine Lösung.
Auf Befristung bekommt Niko eine Baulandwidmung, die eine definierte Nutzung festlegt. Der Bürgermeister informiert, dass dies im Zuge der sogenannten „Vertragsraumordnung“ möglich sei. Diese lässt nun den autarken Wohnwagon, zu Absicherungszwecken aber keine anderen Verwendungsmöglichkeiten, zu.
Somit sind beide zufrieden.
Mehr Infos im Blogbeitrag
HERR WILLI UND DER WOHNWAGON IM „GRÜNLAND-KLEINGARTEN“
Herr Willi ist begeisterter Anhänger von reduziertem, flexiblem Wohnen und beschließt einen Wohnwagon in seinem Kleingarten aufzustellen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu
sein, macht er Folgendes:
Herr Willi weiß, dass seine Gemeinde einen digitalen Flächenwidmungsplan besitzt, der für jedermann zugänglich ist. In diesem findet er die Widmung für seinen Kleingarten: „Grünland-Kleingärten“.
Der Nutzungszweck „Grünland-Kleingarten“ erlaubt es den Wohnwagon aufzustellen.
Nun weiß Herr Willi auch, dass für Kleingärten strenge Regelungen für Gebäudegrößen bestehen. Auf Nachfrage bestätigt ihm die Beamtin des örtlichen Bauamtes, dass
trotz Bestandsbebauung genügend Platz für den Wohnwagon bleibt. Weiters erfährt Herr Willi, dass erforderliche Abstandsflächen auf seinem Grundstück kein Problem darstellen. Eine Sache, die bei der Aufstellung beachtet werden muss, ist die maximale Gebäudehöhe, die Herr Willis Wohnwagon leider überschreitet. Nach einem Gespräch mit dem Wohnwagon Rechtsexperten, weiß Herr Willi, dass auch dieses Problem gelöst werden kann.
Für die Aufstellung des Wohnwagons braucht es nun noch eine
Bewilligung durch die Gemeinde. Hierfür muss Herr Willi Unterlagen wie Skizzen, eventuell Pläne für die sogenannte „Einreichung“, bei welcher der Beamte beurteilt, ob alles rechtens ist, auf das örtliche Gemeindeamt bringen.
THERESA MAI
Das Thema Baurecht ist sehr vielschichtig und wir erklären euch in unseren Workshops, rund ums Thema Tiny House, worauf es besonders zu achten gilt. Starte gemeinsam mit uns deinen Traum vom Tiny House und finde heraus, welche Schritte nötig sind um ihn umzusetzen. Wir zeigen dir Stolpersteine und Lösungen, mit denen du dein Ziel erreichst – für ein ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben!
Unsere Workshop Angebote findest du hier.
WIR FREUEN UNS AUF DICH!