Alle menschen sind von geburt an gleich und frei

  • Interner Link: Dieses Kapitel als Hörangebot

GrundgesetzArtikel 3

  1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

  2. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

  3. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Der Artikel 3 sagt:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Das bedeutet:

  • Alle Menschen haben die gleichen Rechte.

  • Der Staat muss alle Menschen gleich behandeln.

  • Der Staat darf niemanden besser oder schlechter behandeln: Egal ob jemand aus einer berühmten Familie kommt,
    eine wichtige Chefin ist oder ein armer Mann.

Es ist nicht immer leicht, alle gleich zu behandeln.
Jeder Mensch ist anders.

Es kommt oft vor,
dass Menschen von anderen Menschen
schlechter behandelt werden als andere.
Zum Beispiel weil sie anders sind
als die meisten anderen Menschen in Deutschland.

Zeichnung: Eine weiße und eine schwarze Frau stehen auf einer Waage (© bpb)

Zeichnung: Eine weiße und eine schwarze Frau stehen auf einer Waage, die dafür steht, dass alle Menschen gleich behandelt werden müssen - egal welche Hautfarbe sie haben. (© bpb)

Zeichnung: Eine weiße und eine schwarze Frau stehen auf einer Waage, die dafür steht, dass alle Menschen gleich behandelt werden müssen - egal welche Hautfarbe sie haben. (© bpb)

Deswegen sagt das Grundgesetz:

  • Niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden,
    wegen der Religion, die er hat.

  • Niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden,
    nur weil er in einem anderen Land geboren ist.
    Jeder kann Bundespräsident von Deutschland oder
    Bürgermeister seiner Stadt werden.
    Er muss alt genug sein und einen deutschen Pass haben.
    Niemand darf zum Beispiel benachteiligt werden,
    weil er in der Türkei oder im Iran geboren wurde
    oder weil er Muslim ist.

  • Niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden,
    wegen der Hautfarbe.
    Niemand darf zum Beispiel wegen seiner Hautfarbe für die
    gleiche Straftat milder oder strenger bestraft werden.

  • Niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden,
    wegen der Politik, die er gut findet.

  • Niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden,
    wegen der Sprache, die er als Kind gelernt hat.

  • Niemand darf benachteiligt werden,
    wegen einer Behinderung.

Zeichnung: Zwei Personen mit und ohne Rollstuhl auf einer Waage. Die Waage steht dafür, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. (© bpb)

Zeichnung: Zwei Personen mit und ohne Rollstuhl auf einer Waage. Die Waage steht dafür, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. (© bpb)

Zeichnung: Zwei Personen mit und ohne Rollstuhl auf einer Waage. Die Waage steht dafür, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. (© bpb)

Deswegen ist es Aufgabe des Staates
sich darum zu kümmern:
Wie können auch Menschen im Rollstuhl gut Bahnhöfe nutzen? Wie können Menschen, die leichte Sprache benötigen,
auch Internetseiten von Ämtern verstehen?

Artikel 3 ist ein Gleichheitsrecht.
Gleichheitsrechte sichern,
dass alle Menschen gleich behandelt werden.
Es gibt noch andere Gleichheitsrechte im Grundgesetz.

  • Zum Beispiel zählt bei der Wahl zum Bundestag
    jede Stimme gleich viel.

  • Alle deutschen Bürgerinnen und Bürger haben
    das gleiche Recht auf ein öffentliches Amt.
    Egal welche Hautfarbe sie haben,
    welche Religion sie haben
    oder welche Politik sie gut finden.

Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Dies sagt Artikel 3 ausdrücklich.
Was Männer dürfen, dürfen auch Frauen. Und umgekehrt.

Als das Grundgesetz beschlossen wurde,
durften Frauen vieles nicht,
was Männer durften.

  • Bis 1958 durfte ein Mann die Arbeitsstelle seiner Frau kündigen,
    ohne sie zu fragen.

  • Bis 1977 mussten Ehefrauen ihre Männer um Erlaubnis fragen,
    wenn sie in einem bezahlten Beruf arbeiten wollten.

Gleichberechtigung (© bpb)

Zeichnung: Eine Frau und ein Mann stehen auf einer Waage. Die Waage steht für die Gleichberechtigung der beiden. (© bpb)

Zeichnung: Eine Frau und ein Mann stehen auf einer Waage. Die Waage steht für die Gleichberechtigung der beiden. (© bpb)

Das wurde geändert, weil es gegen das Grundgesetz war.

Frauen können sich heute jeden Beruf aussuchen.
Zum Beispiel: Pilotin, Polizistin, Feuerwehrfrau oder Bürgermeisterin.
Die Chefin der deutschen Regierung ist eine Frau:
Angela Merkel. Sie ist Bundeskanzlerin.
In Deutschland ist also vieles gerechter geworden.
Auch weil die Gleichberechtigung im Grundgesetz steht.
Viele Menschen sind stolz darauf.

Gleichberechtigung ist trotzdem noch nicht überall erreicht.

  • Viele Frauen verdienen immer noch im selben Beruf
    mit der gleichen Arbeit weniger Geld als Männer.

  • In vielen Berufen haben es Frauen immer noch schwerer als Männer.
    Die meisten Chefs der großen Wirtschaftsunternehmen sind Männer.

Artikel 3 sagt auch:
Der Staat muss etwas dafür tun,
dass Frauen keine Nachteile mehr haben.

Wo bzw wann sind alle Menschen gleich und frei?

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Sind alle Menschen frei?

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Welche Rechte hat der Mensch von Geburt an?

Wenn ein Kind geboren ist, muß es einen Namen bekommen: Abel oder Sorin, Bernadette oder Sirpa ... Sein Vorname und sein Familienname werden auf dem Standesamt in ein Verzeichnis eingetragen. Ein Kind muß wissen, wie es heißt und zu welchen Eltern es gehört. Ein Kind muß auch wissen, zu welchem Staat es gehört.

Wie lautet Artikel 2 der Menschenrechte?

Niemand darf diskriminiert werden Niemand darf benachteiligt und in seinen Menschenrechte eingeschränkt werden wegen seines Geschlechts, seiner Hautfarbe, Religion, seiner nationalen Zugehörigkeit, politischen Überzeugung, seines Besitzes oder anderer Unterschiede.