Alle krankenkassen gleiche leistung

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Falle eines Haushaltsunfalls die folgenden Sozialversicherungsträger als Krankenversicherungsträger zuständig:

  • In der Krankenversicherung:

Krankmeldung an den Arbeitgeber

Ist eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer als Folge eines Haushaltsunfalls an der Arbeitsleistung verhindert, so ist er oder sie verpflichtet, die Arbeitgeberin/den Arbeitergeber unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) in Kenntnis zu setzen.

Nähere Informationen zu den Themen Krankmeldung, Krankengeld und Entgeltfortzahlung bei Krankheit finden sich auf USP.gv.at.

Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung

Folgende Maßnahmen können seitens der gesetzlichen Krankenversicherung als Folge eines Haushaltsunfalls ergriffen werden:

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. In ihr sind über 73 Millionen Personen krankenversichert. Es gibt 97 gesetzliche Krankenkassen, die sich preislich sowie bei den Leistungen teils deutlich unterscheiden.

Es gibt über 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherte. Rund 51 Millionen Mitglieder davon zahlen Beiträge. Der Rest ist, zum Beispiel über die Familienversicherung, beitragsfrei mitversichert. Es gibt verschiedene Kassenarten unterschieden, etwa die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK), Betriebskrankenkasse (BKK), Innungskrankenkasse (IKK) und die Ersatzkasse. Ein Großteil der Krankenkassen ist zudem nicht in jedem Bundesland vertreten. Derzeit sind etwa 36 der knapp 100 Kassen bundesweit geöffnet.

Der aktuell größte Anbieter in der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Techniker Krankenkasse. Sie verzeichnet rund 10,8 Millionen Versicherte. Auf dem zweiten Rang folgt Barmer mit circa 8,8 Millionen Mitgliedern. Platz 3 geht an die DAK-Gesundheit ( etwa 5,6 Millionen). Die Top 5 komplettieren die AOK Bayern (rund 4,58 Millionen) und die AOK Baden-Württemberg mit 4,5 Millionen Versicherten.

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Themen dieser Seite im Überblick

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Weiterführende GKV Themen

Aktuelle Testergebnisse

Die rund 110 gesetzlichen Krankenkassen werden regelmäßig von Stiftung Warentest, Focus-Money, DISQ oder DFSI getestet. Wie die Kassen dabei abschneiden, erfahren Sie in unserer Übersicht der Krankenkassen Tests.

Krankenkassenbeiträge

Der größte Teil des Krankenkassenbeitrags ist gesetzlich geregelt, doch jede Kasse hat das Recht einen individuellen Zusatzbeitrag festzulegen. Zur Übersicht der Krankenkassenbeiträge

Wechsel der Krankenkasse

Der Wechsel einer gesetzlichen Krankenversicherung ist sehr einfach. Sie müssen lediglich die Form und Kündigungsfrist einhalten. Mehr zum Wechsel der Krankenkasse

Krankenkassen in Deutschland

Viele gesetzlichen Krankenversicherungen sind nur in bestimmten Bundesländern geöffnet. Zu den Krankenkassen in Deutschland 

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen gelten für die gesetzliche Krankenversicherung?

In Deutschland gilt die Versicherungspflicht. Das bedeutet, jeder Bürger muss eine Krankenversicherung haben. Um Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu werden, gibt es daher keine Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

Gesetzlich krankenversichern müssen sich dabei bestimmte Personengruppen. Zu diesen pflichtversicherten Menschen zählen unter anderem:

  • Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen unter 64.350 Euro brutto liegt (Stand 2021)

  • Rentner

  • Auszubildende

  • Empfänger von Arbeitslosengeld

  • Familienmitglieder ohne Einkommen (z.B. Ehepartner und Kinder)

Wer hat die freie Entscheidung?

Selbstständig und freiberuflich Erwerbstätige können sich freiwillig versichern, ebenso Beamte und Studenten. Sie haben demnach die Wahl zwischen GKV und PKV, müssen sich allerdings für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir alle relevanten Informationen auf einer Themenseite gegenübergestellt.

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Leistungen

Gesetzliche Krankenversicherung: Welche Leistungen bietet sie?

Die Leistungen der verschiedenen Krankenkassen sind größtenteils identisch, da sie zu 95 Prozent gesetzlich vorgeschrieben sind. Grundsätzlich sind dabei alle medizinisch notwendigen Maßnahmen abgedeckt. Darüber hinaus bieten die Kassen Zusatzleistungen an, etwa die Übernahme einer professionellen Zahnreinigung oder von alternativen Heilmethoden. Daher lohnt es sich, einen genauen Blick auf den Service der eigenen Krankenkasse zu werfen.

Der Leistungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Dies merken Versicherte vor allem, wenn sie beispielsweise eine bestimmte Impfung für den Urlaub brauchen oder es um die Zuzahlungen für Behandlungen beim Zahnarzt geht. In den folgenden Punkten zeigen sich am häufigsten Unterschiede bei den Leistungen der Krankenkassen:

Impfungen

Eine Reihe von Schutzimpfungen wird von jeder Krankenkasse übernommen. Bei Reiseimpfungen gibt es dagegen deutliche Unterschiede in der GKV. Die Kassen zahlen beispielsweise für Impfungen gegen

  • Diphterie
  • Tetanus
  • Abhängig vom Alter: Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis B, HPV, Masern, Influenza, Mumps, Röteln

Wer sich etwa gegen FSME, Cholera oder Grippe impfen oder sich vorbeugend gegen Malaria schützen möchte, kann nicht bei jeder Kasse auf Kostenerstattung zählen. Hier sollten Impfwillige im Vorfeld die Versicherungsbedingungen der Krankenkassen studieren oder mit einem unverbindlichen Versicherungsvergleich den passenden Versicherer heraussuchen.

Medikamente

Bei Medikamenten müssen GKV-Mitglieder in der Regel eine zehnprozentige Zuzahlung leisten. Der Eigenanteil liegt dabei bei mindestens fünf, aber nie mehr als zehn Euro. Kostet die verschreibungspflichtige Arznei weniger als fünf Euro, zahlen Kassenpatienten den Betrag komplett selbst. Jedoch ist nicht jedes Medikament erstattungsfähig. Bei einem grünen Rezeptschein, etwa für die Antibabypille, müssen die Kosten aus der eigenen Tasche gedeckt werden.

Damit die Zuzahlungen nicht zur finanziellen Belastung werden, ist der Betrag gedeckelt. Macht der selbst gezahlte Anteil für Medikamente, Heilmittel und die häusliche Krankenpflege insgesamt zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens aus, sind Patienten von weiteren Zuzahlungen für das jeweilige Jahr befreit. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei den gesetzlichen Krankenkassen bei einem Prozent.

Zahnbehandlungen

In der gesetzlichen Krankenversicherung wurden die Leistungen beim Zahnarzt in den letzten Jahren deutlich reduziert. Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung haben Versicherte jährlich beispielsweise Anspruch auf Zahnsteinentfernung. Auch Wurzelkanalbehandlungen und parodontologische Leistungen zählen zur Zahnvorsorge.

Bei Zahnersatz zahlen die Krankenkassen allerdings nur einen Festzuschuss, mit dem 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung gedeckt werden. Wer sein Bonusheft jährlich gepflegt hat, kann den Zuschuss auf bis zu 65 Prozent erhöhen. Weicht die Behandlung von der Regelversorgung ab, müssen die Patienten allein für die dadurch entstehenden Mehrkosten aufkommen. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sollten daher mit einer Zahnzusatzversicherung ergänzt werden.

Kinderkrankengeld

Die Leistung erhalten Eltern beziehungsweise ein Elternteil nur dann, wenn der Arzt ein Attest ausstellt, welches die Notwendigkeit der Kinderbetreuung bescheinigt. Das Kind darf zudem nicht älter als zwölf Jahre sein. Neben dem Attest brauchen Versicherte eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers. Die Höhe des Kinderkrankengelds beläuft sich auf 90 Prozent den Nettoeinkommens, jedoch nicht mehr als 70 Prozent der auf den Tag heruntergerechneten Beitragsbemessungsgrenze. Für 2016 bedeutet dies einen Betrag von 105,88 Euro.

Auslandsaufenthalt

Wer sich für längere Zeit oder auch nur für einen Urlaub im Ausland aufhält, ist nicht immer über die gesetzliche Krankenversicherung versichert. Nur wenn Deutschland mit dem jeweiligen Land ein Sozialversicherungsabkommen (zum Beispiel mit Israel oder der Türkei) geschlossen hat, es sich um ein EU-Mitgliedsland oder Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder um die Schweiz handelt, sind Versicherte mit der Europäischen Krankenversicherungskarte geschützt. Die Karte erhalten sie bei ihrer Krankenkasse.

Es werden jedoch nur die Kosten für die Behandlung in der Höhe übernommen, „die bei einer entsprechenden inländischen Behandlung entstanden wären“, so das Gesundheitsministerium. Daher lohnt sich der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung. Das gilt umso mehr bei einem Auslandsaufenthalt in einem Land, in dem die Krankenkassen überhaupt nicht für die Behandlungskosten aufkommen.

Krebsvorsorge als Kassenleistung in Altersstufen

Für Erwachsene sind Vorsorgemaßnahmen an das Alter gebunden, etwa bei der Krebsvorsorge. Darüber hinaus gibt es für Kassenpatienten ab 35 alle zwei Jahre die Möglichkeit eines Gesundheits-Check-Ups, bei dem unter anderem Blut- und Urinproben genommen werden, um mögliche Herz-Kreislauf- oder Nierenkrankheiten frühzeitig zu erkennen.

Leistungen für Frauen

Leistungen für Männer

AlterLeistungenAb 20Unter­suchung des Mutter­mundes, Krebs­abstrich beim Gynä­kologen, bei Besch­werden gezieltes GesprächAb 30Abtasten der BrustAb 35Haut­krebs­screeningAb 50Mammo­graphie-Screen­ing, Test auf verbor­genes Blut im StuhlAb 55Darm­spiegel­ung alle zehn Jahre

AlterLeistungenAb 35Haut­krebs­screeningAb 45Abtasten äußerer Geschlechts­organe, Prostata, Lymph­knotenAb 50Test auf verbor­genes Blut im StuhlAb 55Darm­spiegel­ung alle zehn Jahre

Kosten

Wie setzen sich die Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen?

Der Beitrag in der GKV ist abhängig vom Einkommen des Versicherten. Welche Leistungen die jeweilige Krankenkasse bietet, spielt keine Rolle, ebenso wenig wie das Alter und die Vorerkrankungen des Kassenpatienten. Die Kosten der Krankenkassen setzen sich aus einem Grund- und einem Zusatzbeitrag zusammen.

Allgemeiner Beitragssatz0%

Durchschn. Zusatzbeitrag0%

Der Grundbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Von diesem übernimmt der Arbeitgeber 7,3 Prozent. Zusätzlich können die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser ist nicht verpflichtend, dennoch gibt es in Deutschland aktuell nur eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag. 2022 variiert dieser zwischen 0,30 Prozent und 2,5 Prozent, im Schnitt liegt er bei 1,3 Prozent. Im Vergleich zu 2020 ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,2 Prozent gestiegen. Je nach Beruf, Einkommen und Krankenkassen ergeben sich deutliche Preisunterschiede.

Angestellte

Ein Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat, bezahlt bei der günstigsten bzw. teuersten Krankenkasse zwischen 224,25 Euro und 256,50 Euro im Monat.

Selbstständige

Ein Selbstständiger mit einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat bezahlt je nach Krankenkasse zwischen 448,50 Euro und 513 Euro pro Monat.

Studenten

Studenten zahlen bei der günstigsten bzw. teuersten Krankenkasse  zwischen 79,49 Euro und 95,65 Euro im Monat.

Auszubildende

Wer eine Ausbildung absolviert, etwa 900 Euro im Monat verdient und sich gesetzlich krankenversichert, zahlt zwischen 59,39 Euro und 67,93 Euro im Monat.

Rentner

Wer eine Rente von monatlich 1.500 Euro erhält, zahlt bei der günstigsten bzw. teuersten Krankenkasse zwischen 112,13 Euro und 128,25 Euro im Monat.

Familien

Ehepartner ohne Einkommen und Kinder bis 25 Jahre sind über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichert.

Die Differenz zwischen der günstigsten und teuersten Krankenkasse können jährlich rund 400 Euro ausmachen. Das ist die Summe die Kassenpatienten mit einem Krankenkassenwechsel sparen können.

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Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?

Monatlich0

Jährlich0

Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung sind durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Verdienen Kassenpatienten 2022 mehr als 4.837,50 Euro brutto im Monat (bzw. 58.050 Euro brutto im Jahr), werden die Beiträge der GKV ab dieser Grenze begrenzt. Die Beitragsbemessungsgrenze ist demnach eine Grenze für den maximal zu zahlenden Beitrag in den gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird zudem jährlich neu festgelegt und richtet sich nach der Gehaltsentwicklung in Deutschland. Die Beitragsbemessungsgrenze ist 2021 im Vergleich zu 2020 um 150 Euro gestiegen. 2022 gab es aufgrund der Corona-Pandemie und der daraus folgenden Stagnation der Gehaltsentwicklung keine Veränderungen zum Vorjahr.

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Wechsel

Lohnt sich die Rückkehr oder der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung?

Angestellte, die nicht länger gesetzlich krankenversichert sein und in eine private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen ein bestimmtes Mindesteinkommen nachweisen. Nur wenn dieses über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt, können sich Arbeitnehmer einen privaten Krankenversicherer suchen. Aktuell liegt die auch unter Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bekannte Hürde bei einem Bruttojahreseinkommen von 64.350 Euro (Stand 2022).

Um von der privaten wiederum in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, müssen wichtige Voraussetzungen erfüllt werden.

  • Angestellte

    können nur in die GKV zurückkehren, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

  • Selbstständige

    müssen ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen, bei welchem das Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.

Ältere Privatpatienten über 55 haben kaum eine Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV. Ausnahme: Die Familienversicherung des Partners. Hierfür muss das eigene Einkommen unter 425 Euro pro Monat (450 Euro bei einem Minijob) liegen.

Fragen und Antworten zur GKV

Nach welchen Prinzipien funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Die GKV arbeitet nach dem Solidarprinzip und dem Sachleistungsprinzip. Das Solidarprinzip bedeutet, dass die Beiträge aller Mitglieder in einem Gesundheitsfonds landen. Die Leistungen werden nach medizinischem Bedarf gewährt.

Zum Sachleistungsprinzip gehört es, dass Mitglieder von Ärzten eine kostenfreie Leistung erhalten, wenn dieser eine Kassenzulassung besitzt.

Wie finanziert sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Die GKV finanziert sich aus den monatlichen Beiträgen der Mitglieder und einem jährlichen Bundeszuschuss. Beide Einkommen fließen in den Gesundheitsfond. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages hängt vom Einkommen ab. Der allgemeine Beitragssatz dafür beträgt zurzeit 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell erhebt. Der Bundeszuschuss kommt aus Steuermitteln.

Welche konkreten Leistungen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)?

Die gesetzliche Krankenkasse stellt die medizinische Grundversorgung für die Versicherten bereit. Geregelt ist das Leistungsangebot im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V). Versicherte haben Anspruch auf eine ausreichende ärztliche Versorgung nach modernen Standards ambulant und stationär, Zahnarztbehandlungen, psychotherapeutische Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, häusliche Pflege, Krankengeld, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel.

Wie erhöht die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge?

Der Beitrag der GKV setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz ist gesetzlich festgelegt auf derzeit 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens (2022). Die Höhe des Zusatzbeitrages bestimmt jede Krankenkasse selbst. Diesen kann sie jährlich anpassen oder auch unverändert lassen.

Welche Rolle spielt das Einkommen bei der gesetzlichen Krankenversicherung?

Das Einkommen ist ausschlaggebend für die Beitragshöhe. Es bildet die Berechnungsgrundlage für den monatlichen Mitgliedsbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz beträgt aktuell 14,6 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der bei durchschnittlich 1,3 Prozent liegt, aber je nach Krankenkasse variiert. 15,9 Prozent des Bruttoeinkommens entsprechen daher dem durchschnittlichen Monatsbeitrag für die GKV.

Wonach richtet sich die Höhe des Beitrages zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Höhe des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung hängt einerseits von den Beitragssätzen der Krankenkasse ab und andererseits von der Höhe des Bruttoeinkommens. Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent legt die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag fest. Beides zusammen ergibt den Beitragssatz. Anhand des Bruttoeinkommens berechnet sie die genaue Höhe Ihres Beitrages.

 

Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung: Muss ich zahlen?

Der Zusatzbeitrag ist ein Teil des monatlichen Mitgliedsbeitrages, den jedes Mitglied zahlen muss. Diesen erhebt die Krankenkasse individuell. Einige Krankenkassen passen den Zusatzbeitrag jährlich an. Kommt es dabei zu einer Beitragserhöhung, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und zu einem anderen GKV-Anbieter wechseln.

 

Beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Ja, die Beitragszahlung für Angestellte, die in der GKV versichert sind, gestaltet sich paritätisch. Das heißt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des Krankenkassenbeitrages. Beträgt der Beitragssatz insgesamt 15,9 Prozent, dann zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,95 Prozent.

Wie kann man die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen objektiv vergleichen?

In unserem Online-Vergleichsrechner können Sie sich einen schnellen Überblick über die Leistungsangebote vieler Krankenkassen verschaffen. Vor allem wegen der Zusatzleistungen wie Vorsorge beim Arzt, Vorteile bei der Zahnbehandlung, Online-Angebote oder Bonusprogramme lohnt sich der Vergleich.

In welchen Fällen lehnt die gesetzliche Krankenversicherung einen Antrag auf Aufnahme ab?

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet jeden Antragteller aufzunehmen, unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen. Krankenkassen, die nicht bundesweit oder nur für bestimmte Berufsgruppen geöffnet sind, können jedoch Anträge ablehnen. Auch Personen, die zuvor privat versichert waren oder die von der Versicherungspflicht befreit sind, können nicht einfach in die GKV wechseln.

Wann bin ich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit?

Beamte, Freiberufler und Selbstständige sind nicht in der GKV pflichtversichert. Sie können sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Arbeitnehmer sind ab einem Bruttojahresgehalt von 64.350 Euro (monatlich 5.362,50 Euro) von der Versicherungspflicht befreit. Die rechtliche Grundlage für die Krankenversicherungspflicht steht im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V).

Gibt es Unterschiede in den Zusatzleistungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung?

Ja, das Angebot an Zusatzleistungen ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Nicht jede gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für jede Vorsorgeuntersuchung oder bestimmte alternative Therapien. Auch das Angebot an Bonusprogrammen, Online-Angeboten und Fitness-Apps ist bei den GKV-Anbietern sehr verschieden. Die Grundversorgung ist hingegen bei allen Krankenkassen gleich.

Gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung Wartezeiten oder Gesundheitsprüfungen?

Nein, die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, jedes Interessierten aufzunehmen, der als Pflichtversicherter gilt. Als versicherungspflichtig gelten Angestellte mit einem monatlichen Einkommen über 450 Euro. Der Gesundheitszustand spielt bei der Aufnahme keine Rolle. Auch besondere Wartezeiten gibt es nicht. Der Versicherungsschutz gilt sofort.

Werden bestimmte Medikamente nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung übernommen?

Ja, die gesetzlichen Krankenkassen erstatten nicht für alle Medikamente die Kosten. Freiverkäufliche Arzneimittel, zum Beispiel Medikamente gegen Erkältung, sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen. Auch Arzneimittel ohne ausreichende Prüfung auf Wirkung und Sicherheit bezahlt die GKV nicht. Homöopathische Arzneimittel und Heilmittel der Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) werden von einzelnen Kassen unterstützt.

Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Zahnspangen?

Ja, die GKV übernimmt die Kosten, jedoch nur für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Die Korrektur einer Zahnfehlstellung muss medizinisch notwendig sein. Die Krankenkasse zahlt zunächst nur 80 Prozent der Kosten. Die Eltern müssen die restlichen 20 Prozent beisteuern. Ist die Behandlung abgeschlossen, erhalten sie diesen Anteil zurück.

Wie kann ich gesetzliche Krankenkassen online vergleichen?

Dies geht am besten online, zum Beispiel mit unserem Online-Vergleichsrechner. Tragen Sie dort die erforderlichen Angaben wie Personengruppe, Einkommen und Bundesland ein. Danach erhalten Sie eine Liste mit empfehlenswerten Krankenkassen. Diese können Sie anhand der Beitragssätze und Leistungen vergleichen.

Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert?

Die Krankenversicherungspflicht betrifft folgende Personengruppen: alle Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen von 5.400 Euro bis zur Versicherungspflichtgrenze von 64.350 Euro, Empfänger von Arbeitslosengeld, Praktikanten, Auszubildende, Unternehmer der Land- und Forstwirtschaft sowie Menschen, die zuletzt in der GKV versichert waren. Für Studenten und Rentner gelten bestimmte Voraussetzungen für die Versicherungspflicht.

Was sind die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenkasse hat die Aufgabe, die Mitglieder gegen das finanzielle Risiko einer Erkrankung abzusichern. Dazu zählt die Versorgung mit den notwendigen medizinischen Leistungen, die für die Behandlung erforderlich sind, sowie Beratung und Prävention. Durch das Solidarprinzip werden die Kosten dabei von allen GKV-Mitgliedern getragen.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Ausland?

Die GKV bietet bei Reisen ins EU-Ausland Schutz vor hohen Kosten. Sie deckt die Kosten für erforderliche medizinische und zahnärztliche Behandlungen ab. Voraussetzung ist, dass Arzt oder Krankenhaus zum System der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Rechnungen von Privatärzten zahlt sie nicht. Bei Reisen außerhalb der EU ist eine Zusatzversicherung empfohlen.

Wie lange zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld?

Die Krankenkasse zahlt 78 Wochen lang Krankengeld über einen Zeitraum von drei Jahren. Dabei muss die Zeit nicht zusammenhängen, die einzelnen Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit werden zusammengerechnet. Abgezogen werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht, zum Beispiel bei der Fortzahlung von Gehalt oder Arbeitslosengeld sowie in der Elternzeit.

Gibt es Beitragsrückerstattungen in der GKV?

Beitragsrückerstattungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung nur in sogenannten Wahltarifen möglich. Wer einen Wahltarif mit Beitragsrückzahlung hat, erhält einen Monatsbeitrag zurück, wenn er ein Jahr lang keine Leistungen der Krankenkasse beansprucht hat. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse.

Was bedeutet Budgetierung in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Das Budgetieren in der GKV ist eine Maßnahme, um steigende Ausgaben zu begrenzen. Dabei ist gesetzlich festgelegt, wie viel die Krankenkassen für einen bestimmten Ausgabenbereich für alle GKV-Mitglieder im Kalenderjahr ausgeben dürfen. Dazu zählen unter anderem die Kosten für Krankenhaus oder Vertragsärzte.

Was ist die Praxisgebühr?

Die Praxisgebühr war eine Zuzahlung, die nur GKV-Versicherte betraf. Ab 2004 mussten sie in jedem Quartal beim Arztbesuch einmalig 10 Euro bezahlen. Dies sollte die Anzahl der Arztbesuche reduzieren und Patienten dazu anhalten, zuerst zum Hausarzt zu gehen und nicht sofort zu einem Facharzt. 2013 wurde die Praxisgebühr wieder abgeschafft.

Sind alle gesetzlichen Krankenkassen gleich?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen unterscheiden sich vor allem in der Höhe des erhobenen Zusatzbeitrags, dem Angebot an freiwilligen Zusatzleistungen sowie in ihren Bonusprogrammen und Wahltarifen. Jede Krankenkasse verlangt einen individuellen Zusatzbeitrag.

Welche Krankenkasse hat die beste Leistungen?

Die Techniker Krankenkasse ist die beste Krankenkasse Deutschlands: Das ist das Ergebnis des Krankenkassen-Tests von Focus Money in der Ausgabe Nr. 7, 2022. Das siebte Jahr in Folge kommt der Krankenkassen-Test 2022 zu diesem Ergebnis.

Welche Leistung wird nicht von der Krankenkasse übernommen?

Dazu zählen beispielsweise Arzneimittel gegen Erektionsstörungen (Potenzmittel wie Viagra), Haarwuchsmittel oder Mittel zur Rauch-Entwöhnung. Sie gelten als Produkte, die überwiegend der Verbesserung des Wohlbefindens oder des Aussehens dienen. Die Kosten hierfür werden nicht von der GKV erstattet.

Welche Krankenkasse hat die besten Leistungen 2022?

Gesamtergebnis.

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