Show Industrie & ManagementDie Temperaturen steigen - nicht nur außen, sondern auch in den Fabrikhallen und Büros. Aber haben Beschäftigte Anspruch auf Hitzefrei? Wir klären auf.
(Bild: Monika Wisniewska - stock.adobe.com) Sommer, Sonne - Hitzefrei? Genau das fordert die Gewerkschaft Verdi. Bei extremer Hitze soll es längere Pausen oder ein früheres Ende der Arbeit geben, sagte Norbert Reuter, Leiter der tarifpolitischen Abteilung, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Doch was für viele Schülerinnen und Schüler ab einer Raumtemperatur von 27 Grad gilt, ist in der Arbeitswelt (leider) nicht so einfach möglich. So betont zum Beispiel die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW), dass auch bei hohen Temperaturen die Arbeitspflicht nicht automatisch entfällt. Eine gesetzlich definierte Obergrenze zulässiger Temperaturen gibt es laut VBW-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt nicht. Die Unternehmen seien aber bemüht, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausenräumen auf nicht mehr als 26 Grad steigen zu lassen. "Doch auch jenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen", betont Brossardt. Arbeitnehmer können demnach weder klimatisierte Räume noch Hitzefrei verlangen. Aber: Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Zudem gibt es einige Vorschriften, die Firmen an heißen Tagen beachten müssen:
Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren gute betriebsindividuelle Modelle entwickelt, berichtet Brossardt. Möglich seien zum Beispiel auch organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von Gleitzeitregelungen oder die Lockerung von Bekleidungsregeln, sofern vorhanden. Hitzefrei: Wie sind die Regeln im Homeoffice?Natürlich macht die Hitze auch im Homeoffice nicht Halt. „Auch hier gilt, dass der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gesundheitliche Gefahren durch Hitze berücksichtigen muss", sagt Brossardt. Im Homeoffice sei aber vor allem die Eigenverantwortung der Beschäftigten gefragt. Es obliege in erster Linie den Beschäftigten, sich in ihrem Heim vor zu großer Sonneneinstrahlung oder Hitze zu schützen. Brossardt betont, dass es keinen Anspruch auf Homeoffice gibt "und zwar auch dann nicht, wenn es zu Hause vermeintlich kühler ist als im Betrieb.“ Tipps: Die Hitze in der Arbeit gut überstehen
(Bild: Jürgen Fälchle - stock.adobe.com) Die Expertinnen und Experten des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft empfehlen folgende Maßnahmen gegen zu warme Räume:
Wann ist es zu heiß zum Arbeiten?Grundsätzlich gilt: Die Temperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad nicht überschreiten. Eine Raumtemperatur von mehr als 26 Grad ist nur zulässig, wenn bei Fabriken und Büros auf gute Isolierung gegen Sommerhitze geachtet wird, Fenster und Glaswände einen Sonnenschutz besitzen und die Außentemperatur 26 Grad übersteigt.
Was tun bei 30 Grad im Büro?Ab 30 Grad Innenraumtemperatur muss der Chef eine weitere Aufheizung der Räume vermeiden und seinen Beschäftigten Kühlung verschaffen. Beispielsweise durch Jalousien an den Fenstern, die vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Drucker und Kopierer werden dann nur noch in Betrieb genommen, wenn es unbedingt sein muss.
Kann man bei 40 Grad arbeiten?Ab wie viel Grad darf man nicht mehr arbeiten? Laut Arbeitsrecht können Sie hitzefrei bekommen, wenn die Lufttemperatur am Arbeitsort mehr als 35 Grad beträgt und keine Schutzausrüstung, Luftduschen oder ähnliches zur Verfügung stehen, die das gesundheitliche Risiko minimieren.
Wie heiß darf es am Arbeitsplatz werden?Bei schwerer Arbeit im Stehen sollte die Raumtemperatur 12° C nicht unterschreiten, bei leichten Tätigkeiten im Sitzen liegt die Mindesttemperatur bei 20° C. Zudem sollte es nicht wärmer als 26° C werden. Steigt das Thermometer weiter, ist der Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen verpflichtet.
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