Stand: 01.10.2022 00:01 Uhr Zum 1. Oktober hat der Hamburger Senat eine neue Corona-Eindämmungsverordnung erlassen - zunächst bis zum 29. Oktober. Sollte es aber keine wesentlichen Änderungen im Infektionsgeschehen geben, behält sie bis April 2023 Gültigkeit. Im Vergleich zu den vorherigen Regeln gibt es nur wenige Änderungen. Was aktuell noch gilt, steht in dieser Übersicht. Seit dem Auslaufen der Hotspot-Regelung zum 30. April ist in Hamburg die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen aufgehoben. Damit muss in öffentlichen Gebäuden, beim Einkaufen und in öffentlichen Einrichtungen wie Theatern, Kinos,
Museen und Konzerthäusern keine Maske mehr getragen werden. Auch in Schulen muss keine Maske mehr getragen werden, seit dem 16. Mai gibt es auch keine Testpflicht mehr für Schülerinnen und Schüler ohne Impfung. Eine Maskenpflicht gibt es hingegen noch im öffentlichen Nahverkehr und in Arztpraxen sowie bei Besuchen in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Besonders vulnerablen Personen - zum Beispiel chronisch
kranken Menschen - wird empfohlen, weiterhin Masken zu tragen. Das 2G-Plus-Modell für Diskotheken und Clubs ist aufgehoben. Grundsätzlich können Einrichtungen für ihr eigenes Angebot umfangreichere Maßnahmen festlegen und in eigener Verantwortung umsetzen. Die Isolierungspflicht nach einer Corona-Infektion ist auf fünf Tage verkürzt worden. Im öffentlichen Nahverkehr in Hamburg gilt auch jetzt noch eine Maskenpflicht, aber: Es muss keine FFP2-Maske mehr getragen werden. Alle Fahrgäste ab einem Alter von 6 Jahren müssen eine medizinische Maske tragen. Damit gilt jetzt im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) das, was zuvor schon in den angrenzenden Bundesländern galt. Weil sie aber als sicherer gelten, empfiehlt die Sozialbehörde dringend, freiwillig eine FFP2-Maske
zu tragen. In den Haltestellenbereichen und auf Bahnsteigen muss schon länger keine Maske mehr getragen werden. Auch in den offenen Bereichen der Elb-Fähren besteht keine Maskenpflicht. In Taxis, bei anderen kommerziellen Beförderungsangeboten sowie auf Fähren muss eine medizinische Maske tragen. Für Fahrpersonal gilt das, sobald mindestens ein Fahrgast im Fahrzeug sitzt. Im Fernverkehr gilt - wegen des bundesweit gültigen Infektionsschutzgesetzes - für alle Fahrgäste ab 14 Jahren bundesweit die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren können eine medizinische Maske tragen. Die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheitswesens ist jetzt bundeseinheitlich geregelt - für Hamburg gelten also keine gesonderten Regeln. Patientinnen und Patienten in Arztpraxen, sowie für Besucherinnen und Besucher von Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen eine FFP2-Maske tragen. Für den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist zusätzlich ein negativer Corona-Test erforderlich. Grundsätzlich gilt an Orten mit FFP2-Maskenpflicht diese für Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren. Für jüngere Kinder von 6 bis 13 Jahren reicht eine medizinische Maske. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt die Maskenpflicht. 2. Regelungen für KitasHamburgs Kitas: Für einen besseren Infektionsschutz sind Trägerinnen und Träger der Kindertageseinrichtungen verpflichtet, den dort beschäftigten Personen wöchentlich drei kostenfreie Testungen zu ermöglichen. Auch Kinder können sich freiwillig vor dem Kita-Besuch testen: Für Kinder ab circa vier Jahren wird drei Mal wöchentlich ein kostenloser Schnelltest bereitgestellt. Kinder, die einer Absonderungspflicht unterliegen, also in Quarantäne oder Isolation sind, dürfen nicht in Kindertagesstätten betreut werden. Kita-Kinder, die sich nach ihrer Quarantäne freigetestet haben, dürfen vor diesem Tag in der Kindertagesstätte nur betreut werden, wenn sie jeweils vor Beginn der Betreuung einem Schnelltest in der Kindertagesstätte oder in einem Testzentrum oder bei einem Arzt oder einer Ärztin gemacht haben und dessen Ergebnis negativ ist. 3. Regelungen für Pflegeheime und Krankenhäuser
Regelungen für Pflegeeinrichtungen:
4. Quarantäne und Isolierung: Wann und wie lange?Die Isolierungspflicht für infizierte Kinder und Erwachsene gilt nur noch für fünf Tage.
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5. Regelungen für Urlauberinnen und Urlauber
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Dieses Thema im Programm: NDR 90,3 | NDR 90,3 Aktuell | 01.10.2022 | 00:01 UhrSchlagwörter zu diesem ArtikelCoronavirus
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