In Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ist ab 2013 auch die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte s.g. Mindestvorsorgepauschale zu bescheinigen. Diese Mindestvorsorgepauschale beträgt 12 % des Arbeitslohns, höchstens 1.900 EUR in den Steuerklassen I, II sowie IV-VI und 3.000 EUR in der Steuerklasse III.
Die Mindestvorsorgepauschale ist auch bei geringfügig Beschäftigten auszuweisen, bei denen die Lohnsteuer nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers erhoben wird. Sie ist auch dann zu bescheinigen, wenn keine (weder eine gesetzliche noch private) KV- und PV-Pflicht besteht. Hiervon sind z.B. Praktikanten, Schüler, Studenten betroffen.
Die Mindestvorsorgepauschale wird in HS Personalwesen / Personalabrechnung ab der Version 2.50 01/05 in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.
Hallo, In meiner Lohnsteuerbescheinigung ist in Nr.28 ein Betrag ausgewiesen. Wo in der Steuererklärung muß ich den eintragen ?
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UteSusanne
10.02.2015, 22:53
sind das nicht die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung? dann musst Du die auch entsprechend dort eintragen.
tt290
Topnutzer im Thema Finanzamt
10.02.2015, 18:36
Die werden überhaupt nirgendwo in deiner Erklärung eingetragen. Bei dem Wert handelt es sich um den Betrag, der im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt worden ist. In der Veranlagung werden aber nur die tatsächlich gezahlten Beiträge berücksichtigt! In der Regel ist unter Nr. 28 die Mindestvorsorgepauschale von 1.900,- EUR bei Ledigen ausgewiesen. Das hat aber wie gesagt nichts in deiner Einkommensteuererklärung verloren.
1 Kommentar 1
UteSusanne 10.02.2015, 22:57
bei meiner Steuer-CD habe ich genau in Zeile 28 diese Summe der privaten Kranken- und Pflegeversicherung eingetragen, ob es was bringt oder nicht, verarbeitet habe ich diesen Beitrag auf alle Fälle Trefferliste
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