Zuhause Angehörige zu pflegen, das ist eine große Herausforderung. Nicht nur menschlich, sondern natürlich auch dann, wenn sich Job und Pflege nicht mehr vereinbaren lassen oder es finanziell eng wird. Wir haben deshalb alle Tipps gesammelt, die pflegenden Angehörigen das Leben ein kleines bisschen erleichtern können: Von der Pflegekarenz über die freiwillige Selbstversicherung bis hin zu Steuererleichterungen und Förderungen. Show
Pflegefreistellung für kurzfristige PflegeWas tun, wenn Sie nur kurz als Pflegende einspringen müssen, zum Beispiel, wenn ihr Kind erkrankt, die chronische Erkrankung Ihres Partners aufflammt oder die Betreuungsperson Ihrer pflegebedürftigen Mutter ausfällt? In solchen Fällen haben Sie Anspruch auf grundsätzlich eine Woche bezahlte Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr. Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie hier. Pflegekarenz und PflegeteilzeitEin Familienmitglied ist plötzlich pflegebedürftig geworden? Die bisherige Betreuungsperson Ihres Angehörigen fällt aus? Der
Pflegebedarf hat sich erhöht? FAMILIENHOSPIZKARENZDie Familienhospizkarenz gibt Ihnen die Möglichkeit, sich für die Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerstkranker Kinder bei aufrechtem Arbeitsverhältnis karenzieren zu lassen oder Ihre Arbeitszeit zu verändern. Hier finden Sie alle Infos dazu. Sozialversicherung für pflegende AngehörigeSie müssen als Pflegende/r beruflich zurückstecken und müssen Stunden reduzieren, die Arbeit ganz aufgeben oder können keine neue annehmen? Diese Möglichkeiten haben Sie, um weiterhin sozialversichert zu bleiben: Freiwillige PensionsversicherungPflegende Angehörige können sich freiwillig und kostenfrei pensionsversichern - und damit Pensionszeiten und Gutschriften für Pensionskonto sammeln. Welche Variante für Sie in Frage kommt, wie Sie den Antrag stellen und was dabei gilt, können Sie hier ganz genau nachlesen. KrankenversicherungDamit Sie weiter krankenversichert sind, kommt entweder eine Mitversicherung oder eine Selbstversicherung in Frage. Zu den verschiedenen Varianten finden Sie hier einen guten Überblick. Steuertipps für pflegende AngehörigePflegekostenHäusliche Pflege kostet Geld. Ausgaben für die Betreuung Ihres Angehörigen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Nähere Infos dazu finden Sie hier. TIPPAuch, wenn Sie für die Pflege eines Angehörigen im Pflege- oder Altersheim (mit)bezahlen, können Sie die Ausgaben beim Lohnsteuerausgleich geltend machen. VerdienstunterbrechungFalls Sie in Pflegekarenz gehen, wird Ihre Steuer mit der ArbeitnehmerInnenveranlagung neu berechnet. Häufig erhalten Sie dann Lohnsteuer zurück! Steuertipps für Eltern pflegebedürftiger KinderIst Ihr Kind pflegebedürftig, dann können Sie neben den direkten Pflegekosten, die das Pflegegeld überschreiten, noch weitere Ausgaben von der Steuer absetzen:
ERHÖHTE FAMILIENBEIHILFEFür erheblich behinderte Kinder erhöht sich auch die Familienbeihilfe um monatlich 152,90 Euro. Details dazu finden Sie hier. PflegegeldWer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt davon ab, wie hoch der Pflegeaufwand für die Person ist und ist in sieben Stufen gestaffelt. Details dazu finden Sie hier. "Mein Pflegegeld"-AppDie App hilft Ihnen und Ihren Angehörigen die laufende Betreuungs- und Pflegearbeit einfach
dokumentieren zu können und durch eine Einmalabfrage eine rasche Übersicht über einen möglichen Pflegegeldanspruch zu erhalten. Die PDF-Dokumente können Sie einfach abspeichern, ausdrucken oder verschicken. Mehr dazu finden Sie hier. Förderung für 24-Stunden-BetreuungWenn Pflegebedürftige zuhause von einer „24-Stunden-Betreuuerin“ bzw. einem „24-Stunden-Betreuuer“ versorgt werden, können Sie für diese Kosten eine staatliche Förderung beantragen. Voraussetzungen:
Mehr zu den Voraussetzungen und zur Höhe des Zuschusses finden Sie hier! Hilfreiche Links
Was bekomme ich wenn ich jemanden Pflege?Pflegegeld für Angehörige: Das Wichtigste in Kürze
Je nach Pflegegrad sind es 316 bis 901 Euro pro Monat. Angehörige müssen das Pflegegeld nicht versteuern, Bekannte häufig schon. Der Pflegebedürftige beantragt das Pflegegeld, indem er bei seiner Krankenkasse anruft.
Kann ich mich krankschreiben lassen um meine Eltern zu pflegen?Bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation haben Beschäftigte das Recht, kurzzeitig (bis zu zehn Arbeitstage) der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um eine bedarfsgerechte Pflege für eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit ...
Wie funktioniert die familienpflegezeit?Das Wichtigste in Kürze. In der Familienpflegezeit reduziert ein Arbeitnehmer maximal 2 Jahre lang seine Arbeitszeit, um einen Angehörigen zu pflegen. Das reduzierte Gehalt kann durch ein zinsloses Darlehen aufgestockt werden. Die Familienpflegezeit ergänzt und erweitert die Pflegezeit.
Was ist eine Mehrfachpflege?Der Rentenversicherungsbeitrag steigt mit zunehmendem Pflegegrad. Wird die Pflege eines Pflegebedürftigen von mehreren Personen erbracht (Mehrfachpflege), wird der Umfang der jeweiligen Pflegetätigkeit je Pflegeperson im Verhältnis zum Gesamtpflegeaufwand ermittelt.
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