Wieviel Geld kann man einzahlen ohne Nachweis Sparkasse

Die Überwachung wird immer dichter und die Kontrolle immer strenger – alles mit dem Argument der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Überwachungspflichten wurden in den letzten Jahren immer weiter verschärft. Herabgesetzt wurde dabei auch die Schwelle für anonyme Bargeldzahlungen, z.B. beim Kauf von Goldmünzen und Goldbarren, Kunstwerken und Antiquitäten.

  • Bis Juni 2017 waren Barzahlungen beim Handel mit Gütern bis 15.000 Euro möglich, ohne dass der Kunde identifiziert werden musste. Beispielsweise konnten Goldbarren und Goldmünzen bis 15.000 Euro bar und anonym gekauft werden.
  • Zum 26.6.2017 wurde diese Identifizierungsschwelle herabgesetzt auf 10.000 Euro. Bei einem Bargeschäft über 10.000 Euro muss ein Ausweis vorgelegt werden.
  • Zum 10.1.2020 wurde die Schwelle für anonyme Bargeldgeschäfte mit Edelmetallen, wie Gold, Silber und Platin, weiter herabgesetzt – und zwar von 10.000 Euro auf 2.000 Euro. Als Bargeld gelten dabei auch Zahlungen mittels EC- oder Kreditkarte.

Aktuell gilt nun eine weitere Verschärfung für Bargeldeinzahlungen bei Banken: Ab dem 9.8.2021 müssen Kunden, die Bargeld bei ihrer Bank oder Sparkasse einzahlen, bei Beträgen ab 10.000 Euro die Herkunft des Geldes nachweisen. Dies bestimmt die Bankenaufsicht (BAFin) in ihren neuen „Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz“ (veröffentlicht am 8.6.2021).

  • Die Regelung für Privatkunden gilt auch bei Einzahlung von mehreren Teilbeträgen, wenn die Gesamtsumme die Grenze von 10.000 Euro überschreitet.
  • Für sog. Gelegenheitskunden, die Bartransaktionen außerhalb einer Geschäftsbeziehung tätigen, gilt die Nachweispflicht bereits ab 2.500 Euro, z.B. beim Kauf von Edelmetallen oder beim Währungsumtausch. Wenn ein Kunde bei einem solchen Geschäft keinen Nachweis vorlegen kann, muss die Bank die Transaktion ablehnen.
  • Auch bei Einzahlungen an Geldautomaten über 10.000 Euro verlangt die Bank einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis über das Geld. Dieser muss innerhalb von 4 Wochen vorgelegt werden.

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Geeignete Belege als Herkunftsnachweis können sein: ein aktueller Kontoauszug von einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht, Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank, Sparbücher, aus denen die Barauszahlung hervorgeht, Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zu einem Auto- oder Goldverkauf), Quittungen über Sortengeschäfte, letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise, Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.

Aktuell hat die EU-Kommission am 20.7.2021 einen Plan vorgestellt, im Kampf gegen Geldwäsche u.a. eine EU-weite Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro einzuführen. Nach Auffassung der EU ließen sich hohe Barzahlungen nur schwer aufdecken und stellten für Straftäter somit eine gute Gelegenheit zur Geldwäsche dar. Eine Bargeldobergrenze mache es Kriminellen schwerer, den illegalen Ursprung ihrer Erträge zu verschleiern.

Terrorismusfinanzierung würde ebenso erschwert wie Schwarzarbeit. Denn anders als elektronische Einzahlungen oder Überweisungen hinterlassen Bargeldgeschäfte kaum Spuren. Nach Auffassung der Brüsseler Behörde ist ein EU-weites Limit von 10.000 Euro hoch genug, um den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel nicht infrage zu stellen.

Bereits heute besteht in 18 von 27 Mitgliedstaaten eine solche Bargeldobergrenze schon. Am niedrigsten ist sie mit 500 Euro in Griechenland, am höchsten mit 15.000 Euro in Kroatien. In Italien liegt die Obergrenze seit dem 1.1.2021 bei 1.000 Euro, in der Slowakei bei 5.000 Euro, in Belgien bei 3.000 Euro, in Dänemark bei 1.000 Euro, in Spanien bei 2.500 Euro. In Frankreich liegt die Obergrenze für französische Steuerzahler bei 1.000 Euro und für Ausländer bei 10.000 Euro.

Beim Einzahlen von Bargeld ist mittlerweile mitunter Vorsicht geboten. Es kann zu unangenehmen Rückfragen der Bank kommen, selbst wenn Sie das Bargeld in Teilbeträgen über einen bestimmten Zeitraum einzahlen. Auch der zeitliche Abstand zwischen den Einzelbeträgen ist relevant!

Informieren Sie sich auf vorliegender Website über die Bestimmungen. Bei Problemen mit der Einzahlung von Bargeld auf Ihr Konto können Sie das Kontaktformular nutzen. Sie erhalten eine kostenfreie Ersteinschätzung eines spezialisierten Rechtsanwalts.

Wieso kann ich Bargeld nicht mehr ohne Teilbeträge oder in einem bestimmten Zeitraum einzahlen?

Aufgrund verschärfter Anti-Geldwäschebestimmungen sind Finanzinstitute wie Banken und Börsen dazu angehalten, die Mittelherkunft von Kundengeldern zu überprüfen. Speziell die deutsche Rechtslage sieht gemäß des Geldwäschegesetzes (GwG) vor, dass Banken ihre Bestandskundschaft bei Bareinzahlungen über 10.000 Euro nach dem Herkunftsnachweis für das eingezahlte Geld fragen müssen. Von Neukundschaft einer Bank ist bereits bei Bargeldeinzahlungen von nur 2.500 Euro ein solcher Mittelherkunftsnachweis zu erbringen. Die BaFin informiert zu diesem Thema auf ihrer Website.

Insofern können Sie nicht „unbehelligt“ größere Summen an Bargeld auf Ihr Konto einzahlen. Viele denken daher, es sei klug, die geplante Bareinzahlung in mehreren Teilbeträgen über einen gewissen Zeitraum durchzuführen. Dies birgt jedoch andere Probleme und kann erst Recht zu Rückfragen der Bank oder Börse führen.

Wieviel Geld kann man einzahlen ohne Nachweis Sparkasse
Die Einzahlung von Bargeld in Teilbeträgen kann zu Problemen führen!

Wichtig zu verstehen ist, dass Sie sehr wohl „unbegrenzt“ Bareinzahlungen vornehmen können. Sie müssen keine Stückelung in Teilbeträgen vornehmen oder einen Zeitraum beachten, über den Sie das Bargeld einzahlen. Es ist nach wie vor weder verboten, noch ungern gesehen, größere Mengen Geld auf das Konto einzuzahlen. Nur muss in einem solchen Fall eben die Herkunft des Geldes gegenüber dem Finanzinstitut rechtssicher erklärt werden.

Welche Teilbeträge und welcher Zeitraum sind bei Bareinzahlungen sinnvoll?

Um es kurz zu machen: Teileinzahlungen und die Beachtung von langen Zeiträumen sind weder erstrebenswert, noch sinnvoll.

Banken nutzen heutzutage spezialisierte Softwarelösungen, um genau solche Vorgehensweisen ausmachen zu können. Ihre Einzahlungen – ob „auf einen Schlag“ oder in Teilbeträgen – werden diesbezüglich gescannt. Ergibt sich hierbei ein gewisses Muster, welches erkennen lässt, dass explizit Geldwäschevorschriften umgangen werden sollen, wird die Bank darüber seitens der Software informiert.

Wer also absichtlich in Teilbeträgen oder vorsätzlich in gewissen Zeiträumen die Bargeldeinzahlungen vornimmt, könnte sich mitunter erst Recht verdächtig machen. Dies gilt auch, wenn Sie das Bargeld nicht nur in Teilbeträgen einzahlen, sondern zudem auch noch einen unüblichen zeitlichen Abstand zwischen den eingezahlten Einzelbeträgen wählen.

Es lohnt sich daher, die eigenen Herkunftsnachweise für das Geld ordentlich aufzubereiten. Falls es hierbei zu Problemen kommt, etwa weil wichtige Unterlagen fehlen, können sich Betroffene an einen auf Mittelherkunftsnachweise spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Ihr Anwalt wird mit Ihnen die notwendigen Dokumente bestmöglich zusammenstellen und etwaige Korrespondenz mit Finanzinstituten und Behörden für Sie führen.

Wieso werden auch Teilbeträge und Zeiträume von Banken überwacht?

Professionelle Geldwäscher nutzen die Möglichkeit, illegal erworbenes Bargeld über kleine Teilbeträge in den Bankkreislauf einzuschleusen. Hierfür gibt es regelrechte Netzwerke an „Geldeseln“, welche Stück für Stück das Geld einzahlen und möglichst auf verschiedene Konten verteilen.

Daher ist es zur Eindämmung von Geldwäsche essenziell, dass Banken, Börsen und andere Finanzinstitute über automatisierte Software verfügen, die solch ein Vorgehen einfangen kann.

Wieviel Geld kann man einzahlen ohne Nachweis Sparkasse
Auch bei Einzahlung von Bargeld über einen Zeitraum besteht Nachweispflicht!

Auch wenn für Sie das Thema Bareinzahlung und Mittelherkunftsnachweis unangenehm sein mag, ist der grundsätzliche Ansatz sicher richtig. Ohne das genaue Hinschauen bei Bargeldeinzahlungen könnte die Geldwäschebekämpfung nicht effektiv umgesetzt werden. Wer sich diesen neuen Begebenheiten nicht rechtssicher stellt, muss damit rechnen, das eigene Konto gekündigt oder gesperrt zu haben.

Was tun, wenn kein Herkunftsnachweis für das eigene Geld möglich ist?

Oft sind keine überzeugenden Mittelherkunftsnachweise für Bargeld vorhanden. Dies mag verschiedene Gründe haben. Womöglich hat die betroffene Person das Bargeld vor langer Zeit geschenkt bekommen, geerbt, rechtmäßig verdient oder sich über einen langen Zeitraum vom eigenen Konto abgehoben.

Kein Herkunftsnachweis für Geld würde bedeuten, es gäbe zu dem Erhalt des Bargelds keinerlei Nachweis. Dies ist meistens nicht der Fall. Betroffene haben die Dokumente oder möglichen Schriftstücke nicht immer „griffbereit“, doch diese können oftmals aufgetrieben werden. Dass es also gar keinen Herkunftsnachweis geben soll, ist meist nicht zutreffend.

Wie konkret Mittelherkunftsnachweise zu erstellen sind, haben wir bereits aufgezeigt. Falls es Schwierigkeiten hierbei geben sollte, lohnt es sich, einen spezialisierten Anwalt einzuschalten. Womöglich können weitaus mehr Nachweise – auch rückwirkend – eingeholt werden, als die betroffene Person es selbst vermuten würde.

Ich habe bereits Teilbeträge über einen gewissen Zeitraum eingezahlt, wie es geht jetzt weiter?

Falls Sie nichtsahnend bereits auffällig viele kleine Bargeldeinzahlungen vorgenommen haben, die in einem überschaubaren Zeitraum stattfanden, sollten Sie sich fortan um Ihre Herkunftsnachweise kümmern. Womöglich könnte bereits Ihre nächste Bareinzahlung eine dezidierte Rückfrage der Bank provozieren.

Insbesondere wenn verdächtige Zeiträume gewählt worden sind, könnte die Geldwäscheabteilung der Bank informiert werden. Beispielsweise ist das wöchentliche Einzahlen von „nur“ wenigen hunderten Euro als Bargeld in diesen Teilbeträgen zumindest ungewöhnlich.

Interessant ist, dass beim Abheben von Bargeld keine solchen Zeiträume, Teilbeträge oder sonstige Umstände zu beachten sind. Das Abheben von Bargeld ist allerdings seitens der meisten Banken limitiert, sodass nicht „endlose“ Abhebungen innerhalb kürzester Zeit vorgenommen werden können.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich eine kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrem Problem mit dem Herkunftsnachweis für Geld einzuholen. Hierfür bedienen Sie einfach das Kontaktformular und erhalten zeitnah eine Rückmeldung.

Wie viel Geld kann man einzahlen ohne dass gemeldet wird?

Bei Bargeldeinzahlungen unter 10.000,00 EUR liegt keine Nachweispflicht vor und es sind keine Belege notwendig. Seit August 2021 sind Sie jedoch jedes Mal zu einem Nachweis verpflichtet, wenn die Einzahlung mindestens 10.000,00 EUR beträgt.

Wie oft kann ich 10000 Euro auf mein Konto einzahlen?

Auf seinem Konto kann man gesetzlich unbegrenzt Geld einzahlen. Allerdings müssen Kreditinstitute Einzahlungen ab einer Höhe von 10.000€ den Finanzämtern melden. Wenn du bei einer fremden Bank Geld einzahlen möchtest, liegt die Grenze bei 2.500€.

Wie kann ich mehr als 10000 einzahlen?

Wer mehr als 10.000 Euro Bargeld auf sein Konto einzahlen will, muss seit Anfang August gegenüber der Bank nachweisen, woher das Geld stammt. Dies gilt auch bei der Einzahlung mehrerer Teilbeträge, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet.

Warum will die Bank wissen woher Geld kommt?

Wer mehr als 10.000 Euro in bar bei seiner Bank oder Sparkasse einzahlt, muss künftig erklären woher das Geld kommt. So will es die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin. Der Herkunftsnachweis soll bei der Bekämpfung von Geldwäsche helfen.