Wie wirkt sich eine lange Krankschreibung auf die Rente aus?

Zusammentreffen von Krankengeld und Rente

Krankengeld hat die Aufgabe im Falle einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit das ausgefallene Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt) zu ersetzen.

Das Krankengeld hat somit für den Einzelnen eine existenzsichernde Bedeutung und trägt dazu bei, während einer Arbeitsunfähigkeit den zuvor erreichten Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Eine weitere Leistung zur Erhaltung seines Lebensstandards ist u.a. eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wenn nun Krankengeld mit einer Rente zusammentrifft, ergeben sich daraus u.U. Auswirkungen auf das Krankengeld. Konsequenzen können sich daraus ergeben, dass das Krankengeld mit Beginn der Rente gekürzt, ausgeschlossen oder unbeeinträchtigt bleibt.

Ausschluss des Krankengeldes

Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nicht mehr, wenn u.a. folgende Rente gewährt wird:

  • Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Altersrente als Vollrente.

Ein neuer Anspruch auf Krankengeld entsteht erst dann wieder, wenn die o.g. Renten z.B. wegen Zeitablauf nicht mehr gezahlt werden und das Mitglied bei der Krankenkasse beim Eintritt einer erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert ist (z.B. durch Beschäftigung oder Arbeitslosengeld I -Bezug).

Kürzung des Krankengeldes

Das Krankengeld wird beim Zusammentreffen folgender Renten gekürzt:

  • Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

  • Rente wegen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit (Personen die vor dem 02.01.1961 geboren sind)T

  • Teilrente wegen Alters (mind. 10 % bis 99 % der zustehenden Altersvollrente)
  • Rente für Bergleute (Knappschaftsleistungen)

Eine Kürzung des Krankengeldes erfolgt erst dann, wenn die Rente erst nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung an zuerkannt wird. Trifft dies nicht zu, wird die Rente und das Krankengeld ungekürzt nebeneinander weiter gezahlt. Das Krankengeld wird auch dann nicht gekürzt, wenn die Rente und die Arbeitsunfähigkeit oder Krankenhausbehandlung am gleichen Tag beginnen.

Beispiel:

Beginn der Arbeitsunfähigkeit 01.05.2007

Zubilligung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zum 01.05.2007

Ergebnis:

Krankengeld und Rente sind ungekürzt nebeneinander zu zahlen.

Zeitpunkt der Kürzung

Das Krankengeld ist vom Zeitpunkt der Rentenzubilligung an zu kürzen. Wurde das Krankengeld über diesen Zeitpunkt an ungekürzt weiter gezahlt, kann es vom Versicherten nicht zurückgefordert werden.

Beispiel

Beginn der Arbeitsunfähigkeit 15.06.2007

Zubilligung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zum 01.10.2007

Krankengeld wurde ungekürzt ausgezahlt bis 31.10.2007

Ergebnis:

Das Krankengeld ist um die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu kürzen. Die Auszahlung des ungekürzten Krankengeldes über den 31.10.2007 hinaus kann nicht beansprucht werden.

Kürzungsbetrag


Der Kürzungsbetrag wird ermittelt, indem die mtl. Bruttorente (vor Abzug Sozialversicherungsbeiträge) durch 30 geteilt wird und vom Brutto-Krankengeld (vor Abzug Sozialversicherungsbeiträge) abgezogen wird. Der ermittelte Betrag wird dann weiter als tägliches Krankengeld nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ausgezahlt.

Beispiel

Tägliches Brutto Krankengeld: 50,00 €
./. tägliche Brutto Rente: 20,00 €
Neues Brutto Krankengeld: 30,00 €

Abzüglich Beitragsanteil zur Sozialversicherung (12,9 % bei Versicherten mit Kindern 3,87 €).
Neuer täglicher Auszahlungsbetrag: 26,13 €

Aufklärung, Beratung und Auskunft

Für Fragen zu diesem komplexen Thema und zu allen anderen Angelegenheiten der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung steht ihnen Ihr Rentenberater Marcus Kleinlein gerne zur Verfügung.

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Erstellt: 25.04.2022, 12:37 Uhr

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Viele Menschen können aufgrund einer Krankheit nicht mehr arbeiten und wollen frühzeitig in Rente gehen. Was muss man dabei beachten?

Frankfurt – Bei einer dauerhaften Krankheit können Betroffene früher in Rente gehen. Wer zu krank ist, um mehr als sechs Stunden am Tag zu arbeiten, hat bereits Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. In Deutschland beziehen etwa 1,8 Millionen Menschen die Sozialleistung. Wirklich üppig fällt die Rente jedoch nicht aus – besonders bei Betroffenen mit niedrigem Einkommen oder kurzer Arbeitszeit.

Bei der früheren Rente aufgrund von Krankheit müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden. Grundvoraussetzung für die Erwerbsminderungsrente ist, dass die Regelaltersgrenze, zu welcher die Betroffenen normalerweise in den Ruhestand gehen, nicht überschritten ist. Zudem sind bestimmte Versicherungszeiten eine Bedingung.

Früher in Rente wegen Krankheit: Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

Wer wegen Krankheit früher in Rente gehen möchte, muss auf mindestens fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung kommen. Dazu zählen die Pflichtbeitragszeiten aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Aber auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten sowie freiwillige Beiträge gehören laut Stiftung Warentest dazu. Zusätzlich müssen in den fünf Jahren vor Stellung des Rentenantrags mindestens drei Jahre lang Beiträge gezahlt worden sein. Wenn Berufskrankheiten oder Arbeitsunfälle die Ursache für den früheren Renteneintritt sind, sind weniger Versicherungsjahre nötig. Dasselbe gilt für Wehr- und Zivildienstleistende.

Personen, die 2020 eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben 1.820.287
davon Männer 852.466
davon Frauen 967.821
Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Eine weitere Voraussetzung für die frühere Rente ist, inwieweit sich die Krankheit auf die Arbeitsfähigkeit Menschen auswirkt. Versicherte haben erst dann Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, wenn sie weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können. Eine volle Auszahlung der Rente erfolgt erst, wenn die Betroffenen nicht mehr als drei Stunden arbeiten können.

Wie wirkt sich eine lange Krankschreibung auf die Rente aus?

Wer wegen einer Krankheit frühzeitig in Rente gehen will, sollte seinen Krankheitsverlauf genau dokumentieren. (Symbolfoto) © Alona Antoniadis/Imago

Rente in Deutschland: Warum viele Anträge scheitern

Bei der Frage der Arbeitsfähigkeit spielt der ursprüngliche Beruf laut Stiftung Warentest keine Rolle. Wer zwar nicht mehr körperlich, beispielsweise jedoch in einem Bürojob arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf die Rente. Eine Ausnahme davon sind Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Sie erhalten auch eine Teilerwerbsminderungsrente, wenn sie in einem vergleichbaren Beruf eingeschränkt arbeiten können.

Relativ viele Anträge auf eine frühere Rente wegen Krankheiten werden abgelehnt oder den Betroffenen wird nur ein Teil der Rente zugesprochen. Im Jahr 2020 folgte auf 42 Prozent der Anträge eine Ablehnung. Häufige Fehler sind laut Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, dass Antragsteller:innen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Zudem sei es wichtig, dass die von der Rentenversicherung bestimmten Termine angenommen werden, erklärte sie der Stiftung Warentest. Das seien etwa Besuche bei ärztlichen Gutachter:innen.

Antrag auf frühere Rente wegen Krankheit abgelehnt: Klage oft letztes Mittel

Die Rentenversicherer entscheiden zudem häufig nach Aktenlage, die vielen Menschen nicht gerecht wird. So würden Krankheitsbilder nicht richtig erkannt, kritisierte Bentele. Das ist besonders bei Kombinationen aus verschiedenen Krankheitsbildern der Fall. Bei Unklarheiten würde daher eher abgelehnt statt nachgefragt, so Bentele. Ein weiteres Problem ist, dass mit der Rentenversicherung, der Krankenversicherung und dem Arbeitsamt mehrere Stellen involviert sind.

Wenn der Antrag auf eine frühere Rente wegen Krankheit abgelehnt wird, sollten die Betroffenen den Bescheid sorgfältig prüfen. Sie können dann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Wenn auch dieser abgelehnt wird, bleibt die Klage vor einem Sozialgericht.

Frühere Rente wegen Krankheit: Das ist beim Antrag zu beachten

Die Rentenversicherer beauftragen bei Anträgen und Widersprüchen häufig eigene Gutachter:innen. Bei einer Klage beauftragt das Gericht dagegen Unabhängige, was gegebenenfalls den Versicherten zu Gute kommt. Wenn die gerichtlich bestellten Gutachter:innen zugunsten des Versicherten entscheiden, bewilligen die Rentenversicherer laut Stiftung Warentest häufig die Anträge. Auch die Gerichte folgen normalerweise der Beurteilung.

Damit der Antrag auf eine krankheitsbedingt frühere Rente jedoch erfolgreich ist und juristische Schritte nicht nötig sind, sollten die Versicherten ihre Krankheitsgeschichte dokumentieren. Krankheitsverlauf, Behandlungen und weitere Maßnahmen können laut Stiftung Warentest in einer Tabelle dokumentiert werden.

Früher in Rente: Wie hoch fällt die Erwerbsminderungsrente nun aus?

Versicherungsberater der Rentenversicherung helfen bei der Antragsstellung der Erwerbsminderungsrente. Dabei sollten die Antragsteller:innen ärztliche Atteste und weitere Nachweise über Ausbildungszeiten sowie ihre Geburtsurkunde mitnehmen. Zudem können sie sich Unterstützung durch Sozialverbände sichern, die ebenfalls beim Ausfüllen des Antrags helfen und rechtliche Beratung anbieten.

Die Höhe der Rente hängt vom Einkommen der Versicherten seit ihrem 17. Lebensjahr ab. Gerade aber jüngere Versicherte oder Menschen mit niedrigem Einkommen sind trotz Erwerbsminderungsrente häufig von zusätzlicher staatlicher Unterstützung angewiesen und erhalten etwa Grundsicherung. (Max Schäfer)

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Wie lange kann ich vor der Rente krank sein?

Spätestens drei Monate vor Auslaufen des Krankengeldes muss die Meldung bei der Agentur für Arbeit erfolgen, sonst droht die Sperrzeit ohne Einkommen. Durch die Kombination von Kranken- und Arbeitslosengeld können Sie also rund drei Jahre vor dem Erreichen Ihrer individuellen Altersgrenze aus dem Job aussteigen.

Was passiert wenn man länger als 18 Monate krank ist?

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei längeren Arbeitsunfähigkeiten Krankengeld - und zwar wenn der Anspruch darauf besteht und dann maximal für die Dauer von 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Endet die Krankengeldzahlung nach 78 Wochen, bezeichnet man das als "Aussteuerung".

Wird bei Krankheit weiter in die Rentenkasse eingezahlt?

Wird Krankengeld oder Verletztengeld gezahlt, werden die Beiträge vom Versicherten und dem Leistungsträger (Krankenkasse, Unfallversicherung) je zur Hälfte getragen.

Was passiert wenn ich länger als 72 Wochen krank bin?

Dauer der Krankheit länger als 78 Wochen Ist absehbar, dass eine Erkrankung auch nach 78 Wochen weiter anhält, fordert die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit den Betroffenen oder die Betroffene auf, einen Antrag auf Reha-Maßnahmen und / oder Erwerbsminderungsrente zu stellen.