Die Spitäler bzw. Spitalsträger (z.B. Länder, Gemeinden, geistliche Orden) berechnen die Kostenbeiträge einer Patientin/eines Patienten für den Spitalsaufenthalt (Anstaltspflege) in der allgemeinen Gebührenklasse auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen des Bundes und der Länder. Show
Grundsatzbestimmungen zu den Kostenbeiträgen finden sich in den § 27 und § 27a des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG). Sie beschreiben, welche Kostenbeiträge in der allgemeinen Gebührenklasse von den Spitalsträgern verrechnet werden dürfen und legen eine Höchstgrenze fest. Ein bestimmter Kostenbeitrag kann jährlich valorisiert, d.h. nach dem Verbraucherpreisindex angepasst werden. Die Landesregierungen legen die gültigen Kostenbeiträge für einen Spitalsaufenthalt in Verordnungen fest. Die Kostenbeiträge in den Ländern liegen bei rund 13 Euro. Patientinnen/Patienten zahlen den Kostenbeitrag pro Pflegetag an das jeweilige Spital. Pro Patientin/Patient wird dieser Kostenbeitrag für höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr eingehoben – und zwar unabhängig davon, in wie vielen Spitälern sich die Patientin/der Patient aufgehalten hat. Ab dem 29. Tag trägt die Sozialversicherung die Kosten zur Gänze. Der Kostenbeitrag ist unabhängig von der jeweiligen Sozialversicherung. Er kann entweder direkt im Spital bar (manchmal auch mit Bankomatkarte möglich) oder per Erlagschein bezahlt werden. HinweisAls Pflegetag gelten auch der Aufnahme- und der Entlassungstag, unabhängig davon, wie viele Stunden der Aufenthalt im Spital an diesen Tagen gedauert hat. Welche Ausnahmen gibt es?Nach dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz § 27a (KAKuG) entfällt der Kostenbeitrag für die Anstaltspflege u.a.:
Private VertragskrankenanstaltenAuch bei einem Spitalsaufenthalt in der allgemeinen Gebührenklasse in einer privaten Vertragskrankenanstalt müssen die Patientinnen/Patient ev. nur einen Kostenbeitrag leisten. Bitte kontaktieren Sie Ihren zuständigen Sozialversicherungsträger, bevor Sie Leistungen in einer privaten Krankenanstalt in Anspruch nehmen, um zu erfahren, unter welchen Voraussetzungen bzw. in welcher Höhe eine Kostenerstattung geleistet werden kann. Welche Regelungen gelten für BegleitpersonenEs besteht auch die Möglichkeit, als Begleitperson (z.B. Begleitung der Mutter/des Vaters bei Kindern) im Krankenhaus aufgenommen zu werden. Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in einer Krankenanstalt als Begleitperson werden durch die Sozialversicherung nicht übernommen. Hierfür werden pro Tag von den Krankenhäusern festgelegte Tarife in Rechnung gestellt. Auch eventuell konsumiertes Essen ist kostenpflichtig. Hinweis: Informationen zu den gültigen Kostenbeiträgen pro Pflegetag finden Sie auf der Website der ÖGK. Auskunft geben auch die PatientInnenverrechnungs-Abteilungen der jeweiligen Spitäler. Schneller gesund werden dank Einzelzimmer? Gar nicht so abwegig! In einer Umfrage der Forsa (Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen) wurde die Unterbringung in einem Einzelzimmer als wichtigster Einflussfaktor für das Wohlbefinden im Krankenhaus bewertet. Woran das liegt? Ruhe und Privatsphäre gestalten den Krankenhausaufenthalt angenehmer. Wer in einem Einzelzimmer liegt, fühlt sich also wohler – und das ist gut für die Gesundheit, denn ein positives Umfeld trägt zur Genesung bei. Aber wie kommen Sie in den Genuss eines Einzelzimmers und welche Rolle spielt Ihre Versicherung dabei? Was kostet die exklusive Unterbringung und wie vorteilhaft ist sie tatsächlich? Wer hat Anspruch auf ein Einzelzimmer?In Deutschland haben Sie als Versicherter nicht automatisch einen Anspruch auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus. Denn die Standardunterbringung für gesetzlich und privat Krankenversicherte ist das Zwei- oder Mehrbettzimmer. Hintergrund: Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, sind Sie Teil einer solidarischen Krankenversicherung, die eine Grundversorgung nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot anbietet. Aus diesem Grund kann es keinen generellen Anspruch auf ein Krankenhaus-Einzelzimmer und eine damit verbundene Kostenübernahme durch die Krankenversicherung geben. InfoFinden Sie jetzt schnell und einfach ihre passende Krankenhauszusatzversicherung
Jetzt Beitrag berechnen und online abschließen Einzelzimmer als medizinische NotwendigkeitLediglich wenn aufgrund der medizinischen Umstände eine alleinige Unterbringung notwendig ist, haben Sie Anspruch auf ein Einbettzimmer. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn von Ihrer Erkrankung eine zu hohe Infektionsgefahr für andere Patienten ausgeht. Ebenso kann der behandelnde Arzt ein Einbettzimmer anordnen, wenn die Infektionsgefahr für Sie zu groß ist. In diesen Fällen müssen Sie aufgrund der ärztlichen Anordnung keine Mehrkosten für die alleinige Unterbringung tragen. Das Einzelzimmer als Wahlleistung im KrankenhausWenn Sie stationär im Krankenhaus untergebracht werden, erhalten Sie wie alle Patienten grundsätzlich die allgemeinen Regelleistungen. Hierzu zählen die notwendige medizinische Versorgung, die nötige Pflege sowie die Betreuung durch die Stationsärzte und das Krankenpflegepersonal. Auch die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer zählt zu den allgemeinen Krankenhausleistungen. Neben diesen allgemeinen Leistungen bieten Krankenhäuser die sogenannten Wahlleistungen an. Dabei handelt es sich um Wunschleistungen, die über den Umfang der Krankenkassenleistungen hinausgehen und frei von Ihnen gewählt werden können. Sie können eine oder mehrere Wahlleistungen unabhängig voneinander buchen:
Die Unterbringung im Einzelzimmer gehört zu den Wahlleistungen der Kategorie 1 (Unterkunft). Je nach Krankenhaus sind Extras wie die Mitaufnahme des Partners, Komfortbetten oder ein persönlicher Service möglich. Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Wahlleistungen können vom Krankenhaus selbst bestimmt werden und werden von Ihnen getragen. Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, können Sie sich mit einer privaten Krankenhauszusatzversicherung gegen diesen finanziellen Mehraufwand absichern. Leistungen und Wissenswertes zum EinzelzimmerEin Krankenhausaufenthalt ist alles andere als Alltag – umso besser, wenn Sie Ihre Zeit in der Klinik so angenehm wie möglich gestalten können. Wenn Sie während Ihres Krankenhausaufenthalts allein im Zimmer untergebracht sind, profitieren Sie während der Pflege von einigen Vorzügen. Die Vorteile von einem Einzelzimmer im Krankenhaus
Mögliche Nachteile eines Einzelzimmers
Kosten eines EinzelzimmersFür die Kosten einer Wahlleistung wie eines Einzelzimmers gibt es bei Krankenhäusern eine Bemessungsgrundlage, die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung als gemeinsame Empfehlung herausgegeben wird. Demnach setzen sich die Einzelzimmerkosten pro Tag im Krankenhaus aus zwei Komponenten, dem Basispreis und den Komfortzuschlägen, zusammen. Der Basispreis für ein Einbettzimmer beträgt 80 Prozent der Bezugsgröße (fiktiver Standardbehandlungsfall) des Krankenhauses. Im Vergleich dazu liegt der Basispreis im Zweibettzimmer bei 30 Prozent. Die Komfortelemente werden gestaffelt aufgeführt. Hierzu zählen zum Beispiel Terrassen oder Balkone, die an das Zimmer angrenzen, aber auch separate sanitäre Einrichtungen. Ein täglicher Wechsel von Hand- und Badetüchern kann ebenfalls unter die Komfortleistungen fallen. Ein Beispiel: Die Gesamtkosten für das Einzelzimmer mit Extra-Ausstattung betragen somit pro Tag über 200,00 Euro. Bei einem Aufenthalt von sieben Tagen wären damit über 1.400,00 Euro für die Wahlleistungen fällig. Kostenübernahme durch die VersicherungDie gesetzliche Krankenkasse und die private Krankenversicherung im Basistarif übernehmen nur die Regelleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt. Das heißt: Wenn das Einzelzimmer nicht medizinisch notwendig ist, werden die Kosten für ein Einzelzimmer nicht von den Versicherungen getragen. Falls Sie dennoch ein Einzelzimmer im Krankenhaus belegen wollen, können Sie dieses als Wahlleistung in einem separaten Vertrag mit dem Krankenhaus vereinbaren. Zu diesem Zweck erhalten Sie vor Ihrem Krankenhausaufenthalt in der Regel eine Übersicht mit den Kosten für den Bereich „Unterkunft“. Die darin aufgeführten Kosten müssen Sie selbst übernehmen. Die Ausnahme: Sie sind durch eine private Krankenhauszusatzversicherung geschützt oder haben die Leistung in Ihrer privaten Krankenvollversicherung eingeschlossen. Lohnt sich eine private Krankenhauszusatzversicherung?Als gesetzlich Versicherter haben Sie die Möglichkeit, eine private Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen. Diese kann die Wahlleistung „Einzelzimmer“ abdecken und die damit entstehenden Zusatzkosten für Sie tragen. Grundsätzlich ist eine solche Zusatzversicherung immer lohnenswert, wenn Sie im Krankheitsfall nicht in einem Zweibettzimmer untergebracht werden möchten. Der Envivas-KlinikSpezial-Tarif bietet Ihnen nicht nur die separate Unterbringung, sondern auch die Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl (auch Chefarzt) an. Damit sichern Sie sich neben dem größten Komfort auch die beste Behandlung. Übrigens: In der Regel verbringen Patienten laut Statistischem Bundesamt 7,4 Tage stationär im Krankenhaus. Bei einem reinen Basispreis von 150,00 Euro pro Tag für das Einzelzimmer müssten Sie bei einem durchschnittlichen Aufenthalt 1.110,00 Euro aus der eigenen Tasche bezahlen, die sonst die private Zusatzversicherung übernimmt. Was kostet ein Krankenhausaufenthalt für einen Tag?Was ein Klinikaufenthalt kostet, hängt davon ab, wie du versichert bist, wie lange du im Krankenhaus liegst und ob du Wahlleistungen in Anspruch nimmst. Allgemein lässt sich sagen: Ein gesetzlich Versicherter zahlt in der Regel pro Tag 10 Euro, den Rest übernimmt die Kasse. Maximal sind es 280 Euro pro Jahr.
Warum zahlt man 10 Euro im Krankenhaus?Der Eigenanteil soll bewirken, dass die Versicherten im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine kostenbewusste und verantwortungsvolle Inanspruchnahme von Leistungen Wert legen. Grundsätzlich zahlen Versicherte Zuzahlungen in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Was kostet ein Tag im Krankenhaus Österreich?§ 74 Stmk. Krankenanstaltengesetz - StKAG. Von allen Personen, die eine stationäre Behandlung in der allgemeinen Gebührenklasse in Anspruch nehmen, ist ab 1.1.2022 ein Kostenbeitrag in der Höhe von € 10,48 pro Pflegetag zu leisten (darin enthalten € 1,45 für den Stmk.
Wer bezahlt das Krankenhaus?Gesetzlich Versicherte Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren zahlen an die Krankenkasse zehn Euro pro Tag für höchstens 28 Aufenthaltstage im Jahr (§39 SGB V, §39 SGB V). Das Krankenhaus rechnet die Zuzahlung direkt mit den gesetzlich Versicherten ab.
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