Wie kann brutto gleich nettogehalt sein

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Brutto-Netto-Rechner: So viel Netto bleibt Ihnen 2022 vom Bruttoeinkommen

Rechnen Sie mit dem Brutto-Netto-Rechner selbst aus, wie viel Nettogehalt von Ihrem Brutto  im neuen Jahr übrig bleibt - nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben.

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Der Brutto-Netto-Rechner von FOCUS Online gibt Ihnen detaillierte Auskunft darüber, wie viel von Ihrem Bruttolohn der Staat an Steuern kassiert und welcher Teil Ihres Gehalts – beispielsweise in Form von Beiträgen zur Arbeitslosen- und Krankenversicherung – in die Sozialkassen fließt.

Brutto-Netto-Rechner

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So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner

Mit dem Brutto-Netto-Rechner von FOCUS Online finden Sie schnell und einfach heraus, wie viel Netto Ihnen vom Brutto bleibt.

Um zu berechnen, wie viel Geld von Ihrem Bruttolohn tatsächlich im Monat oder Jahr auf Ihr Konto überwiesen wird, geben Sie zunächst Ihr monatliches oder jährliches Bruttogehalt in den Rechner ein. Geben Sie dann Ihre Steuerklasse an (im unteren Abschnitt finden Sie Ihre Steuerklasse heraus), außerdem müssen Sie eintragen, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind, Ihr Bundesland angeben und Ihre Art der Krankenversicherung. Der Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt im Durchschnitt 1,3 Prozent und ist im Rechner bereits voreingestellt.

Im unteren Teil des Brutto-Netto-Rechners können Sie weitere Angaben für eine noch detailliertere Berechnung Ihres Nettogehalts machen, zum Beispiel zu Kinderfreibeträgen, Rentenzusatzversicherungen oder Sonderzahlungen vom Arbeitgeber.

Der Brutto-Netto-Rechner von FOCUS Online ist bereits für 2022 aktualisiert. Wenn Sie noch Ihren Nettolohn für 2021 berechnen wollen, wählen Sie im Rechner einfach ein anderes Steuerjahr aus. (Alle Angaben ohne Gewähr.)

Bruttogehalt vs. Nettogehalt: Was wird von meinem Lohn abgezogen?

Als Arbeitnehmer müssen Sie von Ihrem Bruttogehalt verschiedene Arten von Steuern an den Staat abführen:

  • Die Lohnsteuer als Erhebungsform der Einkommenssteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit schlägt mit dem größten Anteil zu Buche. Wieviel Lohnsteuer Sie zahlen müssen, hängt von der Höhe Ihres Bruttolohns ab.
  • Der Solidaritätszuschlag beträgt seit 1998 5,5 Prozent der Einkommenssteuer. Zahlen muss ihn seit 2021 aber nur, wer als Alleinstehender ein zu versteuerndes Einkommen von über 96.820 Euro (Verheiratete 193.641 Euro) hat.
  • Kirchensteuer: Sofern Sie nicht aus der Kirche ausgetreten sind, entfallen 8 Prozent (in Bayern und Baden-Württemberg) beziehungsweise 9 Prozent Ihrer Einkommenssteuer auf die Kirchensteuer.

Zudem müssen Sie fast 20 Prozent Ihres Bruttolohns in die Sozialversicherung einzahlen:

  • Die Rentenversicherung schlägt mit 9,3 Prozent zu Buche
  • Die Arbeitslosenversicherung beträgt 1,20 Prozent Ihres Bruttolohns
  • Für die Pflegeversicherung gehen bei Kinderlosen 1,70 Prozent, bei Eltern von Kindern 1,525 Prozent vom Bruttogehalt ab
  • Die Krankenversicherung beträgt 7,3 Prozent – dazu kommen die individuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen. Seit dem Jahr 2021 teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch diesen Posten.

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Nach Steuern und Sozialabgaben: Was beeinflusst meinen Nettolohn noch?

Der Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt neben Steuern und Sozialabgaben weitere Faktoren, die sich auf Ihr Nettogehalt auswirken:

  • Vermögenswirksame Leistungen: Die zusätzlich zum Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährten vermögenswirksamen Leistungen, etwa Sparzulagen zum Bausparvertrag oder der Lebensversicherung, sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Die fälligen Steuern und Abgaben werden vom normalen Lohn einbehalten, da die Leistungen ungekürzt angelegt werden müssen.
  • Zusatzversorgung: Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge fördert der Staat die private Absicherung fürs Alter. Die Beiträge des Arbeitnehmers in eine Direktversicherung oder Pensionskasse sind bis zu einer gewissen Höhe steuer- und abgabenfrei. Versteuert werden müssen allerdings unter Umständen die Zuschüsse des Arbeitgebers.
  • Dienstwagen oder sonstige geldwerte Vorteile: Erhält der Arbeitnehmer Extravergünstigungen zum Lohn, unterliegen diese ebenfalls der Steuerpflicht, sofern sie nicht unter die gesetzlichen Freigrenzen von 50 Euro im Monat fallen. Bis 2021 lag die monatliche Freigrenze bei 44 Euro.
  • Freibeträge: Manche Geldbeträge, die Sie als Arbeitnehmer erhalten und die unter einer bestimmten Höhe liegen, sind nicht steuerpflichtig. Darunter fallen beispielsweise Grundfreibeträge, die das Existenzminimum sichern sollen, Ausbildungsfreibeträge oder Erbschafts- und Schenkungsfreibeträge. Es wird so getan, als hätte es diese Einkünfte nicht gegeben. Die Freibeträge müssen beim Finanzamt beantragt werden.
  • Geburtsjahr: Diese Angabe ist wegen des Altersentlastungsbetrags relevant. Eine solche Steuervergünstigung greift für Menschen ab 64 Jahren.
  • Kinderfreibetrag: Das Existenzminimum von Kindern im Alter von 0 bis 25 Jahren ist verfassungsrechtlich von der Steuer freigestellt. Deswegen gibt es Freibeträge für Kinder. Sie werden regelmäßig angepasst. Allerdings sind diese Freibeträge für Kinder ab 18 Jahre an Bedingungen geknüpft.
  • Zuschlag zur Krankenversicherung: Die Krankenkassen dürfen einen Zusatzbeitrag auf den normalen Beitragssatz erheben, der von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen werden muss.
  • Gesetzliche Rentenversicherung: Arbeitnehmer sind verpflichtet in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Falls Sie jedoch beim Staat angestellt sind, zahlen Sie nicht in die Rentenversicherung ein – Beamte erhalten Ihre Pension im Ruhestand direkt vom Staat.
  • Sozialversicherungspflicht: Sie sind nur dann verpflichtet, in die staatlichen Sozialkassen einzuzahlen, wenn sie als Angestellter arbeiten. Sofern Sie selbstständig sind, müssen Sie nichts in die gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitslosen-, Pflege- oder Rentenversicherung einzahlen.

Netto vs. Brutto: Die Steuerklasse macht den Unterschied

Auf Basis von sechs Lohnsteuerklassen wird die Höhe der Lohnsteuer als Erhebungsform der Einkommenssteuer berechnet. Die Steuerklasse richtet sich im Wesentlichen nach dem Familienstand, der Einkommenssituation und der Frage, ob es noch weitere Jobs gibt. Hier finden Sie heraus, welche Steuerklasse Sie haben:

  • Steuerklasse I: ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, das dauerhaft im Haushalt lebt. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob Sie ledig, geschieden, verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend sind
  • Steuerklasse III: verheiratete Arbeitnehmer (ein Alleinverdiener oder zwei Doppelverdiener mit großen Gehaltsunterschieden)
  • Steuerklasse IV: verheiratete Arbeitnehmer (beide berufstätig und verdienen etwa gleichviel)
  • Steuerklasse IV mit Faktor: zusätzliche Variationsmöglichkeit für berufstätige Verheiratete
  • Steuerklasse V: verheiratete Arbeitnehmer (siehe Steuerklasse III)
  • Steuerklasse VI: bei Zweitjob, für den eine weitere Lohnsteuerkarte nötig ist

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Welche Steuerklasse ist die Richtige für mich?

Wenn Sie heiraten, können Sie und Ihr Ehepartner selbst die Entscheidung treffen, welche Lohnsteuerklassen für Sie gelten sollen. Durch die Wahl der richtigen Steuerklasse ergibt sich im Hinblick auf das kombinierte Einkommen beider Ehepartner in der Regel ein Steuervorteil.

Verdienen beide Eheleute in etwa das gleiche Gehalt, dann empfiehlt sich für beide die Steuerklasse IV. Verdient ein Ehepartner deutlich mehr als der andere, sollte der Vielverdiener die Steuerklasse III und der Wenigverdiener die Steuerklasse V wählen.

Erfahren Sie mehr: Das sind die günstigsten Kombinationen für Steuerklassen

Auch weitere Änderungen Ihrer Lebensumstände beeinflussen Ihr Nettogehalt:

  • Kinder: Eltern erhalten neben dem Kindergeld vom Staat in der Regel auch höhere Kinderfreibeträge.
  • Kirchenaustritt: Sobald Sie aus der Kirche austreten, entfällt die Kirchensteuer, die monatlich mit acht bis neun Prozent Ihrer Einkommenssteuer zu Buche schlägt.
  • Wechsel in die private Krankenversicherung: Treten Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung aus und wechseln zu einer Privatkasse, ändert sich möglicherweise Ihr Beitragssatz. Das könnte die Höhe Ihres Nettolohns beeinflussen.

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Wie viel sind 2000 € Brutto in Netto?

2000 Euro Brutto sind ca. 1.437,26 Euro Netto in Steuerklasse 1. Mit unserem Brutto Netto Rechner lässt sich berechnen, wie hoch Ihr Nettolohn bei Ihrem Bruttogehalt ungefähr ausfällt.

Warum ist Brutto nicht gleich Netto?

Der Unterschied ist einfach: Brutto-Definition: Zahlungen vor Abzug von Steuern und Abgaben. Netto-Definition: Zahlungen nach Abzug von Steuern und Abgaben. Brutto bedeutet also immer die Erfassung aller Teilwerte einer Zahlung – also Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Abgaben.

Wie kommt man von Brutto auf Netto Gehalt?

Das Bruttogehalt beinhaltet dein Grundgehalt, die Lohnsteuer sowie den Arbeitnehmer:innenanteil der Sozialausgaben. Um nun die Höhe des Nettogehalts zu ermitteln, wird die Summe sämtlicher Abgaben berechnet und diese vom Bruttogehalt abgezogen.

Wann Brutto gleich Netto?

Netto heißt “rein”: Wer also als Alleinstehende:r im Jahr 2020 ein steuerpflichtiges Einkommen bis 9.408 Euro hat, muss keine Einkommensteuer zahlen. Liegt dein Einkommen unter diesem Wert, musst du keine Steuern zahlen.

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