Wie heiß darf es am Arbeitsplatz werden?

Der Sommer ist da und somit auch die heißen Temperaturen. Wer glaubt, es gäbe wie zu Schulzeiten Hitzefrei, liegt leider falsch. Dennoch müssen Sie überhitzte Arbeitsräume nicht einfach ertragen. Arbeitsplatzverordnungen sehen ab bestimmten Temperaturen kühlende Maßnahmen vor. Ihr Arbeitgeber ist hierzu verpflichtet. Schließlich schadet die Hitze Ihrer Arbeitsleistung und Ihrer Gesundheit.

  • Arbeitsplatzverordnungen regeln zulässige Temperaturen.
  • Sie raten Arbeitgebern dazu, ab einer Raumtemperatur über 26° C hitzemildernde Maßnahmen zu ergreifen.
  • Ab 30° C sind Arbeitgeber allgemein verpflichtet, Mitarbeiter vor Hitze zu schützen.
  • Ab 35° C gilt die Temperatur als unzumutbar.
  • Zu hohe oder niedrige Temperaturen beeinträchtigen die Arbeitsleistung und schaden der Gesundheit.

Gesetzliche Regeln zur Temperatur am Arbeitsplatz.

Einen Anspruch auf Hitzefrei haben Sie als Arbeitnehmer nicht. Allerdings muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass im Büro ein erträgliches Klima herrscht. Denn das Arbeitsschutzrecht bezieht sich nicht auf die Außentemperatur, sondern auf die Temperatur am Arbeitsplatz. Je nach Schwere der körperlichen Arbeit und der Körperhaltung, die Sie beim Ausführen der Arbeit überwiegend einnehmen, sieht die Arbeitsstättenverordnung - auch Arbeitsplatzverordnung genannt - zudem Limits für Temperaturen vor. Bei schwerer Arbeit im Stehen sollte die Raumtemperatur 12° C nicht unterschreiten, bei leichten Tätigkeiten im Sitzen liegt die Mindesttemperatur bei 20° C. Zudem sollte es nicht wärmer als 26° C werden. Steigt das Thermometer weiter, ist der Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen verpflichtet. Diese erfüllt er, wenn er beispielsweise Jalousien anbringt oder Ventilatoren aufstellt.

Ab einer Arbeitsplatztemperatur von 35° C und mehr eignet sich ein Raum laut Gesetz nicht mehr zum Arbeiten. Aber auch bei der Höchsttemperatur für den Arbeitsplatz gilt: Wer ohne Absprache mit dem Chef zu Hause bleibt oder das Büro verlässt, riskiert eine Abmahnung. Kümmert sich der Chef jedoch trotz Rücksprache nicht um eine Raumabkühlung, greift das sogenannte Zurückbehaltungsrecht und Sie dürfen tatsächlich zu Hause bleiben. Allerdings stellt dies eher eine Ausnahme dar. Allgemein wird empfohlen, sich zuvor vom Betriebsrat Rückhalt geben zu lassen. Dieser kann die Lage in der Regel besser einschätzen und Druck auf die Vorgesetzten ausüben, ohne dass Arbeitnehmer mit Konsequenzen rechnen müssen. Sollte es aufgrund Ihres Fernbleibens zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung kommen, tragen Sie für unzumutbare Temperaturen am Arbeitsplatz laut Arbeitsrecht die volle Beweislast.

Gesundheitliche Beschwerden bei Hitze und Kälte.

Bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz sind Sie weniger leistungsfähig und leiden mitunter an folgenden Beschwerden:

  • Übelkeit
  • Schwindel
  • Kopfschmerzen
  • Abgeschlagenheit
  • Müdigkeit
  • Konzentrationsstörungen

Fühlen Sie sich nicht gut, erhöht dies das Risiko für Arbeitsunfälle. Gerade, wenn Sie mit schweren Geräten hantieren und Maschinen bedienen müssen, besteht diese Gefahr. Aber auch im Büro kann ein Ohnmachtsanfall Verletzungen nach sich ziehen. Ist die Temperatur am Arbeitsplatz zu niedrig, sind Sie vor allem anfälliger für Infekte und Erkältungen.

Temperatur am Arbeitsplatz zu warm? Wirksame Maßnahmen.

Um den Mitarbeitern die Motivation nicht zu nehmen und ihre Gesundheit nicht zu gefährden, sollte der Arbeitgeber hitzemildernde Maßnahmen ergreifen. Laut Arbeitsplatzverordnung ist er bei bestimmten Temperaturen sogar dazu verpflichtet. Welche Maßnahmen sind geeignet?

  • Meiden Sie zum Arbeiten nachmittägliche Höchsttemperaturen. An den Fenstern können Jalousien oder Markisen angebracht werden. Auch reflektierende Vorrichtungen oder Sonnenschutzverglasungen bieten sich an.
  • Vordächer oder Bepflanzungen vor Lichteinfallbereichen schirmen die Sonnenstrahlen ebenfalls ab.
  • Eine Nachtauskühlung ist denkbar, sofern keine Einbruchgefahr besteht.
  • Freie Getränke oder Eis sorgen für gute Stimmung und beugen Wassermangel vor, der bei Mitarbeitern zu Hitzschlag und anderen Beschwerden führen kann.
  • Ventilatoren und das Ausschalten nicht zwingend notwendiger elektronischer Geräte verschaffen zeitweise Kühlung.
  • Des Weiteren bietet sich Gleitzeit an - nutzen Sie die kühlen Morgenstunden.

Besondere Fälle.

Für Beschäftigte, die schwere körperliche Arbeit verrichten, Schutzkleidung tragen oder schwanger sind, sieht die Arbeitsplatzverordnung bei unzumutbaren Temperaturen weitere Maßnahmen vor. Ab 26° C kann der Arbeitgeber zum Beispiel die Kleidungsvorschriften lockern. Schwangere und stillende Mütter können auch ein ärztliches Attest vorlegen. Dieses fordert vom Arbeitgeber, gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen einzuhalten. Ist dies nicht umsetzbar, haben Schwangere und stillende Mütter ein Recht auf einen anderen Arbeitsort oder sogar auf eine Freistellung.

Temperatur am Arbeitsplatz und Arbeitsrecht.

Wichtig: Es gibt keine allgemeingültigen Bestimmungen, ab wann Hitze rechtlich gesehen als Gefährdung für Gesundheit und Leben gilt. Allerdings regelt das Arbeitsrecht, welche Temperatur am Arbeitsplatz gewährleistet sein muss und ab wann der Arbeitgeber zu Maßnahmen verpflichtet ist. Das Temperaturlimit hängt zudem von der jeweiligen Tätigkeit ab. Dabei ist es gut zu wissen, dass der Arbeitgeber seiner arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht nachkommen muss. Dies bedeutet beispielsweise auch einen ergonomisch gestalteten Arbeitsplatz.

Werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, gibt es einige Möglichkeiten, der Sommerhitze einigermaßen zu entgehen und einen Rechtsstreit zu vermeiden. Nur für Berufsgruppen, die unter speziellen Bedingungen arbeiten - etwa an Hochöfen, im Ernteeinsatz oder im Verkauf -, sind abweichende Regelungen rechtswirksam. Hier empfiehlt es sich, nochmals in den Arbeitsvertrag zu schauen oder den Betriebsrat nach den genauen Bestimmungen zu fragen.

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Wann ist es zu heiß zum Arbeiten?

Steigen die Temperaturen über 35 Grad, ist der Arbeitsplatz laut ASR ohne besondere Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet . Dann muss der Arbeitgeber eingreifen, zum Beispiel, indem er Pausen in kühleren Räumen organisiert.

Bei welcher Temperatur muss der Arbeitgeber reagieren?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber erst verpflichtet tätig zu werden, wenn die Lufttemperatur im Raum 30 °C übersteigt. Dann muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Belastung der Beschäftigten zu reduzieren.

Welche Temperatur ist zumutbar?

In Arbeitsräumen (also am Arbeitsplatz selbst) müssen mindestens +20 °C bei leichten Arbeiten im Sitzen und +17 °C bei mittelschweren Arbeiten im Stehen oder Gehen gewährleistet sein. Bei schweren Arbeiten ist dagegen eine Temperatur von +12 °C noch ausreichend.

Was tun bei 30 Grad im Büro?

Hitzefrei im Büro: Was kann der Arbeitgeber tun, um dem entgegenzuwirken?.
Ventilatoren zur Verfügung stellen..
Kleidungsvorschriften lockern..
Gleitzeit einführen (Beschäftigte können erst zur Arbeit erscheinen und diese verrichten, wenn es sich im Büro abgekühlt hat).
kalte Getränke bereitstellen..
Alternativräume anbieten..