Wie bezahle ich die Miete meiner Mutter?

Sehr geehrte Mandantin,

Durch den Tod des Mieters, endet das Mietverhältnis aufgrund der Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch ausdrücklich nicht.

  1. Wenn der Mieter alleine gewohnt hat, geht das Mietverhältnis bei seinem Tod auf seine/n Erben über.
  2. Wenn mehrere Personen gemeinsam eine Wohnung gemietet haben, besteht das Mietverhältnis beim Tod eines Mieter mit dem überlebenden Mieter fort. Der überlebende Mieter kann/können innerhalb von einem Monat ab Kenntnis vom Todesfall das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
  3. Ist nur einer der Ehepartner Mieter und verstirbt dieser, so geht das Mietverhältnis bei einem gemeinsamen Haushalt automatisch auf den überlebenden Ehegatten über. Der Ehegatte tritt allein in das Mietverhältnis ein, auch wenn im Haushalt Kinder und/oder weitere Haushaltsangehörige vorhanden sind.
  4. Wenn der Erbe nicht in die Wohnung einziehen will, so kann er das Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung muss allerdings innerhalb eines Monats erfolgen. Die Frist beginnt , sobald der Erbe Kenntnis vom Tod des Mieters und davon hat, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt ist.
  5. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist nicht einseitig möglich, sondern müsste mit dem Vermieter vereinbart werden.
  6. Eine Möglichkeit, den Mietvertrag vor Ablauf der drei Monate zu beenden, ist die Vereinbarung mit dem Vermieter , dass das Mietverhältnis früher beendet wird, wenn ein Nachmieter gestellt werden kann. Wichtig ist, dass eine Kündigung immer schriftlich zu erfolgen hat. Sind mehrere Erben vorhanden, müssen alle die Kündigung unterschreiben.
    Wenn der Vermieter in Ihrem Falle also verlangt, dass Sie weitere drei Monatsmieten bezahlen sollen, weil das Mietverhältnis in drei Monaten endet, so hält er sich an die geltende Rechtslage. Die einzige Möglichkeit für Sie, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden, ist dann gegeben, wenn Sie vorher einen Nachmieter stellen oder der Vermieter vor Ablauf von drei Monaten eine Neuvermietung vornehmen kann.

Ratgeber Ärger mit dem Vermieter?

Wenn du deine Miete nicht mehr bezahlen kannst oder du bereits Mietschulden hast, dann drohen dir sehr konkrete und folgenreiche Konsequenzen: eine fristlose Kündigung oder sogar die Zwangsräumung. Das muss jedoch nicht so kommen – vorausgesetzt du unternimmst etwas in der Sache. Juliane hat einige Tipps für dich.

Tipp 1: Jetzt handeln

Es ist einfach nicht wahr, dass alles verloren ist – vorausgesetzt du machst einen ersten Schritt. Kennst du die Zahnarztregel? Ein Zahn, der heute weh tut, der tut morgen garantiert noch mehr weh. Das gleiche gilt für Mietschulden: Sie werden genauso wenig kleiner, wie ein Loch im Zahn.

Darum der erste Tipp: Unternimm etwas in der Sache, entweder jetzt gleich oder gleich morgen früh. Der erste Schritt kann bei jedem ein wenig anders aussehen, eine Beratung aufzusuchen ist aber immer hilfreich.

Tipp 2: Stelle die Miete immer an Nummer 1

Wenn du Mietschulden hast, solltest du dir deine Lage bewusst machen. Und die lautet zum ersten: Du kannst nicht alles retten. Und zum zweiten: Wer am lautesten schreit, ist nicht unbedingt der Wichtigste.

Mietschulden entstehen, weil das Geld nicht für alles reicht. Du erhältst Mahnungen und Gläubiger kontaktieren dich – Grund genug, nervös zu werden. Wenn du dir allerdings klar gemacht hast, dass die Miete an allererster Stelle steht, dann Strom und Heizung und erst danach irgendwelche Kredite, dann weißt du, was zu tun ist. Nicht dein Mobilfunkanbieter muss am dringendsten bezahlt werden, sondern dein Vermieter.   

Tipp 3: Rede mit deinem Vermieter!

Wie kannst du deine Wohnung retten? Die meisten Vermieter sind erstaunlich entgegenkommend, wenn man mit offenen Karten spielt. Versuche am besten im Gespräch mit dem Vermieter eine gemeinsame Lösung zu finden. Ob dabei eine Vereinbarung wie Ratenzahlung oder Mietaufschub herauskommt, ist natürlich nicht garantiert, doch der Versuch ist es wert.

Erfahrene Berater(innen) der Schuldner- oder Sozialberatungen erleben es genauso: Der Vermieter ist nicht dein Feind, sondern eher im Gegenteil.

Tipp 4: Weniger Mietschulden entlasten dich!

Mietschulden kommen selten allein – das klingt zwar simpel, aber es bringt zum Ausdruck, dass hinter Mietschulden immer noch mehr steckt, wie etwa ein Jobverlust, eine Trennung oder eine Erkrankung. Um diese Probleme anzugehen, benötigst du Zeit und den Rücken frei.

Keiner kann alles zugleich machen, sondern es gilt immer einen Schritt nach dem anderen zu machen. Stell dir ein Boot vor: Zuerst flickst du das Leck im Rumpf. Danach kümmerst du dich um die Segel. Dann ist es Zeit, den Lack aufzufrischen, und am Ende kannst du wieder Kurs setzen. In der Regel sind die Mietschulden – gemäß Tipp 2 – das Leck im Rumpf. 

Tipp 5: Hol dir Beratung!

Mietschulden sind ein kompliziertes Thema. Hol dir unbedingt professionelle Beratung. Wie die meisten gemeinnützig arbeitenden Schuldnerberatungen bietet auch die Caritas eine in der Regel kostenlose Beratung, und zwar vor Ort oder auch Online – für diejenigen, die es gern anonym haben.

  • Beratungsstellen vor Ort findest du über die Adress-Suchbox auf dieser Seite!
  • Hier geht es zur Online-Schuldnerberatung oder zur Online-Schuldnerberatung für junge Leute 

Zum Teil haben Schuldnerberatungen längere Wartelisten, aber zum Einstieg gibt es oft "offene Sprechstunden”. Bitte einfach vor Ort direkt anfragen.

Auch bei den Stellen der Allgemeinen Sozialberatung kannst du deine Fragen zum Thema Mietschulden stellen. Dort gibt’s dann auch Tipps und Adressen für deine weiteren "Baustellen", falls es diese gibt (deren Adressen sind ebenfalls über die Suchbox zu finden).

Und nicht zuletzt noch der Hinweis auf das Forum für Schuldnerberatung, das neben einer Adress-Suche für Schuldnerberatungsstellen, Musterbriefen und ausführlichen Informationen zum Thema auch ein Diskussionsforum anbietet. Dort findest du Leute, denen es ähnlich geht, und kannst dich im Netz austauschen.

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