Wie bekomme ich meine Kennzeichen wieder?

Wenn Sie Ihr altes Fahrzeug außer Betrieb setzen und ein neues Fahrzeug zulassen, können Sie auf Wunsch Ihr bisheriges Kennzeichen "behalten" und das neue Fahrzeug damit zulassen. Das gleiche gilt, wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen und später wieder zulassen möchten, zum Beispiel ein Cabrio oder Motorrad, das Sie während der Wintermonate nicht nutzen.

Durch eine Gesetzesänderung gibt es für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter die Möglichkeit, bei einem Fahrzeugwechsel das bisherige Kennzeichen sofort wieder zu verwenden. Bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges wird das amtliche Kennzeichen sofort wieder frei und kann neu zugeteilt werden.

Sofern Sie bereits bei der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges angeben, dass Sie das Kennzeichen behalten möchten, kann es gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr von 2,60 EUR direkt wieder für Sie reserviert werden - 12 Monate lang bei einer Außerbetriebsetzung mit anschließender Wiederzulassung desselben Fahrzeugs. Wird die Reservierung für ein anderes Fahrzeug beantragt, beträgt die Gebühr 12,80 EUR. Hier gilt die Reservierung nur 3 Monate.

Spätestens vor Ablauf eines Jahres müssen die hinterlegten Kennzeichentafeln wieder abgeholt werden. Sie können auch eine neuerliche Hinterlegung beantragen.

Voraussetzungen

Der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln dürfen nach ihrer Hinterlegung wieder ausgefolgt werden, wenn zu der zuletzt in der zentralen Zulassungsevidenz erfassten Versicherungsbestätigung kein Widerruf erfolgt ist.

Fristen

Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten.

Achtung

Wird die Jahresfrist überschritten und auch keine Verlängerung beantragt, erlischt die Kfz-Zulassung.

Zuständige Stelle

Jene Zulassungsstelle (→ VVO), bei der die Kennzeichentafeln hinterlegt wurden

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an die Zulassungsstelle, bei der die Kennzeichentafeln hinterlegt wurden. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

In diesem Ratgeber klären wir Sie über die Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel & Fahrzeugwechsel auf.

Wer sein Kennzeichen nach dem Umziehen oder der Anschaffung eines neuen Autos behalten möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Autoschilder beim Umzug oder nach dem Kauf eines neuen Wagens mitnehmen können. Erfahren Sie außerdem, wie Ihnen die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz bei der Kennzeichenmitnahme entgegenkommt.

Alle Infos zur Kennzeichenmitnahme auf einen Blick:

  • Altes Kennzeichen auf neues Fahrzeug übernehmen ✔
  • Umzug: Kein neues Kfz Kennzeichen notwendig ✔
  • Mehrmals umziehen mit demselben Kennzeichen ✖
  • Kennzeichen übernehmen vom Vorbesitzer ✔
  • Kennzeichen übernehmen vom Vorbesitzer und umziehen ✖

Inhalt:

Neues Auto: Wie kann ich meine Kennzeichen behalten?

Egal ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen: Wer ein neues Auto kauft, will nicht immer auch gleich neue Autoschilder anschaffen. Doch kann man beim Fahrzeugwechsel überhaupt die Kennzeichen mitnehmen? Ja, das geht. Allerdings ist das Vorgehen deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Fahrzeughalter haben daher drei Möglichkeiten:

1. Service der Zulassungsbehörde

Einige Zulassungsstellen bieten einen besonderen Service. Direkt beim Abmelden können Fahrzeughalter angeben, dass sie ihr Kennzeichen am neuen Fahrzeug wiederverwenden möchten. Diese direkte Mitnahme ist gegen Entgelt möglich – aber eben nicht in jeder Zulassungsstelle. Auch weichen die Preise für diesen Service ab. Es bietet sich also an, vorher bei der zuständigen Stelle anzurufen und nachzufragen, ob die Kennzeichenmitnahme bei Fahrzeugwechsel auf direktem Wege möglich ist.

2. Umweg: Wunschkennzeichen reservieren

Sie können Ihr Kennzeichen am neuen Auto behalten, indem Sie einen kleinen Umweg gehen. Dafür melden Sie das alte Auto ab. Unmittelbar danach reservieren Sie Ihr altes Kennzeichen als Wunschkennzeichen. Nach einer Ruhezeit von in der Regel 24 Stunden können Sie Ihr neues Fahrzeug mit dem alten Kennzeichen zulassen.

Interessant: Wie lange kann man eigentlich Kennzeichen reservieren? Nach der Online-Reservierung steht Ihnen Ihr Wunschkennzeichen normalerweise 31 Tage zur Verfügung. Das kann aber je nach Zulassungsstelle variieren.

3. Wiederzulassung mit i-Kfz

Seit dem 01. Januar 2015 kann man in Deutschland Fahrzeuge online außer Betrieb setzen. Das geht über die Stufe 1 der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz. Seit 01. Oktober 2017 ist es außerdem möglich, auch die Wiederzulassung (Stufe 2) im Internet durchzuführen.

Das funktioniert allerdings nur, wenn ein Fahrzeug auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk wieder zugelassen wird. Die Besonderheit: Bei der Online-Außerbetriebsetzung (Stufe 1) können Sie Ihr altes Kennzeichen reservieren. Das neue Fahrzeug lässt sich dann bequem bei der Wiederzulassung auf das alte Kennzeichen anmelden.

Wichtig: Sie können i-Kfz nur nutzen, wenn Sie den neuen Personalausweis mit der elektronischen Ausweisfunktion besitzen. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung funktioniert ausschließlich bei Fahrzeugen, die erstmalig nach dem 01. Januar 2015 zugelassen wurden. Denn seit diesem Stichtag verfügt die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) über den Sicherheitscode. Diesen muss der Fahrzeughalter für die Online-Abmeldung freirubbeln.

Kann ich meine Kennzeichen beim Umzug mitnehmen?

Ja, das geht! Dabei handelt es sich um die sogenannte „bundesweite Kennzeichenmitnahme“. Schon im Jahr 2012 beschloss die Verkehrsministerkonferenz der Länder, dass Fahrzeughalter bei einem Umzug kein neues Kennzeichen beantragen müssen. Seit 01. Januar 2015 ist es nun möglich, beim Umzug die alten Nummernschilder zu behalten.

Wer in eine neue Stadt zieht, muss zwar sein Fahrzeug ummelden. Es ist aber nicht notwendig, sich neue Autoschilder zu beschaffen. Das bedeutet, dass sich die Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändert. Am Auto selbst lassen sich aber keine Hinweise auf den neuen Wohnort feststellen. Wer zum Beispiel von München nach Berlin zieht und die alten Fahrzeugschilder behält, fährt immer noch mit einem „M“ für München auf den Kennzeichen.

Bei der bundesweiten Kennzeichenmitnahme müssen Sie jedoch einige Dinge beachten:

  • Wird das Fahrzeug abgemeldet, ist es nicht mehr möglich, das Kennzeichen zu behalten.
  • Kommt es zu einem Halterwechsel, kann man die alten Nummernschilder ebenfalls nicht behalten.
  • Die Kennzeichenmitnahme bleibt nur bis zur Abmeldung des Fahrzeugs bestehen. Wer das Fahrzeug an- und wieder abmelden will, muss sich neue Kennzeichen besorgen.

Die Mitnahme des alten Kennzeichens ist übrigens nicht verpflichtend. Wer neue Autoschilder mit der Buchstabenkombination des neuen Zulassungsbezirks möchte, kann selbstverständlich neue Kennzeichen beantragen.

Halterwechsel: Kennzeichen übernehmen vom Vorbesitzer

Die Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel ist anhand eines Beispiels leicht erklärt: Häufig werden Fahrzeuge innerhalb der Familie umgemeldet. Das ist oft dann der Fall, wenn die Eltern für die Kinder ein Auto kaufen. Nach einigen Jahren, häufig wenn der Nachwuchs selbst Geld verdient, sollen dann die Fahrzeugpapiere von den Eltern auf das Kind umgeschrieben werden. Wer dann das Kennzeichen behalten will, muss Folgendes wissen:

Die meisten Zulassungsbehörden ermöglichen eine Kennzeichenmitnahme, wenn der Halter wechselt, aber der Zulassungsbezirk gleich bleibt. Ändern sich Fahrzeughalter und der Zulassungsbezirk, ist eine Kennzeichenmitnahme nicht mehr möglich (siehe auch oben: Kann ich meine Kennzeichen nach dem Umzug behalten?).

Auch durch die Stufe 3 von i-Kfz, deren Rollout Ende 2019 geplant ist, dürfte sich daran nichts ändern. Zwar wird die internetbasierte Fahrzeugzulassung ermöglichen, dass man alle Zulassungsprozesse im Internet abwickeln kann. Die gesetzlichen Vorgaben zur Kennzeichenmitnahme beim Halterwechsel ändern sich nicht, so ein Artikel des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Interessant: Beim Halterwechsel eröffnet i-Kfz jedoch einen wesentlichen Vorteil. Die internetbasierte Umschreibung von Fahrzeugpapieren erfordert keinen Besuch in der Behörde. Die automatisierte Zulassung via Internet reduziert den Zeitaufwand erheblich, da der neue Halter mit seinem Fahrzeug direkt nach der Online-Umschreibung am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Alte Nummernschilder behalten – viele Vorteile

Wieso ist es eigentlich sinnvoll, die alten Fahrzeugkennzeichen zu behalten? Neben den finanziellen Aspekten sprechen auch ganz klar einige praktische Vorteile dafür:

  • Ersparnis: Insbesondere vor Ort bei der Schilderprägerei schlagen die Kosten für Nummernschilder zu Buche. Fährt man mit den alten Kennzeichen weiter, kann man sich die Anschaffungskosten für neue Fahrzeugnummern sparen.
  • Zeitvorteil: Alte Kennzeichen zu behalten, birgt auch einen klaren Zeitvorteil. Anstehen in der Schlange, erneutes Anstellen in der Zulassungsstelle zum Ausstellen der Plakette – all das entfällt.
  • Gewohnheit: Ein ähnlicher Effekt wie bei der Wunsch-PIN. Wer das alte Kennzeichen behält, muss sich nicht umgewöhnen. Das ist im Zweifel ein echter Vorteil, vor allem wenn die alten Nummernschilder heiß geliebte Wunschkennzeichen sind.

Ganz klar: Das alte Kennzeichen zu behalten, ist also mit vielen Vorteilen verbunden, die sich im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt machen.

Auto ummelden: Vor Ort oder via i-Kfz

Eine Sache bleibt beim Mitnehmen des alten Kennzeichens immer gleich. Steht die Nummernschildmitnahme mit einer Ummeldung in Verbindung, benötigt der Fahrzeughalter dafür verschiedene Unterlagen und Dokumente. Meldet man das Fahrzeug auf dem traditionellen Weg in der Zulassungsstelle um, sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) oder II (früher: Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebestätigung
  • Elektronische Versicherungsnummer (kurz: eVB-Nummer)
  • Nachweis über HU und ggf. AU

Wer sein Kraftfahrzeug über die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz außer Betrieb setzen oder ummelden möchte, muss andere Voraussetzungen erfüllen. Da der Zugang zum Online-Portal der Zulassungsstelle nur mit digitalem Ausweis funktioniert, benötigt der Fahrzeughalter den neuen Personalausweis sowie die Ausweis-App oder ein Ausweislesegerät.

Nach dem Log-in kann der Fahrzeughalter das Online-Formular ausfüllen. Darin werden relevante Fahrzeugdaten und Änderungswünsche hinterlegt. Nachdem das Formular digital übermittelt ist, prüft ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle den Antrag auf Außerbetriebsetzung oder Ummeldung. In einigen Fällen ist es sogar möglich – zum Beispiel beim Halterwechsel – direkt loszufahren, ohne auf die Rückmeldung der Behörde zu warten.

Kennzeichenmitnahme i-Kfz und in der Zulassungsstelle – die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

Kann ich meine alten Kennzeichen wieder verwenden?

Durch eine Gesetzesänderung gibt es für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter die Möglichkeit, bei einem Fahrzeugwechsel das bisherige Kennzeichen sofort wieder zu verwenden. Bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges wird das amtliche Kennzeichen sofort wieder frei und kann neu zugeteilt werden.

Wie lange muss ein Kennzeichen ruhen?

Du kannst dein altes Kfz abmelden und dein bisheriges Autokennzeichen in der Zulassungsbehörde als Wunschkennzeichen reservieren lassen. Damit du das Fahrzeugkennzeichen dann wieder benutzen darfst, müssen die Nummernschilder jedoch einen Tag „ruhen“ und können an gar keinem Fahrzeug benutzt werden.

Wie lange kann ich mein Kennzeichen behalten?

Wird das Fahrzeug abgemeldet, ist es nicht mehr möglich, das Kennzeichen zu behalten. Kommt es zu einem Halterwechsel, kann man die alten Nummernschilder ebenfalls nicht behalten. Die Kennzeichenmitnahme bleibt nur bis zur Abmeldung des Fahrzeugs bestehen.

Was passiert mit den alten Kennzeichen?

Die meisten Zulassungsstellen nehmen die Schilder gerne und kostenlos wieder an und kümmern sich um die Entsorgung. Üblicherweise werden die Kfz Kennzeichen an Altmetallhändler verkauft und der Erlös dem Kreishaushalt oder einem guten Zweck zugeführt. Die kleine Mühe der Abgabe bei der Zulassungsstelle lohnt sich also.