Wer ist im rat der europäischen union vertreten

Der Rat der Europäischen Union (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) (auch kurz „Rat“ oder „Ministerrat“ genannt) ist zusammen mit dem Europäischen Parlament (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) als Gesetzgeber tätig und entscheidet gemeinsam mit ihm über den EU-Haushalt. Außerdem legt er die Grundzüge der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik fest und schließt internationale Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten ab. Der Rat ist ebenfalls an der Abstimmung der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedsstaaten und der Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und der Sicherheitsorgane beteiligt.

Der Rat wurde in den 1950er Jahren durch die Gründungsverträge eingesetzt. In ihm sind die EU-Mitgliedsstaaten vertreten. An seinen Tagungen nimmt je eine Ministerin beziehungsweise ein Minister aus den nationalen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten teil. Der Rat tagt in verschiedenen Zusammensetzungen, die von den zu behandelnden Themen abhängen, zum Beispiel auswärtige Angelegenheiten, Wirtschaft und Finanzen oder Umwelt. Den Vorsitz (EU-Ratspräsidentschaft) übernehmen die EU-Mitgliedsstaaten im Wechsel jeweils für ein halbes Jahr.

Rat für Auswärtige Angelegenheiten

Die Beziehungen der EU zu Drittländern werden vom Rat für Auswärtige Angelegenheiten behandelt. Er ist für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik, den Außenhandel sowie die Entwicklungszusammenarbeit zuständig.

Die Entwicklungsministerinnen und -minister aller Mitgliedsstaaten tagen halbjährlich und legen die Grundsätze der europäischen Entwicklungspolitik fest. Die Entscheidungen werden in Arbeitsgruppen vorbereitet.

Dem Rat für Auswärtige Angelegenheiten steht seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags (2009) nicht mehr die EU-Ratspräsidentschaft vor, sondern der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen).

Arbeitsgruppe zur Entwicklungszusammenarbeit

In der Ratsarbeitsgruppe „Entwicklungszusammenarbeit und internationale Partnerschaften“ (CODEV-PI) erörtert Deutschland mit den anderen Mitgliedsstaaten die politischen Grundsätze, Ziele und Vorgehensweisen der europäischen Entwicklungspolitik.

Die Gruppe erarbeitet die strategischen Leitlinien zur wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Entwicklung und zur Armutsbeseitigung und koordiniert die Entwicklungspolitik der Mitgliedsstaaten. Sie bearbeitet gemeinsame Verpflichtungen im Rahmen internationaler Gremien und Abkommen und beschließt entwicklungspolitische Maßnahmen, die auf europäischer Ebene umgesetzt werden müssen. Auch die politische Steuerung des neuen europäischen Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI-GE) (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) übernimmt diese Ratsarbeitsgruppe.

Rechtsakte

Für die Annahme von Rechtsakten (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen, Stellungnahmen ) ist im Rat in der Regel eine qualifizierte Mehrheit erforderlich: Zustimmen müssen 55 Prozent aller Länder, die außerdem mindestens 65 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung stellen müssen.

Um einen Rechtsakt zu verhindern, sind in der Regel mindestens vier Länder erforderlich, die mindestens 35 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung stellen. Ausnahmen bilden besonders sensible Angelegenheiten wie Außenpolitik und Steuern. Hier ist in der Regel Einstimmigkeit erforderlich. Für rein verfahrenstechnische und administrative Angelegenheiten genügt die einfache Mehrheit.

Externe Links:
Website des Rats der Europäischen Union (Externer Link)

Informationen zur Arbeitsgruppe „Entwicklungszusammenarbeit und internationale Partnerschaften“ auf der Website des Rates (Externer Link)

Die beiden Organe haben ähnliche Namen,  sie nutzen gemeinsame Gebäude und arbeiten mit demselben Personal dem Generalsekretariat des Rates.

Das ist tatsächlich verwirrend.

Ihre Namen sind zwar ähnlich, jedoch unterscheiden sie sich sehr in ihrer Rolle und ihrer Zusammensetzung.

Der Ministerrat ist das wohl wichtigste Organ der Europäischen Union und hat fünf zentrale Aufgaben: Er...

  • ist eines der beiden Hauptrechtsetzungsorgane und verhandelt und erlässt damit Rechtsakte der EU.

  • koordiniert die Politik der EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen (1) Wirtschafts- und Haushaltspolitik, (2) Bildung, Kultur, Jugend und Sport sowie (3) Beschäftigungspolitik.  Er übernimmt die politische Leitung und Koordination der Union; durch die verschiedenen Ratsformationen kommt dem Rat dabei eine besondere fachspezifische Leitungs- und Koordinationskompetenz zu.

  • schließt internationale Verträge mit Drittstaaten oder anderen Organisationen.
  • übt gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Haushaltsbefugnisse aus, das heißt, dass der Rat gemeinsam mit dem Europäischen Parlament den EU-Haushaltsplan festlegt.
  • entwickelt die Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU nach den Vorgaben des Europäischen Rates. Dazu gehören auch die Entwicklungshilfe und humanitäre Hilfe, die Verteidigung und der Handel der EU.

Beschlüsse im Rat

Beschlüsse im Rat werden per Abstimmung gefasst. Je nach dem, um welche Frage es geht, beschließt der Rat

  • mit einfacher Mehrheit (14 Mitgliedstaaten stimmen mit Ja),
  • mit qualifizierter Mehrheit (55 % der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten, stimmen mit Ja),
  • einstimmig (alle Stimmen sind Ja-Stimmen).

Für die qualifizierte Mehrheit müssen zwei Bedingungen erfüllt sein , wenn der Rat auf Vorschlag der Kommission oder dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik Beschlüsse fasst:

  1. 55 % der Mitgliedstaaten stimmen für den Vorschlag – in der Praxis bedeutet das 15 von 27;
  2. der Vorschlag wird von Mitgliedstaaten unterstützt, die zusammen mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der Union ausmachen.

Dieses Verfahren wird auch Beschlussfassung mit „doppelter Mehrheit" genannt.

Zudem schützt die sogenannte Sperrminorität davor, dass die sich die größten Mitgliedstaaten der EU zusammentun und somit alle Beschlüsse nach ihrer Raison festlegen. So sind für eine Sperrminorität mindestens vier Ratsmitglieder erforderlich, die zusammen mehr als 35 % der EU-Bevölkerung vertreten.

Kommt ein Vorschlag nicht von der Kommission oder dem Hohen Vertreter gilt ein Beschluss als angenommen, wenn

  • mindestens 72 % der Ratsmitglieder mit Ja stimmen;
  • diese mindestens 65 % der EU-Bevölkerung vertreten.

Abstimmungsverfahren des Rats

Abstimmungsrechner


Arbeitsweise

Mit dem Vertrag von Lissabon wird das Prinzip der Teampräsidentschaft (Trio) institutionalisiert. Drei vorher festgelegte Mitgliedstaaten arbeiten für jeweils 18 Monate zusammen um die Kontinuität der Themen sicherzustellen. Jeweils sechs Monate übernimmt eines der Mitglieder den Vorsitz in den diversen Ratssitzungen und Ausschüssen (von Januar bis Juni, und von Juli bis Dezember), die anderen zwei unterstützen es dabei.

Die Ratspräsidentschaft bedeutet für die jeweilige Regierung zunächst einmal organisatorische Pflichten: Sie muss die Treffen des Rats terminlich festlegen und formell einberufen, die Tagesordnung vorschlagen und dafür sorgen, dass am Tagungsort alles reibungslos ablaufen kann. Das betrifft sämtliche Ebenen, von den rund 100 offiziellen und informellen Ministertreffen bis zu den wöchentlichen Sitzungen des Ausschusses der Ständigen Vertreter und den rund 1500 Sitzungen vieler Ratsarbeitsgruppen. Bei allen Ratstreffen führt der Vertreter des Landes, das die Präsidentschaft innehat, den Vorsitz. Die Präsidentschaft hat auch die Aufgabe, Lösungsvorschläge zu erarbeiten, wenn Verhandlungen in eine Sackgasse geraten.

Die Treffen der Minister:innen werden vom sogenannten Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV, frz. Abkürzung COREPER) vorbereitet. Dem AstV gehören die Ständigen Vertreter der Mitgliedsstaaten, d.h. die Botschafter bei der EU und ihre Stellvertreter an. Der AStV stützt sich in seinen Beratungen wiederum auf die Arbeitsergebnisse von rund 300 ständigen Arbeitsgruppen des AStV. In diesen Arbeitsgruppen kommen die Fachleute aus den nationalen Ministerien oder Beamte aus den Ständigen Vertretungen zusammen. Vertreter:innen der Kommission nehmen ebenfalls teil. Sie prüfen die Beschluss- und Gesetzesentwürfe, machen Änderungsvorschläge und entwickeln Kompromisse, die im Rat eine Einigung ermöglichen.

Wer ist im Europäischen Rat vertreten?

Die Mitglieder des Europäischen Rates sind die Staats- und Regierungschefs der 27 EU‑Mitgliedstaaten, der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission.

Welche Länder haben 2022 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne?

01.07.2022. Tschechische Republik..
01.01.2022. Frankreich..
01.07.2021. Slowenien..
01.01.2021. Portugal..
01.07.2020. Deutschland..

Wer sitzt für Deutschland im Rat der Europäischen Union?

Vorsitz.

Wer hat den Vorsitz im Rat der Europäischen Union?

Seit 1. Dezember 2019 ist Charles Michel (Belgien) ständiger Präsident des Europäischen Rates. Seine Vorgänger waren Donald Tusk (Polen) und Herman von Rompuy (Belgien).