Wenn alte menschen nicht zum arzt wollen

Was zu beachten ist, wenn betagte Angehörige Unterstützung brauchen, diese aber nicht wollen.

Publiziert: 15.10.2017, 18:49Aktualisiert: 16.10.2017, 14:37

Viele Kinder schrecken davor zurück, die Mutter oder den Vater in einem Heim zu platzieren. Foto: Christian Beutler (Keystone)

Neulich im Bekanntenkreis. Eine Freundin erzählt von ihrer betagten Mutter, die allein zu Hause lebe. Die bald 90-Jährige besorge ihren Haushalt so gut es gehe und erledige auch noch selber jeden Monat ihre Zahlungen am Postschalter. In jüngster Zeit aber habe sie stark an Gewicht verloren. Zwar beteuere ihre Mutter, sie koche noch immer täglich ein Mittagessen für sich. Doch die Tochter bezweifelt, dass dem so ist. Hilfsangebote lehne ihre Mutter ab, und über einen Eintritt ins Altersheim wolle sie nicht einmal diskutieren. Als Tochter sorge sie sich um die Gesundheit ihrer Mutter. Und sie frage sich, ob eine betagte Person auch gegen ihren Willen in ein Heim eingewiesen werden kann.

Aus rechtlicher Sicht ist die Antwort klar. Die Sorge der Angehörigen allein lässt keinen Zwang zu. Jeder hat das Recht, autonom zu leben. Dazu gehört auch das Recht, sich zu vernachlässigen oder nicht mehr genug zu essen. Solange jemand dies bewusst tut, muss man es hinnehmen.

Die entscheidende Frage ist also jene nach der Urteilsfähigkeit. Eine Person kann in einzelnen Entscheidungen durchaus urteilsfähig sein, in anderen nicht. «Wenn jemand nicht mehr realisiert, dass er nicht genug isst, oder dies verdrängt, kann das auf eine Urteilsunfähigkeit hinweisen», sagt Regina Aebi, Professorin für Privatrecht an der Universität Luzern.

Im Zweifelsfall rät Aebi, den Hausarzt beizuziehen, um die Urteilsfähigkeit abzuklären. «Zeigt sich, dass die Urteilsfähigkeit punkto Eigenversorgung tatsächlich nicht mehr gegeben ist, können die Angehörigen handeln. Das Gesetz erlaubt es, nahe Verwandte unter diesen Umständen in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen», sagt Aebi.

Den Entscheid delegieren

Vor diesem Schritt, die Eltern gegen deren Willen in einem Heim zu platzieren, schrecken viele Söhne und Töchter letztlich zurück. Als Alternative bietet sich eine Gefährdungsmeldung bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) an. Diese kann auch über den Arzt erfolgen. «Für die Angehörigen ist es enorm entlastend, wenn sie den Entscheid über weitere Schritte abgeben können», sagt Rechtsprofessorin Aebi.

Die Kesb geht jeder Gefährdungsmeldung nach – was nicht heisst, dass sie auch in jedem Fall eine Massnahme ergreift. Man kläre zuerst die Situation ab und hole dazu auch Meinungen von Fachpersonen ein, sagt Charlotte Chris­tener-Trechsel, Präsidentin der Kesb Bern. «Je nach Dringlichkeit schicken wir den Sozialdienst vorbei, um zu schauen, was die Person braucht.» Zeigt sich, dass eine stationäre Behandlung nötig wäre, und willigt die Person nicht von sich aus ein, werde der Arzt eingeschaltet. «Dieser entscheidet, ob eine fürsorgerische Unterbringung angebracht ist oder nicht.»

Die rechtlichen Hürden dafür sind hoch. Eine fürsorgerische Unterbringung ist nur zulässig, wenn die Behandlung und Betreuung der betroffenen Person nicht auf andere Weise, etwa durch die Spitex, erbracht werden können. Dabei ist auch die Belastung von Angehörigen zu berücksichtigen. Wird ein Mann oder eine Frau vom Partner gepflegt, und läuft dieser Gefahr, dabei auszubrennen, «kann das eine Zwangseinweisung begünstigen», sagt Expertin Regina Aebi.

Gegen eine fürsorgerische Unterbringung können sich die Betroffenen rechtlich wehren. Nicht aber, wenn sie in urteilsunfähigem Zustand von ihren Angehörigen unfreiwillig in ein Pflegeheim eingewiesen werden. «Dagegen gibt es kein Rechtsmittel», ergänzt Aebi.

Wichtig zu wissen: Man ist nicht verpflichtet, eine gesundheitliche Gefährdung von nahen Verwandten zu melden. Umgekehrt müssen Angehörige auch nicht zuwarten, bis der Vater oder die Mutter nicht mehr urteilsfähig oder verwahrlost ist. Eine Gefährdungsmeldung ist auch präventiv möglich.

Abwarten, bis etwas passiert

Wer nicht gleich die Behörden einschalten will, kann sich auch an eine Fachstelle wie etwa die Pro Senectute wenden. Dort ist man mit der Thematik vertraut, sagt Monika Greter, die für die Sozialberatung bei der Pro Senectute Kanton Zürich verantwortlich ist. Im Gespräch mit Angehörigen und Senioren versuche man herauszufinden, warum diese keine Hilfe annehmen wollen. Und man zeige auf, welche Angebote es gebe, um möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. «Sobald der Rat von einer aussenstehenden Person kommt, sind manche eher bereit, diesen anzunehmen.»

Oft sei die Abwehrhaltung gegen fremde Hilfe aber stärker, sagt Sozialberaterin Monika Greter. Ist die Situation nicht akut, bleibt nichts anderes als abzuwarten. «Für viele Söhne und Töchter ist dies schwierig, weil sie ja gerade verhindern wollen, dass ihren betagten Eltern etwas passiert.» Dass Kinder die Situation ihrer Eltern manchmal gravierender einstufen als die Fachleute, stellt auch Kesb-Präsidentin Charlotte Chris­tener-Trechsel fest. «Wir haben einen professionellen Blick auf die Sache und müssen den Angehörigen immer wieder klarmachen, dass die Selbstbestimmung der Betagten Vorrang hat.»

Die Erfahrung zeigt, so die Fachleute, dass die Auseinandersetzung um die geeignete Versorgung oft durch ein äusseres Ereignis gelöst werde. Sei es, dass sich die gesundheitliche Situation der Betagten verschlechtert oder dass sie wegen eines Sturzes in Spitalpflege und danach zur Reha in ein Heim gebracht werden müssen. Dann findet die Diskussion unter anderen Vorzeichen statt und die Senioren können eher akzeptieren, dass sie auf Hilfe angewiesen sind.

Grenzen der Pflege zu Hause

Ob sie die nötige Pflege zu Hause oder in einem Heim erhalten wollen, entscheiden die Seniorinnen und Senioren wiederum selbst. Dabei können aber auch die Kosten ins Gewicht fallen. Sobald die Spitex über längere Zeit den Krankenversicherer viel teurer zu stehen kommt als die Pflege im Heim, gilt sie als nicht mehr wirtschaftlich und zweckmässig. Die Kasse kann dann den Mehraufwand für die Pflege zu Hause ablehnen. Wie hoch die Spitexkosten maximal sein dürfen, ist nicht definiert und im Einzelfall zu entscheiden.

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