Wem gehört das Auto bei Trennung

Was passiert mit Pkw bei Scheidung?

Es ist keine Seltenheit, dass sich die Ehegatten nach einer Trennung über den Verbleib des bis dahin gemeinsam genutzten Pkw streiten. Hat einer der Ehegatten das Fahrzeug mit in die Ehe gebracht, so gehört ihm dies allein. Trotz Eheschließung bleibt der Ehegatte weiterhin Alleineigentümer. Er kann den Wagen nach einer Trennung mitnehmen. Für während der Ehezeit angeschaffte Fahrzeuge kann sich eine andere Beurteilung ergeben. Maßgeblich ist, ob das Fahrzeug als Hausratsgegenstand einzustufen ist. Wurde das Fahrzeug gemeinschaftlich für familiäre Zwecke und nicht nur beruflich von einem Ehegatten genutzt, ist von einem Hausratsgegenstand auszugehen. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn die Nutzung für familiäre Zwecke überwiegt.

Pkw als Haushaltsgegenstand

Ist der Pkw als Hausratsgegenstand zu betrachten, gilt die Vermutung, dass der Wagen während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafft wurde (§ 1568 b Abs. 2 BGB). Der Ehegatte, der davon abweichend Alleineigentum behauptet, muss dies beweisen. Der pauschale Verweis auf die Eintragung im Kfz-Brief allein reicht aber nicht aus. Bei Trennung und Scheidung können die Ehegatten Überlassung und Übereignung des Pkw verlangen. Dem übertragenden Ehegatten steht für diesen Fall ein angemessener Ausgleich zu (§ 1568 b Abs. 3 BGB).

Pkw kein Haushaltsgegenstand

Eine andere Beurteilung ergibt sich, wenn der Pkw kein Haushaltsgegenstand ist. Wird der Pkw ausschließlich von einem Ehegatten genutzt, so wird vermutet, dass dieser in seinem Alleineigentum steht (§ 1362 Abs. 2 BGB). Ansonsten kommt es auf die Absprache der Ehegatten bei Anschaffung des Pkw an. Zudem kommt es darauf an, wer den Kaufpreis gezahlt und den Wagen ausgesucht hat. Als weiteres Indiz kann auf die Eintragung im Kfz-Brief abzustellen sein. Der Ehegatte, der Alleineigentümer ist, kann die Herausgabe des Pkw verlangen (§ 985 BGB). Der Anspruch wäre vor dem Familiengericht geltend zu machen (§ 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG).

Bei gemeinsamem Eigentum müssen sich die Ehegatten einvernehmlich über einen Verbleib des Pkw verständigen.

Schadenfreiheitsrabatt

Wegen günstiger Versicherungskonditionen werden Fahrzeuge bei intakter Ehe oftmals vom anderen Ehegatten versichert. Dies kann bei Ende der Beziehung zu Problemen führen. Will der Ehegatten das Kfz selbst versichern, stellt sich die Frage nach dem Schadensfreiheitsrabatt. Oftmals weigert sich der Ehegatte nach einer Trennung, einer Übertragung zuzustimmen. Meistens fehlt es an einer ausdrücklichen Absprache. Allerdings folgt aus der ehelichen Lebensgemeinschaft die wechselseitige Verpflichtung, finanzielle Lasten des anderen Ehegatten zu reduzieren. Dies gilt auch für die Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes.

Der Ehegatte kann die Übertragung des Schadensfreiheitsrabattes nur dann verweigern, wenn dies bei ihm zu einem unzumutbaren Nachteil fuhren würde. Dies ist zumindest dann nicht der Fall, wenn es sich um einen Schadenfreiheitsrabatt für einen Zweitwagen handelt.

Beratung Pkw bei Scheidung durch Anwalt Siegen

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Baranowski & Kollegen
Rechtsanwälte – Scheidungsanwälte
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Bei einer Trennung oder Scheidung kämpfen die Ex-Partner häufig um die Aufteilung des Hausrats. Dazu gehört auch ein Auto, das vor allem für Fahrten mit der Familie, Einkäufe und ähnliches genutzt wurde. Doch wem steht der Wagen zu, wenn ein Partner ihn bezahlt, der andere ihn überwiegend genutzt hat?

Bei der Frage, wem ein Famili­enauto nach einer Trennung gehört, spielt unter anderem eine Rolle, ob das Auto als Transport­mittel für die Familie und damit zum Hausrat gehört. Wichtig ist bei dieser Frage aber auch, ob der Nutzer des Fahrzeugs nachweisen kann, dass er nach der Trennung oder Scheidung auf das Auto angewiesen ist, erläutert die Arbeits­ge­mein­schaft Famili­enrecht des Deutschen Anwalt­vereins (DAV).

Der Fall: Während der Ehe hatte vor allem die Frau das Auto genutzt. Das hatte sich unter anderem daraus ergeben, dass der Ehemann ein Dienst­fahrzeug zur Verfügung stand. Außerdem war der Ehemann häufig längere Zeit beruflich unterwegs, auch im Ausland.

Auch nach dem Ende des Ehe und der Trennung fuhr die Frau weiterhin das Fahrzeug, das ihr Ex-Ehemann alleine bezahlt hatte. Als dieser wiederholt Strafzettel für das Auto erhielt, wollte er seiner Frau das Fahrzeug wegnehmen und stilllegen lassen. Da die Frau das Auto nicht herausgab und zudem am 21. September 2015 umgemeldet hatte, scheiterte er.

Nach Trennung oder Ehescheidung: Eigentümer erhält Fahrzeug und Nutzungs­ent­schä­digung

Mit anwalt­licher Hilfe konnte der Mann vor Gericht durchsetzen, dass er nicht nur das Auto zurück­erhielt, sondern darüber hinaus auch Anspruch auf eine Nutzungs­ent­schä­digung ab dem 22. September 2015 hat. Das Oberlan­des­gericht Koblenz entschied, dass der Ex-Ehemann Eigentümer des Fahrzeugs sei und es ihm gehöre (Entscheidung vom 15. Juni 2016; AZ: 13 UF 158/16). Zwar habe die Frau behauptet, er habe ihr das Auto geschenkt. Hierfür sei sie jedoch den Beweis schuldig geblieben.

Trennung und Ehescheidung: Wer behält das Auto?

Eine Überlas­sungs­pflicht habe der Ex-Ehemann nicht. Da er keinen Dienstwagen mehr habe, benötige er das Auto selbst. Seine Ex-Partnerin brauche das Fahrzeug dagegen nicht. Sie verfüge über ein ausrei­chendes Einkommen, um sich einen kleineren Gebrauchtwagen anschaffen zu können.

Sollte ihr Mann ihr das Fahrzeug zur Nutzung überlassen haben, so wäre eine solche Nutzungs­über­lassung grundsätzlich jederzeit widerrufbar. Spätestens, als er im September 2015 die Herausgabe des Autos verlangte, sei ein solcher Widerruf zu sehen.

Die Nutzungs­ent­schä­digung für das Auto belaufe sich auf 7.366 Euro für 254 Tage, gerechnet von dem Tag ab, als er die Rückgabe des Fahrzeugs forderte.

Wer ist der Besitzer vom Auto?

Ein Auto hat zunächst einen Halter. Das ist derjenige, auf den der Wagen zugelassen ist und der in den Fahrzeugpapieren steht. Häufig ist der Halter auch der Eigentümer des Fahrzeugs. Eigentümer ist die Person, die das Fahrzeug gekauft hat und an den der Händler es übergeben hat.

Ist ein Auto Zugewinn?

Wenn jeder Ehegatte einen eigenen Pkw hat, den er nur selbst fährt, dann zählen beide Fahrzeuge nicht zu den Haushaltsgegenständen. Sie unterliegen dann dem Zugewinnausgleich. Ein Zweitwagen ist dagegen ein Haushaltsgegenstand, wenn er von beiden Ehepartnern gefahren wird (anders wohl bei Sportwagen/Motorrad usw.).

Wann zählt ein Auto zum Hausrat?

Ein Pkw ist nur als Hausrat zu qualifizieren, wenn er überwiegend der Nutzung zu familiären Zwecken dient (OLG Koblenz 7.7.05, 9 WF 371/05, OLGR 05, 787, Abruf-Nr. 053435).

Kann ich mein Auto an meine Frau verkaufen?

Anders jedoch im Familienrecht: Für Eheleute gilt die speziellere Norm des § 1568b BGB. Danach haben beide Ehegatten Miteigentum an den beweglichen Haushaltsgegenständen, die gemeinsam angeschafft wurden. Auch ein Pkw ist ein Haushaltsgegenstand, wenn die Eheleute ihn als Familienwagen nutzen.