Die Deutsche Rentenversicherung gewährt nicht nur gesetzlichen Renten, wie die Altersrenten oder Erwerbsminderungs– und Hinterbliebenenrenten. Sie ist auch Träger von Teilhabeleistungen zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation. So steht es in § 6 Absatz 1 Nr. 4 SGB 9 für die Leistungsgruppen der medizinischen, beruflichen und unterhaltsichernden Rehabilitation. In unserem Renten-ABC erläutern wir die Inhalte der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben: kurz LTA genannt.Die Teilhabe zur Arbeit in der Rente in eine Leistungsgruppe, die das Gesetz als Verantwortlichkeit für die Deutsche Rentenversicherung vorsieht. Die Leistungsinhalte für die LTA sind dabei äußerst vielfältig. Die Rentenversicherung bietet ein umfassendes Programm für Leistungen zur Arbeit in der Rente an. Hier eine Übersicht. Show
Beratung "Erwerbsminderungsrente" Ansprüche bei Krankheit / Arbeitsunfall sichern- Erwerbsminderungsrente mit oder ohne Berufsschutz mehr erfahren Teilhabe zur Arbeit in der Rente: Die Ziele für eine LTA Das Hauptziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist es, einen bestehenden Arbeitsplatz des Versicherten zu erhalten. Hauptziel bei der LTA ist der Erhalt des ArbeitsplatzesDabei versucht der Arbeitgeber und die Rentenversicherung mit geeigneten Maßnahmen bei einer gesundheitsbedingten Einschränkung der Erwerbsfähigkeit mit dem Versicherten gemeinsam durch technische Umgestaltung des Arbeitsplatzes oder Anschaffung durch technische Hilfsmittel die Folgen der Einschränkungen zu mindern oder zu beheben. Dabei immer im Fokus der Erhalt des Arbeitsplatzes. Erwerbsminderungsrente Ansprüche auf Erwerbsminderung sichern- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen mehr erfahren Es kann auch sein, dass durch die LTA ein neuer behindertengerechter Arbeitsplatz erlangt wird. Hauptrangig geht es hierbei um Bildungsmaßnahmen. Damit der Versicherte einen Beruf erlernen kann und somit neu starten kann. Teilhabe zur Arbeit in der Rente: Die Voraussetzungen müssen vorliegenAnspruch auf eine LTA hat der Versicherte nur, wenn er die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt. Er muss eine Mindestversicherungszeit nachweisen und seine Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist. Daneben werden auch noch andere Voraussetzungen genannt, auf die wir aber hier noch nicht eingehen werden. Teilhabe zur Arbeit in der Rente: Leistungsarten zur LTADie Leistungen der Rentenversicherung bei der Teilhabe zur Arbeit sind vielfältig. Wir nennen die Wichtigsten! Hier eine Übersicht:
Alle Leistungsarten sind an verschiedene Voraussetzungen und Bedingungen gebunden. Alles mit einmal kann man nicht beantragen. Aber viele Leistungsarten kumulativ. Teilhabe zur Arbeit in der RenteLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es in vielfältigen Varianten. Die Deutsche Rentenversicherung wird auf Grund der neuen Rechtsänderungen zur Rehabilitation stärker in die Pflicht genommen. Viele Versicherte haben jetzt verbesserte Chancen auf Teilhabeleistungen. Vor allem auch die Kinderrehabilitation.Antrag auf Rente stellen Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!- Rentenansprüche sichern mehr erfahren Was versteht man unter Teilhabe am Arbeitsleben?Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung. Der Fachbegriff dafür lautet "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben". Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.
Was ist ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe?Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden Versicherten bewilligt, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Auf diesem Wege soll die Eingliederung in das Berufsleben erhalten oder wieder erreicht werden. Das Formularpaket enthält trägerspezifische Formulare.
Wo stelle ich Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben?Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden durch die Agenturen für Arbeit nur auf Antrag gewährt. Sofern Sie die Leistungen in Anspruch nehmen wollen, stellen Sie den Antrag bitte bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Vordrucke.
Was passiert bei einer LTA?LTA-Maßnahmen dauern grundsätzlich so lange, wie es für das angestrebte Berufsziel allgemein üblich oder vorgesehen ist. Meist zwischen drei und 24 Monaten. Während dieser Zeit sind Sie sozial- und unfallversichert und erhalten in der Regel zusätzliche Leistungen, die Ihren Unterhalt sichern.
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