Wenn du mit leicht überhöhter Geschwindigkeit fährst, wird das als Fehler [M] beurteilt, bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit als Fehler [S].
Kein Fahren auf halbe Sicht
Hast du die Geschwindigkeit reduziert, bist im Verhältnis zur halben Sichtweite aber noch immer etwas zu schnell unterwegs, wird das als Fehler [M] gewertet. Bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit oder wenn du nicht erkennst, dass du auf halbe Sicht fahren musst, fällt das unter die Fehlerkategorie [S].
Kein Fahren auf Gefahrensicht
Passierst du die Gefahrenstelle mit leicht erhöhter Geschwindigkeit, markiert der Prüfer einen Fehler [M], bei deutlich erhöhter Geschwindigkeit [S].
Wählst du deine Annäherungsgeschwindigkeit höher, als es das Fahren auf Gefahrensichtweite zulässt, ist das ein Fehler [S].
Zu schnell für Witterung, Fahrbahn etc.
Ohne Beeinträchtigung der Fahrstabilität wird das als Fehler [M] beurteilt, mit Beeinträchtigung der Fahrstabilität als Fehler [S].
Ob Umzug, Großeinkauf oder Transport von Baumaterialien: Ein Anhänger ist mitunter sehr nützlich. Zudem bietet er deutlich mehr Ladefläche als ein Pkw. Doch bevor Sie Ihren Anhänger im Straßenverkehr bewegen, gibt es drei wichtige Dinge zu beachten. Was Sie über Zulassung, Maximalgewicht und Fahrerlaubnis wissen sollten:
1. Anhänger darf nur mit Zulassung auf die Straße
Wie jedes Kfz dürfen Sie auch einen Anhänger nur dann im Straßenverkehr bewegen, wenn Sie ihn ordnungsgemäß zugelassen haben. Für die Anmeldung Ihres Anhängers reicht ein kurzer Besuch bei der zuständigen Zulassungsstelle aus. Die dafür notwendigen Unterlagen sind die gleichen, die Sie auch beim Autoanmelden vorzeigen müssen. Nur der Nachweis über die Abgasuntersuchung fällt weg.
Die wichtigsten Unterlagen für die Anhänger-Zulassung sind:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I ()
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Elektronische Versicherungsbestätigung ()
2. Halten Sie die zulässige Anhängelast des Pkw ein
Das tatsächliche Gewicht des Anhängers (Leergewicht + Zuladung) darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die Anhängelast gibt an, welches Gewicht ein Kfz höchstens ziehen und wie schwer sein Anhänger insgesamt sein darf.
Die Anhängelast Ihres Pkw entnehmen Sie der Zulassungsbescheinigung Teil I: für gebremste Anhänger unter O.1 und für ungebremste Anhänger unter O.2. Im alten Fahrzeugschein steht die Anhängelast unter Nummer 28 und 29. Ist Ihr Anhänger samt Beladung schwerer als erlaubt, droht Ihnen ein Bußgeld. Je nach Schwere des Verstoßes liegt es zwischen 30 und 425 Euro. Auch ein Punkt in Flensburg ist möglich.
3. Führerschein Klasse B reicht für Anhänger bis 750 kg aus
Um ein Fahrzeug mit Anhänger steuern zu dürfen, bedarf es nicht unbedingt einer speziellen Fahrerlaubnis. Mit einem Pkw-Führerschein der Klasse B dürfen Sie beispielsweise Hänger mit bis zu 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht steuern. Außerdem darf das Gespann nicht schwerer sein als 3,5 Tonnen. Sie möchten Anhänger über 750 Kilogramm wie etwa größere Pferde-, Boots- oder Wohnanhänger ziehen? Diese sind durch den Führerschein Klasse B nicht mehr abgedeckt.
Dann benötigen Sie einen speziellen Anhänger-Führerschein (Klasse BE). Mit ihm dürfen Sie Hänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 Kilogramm an Ihr Kfz ankoppeln. Bei noch schwereren Anhängern ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich. Alternativ können Sie Ihren Pkw-Führerschein Klasse B um die Schlüsselzahl 96 erweitern. Der sogenannte Klasse B96 Führerschein erlaubt Ihnen, Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,25 Tonnen zu steuern.
Ein Anhänger darf maximal 750 kg zulässiges Gesamtgewicht aufweisen oder mehr als 750 kg, wenn dadurch das zGG insgesamt nicht mehr als 3,5 t beträgt.
Wie alt müssen Sie für den B-Führerschein sein?
Der B-Führerschein ist bereits mit 17 Jahren als Begleitetes Fahren zu erwerben oder regulär mit Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre).
Die Führerscheinklasse B – Der Klassiker auf der Straße
Inhalt dieses Ratgebers
- Die Führerscheinklasse B – Der Klassiker auf der Straße
- Im Video: Die wichtigsten Infos zur Führerscheinerweiterung B196
- Der Führerschein Klasse B: Was darf ich fahren?
- Darf ich mit dem Führerschein der Klasse B mit Anhänger fahren?
- Was kostet ein Führerschein der Klasse B?
- Der Führerscheintest für die Klasse B: Ausbildung und Prüfung
Die meisten Menschen in Deutschland, die eine Fahrerlaubnis besitzen, haben vermutlich einen Führerschein der Klasse B. Der Pkw-Führerschein wird klassischerweise mit Erreichen des erforderlichen Mindestalters, also 18 Jahre, erworben.
Der Pkw-Führerschein gehört zu den Klassen, für die es Sonderregelungen hinsichtlich der nötigen Jahre gibt. Auch jemand, der erst 17 Jahre alt ist, kann die Fahrerlaubnis für den Pkw erwerben.
Wer den Autoführerschein bereits mit 17 Jahren machen will, kann dies tun, darf dann jedoch nur in Begleitung Kraftfahrzeuge fahren. An den Begleiter werden verschiedene Forderungen gestellt. So muss er z.B. über 30 Jahre alt sein und darf nur einen Punkt in Flensburg haben. Der Autoführerschein hat eine unbefristete Gültigkeitsdauer.
Im Video: Die wichtigsten Infos zur Führerscheinerweiterung B196
Der Führerschein Klasse B: Was darf ich fahren?
Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge, deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, die für maximal neun Personen gebaut worden sind und deren Anhänger ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigt. Mit dem B-Führerschein einher geht die Berechtigung, auch Fahrzeuge der Klassen AM und L zu fahren. Zur Klasse AM gehören z. B. Krafträder, deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht übersteigt.
In besonderen Fällen berechtigt der Klasse-B-Führerschein auch zum Fahren von Autos mit einem Höchstgewicht von 4750 kg. Dies betrifft unter anderem Mitglieder des Katastrophenschutzes, der Freiwilligen Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks.
Darf ich mit dem Führerschein der Klasse B mit Anhänger fahren?
Für Besitzer der Führerscheinklasse B stellt sich unter Umständen die Frage: Welchen Anhänger darf ich mit der Klasse B fahren? Die normale Regelung sieht vor, dass der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreitet.
Ein Anhänger darf aber auch mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzen, solange die zGG der Kombination aus Pkw und Anhänger insgesamt nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Autofahrer, die Anhänger mit höherem zGG mitführen wollen, wie z.B. Wohnwagen, können diese Zulassung durch eine “Aufstockung” der Führerscheinklasse B erreichen. Die Schlüsselzahl B 96 ist die Bezeichnung für eine Erweiterung der Fahrerlaubnis B um das Recht, die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Pkw und Anhänger bis zu maximal 4250 kg zu steigern. Für den Erwerb der Schlüsselzahl B 96 genügt eine ungefähr siebenstündige Ausbildung in einer Fahrschule. Da die Voraussetzung dafür der Autoführerschein ist, liegt das Mindestalter auch hier bei 18 Jahren.
Eine andere Möglichkeit, die zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu erhöhen, stellt der Erwerb der Führerscheinklasse BE dar. Mit diesem zusätzlichen Führerschein darf der Anhänger eine Gesamtmasse bis zu 3500 kg aufweisen. Eine parallele Ausbildung für die beiden Klassen wird von einigen Fahrschulen offeriert.
Was kostet ein Führerschein der Klasse B?
Ein Führerschein der Klasse B erfordert Kosten, welche je nach Fahrschule und individuellem Lernverhalten des Fahrschülers variieren. Die Kosten für den Führerschein Klasse B liegen jedoch wenn, dann nur sehr knapp, unter 1000 Euro und können mehr als 2000 Euro betragen. Wenn der Fahrschüler durch die Prüfung fallen sollte, erhöhen sich die Kosten naturgemäß. Wieviel der Führerschein B kosten wird, ist also von vielen verschiedenen Faktoren abhängig.
Der Führerscheintest für die Klasse B: Ausbildung und Prüfung
Es gibt eine bestimmte Anzahl an Pflichtstunden für den Führerschein der Klasse B, die vor der Prüfung absolviert werden müssen. Für die theoretische Ausbildung beim Autoführerschein sind 12 Unterrichtseinheiten für grundlegende Kenntnisse und zwei Unterrichtseinheiten für zusätzliches Wissen eingeplant. Jede Unterrichtseinheit hat eine Dauer von 90 Minuten.
Der Führerschein der Klasse B erfordert einen Test. Der Fragebogen für die Klasse B enthält 30 Fragen. Die Theorieprüfung der Klasse B dauert eine halbe Stunde. Für die praktische Prüfung ist sie 15 Minuten länger.