Welche Drohnen darf ich mit A1 und A3 fliegen?

Welche Drohnen darf ich mit A1 und A3 fliegen?

Mit der Harmonisierung der Drohnen-Regeln innerhalb Europas hat die EU eine Einteilung von unbemannten Fluggeräten in unterschiedliche Drohnen-Klassen vorgenommen.

Ich möchte in diesem Beitrag möglichst einfach erklären, welche Kriterien bei der Klassifizierung eine Rolle spielen und welche Auswirkungen die Klassen auf den Betrieb von Drohnen haben.

Wichtiger Hinweis:
Derzeit gibt es noch keine Drohnen auf dem Markt mit einer der neuen Klassen. Demzufolge fallen alle momentan erhältlichen Drohnen unter die Altgeräte bzw. Bestandsdrohnen. Ab dem vierten Quartal 2022 soll die DJI Mavic 3 Reihe als erstes Modell eine C1-Klassifizierung erhalten (auch nachträglich). Ob der Zeitplan eingehalten werden kann, ist derzeit jedoch noch nicht sicher.

Die gute Nachricht für uns Anwender ist, dass die Hersteller verpflichtet sind, die Klasse der Drohne auf dem Fluggerät anzubringen. Somit müssen wir uns also nicht in die technischen Details einarbeiten, bevor wir uns für den Kauf einer Drohne entscheiden. Die Drohnen-Klasse ist eindeutig festgelegt und bietet keinen Spielraum für Interpretationen.

Die EU hat sieben Klassen festgelegt:

  • C0
  • C1
  • C2
  • C3
  • C4
  • C5
  • C6

Die Anforderungen der einzelnen Klassen haben wir weiter unten im Artikel beschrieben. Damit du weißt, was du mit deiner Drohne zukünftig darfst, haben wir ein interaktives Tool entwickelt. Mit diesem Formular erfährst du, welche Regeln zukünftig für deine Drohnen gelten:

Klassen der Fluggeräte in der Übersicht

Je höher die Zahl der Klasse ist, desto größer ist das Risiko beim Betrieb der Drohne. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche technische Anforderungen (z.B. Gewicht und Lärmpegel). Eine Übersicht zu den Spezifikationen findest du in der folgenden Tabelle, wobei ich hier nur die relevantesten Bestimmungen aufgenommen habe.

Spezifikation C0 C1 C2 C3 C4
Gewicht < 250 g < 900 g oder Energie < 80 J < 4 kg < 25 kg < 25 kg
Max. Geschwindigkeit 19 m/s 19 m/s      
Fernidentifizierung notwendig? nein ja Ja ja nein
Max. Flughöhe 120 Meter 120 Meter oder einstellbares Höhenlimit 120 Meter oder einstellbares Höhenlimit 120 Meter oder einstellbares Höhenlimit  
Geo-Sensibilisierung notwendig? nein  ja ja ja nein
Zulässige Manöver in der offenen Kategorie A1 A1 A2, A3 A3 A3
Besonderheiten   “Langsam-Flugmodus” erforderlich Abmessung geringer als 3 Meter Keine automatischen Steuerungsmodi

Die meisten Drohnen mit Kamera werden in die Klassen C1 und C2 fallen. Diese Modelle sollen zukünftig mit Systemen zur Fernidentifizierung und zur Geo-Sensibilisierung ausgerüstet sein.

Achtung vor einem Kauf:
Leider bieten derzeit schon einige Hersteller bzw. Online-Shops Modelle an, die angeblich in eine Klasse fallen. Dabei handelt es sich nach unserer Einschätzung aber um eine bewusste Täuschung der Käufer. Wir empfehlen also eindringlich, die Finger von solchen unseriösen Angeboten zu lassen, selbst wenn etablierte Shops diese Angebote machen. Denn ein rechtlicher Vorteil ergibt sich aus der vorgetäuschten Klassifizierung für dich nicht.

Die Klasse C4 ist in erster Linie für Modellflieger vorgesehen.

Neben den in der Tabelle dargestellten Klassen gibt es auch noch die Klassen C5 und C6, die sich stark an die Vorgaben der C3-Drohnen orientieren. In den Klassen C5 und C6 wird auf das Geo-Awareness-System sowie eine Höhenbegrenzung verzichtet. Dafür muss bei C5 Fluggeräten ein System integriert sein, dass die übertragene Energie bei einem Absturz minimiert (z.B. durch einen Fallschirm). C3-Drohnen dürfen mit zertifizierten Bauteilen zu einer C5-Drohne aufgerüstet werden.

Die Fernidentifizierung

Unter der Fernidentifizierung (Remote-ID) ist ein System zu verstehen, bei dem die Drohne während des Fluges regelmäßig aktuelle Flugdaten aussendet. Jeder Interessierte im Sendebereich erhält mit seinem Smartphone somit Zugriff auf die folgenden Daten:

  • UAS-Betreiber-Nummer
  • Seriennummer
  • Positionsdaten und aktuelle Flughöhe
  • Flugrichtung
  • Fluggeschwindigkeit
  • Position des Piloten (falls nicht möglich, wird der Startpunkt übermittelt)

Damit dürfte die Verfolgung bei Verstößen sehr viel einfacher werden.

Gut zu wissen: Persönliche Daten wie der Name oder die Anschrift des Piloten werden von der Fernidentifizierung nicht übermittelt.

Das Geo-Sensibilisierungssystem

Einen wirklich guten Vorstoß finde ich, dass die Mitgliedsstaaten zukünftig verbindliche Daten zu Flugverbotszonen und Flugbeschränkungsgebieten zur Verfügung stellen müssen. Diese Daten werden dann europaweit im gleichen Format zur Verfügung gestellt. Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 müssen diese Informationen zukünftig abrufen und dem Piloten vor dem Start ggf. Warnhinweise anzeigen. Piloten sind verpflichtet, stets die aktuellste Version der Datenbank herunterzuladen.

Ich hoffe, dass das Geo-Sensibilisierungssystem (bzw. Geo-Awareness) neben den Lufträumen auch andere Zonen wie Naturschutzgebiete berücksichtigen wird.

Selbstgebaute Drohnen und Drohnen ohne Klassifizierung

Drohnen, die nach den Bestimmungen der EU-Verordnung zertifiziert und klassifiziert sind, tragen eine entsprechende CE-Klassen-Kennzeichnung. Doch gerade in der Zeit nach der Gesetzeseinführung wird es noch Geräte geben, die keine solche Markierung haben. Für diese Fälle gibt es Übergangsregeln.

Drohnen die vor dem 01.01.2024 in den Verkehr gebracht wurden (also erstmals vom Händler verkauft) und nicht in die oben genannten Klassen zählen, dürfen mit Einschränkungen bis zum 31.12.2023 weiterhin in der Offenen Kategorie genutzt werden:

  • Drohnen unter 500 Gramm: dürfen nur unter den Bedingungen von Unterkategorie A1, also nicht über Menschenansammlungen und so wenig wie möglich über Unbeteiligten fliegen, die nationalen Luftfahrtbehörden regeln die Anforderungen für Piloten. In Deutschland dürfen sie weiter ohne Kenntnisnachweis genutzt werden.
  • Drohnen ab 500 Gramm bis unter 2 Kilogramm: dürfen bis maximal 50 Meter horizontal an Menschen heranfliegen, Piloten müssen ein Training wie für Unterkategorie A2 absolvieren. Alternativ dürfen die Drohnen auch unter den Bedingungen der Unterkategorie A3 genutzt werden. Seit 1. Januar 2022 muss dafür der EU-Kompetenznachweis erlangt werden.
  • Drohnen ab 2 Kilogramm bis unter 25 Kilogramm: dürfen nur unter den Bedingungen von Unterkategorie A3, also nur in Gebieten fliegen, in denen keine Unbeteiligten gefährdet werden können. Sie müssen einen Abstand von 150 Metern zu Grundstücken einhalten. Pilot:innen müssen ein Training wie für Unterkategorie A3 absolvieren. Seit dem 1. Januar 2022 ist der EU-Kompetenznachweis erforderlich.

Ab dem 1. Januar 2024 darfst du deine Bestandsdrohne ohne CE-Klassen-Zeichen auch noch nutzen. Für Drohnen unter 250 Gramm gelten dann die Regeln der Unterkategorie A1 und für Drohnen von 250 Gramm bis unter 25 Kilogramm die der Unterkategorie A3.

Auch wer eine Drohne selber bauen möchte, muss die oben genannten Klassen nicht erfüllen, hat jedoch andere Bestimmungen einzuhalten. Möglich sind Flüge in der Offenen und mit Genehmigung auch in der Speziellen Kategorie. In der Offenen Kategorie gelten für selbstgebaute Drohnen unter 250 Gramm und mit einer Maximalgeschwindigkeit unter 19 m/s die Regeln der Unterkategorie A1, für Drohnen unter 25 Kilogramm die der Unterkategorie A3.

Kann meine Drohne nachklassifiziert werden?

Die Frage, ob bereits gekaufte Drohnen wie die DJI Mavic Air 2 oder die DJI Mini 2 nachträglich klassifiziert werden können, erreicht uns sehr häufig. Auch in den verschiedenen Communities wird das Thema ausgiebig diskutiert.

Die gute Nachricht ist, dass bei DJI sehr wohl über eine Möglichkeit nachgedacht wird, Fluggeräte nachträglich zu klassifizieren. Zudem hat DJI auch angekündigt, dass die DJI Mavic 3 Reihe mit einem einfachen Software-Update Ende 2022 nachklassifiziert werden kann. Zu anderen Modellen liegen derzeit keine Informationen vor.

Hast du noch weitere Fragen zu den Drohnen-Klassen? Dann hinterlasse uns unten gern einen Kommentar mit deinem Anliegen und wir versuchen dir so schnell wie möglich zu antworten.

Was darf ich mit EU Kompetenznachweis A1 A3 fliegen?

Kleiner EU Drohnenführerschein / Kompetenznachweis für die offene Kategorie A1 und A3. Je nach Gewicht Deiner Drohne darfst Du in der Kategorie “Offen” mit dem unbemannten Fluggerät (UAS) an Menschen heranfliegen und sogar Gewerbe-, Wohn- und Erholungsgebiete überfliegen.

Was darf ich mit A1 fliegen?

Kategorie A1: Maximale Startmasse: 900 g. Flug nahe Unbeteiligten: Erlaubt.

Wo darf ich mit A3 fliegen?

Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 für Drohnenpiloten ist der "kleine EU-Drohnenführerschein", da er bereits beim Betrieb von Drohnen ab 250g in der gesamten EU benötigt wird. Dies gilt aber erst ab dem 01.01.2024. Zuvor ist der kleine Drohnenführerschein erst beim Betrieb von Drohnen ab 500g erforderlich.

Was ist der Unterschied zwischen A1 A2 und A3?

Die Basiskategorie, die für alle verpflichtend ist, ist die A1-A3-Kategorie mit einfacher Prüfung. Eine zusätzliche Option bietet das EU Fernpilotenzeugnis A2. Dadurch erlangt der Pilot eine höhere Flugkompetenz und darf in der Nähe von Personen und Gebäuden seine Drohne steuern.