Was sollte man beim Überqueren der Straße machen?

Fußgänger sind ganz klar die schwächsten Verkehrsteilnehmer und deshalb mit besonderen Rechten ausgestattet, einige Rechte und Pflichten erfahrt ihr hier.

Veröffentlicht am 16.08.2022

Fußgänger sind ganz klar die schwächsten Verkehrsteilnehmer und deshalb mit besonderen Rechten ausgestattet. Dieser Umstand verleitet aber so manchen Fußgänger dazu, sorglos auf Straßen zu spazieren oder Schutzwege zu queren – eine Kollision mit einem Auto endet allzu oft dramatisch. Es folgt eine Übersicht über Rechte und Pflichten von Fußgängern sowie die durchaus möglichen Strafen bei deren Missachtung (Rechte und Pflichten der Autofahrer haben wir hier zusammengefasst).

Gehen am Fahrbahnrand: Auf welcher Straßenseite geht man?

Fußgänger, ob alleine oder in Gruppen, dürfen den linken Fahrbahnrand (außer im Falle einer Unzumutbarkeit) nutzen, dabei aber andere Straßenbenützer wie etwa Autofahrer nicht gefährden oder behindern, so sinngemäß die StVO. Ist ein Gehweg oder Gehsteig vorhanden, muss dieser lt. StVO auch genutzt werden. Andernfalls muss das Straßenbankett, oder wenn dieses fehlt, der äußerste Fahrbahnrand genutzt werden. Wenn es die Umstände erfordern, gilt außerdem: Rechts ausweichen und links vorgehen.

Diese Regeln für Fußgänger gelten im Übrigen auch dann, wenn z.B. ein Kinderwagen oder Rollstuhl geschoben oder gezogen wird.

Überqueren der Fahrbahn mit Schutzweg

Leider häufig zu beobachten: Ein Schutzweg, der als „Freibrief“ für eine Überquerung der Straße wahrgenommen wird, ohne dabei auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten. Das ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten:

Ein Schutzweg („Zebrastreifen“), der nicht durch eine Ampel oder durch einen Schutzmann geregelt ist, darf nicht unmittelbar und überraschend vor einem Fahrzeug betreten und überquert werden. Somit ist klar: Auch Fußgänger müssen die Verkehrslage im Bereich des Schutzweges genau beobachten, bevor dieser betreten wird.

Und: Auch auf einem Schutzweg gibt es keine Narrenfreiheit, vielmehr muss die Straße in „angemessener Eile“ überquert werden.

Überqueren der Fahrbahn ohne Schutzweg

Auch außerhalb von Schutzwegen dürfen Fußgänger eine Straße überqueren (Ausnahme: Autobahnen/Autostraßen), hier gilt: Es muss der kürzeste Weg gewählt werden und der Fahrzeugverkehr darf in keiner Weise behindert werden – egal ob auf einem kleinen Feldweg oder einer vielbefahrenen Bundesstraße.

Mögliche Strafen für Fußgänger

Die Regeln der StVO bezüglich der Fußgänger im Straßenverkehr sind kein „Verhaltensvorschlag“ seitens der Gesetzgebung, sondern Gesetze, die bei einem Verstoß mit Geldstrafen geahndet werden können.

Die Höhe der Strafe für einen einzelnen Verstoß kann bis zu 726 Euro liegen. Eine Geldstrafe kann somit nicht nur fällig werden, wenn man als Fußgänger bei Rot über eine Kreuzung, einen Schutzweg marschiert oder vor einem herannahenden Auto überraschend die Straße betritt, sondern auch dann, wenn man den Schutzweg nicht in der gebotenen Eile überquert, weil man z.B. mitten am Schutzweg in ein Gespräch mit einem Bekannten vertieft ist.

Als Fußgänger bei Rot über die Ampel

Bezahlt die Haftpflichtversicherung mögliche Schadensersatzforderungen des Autofahrers? Die Haftpflichtversicherung eines Fußgängers sollte zwar mögliche Schadensersatzforderungen für den Unfallgegner übernehmen – einige Fälle zeigen aber, dass die Versicherungen die Sachlage nicht immer so einschätzen wie erhofft. Laut deren Argumentation liegt ein Vorsatz vor, wenn man bewusst bei roter Ampel eine Fahrbahn quert, was zu einem Ausschluss der Deckung führt. Zwar ist der OGH in einem Fall, der vom ÖAMTC juristisch begleitet wurde, dieser Argumentation nicht gefolgt und hat dennoch zugunsten eines Fußgängers entschieden. Aber man sollte sich trotzdem bewusst sein, dass ein Überqueren der Straße bei roter Ampel unangenehme juristische und folglich kostspielige Folgen haben kann.

Fazit: Eine Haftpflichtversicherung ist auch für Fußgänger äußerst empfehlenswert.

Einfach über die Straße? Das gilt für Fußgängerampeln

06.02.2018, 07:11 Uhr

Bei Rot stehen, bei Grün gehen. Das ist die grundsätzlichste Regel für eine Fußgängerampel. Sie sollte befolgt werden.

(Foto: dpa)

An der Ampel gilt: bei Rot stehen, bei Grün gehen. Doch manchmal ist die Ampel für Fußgänger weit weg oder auch nur einige Meter entfernt. So oder so: Kann man den Fußgängerüberweg auch links liegen lassen und die Fahrbahn neben dem Lichtsignal überqueren?

Damit niemand beim Überqueren der Straße unter die Räder kommt, wurde 1924 am Potsdamer Platz die erste Ampelanlage Berlins in Betrieb genommen. In London war man fast 60 Jahre früher dran. Doch diese gasbetriebene Signalanlage ist leider explodiert. In der deutschen Hauptstadt setzte man sich noch eine Weile den Gefahren des Straßenverkehrs aus, denn die Fußgänger wollten sich nicht so bald mit der Reglementierung anfreunden und liefen noch lange quer über den Platz. 

Dies hat sich mittlerweile weitestgehend geändert. Auch wenn Fußgänger schon mal bei Rot über die Straße huschen oder außerhalb des Fußgängerüberwegs. Stellt sich die Frage, was hier erlaubt ist und ob eventuell bei Missachtung sogar Strafen drohen.

Grundsätzlich ist festzustellen: Auf der sicheren Seite sind Passanten, wenn sie zum Überqueren einer Straße den dafür vorgesehenen Bereich an einer Ampel benutzen.  Darüber hinaus gibt es keine genauen Meterangaben darüber, wie weit man von diesem entfernt noch ungestraft über die Straße darf. Klar ist, der Bereich fünf Meter vor und hinter einer Fußgängerampel gilt als geschützter Bereich. Hier sollte es also keine Probleme geben. Vorausgesetzt, man geht bei Grün. Bei Zuwiderhandlung droht ein Verwarnungsgeld von fünf Euro. Aber auch wer bei Grün unterwegs ist und sich außerhalb des Fünf-Meter-Bereiches bewegt, kann mit derselben Summe verwarnt werden. Denn grundsätzlich gilt das Gebot, Straßen nur an Fußgängerüberwegen mit oder ohne Ampel zu überqueren. 

Ob tatsächlich kassiert wird, hängt von der Straße an sich ab und der Entfernung zur nächsten Ampel. So haben verschiedene Gerichte beispielsweise einen groben Verstoß von Fußgängern darin erkannt, wenn diese ein 20 bis 40 Meter entferntes Lichtsignal bei einer stark befahrenen Straßen einfach ignorierten. Auch wenn schlechte Lichtverhältnisse herrschen, erhöht dies das Ampelnutzungsgebot der Fußgänger.

Dabei sollten diese nicht nur die eigene Sicherheit auf dem Zettel haben, sondern auch das Wohl anderer und auch den eigenen Geldbeutel. Denn kommt es infolge eines grob fahrlässigen Überquerens zu einem Unfall, verdoppelt sich nicht nur die Geldbuße, sondern dem Delinquenten kann auch je nach Verkehrssituation eine Mitschuld oder sogar die alleinige Schuld an einem Unfall zugesprochen werden. Mit den entsprechenden rechtlichen und finanziellen Folgen. 

Quelle: ntv.de, awi

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Wie gehe ich richtig über die Straße?

Nach links schauen, nach rechts schauen, nochmals nach links schauen, dann darfst du gehen. Jedes Kind kennt diese Grundregel, um sicher über die Straße zu gelangen.

Wie überquert man eine Straße?

Wo darf man die Straße überqueren? Als Fußgänger müssen Sie immer den Verkehr beachten. Bei hoher Verkehrsdichte oder schlechter Sicht dürfen Sie die Fahrbahn nur an Kreuzungen, Einmündungen, Ampeln, Zebrastreifen oder Verkehrsinseln überqueren.

Was sollte man beim Überqueren der Straße gleich machen?

Heute, Mittwoch, erklärt Helmi, wie die Straße richtig überquert wird. „Die weißen Streifen auf der Straße sind kein Garant für Sicherheit. Vor dem Schutzweg sollte man immer stehen bleiben und nach beiden Seiten schauen“, klärt Helmi auf und fügt hinzu: „Blickkontakt mit Fahrzeuglenkern muss aufgenommen werden.

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