Was sind die nächsten Schritte nach dem Tod?

Der Tod einer angehörigen Person trifft uns oft unvorbereitet. Für Angehörige kann der jetzt anfallende Papierkram in diesen Stunden und Tagen etwas Halt geben und dabei helfen, den Sterbefall zu realisieren. Welche Formalitäten und Entscheidungen kommen auf die Angehörigen zu? Welche Unterlagen und Dokumente werden benötigt?

Direkt nach dem Tod: Arzt verständigen

Das Thema Tod ist weitgehend aus unserem Alltag ausgeblendet. Darüber zu reden ist aber wichtig, gerade für Angehörige, die sich kümmern müssen. Denn es stellen sich Fragen: Soll es eine Erd- oder Feuerbestattung sein? Welche Art von Urnengrab: In einem anonymen Hain, auf dem Friedhof, in einem Friedwald, in einer Urnenwand oder auf See? Wie soll die Trauerfeier organisiert sein? Mehr als ein Jahr nach der Lockerung der Sargpflicht in Bayern gibt bisher nur vereinzelt Beisetzungen im Leichentuch. Am Ende liege die Entscheidung bei den Kommunen, wo Beisetzungen ohne Sarg möglich sind. In München, Augsburg und Würzburg ist das der Fall. Persönliche Wünsche, die zu Lebzeiten aufgeschrieben oder benannt sind, können dabei sehr hilfreich sein. Eine Benachrichtigungsliste, welche die verstorbene Person selbst noch vor dem Tod zusammengestellt hat, ist dabei eine große Hilfe.

Zum Video "Was passiert im Gehirn, wenn wir sterben?"

Was sind die nächsten Schritte nach dem Tod?

Sterben Angehörige zu Hause, muss ein Arzt oder eine Ärztin die sogenannte Leichenschau durchführen. Es geht darum, die Todesursache festzustellen. Danach wird der Totenschein ausgestellt. Das ist ein wichtiges Dokument für viele der folgenden Schritte. Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, kümmern sich die Pflegekräfte oder die Verwaltung um die Ausstellung des Totenscheins. Ist der Grund ein Unfall im Straßenverkehr oder ein Herzinfarkt in einem Park, ist der Rettungsdienst einzuschalten. Das Bestattungsunternehmen kannst du parallel oder direkt nach der Totenschau informieren. Gibt es einen Vorvertrag mit einem Bestattungsinstitut, ist dieses zu informieren. 

Wie lange dürfen Tote zu Hause bleiben? Maßgeblich sind die Länder-Bestattungsgesetze (hier das für Bayern). Üblicherweise bleiben der Familie 36 Stunden Zeit, um ein Unternehmen mit dem Abtransport des oder der Toten in eine Leichenhalle zu beauftragen (Ausnahmen: in Brandenburg und Sachsen 24 Stunden, in Thüringen 48 Stunden). Kümmern solltest du dich danach um folgende Punkte:

  • Mögliche Verfügungen des oder der Verstorbenen zusammenstellen (Organspende, Willenserklärung zur Bestattung)
  • Nahe Angehörige benachrichtigen und über die weiteren Schritte informieren
  • Unterlagen des oder der Verstorbenen finden: Personalausweis/Reisepass, Stammbuch (evtl. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin), Krankenversichertenkarte, Rentennummer, Dokumente über vorhandene Grabstelle
  • Mit dem Bestattungsunternehmen den Auftrag besprechen (Beerdigungen sind teuer: Im Durchschnitt kostet eine Bestattung 13.000 Euro. Es geht günstiger, aber auch sehr viel teurer)
  • Bei Beschäftigten ist der Arbeitgeber des Toten ist zu informieren. Ist der oder die Verstorbene in Rente, muss der oder die nächste Angehörige diesen Punkt entscheiden.
  • Bei der Gewerkschaft den Tod des Mitglieds anzeigen, oftmals steht den Angehörigen ein Sterbegeld zu

Todesfall beim Standesamt anzeigen und Sterbeurkunde beantragen

Zwei Dokumente sind wichtig: die Sterbeurkunde und der Erbschein. Die Sterbeurkunde wird nicht automatisch nach dem Tod eines Menschen ausgestellt, sondern nur auf Antrag eines Hinterbliebenen oder Berechtigten vom Standesamt. Nicht zu verwechseln ist die Urkunde mit dem Totenschein der feststellenden ärztlichen Person. Beide Dokumente sind getrennt zu sehen.

In Deutschland ist es vom Gesetzgeber her vorgeschrieben, spätestens am dritten Tag nach Eintritt des Todesfalles die Sterbeurkunde beim Standesamt zu beantragen. Da später in einigen Fällen Original-Dokumente notwendig sind, zum Beispiel bei Vertragskündigungen, ist es ratsam gleich mehrere Ausführungen in Auftrag zu geben. Die Gebühren sind je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich, im Schnitt um die 12 Euro (Regelung für Bayern) je Urkunde.

Für das Standesamt brauchst du folgende Dokumente: Personalausweis des oder der Toten sowie des oder der Anzeigenden, Totenschein, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, bei Witwen oder Witwern: Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin, bei Geschiedenen: das Scheidungsurteil. Das Standesamt unterrichtet das zuständige Nachlassgericht. Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der oder die Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Das Nachlassgericht wird für gewöhnlich innerhalb weniger Tage nach dem Tod des Erblassers vom Standesamt informiert.

Verträge und Mitgliedschaften kündigen

Nach dem Tod geht es auch um Geld: Deshalb sollte der Zahlungsverkehr und vorhandene Verträge genau geprüft werden. Dazu zählen: Mietverträge, Versicherungen, Mitgliedschaften in Vereinen, Strom, Gas, Telefon, Handy, GEZ, Abos.

Verschiedene Unternehmen wie Versicherungen, Stromversorger, Telefonanbieter sind schriftlich über den Tod des Kunden bzw. der Kundin zu unterrichten, um die jeweiligen Verträge zu kündigen. Es ist ratsam, eine Kopie bzw. eine Original-Sterbeurkunde, beizufügen. Hilfreich für die Kündigung von Daueraufträgen ist ein Blick auf die Kontoauszüge des oder der Verstorbenen.

Lebens- und Unfallversicherung fristgerecht informieren: Hat der oder die Verstorbene eine Lebens- oder Unfallversicherung, ist schnelles Handeln notwendig. Die Lebens- und Unfallversicherung musst du schon innerhalb von zwei Tagen über den Todesfall informieren. Sonst erlischt der Anspruch auf Leistungen. Die Fristen stehen in den Vertragsbedingungen. Am besten meldest du den Todesfall zunächst telefonisch und zur Sicherheit auch schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Nur so lässt sich beweisen, dass die Meldung die Versicherung erreicht hat.

Hilfe und Dienstleistungen im Trauerfall: Unter trauer.inFranken.de

Das passiert mit dem Mietvertrag

Hat der oder die Tote zur Miete gewohnt, ist die Rechtsnachfolge so geregelt: Das Mietverhältnis endet nicht mit dem Tod. Stirbt ein*e Mieter*in, dann vererbt er oder sie den Mietvertrag; dieser endet nicht automatisch. Für die Rechtsfolgen bei Tod von Mieter*innen kommt es vor allem darauf an, wer Partei des Mietvertrages war und wer die Wohnung nutzte. Eheleute, Lebenspartner*innen oder Familienangehörige, die mit dem oder der Verstorbenen gemeinsam zur Miete gewohnt haben, sind automatisch neue Mieter*innen. Sie haben jedoch das Recht, den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes zu kündigen.

Haben noch andere Personen den Mietvertrag unterschrieben, bleiben diese Mieter*in. Sie können allerdings ebenfalls innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes kündigen. Gibt es keine Personen, die das Mietverhältnis antreten, sind die Erbenden an der Reihe. In diesem Fall haben sowohl die Erbenden als auch der oder die Vermieter*in das Recht, den Mietvertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes zu kündigen.

Achtung: Generell gilt beim außerordentlichen Kündigungsrecht die gesetzliche Frist von drei Monaten, in dieser Zeit ist die Miete weiterhin zu bezahlen. Möchtest du den Mietvertrag nicht fortsetzen, kannst du ihn außerordentlich mit einer dreimonatigen Frist kündigen. Die Kündigung muss nicht sofort erklärt werden: Erbende haben dafür einen Monat ab Kenntnis vom Tod des oder der Verstorbenen Zeit. 

Rente für "Sterbe-Viertel-Jahr" beantragen

War der oder die Verstorbene Rentner*in, steht dem oder der Ehepartner*in während der sogenannten Sterbeübergangszeit - im Volksmund "Sterbe-Viertel-Jahr" genannt - seine oder ihre Rente zu. Sie wird bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat gezahlt, in dem der oder die Ehepartner*in verstorben ist. Die Rente entspricht der Altersrente des oder der Verstorbenen. Ein Vorschuss ist möglich, wenn die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tode des Rentenbeziehers bzw. der Rentenbezieherin beim Renten-Service der Post beantragt wird.

Was sind die nächsten Schritte nach dem Tod?
Was sind die nächsten Schritte nach dem Tod?

Bekommt der oder die Verstorbene eine Rente, steht sie der oder dem Ehepartner*in drei weitere Monate lang zu. CC0 / Pixabay / carolynabooth

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Was passiert mit Social-Media-Accounts nach dem Tod? Um den "digitalen Nachlass" sollten sich die Hinterbliebenen kümmern. Das betrifft zum Beispiel Social-Media-Accounts von Facebook, Instagram oder Twitter. Denn die Profile mit den persönlichen Daten, Fotos und Videos bestehen unverändert.

Wenn die Zugangsdaten nicht bekannt sind, mit deren Hilfe sich ein digitales Profil einfach selbst löschen lässt, ist auch hier ein Brief oder eine E-Mail samt einer Kopie der Sterbeurkunde ein möglicher Weg. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen rät dazu, sich auch hierzu bereits zu Lebzeiten Gedanken zu machen. Im besten Fall benennst du eine Person, die sich um den digitalen Nachlass kümmert und im Falles des Todes auf die wichtigsten Zugangsdaten Zugriff hat.

Erbschein beim Amtsgericht beantragen

Beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) solltest du eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde sowie alle vorhandenen Testamente im Original einreichen. Das Nachlassgericht eröffnet dann die Testamente und schickt diese als beglaubigte Kopie samt Protokoll über die Eröffnung an die bedachten Personen sowie die gesetzlich Erbenden. Das Nachlassgericht stellt auf Antrag einen Erbschein aus. Dafür fallen Gebühren an. Mit dem Antrag nimmst du die Erbschaft an, ebenso etwaige Schulden.

Hat der oder die Tote ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag bei einem Notar oder einer Notarin erstellt, können sich Erbende mit der beglaubigten Abschrift des Eröffnungsprotokolls ausweisen und die Umschreibung von Konten und Immobilien auf sich beantragen. Existiert nur ein handschriftliches oder gar kein Testament, müssen Erbende dafür in der Regel einen kostenpflichtigen Erbschein beantragen. Das geht üblicherweise bei einem Notar oder einer Notarin, welche*r den Erbscheinantrag dann an das Nachlassgericht weiterleitet. Gibt es mehrere Erbende, dann muss sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzen. Wer befürchtet, dass der Nachlass überschuldet oder seine Erbenstellung durch Anordnungen im Testament beeinträchtigt ist, kommt nicht ohne anwaltliche Beratung aus. Für die Ausschlagung des Erbes gibt es nur eine kurze Frist.

Im Falle einer Erbschaft dient der Erbschein dazu, sich gegenüber Dritten zweifelsfrei als Erbe oder Erbin zu legitimieren. Er ermöglicht zum Beispiel den Zugang zu den Konten des oder der Verstorbenen oder die Überschreibung einer Immobilie auf den eigenen Namen. Beantragt wird das Schriftstück ebenfalls beim Nachlassgericht. Die Kosten dafür ergeben sich aus der Höhe des anfallenden Erbes. Eventuell kann ein notarielles Testament den Erbschein ersetzen. Das spart eine Menge Kosten.

Wann erbt der Staat mit?

Das örtliche Finanzamt muss über einen Todesfall informiert sein. Die Erbenden übernehmen nämlich neben den finanziellen Rechten auch alle finanziellen Pflichten des oder der Verstorbenen, etwa die Abgabe noch fälliger Steuererklärungen oder den Ausgleich von Steuerschulden. Dies gilt rückwirkend für die dem Sterbejahr vorausgegangenen vier Jahre. Steuererstattungen an den oder die Verstorbene*n sind dem Nachlass zugeordnet.

Bei der fälligen Erbschaftssteuer gibt es hohe Freibeträge. Steuerpflichtig ist für die Erbenden der Netto-Wert des erworbenen Vermögens abzüglich der Freibeträge. Die Freibeträge sind umso höher, je näher verwandt Erbende und Verstorbene*r waren.

Der Freibetrag für

  • Ehegatten beträgt 500.000 Euro.
  • (Stief)-Kinder und Kinder verstorbener (Stief-)Kinder beträgt 400.000 Euro.
  • Enkel beträgt 200.000 Euro.
  • Eltern und Großeltern beim Erwerb von Todes wegen (Zuordnung zur Steuerklasse I) beträgt 100.000 Euro.
  • Eltern und Großeltern bei Schenkungen (Zuordnung Steuerklasse II) beträgt 20.000 Euro.
  • Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten beträgt  20.000 Euro.
  • alle übrigen Personen beträgt 20.000 Euro. 

Fazit

Der Tod gehört zum Leben dazu und jede*r muss ihm irgendwann ins Auge sehen, im oder am Sterbebett. In unserer Gesellschaft gibt es Regeln, auch für diesen Fall. Und das ist gut so. Sie helfen dabei, einen schweren Verlust zu bewältigen. 

Was sind die ersten Schritte nach dem Tod?

Die ersten Schritte: Arzt verständigen, um den Tod offiziell festzustellen (Totenschein wird ausgestellt) Benachrichtigung der engsten Angehörigen und weitere Schritte besprechen. Wichtige Unterlagen suchen (Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, usw.)

Was muss man nach dem Tod alles erledigen?

Totenschein. ... .
Testament. ... .
Versicherungs- und Bankunterlagen. ... .
Ausweise und Urkunden. ... .
Nahe Angehörige benachrichtigen. ... .
Bestatter beauftragen. ... .
Lebensversicherung und Sterbegeldversicherung informieren..

Wie läuft es nach dem Tod ab?

Unmittelbar nach dem Tod eines Menschen setzen die Stoffwechselfunktionen des Körpers aus. Das führt unter anderem dazu, dass sich die Muskeln verhärten und die Leichenstarre einsetzt. Nachdem sich die Leichenstarre wieder gelöst hat, meist nach 24 bis 48 Stunden, beginnt die sogenannte Autolyse.

Was tun nach Eintritt des Todes?

Was Sie sofort erledigen sollten, wenn der Tod des Angehörigen eintritt.
Totenschein Verständigen Sie einen Arzt. ... .
Angehörige und Freunde informieren Sagen Sie anderen Familienmitgliedern und Freunden Bescheid..