Neu: Nur noch eine Rechnung pro KalenderjahrRechnungszahler. Wer den Rundfunkbeitrag auf Rechung zahlt, muss sich auf eine wichtige Änderung einstellen. Bisher zahlen viele Beitragszahler den Rundfunkbeitrag auf Rechnung, und zwar quartalsweise zur Mitte eines Quartals 55,08 Euro für drei Monate. Vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erhalten sie bisher einmal im Quartal Post vom Beitragsservice: eine Zahlungsaufforderung, die sie an die Zahlung der Summe erinnert. Fortan verschickt der Beitragsservice jedoch nur noch eine einzige Zahlungsaufforderung für das gesamte Kalenderjahr. Darin stehen dann die vier Zahlungstermine (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November). Das bestätigte ein Sprecher des Beitragsservice auf Anfrage von test.de. Die Umstellung erfolge, um den Betrieb des Beitragsservice „noch effizienter und kostengünstiger zu gestalten“. Einige Beitragszahler haben die einmalige Zahlungsaufforderung für das Jahr 2022 schon erhalten. Alle anderen sollen nach und nach über das neue Verfahren informiert werden.8 Euro Säumniszuschlag bei Zuspätzahlen. Ohne die Erinnerung per postalischer Rechnung steigt für Rechungszahler das Risiko, die Zahlung des Beitrags zu vergessen. Passiert das zum ersten Mal, hat das keine weiteren negativen Folgen. Denn der Beitragsservice schickt dann noch einmal eine Zahlungserinnerung (Mahnung). Passiert das anschließend irgendwann noch einmal, erhalten Wohnungsinhaber ohne Mahnung sofort einen sogenannten Festsetzungsbescheid, der neben den 55,08 auch einen Säumniszuschlag in Höhe von 8 Euro enthält.Püntklich. Der Rundfunkbeitrag muss innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit (Mitte eines Quartals, erste Fälligkeit: 15. Februar) gezahlt werden. Die Summe von 55,08 Euro für das erste Quartal muss also bis zum 15. März überwiesen sein.Alternative Lastschrift. Wer sich dem Pünktlichkeitsrisiko nicht aussetzen will, kann den Beitragsservice ermächtigen, den Rundfunkbeitrag mittels Lastschrift vom Bankkonto einzuziehen. Das geht zum Beispiel online über die Internetseite des Beitragsservice („Änderung zum Beitragskonto“). Sollte es beim Einzug per Lastschrift zu unberechtigten Abbuchungen kommen, können Bankkunden diese innerhalb von acht Wochen wieder rückgängig machen. Das geht zum Beispiel einfach übers Onlinebanking. Show
Rundfunkbeitrag – das Wichtigste in KürzeAnmeldung. Melden Sie Ihre Wohnung an, wenn bislang weder Sie noch ein Mitbewohner die Rundfunkgebühr gezahlt haben. Das kostet 18,36 Euro monatlich, auch wenn Sie kein Radio und keinen Fernseher besitzen. Formulare. Die Anmeldung hat beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, in 50656 Köln, zu erfolgen. Am einfachsten klappt das online unter www.rundfunkbeitrag.de. Dort finden Sie auch Formulare für eine Beitragsbefreiung oder Beitragsermäßigung. Beachten Sie auch die Nachweise, die Sie für einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung mit einreichen müssen. Wohngemeinschaft. Für Wohngemeinschaften wird nur ein Beitrag fällig. Klären Sie, wer den Beitrag - die umgangssprachliche GEZ - für die Wohngemeinschaft zahlt. Diese Person meldet sich an. Sie können die Kosten dann intern teilen.Zweitwohnung. Wohnungsinhaber, die eine Haupt- und eine Nebenwohnung besitzen, können sich vom Rundfunkbeitrag für ihre Zweitwohnung befreien lassen. Bei Ehepaaren mit Zweitwohnung hat die Befreiung nicht immer geklappt. Seit November 2019 ist das nun doch vereinfacht möglich. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können sich über die Internetseite www.rundfunkbeitrag.de vom Rundfunkbeitrag für ihre Nebenwohnung befreien lassen. Anmeldung, Beitragshöhe, Kontrolle, StrafenDer volle Rundfunkbeitrag – umgangssprachlich oft noch GEZ-Gebühr genannt – beträgt seit dem 20. Juli 2021 18,36 Euro pro Monat. Der Beitrag ist allerdings nicht monatlich fällig, sondern nur einmal pro Quartal (es sind also 55,08 Euro für drei Monate). Eingezogen wird er vom „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. So heißt die frühere Gebühreneinzugszentrale (GEZ) seit dem Jahr 2013. An den Beitragsservice muss sich jeder
wenden, der zum Beispiel eine Wohnung für den Rundfunkbeitrag an- oder abmelden oder einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung stellen möchte. Adresse: Website: Das ist noch nicht abschließend
entschieden. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. 2 A 1351/16) und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 10 A 2929/16) haben Wohnungsinhaber keinen Anspruch auf Barzahlung. Der Rechtsstreit aus
Hessen ging anschließend zum Bundesverwaltungsgericht. Die Bundesrichter schalteten im März 2019 den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein und legten ihm drei europarechtliche Rechtsfragen vor. Diese sind nach Ansicht des Bundesverwaltungsgericht erheblich für die Entscheidung darüber, ob Rundfunkanstalten die Bezahlung des Rundfunkbeitrags mit Bargeld verbieten dürfen (Az. 6 C
6/18). Erst wenn der EuGH die drei Fragen beantwortet hat, kann das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung zur Barzahlungsfrage fällen. Für die Anmeldung beim Beitragsservice haben Sie nach Einzug in die neue Bleibe einen Monat Zeit. Verpassen Sie die Frist, droht Ihnen eine Geldbuße von mindestens 5 Euro und maximal 1 000 Euro. Bei verspäteter Anmeldung nach einem Umzug sei jedoch allenfalls
mit einem geringfügigen Bußgeld zu rechnen, teilt die Pressestelle des Beitragsservice mit. Wer seine Beitragsschulden nicht innerhalb von vier Wochen bezahlt, muss den ausstehenden Beitrag nachzahlen und mit einem Säumniszuschlag in Höhe von 8 Euro rechnen. Wer bislang schwarz geschaut hat, sollte seine Wohnung unbedingt beim Beitragsservice anmelden. Durch den Abgleich mit den Daten der
Einwohnermeldeämter erfährt der Beitragsservice leicht, wo jemand wohnt und nicht zahlt. Wer sich nicht anmeldet und in ein paar Jahren ertappt wird, muss im schlimmsten Fall für die zurückliegenden Jahre nachzahlen. Zusätzlich droht ihm eine Geldbuße, die je nach Fall zwischen 5 und 1 000 Euro liegen kann (Paragraf 12 Absatz 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
in Verbindung mit Paragraf 17 Absatz 1 Satz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz). Über einen Datenaustausch mit den Meldebehörden der Kommunen. Es gilt die Vermutung: Wer an einer Adresse gemeldet ist, wohnt dort auch und muss Rundfunkbeitrag zahlen
(Paragraf 2 Absatz 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Kann der Bewohner einer Immobilie nicht festgestellt werden, darf die Landesrundfunkanstalt beim Eigentümer oder beim Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft nachfragen. Vermieter und Verwalter müssen auf Nachfrage Auskunft geben. Sie sind aber nicht verpflichtet, von sich aus mitzuteilen, wer an
der vermieteten Adresse wohnt. Für Bewohner von Mietwohnungen gilt: Die im Mietvertrag genannten Personen sind Wohnungsinhaber und zur Zahlung verpflichtet. Wenn Sie den Rundfunkbeitrag per Rechnung zahlen, müssen Sie in der Mitte des jeweiligen Quartals (Dreimonatszeitraum) drei Monatsbeiträge à 18,36 Euro zahlen. Überweisen Sie den Beitrag nicht innerhalb von vier Wochen nach dessen Fälligkeit,
erhalten Sie zunächst eine Zahlungserinnerung. Überweisen Sie dann immer noch nicht, schickt der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid, der Sie zur Zahlung des Dreimonatsbetrages (55,08 Euro) zuzüglich eines Säumniszuschlags in Höhe von 8 Euro auffordert. Wichtig: Diese Mahnung verschickt der Beitragsservice immer nur
einmal. Bleiben Sie Monate oder Jahre später wieder eine Zahlung schuldig, kommt gleich ein Festsetzungsbescheid samt Säumniszuschlag – ohne Vorwarnung! Der Festsetzungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, gegen den Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen können, wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie zur Zahlung nicht verpflichtet sind. Sofern Sie keinen Widerspruch einlegen und weiterhin nicht zahlen, wird der Bescheid unanfechtbar und der Beitragsservice kann die zwangsweise Durchsetzung der Zahlung in die Wege leiten. Tipp: Wenn Sie dem Beitragsservice eine Einzugsermächtigung (Lastschrift) erteilen, müssen Sie ans rechtzeitige Bezahlen nicht mehr denken. Fernseher und Radios – Empfangsgeräte im TestFernseher testet die Stiftung Warentest laufend. Unsere Fernseher-Tests zeigen die besten Geräte für Kabel, Satellit und Antenne.Radios haben wir zuletzt 2018 getestet. Beim Digitalradio-Test bekamen acht von achtzehn Geräten die Gesamtnote Gut, aber nur drei davon klingen auch gut.Rundfunkbeitrag GEZ – wer zahlen mussPro Haushalt. Für Bundesbürger ab 18 Jahren gilt: „eine Wohnung – ein Beitrag“. Wohnen mehrere Personen zusammen, muss nur einer den Rundfunkbeitrag (früher GEZ) zahlen. Formal sind zwar alle zur Zahlung des vollen Betrags verpflichtet. Trotzdem ist die Gebühr nur einmal pro Wohnung fällig. In der Praxis meldet einer der Bewohner die Wohnung beim Beitragsservice an und zahlt die
18,36 Euro. Die Anmeldung gilt dann auch für die anderen, die vielleicht einen Anteil übernehmen. Das regeln die Haushaltsmitglieder untereinander. Ist ein Mitglied einer Wohngemeinschaft von der Beitragszahlung befreit, etwa weil es Bafög oder Arbeitslosengeld 2 bezieht, profitieren die Mitbewohner nicht davon. Das bedeutet: Sind an einer Adresse zwei Personen gemeldet und ist ein Bewohner befreit, muss der andere für die Wohnung den vollen Rundfunkbeitrag bezahlen. Etwas anderes
gilt unter Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern. Ist ein Partner vom Rundfunkbeitrag befreit oder zahlt er nur einen ermäßigten Beitrag, erstreckt sich dieses Privileg auch auf den Partner (Paragraf 4 Absatz 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag definiert eine
Wohnung als baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder dafür genutzt wird und durch einen eigenen Eingang vom Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen betreten werden kann. Es spielt keine Rolle, wie viele Räume die Wohnung hat. Wohnt ein volljähriges Kind in einer Einliegerwohnung mit eigener Küche und Bad im Haus der Eltern, muss es demnach einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen. Dann kann der Beitragsservice die offenen Posten nachträglich von den anderen Bewohnern verlangen. Nur von Menschen, die von der Beitragspflicht befreit sind, kann die Behörde natürlich keine Nachzahlungen verlangen. Dort muss jeder Bewohner eines Zimmers den monatlichen Rundfunkbeitrag selbst zahlen. Obwohl eine private WG zusammen nur einmal den Monatsbeitrag schuldet, sieht
das Verwaltungsgericht Hamburg darin keine rechtswidrige Ungleichbehandlung (Az. 3 K 159/14). Nein, derzeit nicht. Die Zimmer im Heim gelten als Gemeinschaftsunterkunft, soweit die Bewohner wegen gesundheitlicher Einschränkungen „nachhaltig betreut“ werden müssen. Sie müssen aber einen Antrag stellen und sich
von der Gebühr befreien lassen. Fitte Senioren in einer Seniorenresidenz oder Studenten im Wohnheim dagegen müssen für ihr Zimmer oder ihre Wohnung zahlen. Nein. Besteht für die Wohnung kein Mietvertrag und ist dort auch niemand gemeldet, also auch nicht der Eigentümer, wird für die Wohnung kein Beitrag fällig. Ob die Wohnung möbliert ist oder nicht, spielt keine Rolle. Ja, der Rundfunkbeitrag, oder umgangssprachlich GEZ ist geräteunabhängig. Ob ein Radio oder Fernseher im Haus steht und genutzt wird, spielt keine Rolle. Muss ich auch zahlen, wenn ich für längere Zeit ins Ausland gehe?Wer während eines längeren Auslandsaufenthalts in Deutschland gemeldet bleibt oder in einem noch laufenden Mietverhältnis Mieter ist, wird um den Rundfunkbeitrag nicht herumkommen. Auch hier vertritt der Beitragsservice eine strenge Rechtsauffassung. Eigentlich enthält der maßgebliche Paragraf 2 Absatz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages nämlich nur eine rechtliche Vermutung, dass der an einem Wohnort gemeldete oder in einem Mietvertrag genannte Mieter dort auch tatsächlich wohnt. Rechtliche Vermutungen können aber widerlegt werden. Außerdem hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen 2016 in einer Entscheidung angedeutet, dass ein „nachgewiesener längerer Auslandsaufenthalt“ ein Grund für eine Befreiung nach Paragraf 4 Absatz 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag („besonderer Härtefall“) sein könnte (Az. 2 A 1005/15; dort Randzifffer 65). Auf Anfrage konnte der Beitragsservice test.de aber keinen Beispielsfall nennen, in dem einer in Deutschland gemeldeten, aber im Ausland lebenden Person, eine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung gelungen ist oder ein Härtefall angenommen wurde. Besonders bitter für die Betroffenen ist, wenn sie zwar zahlen müssen, aber wegen des sogenannten Geoblockings vom Ausland aus noch nicht einmal die Mediatheken der Öffentlich-rechtlichen Sender nutzen können. Wann eine Beitragsbefreiung möglich istDas können Menschen, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen: Wer eine dieser staatlichen Leistungen erhält, kann die Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Die Befreiung gilt so lange, wie laut
Bescheid der Behörde die Sozialleistung gezahlt wird. Wichtig: Wer mit einer einkommensschwachen oder behinderten Person zusammenlebt, bleibt verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Es sei denn, er oder sie Nein. In Härtefällen können Einkommensschwache selbst dann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erreichen, wenn sie keine der oben genannten Sozialleistungen beziehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst eine Studentin im Zweitstudium als Härtefall im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages angesehen und sie von der Beitragspflicht befreit. Die Frau hatte keinen Anspruch auf Bafög, war nach Ansicht des Gerichts aber ähnlich bedürftig wie Bezieher von
Sozialhilfe. Nach Abzug der Mietkosten standen der Studentin 337 Euro für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung. Ihr Antrag auf Befreiung war von der Rundfunkanstalt abgelehnt worden. Vor dem Verwaltungsgericht Ansbach und dem Verwaltungsgerictshof München scheiterte sie anschließend mit ihrer Klage. Erst vor dem Bundesverwaltungsgericht bekam sie Recht (Az. BVerwaG 6 C 10.18). Der Fall
zeigt, wie schwer es ist, einen Härtefall nachzuweisen und anschließend durchzubringen. Welche Regeln gelten für Schwerbehinderte?Sofern Behinderte keine der genannten Sozialleistungen beziehen, zahlen sie einen ermäßigten Beitrag von 5,83 Euro pro Monat, sofern sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF besitzen. Gibt es Behinderte, die ganz von der Gebührenpflicht befreit sind?Ja, taubblinde Menschen. Außerdem alle Behinderten, die eine der zuvor aufgeführten Sozialleistungen beziehen. Was für Zweitwohnungen und Ferienwohnungen giltDie Politik hat Ende Oktober 2019 entschieden, dass die Befreiung vom Zweitbeitrag für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften mit Zweitwohnung erleichtert werden soll. Verheiratete können seit
November 2019 die Befreiung nun auch erreichen, wenn die Nebenwohnung auf einen anderen Namen angemeldet ist als die Hauptwohnung. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften mit Zweitwohnung können sich über die Internetseite
www.rundfunkbeitrag.de vom Rundfunkbeitrag für ihre Nebenwohnung befreien lassen oder den Antrag herunterladen und ausgefüllt an den Beitragsservice
schicken. Meldebescheinigung. Dem Antrag ist eine sogenannte „erweiterte Meldebescheinigung“ des Einwohnermeldeamtes beizulegen, aus der die Adresse der Haupt- und Nebenwohnung sowie das jeweilige Einzugsdatum hervorgeht. Steuerbescheid und Eheurkunde. Statt der Meldebescheinigung können Paare auch eine Kopie des Zweitwohnungssteuerbescheids einreichen. Ehepaare mit verschiedenen Nachnamen sollten außerdem eine Kopie ihrer Eheurkunde
anhängen. Timing. Es ist ratsam, den Antrag auf Befreiung schnell zu stellen. Erfolgt der Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten nach Einzug in die Nebenwohnung, gilt die Befreiung ab Einzug. Stellen die Zweitwohnungsbesitzer den Antrag später, gilt die Befreiung erst ab dem Monat der Antragstellung. Für unverheiratete Paare mit Zweitwohnung ist es bei den alten, strengen
Befreiungsregeln geblieben. Heißt: Sind die Wohnungen auf verschiedene Namen angemeldet, wird der Rundfunkbeitrag zweimal fällig. Paare, bei denen nur ein Partner die Nebenwohnung etwa beruflich nutzt, können den Zweitbeitrag loswerden, indem der Nebenwohnungsnutzer die Hauptwohnung auf seinen Namen anmeldet beziehungsweise sich „hinzumeldet“ und dann beim Beitragsservice die Befreiung für die allein genutzte Nebenwohnung beantragt. Ja. Hier hat sich nichts geändert. Ist der Elternteil, dem die Zweitwohnung gehört, vom Zweitbeitrag befreit, erstreckt sich diese Befreiung nicht auch auf volljährige Kinder. Beispiel: Ein Vater hat zwei Wohnungen. Seine Hauptwohnung in Dortmund und eine Nebenwohnung in Berlin. Da seine volljährige Tochter in Berlin studiert, bewohnt sie die Nebenwohnung in Berlin als Hauptwohnung. Der Vater lässt sich vom Rundfunkbeitrag für die
Berliner Zweitwohnung befreien. Die Befreiung ändert jedoch nichts an der Beitragspflicht der Tochter. Sie müssen nicht zahlen, wenn sie dort nicht wohnen. Wohnen ist in Kleingartenanlagen meist ohnehin nicht erlaubt. Übernachten sie dennoch gelegentlich in ihrer Laube, löst das keine Beitragspflicht aus.
Was passiert wenn ich meinen Rundfunkbeitrag nicht zahle?„Wer muss keinen Rundfunkbeitrag bezahlen? “ Nicht zahlen müssen alle, die Sozialleistungen beziehen. Sozialleistungen sind beispielsweise Arbeitslosengeld II, BAföG, Grundsicherung oder auch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Wie lange muss ich GEZ nachzahlen?Auch GEZ Schulden unterliegen der Verjährung. Die Verjährung richtet sich den allgemeinen Vorschriften, die hierfür im BGB gelten (§ 7 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Es gilt also für GEZ Schulden eine regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Wie kann ich die Rundfunkgebühren umgehen?Jeder Haushalt in Deutschland muss einen GEZ-Beitrag zahlen – unabhängig von der Anzahl an Fernsehern, Radios und internetfähigen PCs. Wer eine der folgenden Leistungen bezieht hat allerdings gute Chancen auf eine Befreiung vom GEZ-Beitrag: Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Grundsicherung im Alter.
Kann GEZ Schufa Eintrag machen?Zunächst wird noch durch den Vollstreckungsbevollmächtigten eine Vermögensauskunft des säumigen GEZ-Zahlers eingeholt. Durch die Abgabe dieser Vermögensauskunft kommt es dann auch zu einem Schufa-Eintrag. Dies geschieht automatisch, ob man die Vermögensauskunft nun freiwillig erteilt oder nicht.
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