Was passiert wenn ich kein mutterschaftsgeld beantragt

Deine Schwangerschaft geht in die Endphase und der Mutterschutz beginnt bald? In den meisten Fällen erhalten Schwangere dann Mutterschaftsgeld. Ob du Anspruch hast, wie viel dir zusteht und wie du es beantragen kannst, erklären wir dir hier.

Artikelinhalt

  • Wann habe ich Anspruch?
  • Wie viel erhalte ich dann?
  • Wo und wie beantrage ich es?
  • Was ist, wenn ich nicht gesetzlich versichert bin oder geringfügig beschäftigt?
  • Ich bin Studentin. Mit was darf ich rechnen?
  • Und wie ist es, wenn ich arbeitslos bin?
  • Wann habe ich keinen Anspruch?
  • Was passiert, wenn sich der Geburtstermin verschiebt?
  • Was passiert bei einem Beschäftigungsverbot?
  • Wo erhalte ich weitere Informationen und Beratung?

Das Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Absicherung und Gehaltsersatzleistung für Frauen, die im finalen Stadium ihrer Schwangerschaft in den Mutterschutz gehen. Es ist somit eine wichtige Leistung, die Frauen kurz vor und nach Geburt entlasten soll. Die jeweilige Krankenkasse und auch der Arbeitgeber sorgen unter gewissen Voraussetzungen für diese Zahlung. Bei uns erhältst du alle wichtigen Informationen im Überblick.

Wann habe ich Anspruch?

Ob und wie viel Mutterschaftsgeld du erhältst, hängt im Wesentlichen davon ab, in was für einem Arbeitsverhältnis du in der Zeit deiner Schwangerschaft stehst und wie du krankenversichert bist. Bist du im Zeitraum deiner Schwangerschaft angestellt und gesetzlich krankenversichert, dann steht dir die finanzielle Absicherung in der Zeit des Mutterschutzes – im Regelfall sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung sowie am Geburtstermin selbst – zu. Das gilt sowohl für Schwangere, die gesetzlich pflichtversichert als auch freiwillig gesetzlich versichert sind. Wenn du selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert bist, dann hast du ebenso Anspruch. Vorausgesetzt, du zahlst den vollen Beitragssatz und hast somit auch ein Recht auf Krankengeld.

Wie viel erhalte ich dann?

Erfüllst du diese Bedingungen, kannst du mit maximal 13 Euro pro Tag von deiner Kasse rechnen. Wie viel du tatsächlich bekommen wirst, richtet sich nach deinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfrist. Wenn du mehr als 13 Euro am Tag verdienst, also dein Durchschnittsnettogehalt im Monat über 390 Euro liegt, dann ist dein:e Arbeitgeber:in zu einem Zuschuss verpflichtet, um den fehlenden Betrag zum bisherigen Nettogehalt auszugleichen. Hier ein Beispiel:

Frau L verdiente in den letzten drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes 2.800 Euro brutto. Ihr wurden jeweils 1.950 Euro netto ausgezahlt. Umgerechnet auf einen Kalendertag sind das 65 Euro (1.950 Euro x 3 = 5.850 Euro / 90 = 65). In so einem Fall zahlt die Kasse 13 Euro und der Arbeitgeber einen Zuschuss von insgesamt 52 Euro.

Liegt das Durchschnittsnettogehalt unter 390 Euro, zahlt nur die Kasse. Wenn zum Beispiel eine Auszubildende 300 Euro netto verdient, bekommt sie von der gesetzlichen Krankenkasse während des Mutterschutzes ebenfalls monatlich 300 Euro.

Wo und wie beantrage ich es?

Wenn du gesetzlichen versichert bist, kannst du das Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse beantragen. Dazu musst du das sogenannte "Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung" bei deiner Hebamme, deinem Arzt oder deiner Ärztin einfordern. Die Bescheinigung erhältst du kostenlos und sie ist mit deinen persönlichen Daten unterschrieben bei deiner Kasse einzureichen. Du musst den Antrag bis spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einreichen.

Um auch den Arbeitgeberzuschuss zu erhalten, musst du das Mutterschaftsgeld auch bei deinem:deiner Arbeitgeber:in beantragen. In der Regel genügt hier ein formloses Anschreiben, aber das kann individuell unterschiedlich sein und manchmal verlangt der:die Arbeitgeber:in einen Nachweis über die Schwangerschaft. Ist das Mutterschaftsgeld bewilligt, trifft die Zahlung dann gewöhnlich am gleichen Tag wie bisher dein Gehalt auf deinem Konto ein.

Achtung: Um auch nach der Geburt weiterhin Mutterschaftsgeld zu bekommen, musst du die Geburtsurkunde deines Kindes bei der Krankenkasse vorlegen. 

Was ist, wenn ich nicht gesetzlich versichert bin oder geringfügig beschäftigt?

Wenn du nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist, dann ist die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesamtes für Soziale Sicherung dein Ansprechpartner. Private Kassen zahlen kein Mutterschaftsgeld. Trotzdem wird privatversicherten Schwangeren eine einmalige Summe in Höhe von bis zu 210 Euro gezahlt. Hier kannst du den entsprechenden Antrag online finden. Von Arbeitgeber oder Arbeitgeberin erhalten privat versicherte Frauen in den Schutzfristen ihr Nettogehalt minus 13 Euro pro Arbeitstag (diese Berechnung ergibt sich aus dem Betrag, den gesetzliche Kassen normalerweise zahlen). Gleiches gilt übrigens auch für geringfügig beschäftigte Frauen, die familienversichert sind. Allerdings zahlt der:die Arbeitgeber:in nur dann den Zuschuss (pro Tag der Nettolohn minus 13 Euro), wenn das Netto-Arbeitsentgelt mehr als 390 Euro im Monat betragen hat. Schwangere, die geringfügig beschäftigt sind und selbst Mitglied einer Krankenkasse sind, können Mutterschaftsgeld über die Kasse beanspruchen.

Was passiert wenn ich kein mutterschaftsgeld beantragt

Was passiert wenn ich kein mutterschaftsgeld beantragt

Was passiert wenn ich kein mutterschaftsgeld beantragt

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Wichtige Fakten zum Mutterschaftsgeld

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Ich bin Studentin. Mit was darf ich rechnen?

Wenn du eine studentische Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld abgeschlossen hast, erhältst du in der Regel nur Mutterschaftsgeld, wenn du neben deinem Studium noch einen Nebenjob ausübst. Dann gelten hier die gleichen Vorgaben wie für geringfügig Beschäftigte und du bekommst 13 Euro pro Tag von deiner Krankenkasse. 

Und wie ist es, wenn ich arbeitslos bin?

Wenn du zu Beginn des Mutterschutzes arbeitslos bist und Arbeitslosengeld beziehst, dann erhältst du Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Bezahlt wird das aber von der Krankenkasse. Die Arbeitsagentur ist nicht mehr für dich zuständig.

Wann habe ich keinen Anspruch?

  • wenn du selbständig und privat krankenversichert bist (alternativ kann ein Anspruch auf Krankentagegeld bestehen)
  • wenn du selbständig und freiwillig gesetzlich versichert bist, aber kein Anspruch auf Krankengeld besteht, d.h. wenn du den ermäßigten Beitragssatz zahlst
  • wenn du keinen Lohn beziehst (z.B. als Hausfrau)
  • wenn du trotz Mutterschutzfrist voll weiter arbeitest
  • wenn du über deinen Ehemann familienversichert bist und nicht arbeitest

Was passiert, wenn sich der Geburtstermin verschiebt?

Keine Angst – dein Recht auf Mutterschaftsgeld bleibt auch dann bestehen, wenn dein Baby sich nicht an den errechneten Termin hält. Bei einer Frühgeburtaddiert man die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommenen Tage auf die Zeit nach der Geburt. Handelt es sich aus medizinischer Sicht um ein Frühchen, ist ein Mutterschutz nach der Geburt von zwölf Wochen vorgesehen. Letzteres tritt übrigens auch bei Mehrlingsschwangerschaften ein. Wenn dein Kind sich Zeit lässt, verlängert sich die Schutzfrist: Diese endet trotzdem erst acht Wochen nach dem tatsächlichen Geburtstermin. Du bist dir bei deinem Stichtag nicht ganz sicher oder möchtest gerne noch einmal nachrechnen? Das kannst du ganz einfach mit unserem Geburtsterminrechner.

Und was ist, wenn der Mutterschutz in die Elternzeit fällt?

Wenn du schwanger mit deinem zweiten Kind bist und die Elternzeit deines ersten in den Mutterschutz fällt, gibt es folgende Regelung: Als Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen hast du erneut Anspruch auf eine Gehaltsersatzleistung von maximal 13 Euro pro Tag. Der oder die Arbeitgeber:in ist in der Elternzeit allerdings zu keinerlei Zuschuss verpflichtet.

Tipp: Um den Arbeitgeberzuschuss zu erhalten, kannst du bei erneuter Schwangerschaft die Elternzeit entweder vorzeitig beenden oder unterbrechen und an die erneute Elternzeit dranhängen, um die Überlappung mit dem Mutterschutz zu vermeiden. Hole dir dazu die schriftliche Zustimmung bei deinem:deiner Arbeitgeber:in. Ist das genehmigt, ist diese:r auch zu einem Zuschuss verpflichtet. So erhältst du wieder die Chance auf dein volles Netto-Gehalt (Berechnung auf Grundlage der letzten drei Monate vor Beginn des ersten Mutterschutzes und der aktuellen Lohnsteuerklasse).

Was passiert bei einem Beschäftigungsverbot?

Wenn du aus medizinischen Gründen deinen Beruf vor Beginn des Mutterschutzes nicht fortführen kannst und somit einem Beschäftigungsverbot unterliegst, dann erhältst du weiterhin dein volles Gehalt. Zu diesem sogenannten Mutterschutzlohn ist dein:e Arbeitgeber:in übrigens auch verpflichtet, wenn du erst neu in den Job einsteigt, aber aufgrund einer vorliegenden Risikoschwangerschaft ein Arbeitsverbot erteilt bekommst. Es spielt keine Rolle, ob du bereits von der Schwangerschaft wusstest, als du den Vertrag unterzeichnet hast.

Wann verfällt der Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Wie lange müssen Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen? Der Anspruch auf den Zuschuss besteht für den gleichen Zeitraum, für den auch das Mutterschaftsgeld gewährt wird: also in der Regel für sechs Wochen vor der Entbindung und für acht Wochen nach der Geburt.

Was bekommt man wenn man kein Mutterschaftsgeld bekommt?

Wenn Sie arbeitslos und nicht krankenversichert sind, haben Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Möglicherweise steht Ihnen Unterhalt oder Arbeitslosengeld II zu.

Wird Mutterschaftsgeld automatisch gezahlt?

Mutterschaftsgeld erhältst Du nicht automatisch, Du musst es beantragen. Am besten machst Du Dich schon vor dem Beginn Deines Mutterschutzes mit den Formalitäten vertraut. Du musst Deinen Antrag entweder bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung stellen.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld 2022?

Mutterschaftsgeld erhalten Schwangere, die bei Beginn der Schutzfrist mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder wegen der Schutzfristen kein Arbeitsentgelt erhalten. Die Krankenkasse zahlt der schwangeren Arbeitnehmerin ein Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu 13 Euro pro Tag.