Was passiert mit der Kirchensteuer nach Austritt?

Bei einem Kirchenaustritt muss auf alle steuerpflichtigen Einkünfte eines Jahres anteilig Kirchensteuer entrichtet werden. Insbesondere wer im nächsten Jahr höhere Einkünfte, wie z. B. eine Abfindung, erwartet, sollte den Kirchenaustritt nicht ins kommende Jahr verschieben.

Grund ist die sogenannte „zeitanteilige Zwölftelung“: Für jeden Monat der Mitgliedschaft wird 1/12 der Kirchensteuer erhoben, die bei ganzjähriger Mitgliedschaft zu zahlen gewesen wäre. Somit wird die Kirchensteuer im Austrittsjahr anteilig auf das gesamte Jahreseinkommen erhoben, auch wenn man nur einen Monat Kirchenmitglied war.

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde (Der sogenannte „Reuemonat“ wurde abgeschafft). Wer im Dezember aus der Kirche austritt, ist somit ab 1. Januar von der Kirchensteuer befreit. Wer dagegen erst im Januar austritt, muss auf alle Jahreseinkünfte anteilig Kirchensteuer zahlen. Darum ist der Dezember der Kirchenaustrittsmonat.

Beispiel

Kirchenaustritt am 15. Januar 2020.

Ende der Kirchensteuerpflicht am 31.01.2020.

Die Kirchensteuer wird auf alle Einkünfte im Jahr 2020 berechnet.

Von diesem errechneten Betrag wird 1/12 als Kirchensteuer erhoben.

Wie viel Geld können Sie mit einem Kirchenaustritt sparen? Zum Kirchensteuerrechner.

Alle Angaben ohne Gewähr

In Deutschland muss der Kirchenaustritt bei einer staatlichen Behörde erklärt werden: Mehr Informationen. Sie können natürlich auch in jedem anderen Monat aus der Kirche austreten.

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Trotz Ihres Austritts aus der Kirche sind Ihnen Kirchensteuern abgezogen worden. Viele sind darüber verwirrt und sehr verärgert. Welche Gründe dahinter stecken und ob sich die Möglichkeit eines Einspruchs ergibt, erklären wir Ihnen im Beitrag.

Was passiert mit der Kirchensteuer nach Austritt?

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Der Abzug von Kirchesteuern trotz Austritt ist begründet

Die Pflicht zur Zahlung von Kirchensteuern endet für Sie, nachdem Sie gekündigt und damit schriftlich oder mündlich den Kirchenaustritt erklärt haben. Auch der Todesfall eines Mitglieds beendet die Steuerpflicht sowie die Aufgabe des Wohnsitzes. Folgendes ändert sich für Sie nach dem Austritt:

  • Ihre Steuerpflicht bzw. Zahlungspflicht endet generell ab dem darauffolgenden Monat nach Ihrem Austritt.
  • Mit der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zahlt Ihnen das zuständige Finanzamt zu viel entrichtete Beträge zurück.
  • Im Folgejahr kann es Ihnen passieren, dass das Finanzamt die gezahlten Kirchen­steuererstattungen nach­versteuert. Diese Nachversteuerung ergibt sich aus einer Nichtverrechnung des Finanzamtes mit im Vorjahr gezahlten Kirchen­steuern.
  • Der Grund für die Nachversteuerung liegt in einem Berechnungsverfahren. In diesem ziehen Behörden nicht selten mehr Kirchen­steuern ab, als tatsächlich von Ihnen gezahlt wurden. Dieses wurde von der Finanzbehörde dann als Sonder­ausgabe deklariert.
  • Auch kann es sein, dass Sie eine Austrittsgebühr auf dem Kontoauszug sehen. Für Ihren Austritt dürfen bis zu 60 Euro an Gebühren abgerechnet werden. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, Az. 1 BvR 3006/07).
  • Der nachträgliche Abzug von Kirchensteuern sollte jedoch nicht Ihre Lohnabrechnung betreffen. Ihr Arbeitgeber erfährt automatisch von Ihrem Austritt über die Elstam-Daten­bank der Finanz­verwaltung.

Was passiert mit der Kirchensteuer nach Austritt?

Der Abzug von Kirchensteuer trotz Austritt kann begründet sein. imago images / McPHOTO

Einspruch gegen die Erhebung der Kirchensteuer

Es kann aufgrund eines Umzuges in ein anderes Bundesland oder des Austritts aus der Kirche zu Berechnungsfehlern innerhalb der Finanzbehörden kommen. Als Steuerzahler haben Sie natürlich das Recht, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Jedoch müssen Sie darauf achten, was falsch berechnet wurde. Hiernach richtet sich die Stelle, an die Sie den Einspruch richten müssen.

  1. Wurde die Kirchensteuer falsch berechnet, da bereits die Einkommensteuer nicht korrekt berechnet wurde, müssen Sie Ihren Einspruch gegen den Einkommensteuer­bescheid erheben. Das bedeutet: Sie richten den Einspruch gegen das zuständige Finanz­amt.
  2. Ist jedoch nur die Kirchensteuer falsch berechnet worden, die Einkommensteuer hingegen richtig, müssen Sie Ihren Einspruch an das für Sie zuständige Kirchen­steuer­amt senden. Dazu richten Sie den Einspruch gegen den Kirchensteuerbescheid.
  3. Tipp: Alle behördlichen Bescheide sind mit einer Rechts­behelfs­beleh­rung ausgewiesen. Darin finden Sie alle nötigen Informationen, wohin Sie Ihre Einsprüche zu senden haben.

Videotipp: Die Folgen des Kirchenaustritts

Was passiert mit der Kirchensteuer nach Austritt?

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Was sind die Nachteile wenn man aus der Kirche austritt?

Nachteil 1: Der bürokratische Aufwand Wer in Deutschland aus der Kirche austreten will, muss zum Amt. Abhängig vom Bundesland müssen Sie entweder beim Standesamt, Einwohnermeldeamt oder beim Amtsgericht einen Termin vereinbaren. Dort müssen Sie ein Formular ausfüllen und eine Bearbeitungsgebühr zahlen.

Warum sollte man in der Kirche bleiben?

Ich genieße die Gemeinschaft. Die Menschen hier geben mir Halt und Sicherheit. In der Kirche finde ich Ruhe und auch zu mir selbst - hier kann ich den Alltag mit Abstand betrachten." Missionieren möchte sie niemanden.

Was bringt es mir in der Kirche zu sein?

Vorteil 1: Finanzielle Gründe Die finanziellen Vorteile liegen auf der Hand. Fast 300 Euro Kirchensteuer zahlt ein Mitglied der beiden christlichen Kirchen im Durchschnitt pro Jahr. Wenn du nicht verheiratet bist oder keine Kinder hast, zahlst du sehr wahrscheinlich noch um einiges mehr.