Was muss ich zum impfen mitbringen

Anmeldung für die Impfung

  • Wie kann ich mich zur Impfung anmelden?

    Die Auffrischimpfung mit den Impfstoffen von Moderna und Pfizer ist in den kantonalen Impfzentren Luzern, Willisau und Hochdorf möglich, dies ausschliesslich auf Voranmeldung. Anmelden können Sie sich via Online-Anmeldung oder telefonisch unter Tel. 041 228 45 25, täglich von 8-17 Uhr. 

    Auch an den Standorten des Luzerner Kantonspitals sind Impfungen möglich, auch hier braucht es eine Anmeldung: Via Online-Anmeldung oder telefonisch unter Tel. 0848 553 433, täglich von 8-16 Uhr.

    Die 1. und 2. Impfung zur Grundimmunisierung mit mRNA-Impfstoffen, Janssen und Novavax sowie Kinderimpfungen sind an den Standorten des Luzerner Kantonsspitals möglich, dies ebenfalls auf Voranmeldung. 

  • Welche Dokumente brauche ich für die Anmeldung?

    Für den Anmeldeprozess sind keine Dokumente notwendig. Personen, die einen Eintrag in den elektronischen Impfausweis wünschen, benötigen für die Anmeldung die Nummer ihrer Krankenkassen-Versicherungskarte. Sowohl die Anmeldung zur Covid-Impfung als auch die beiden Impfungen sind kostenlos.

  • Ich bin schon an Covid-19 erkrankt. Kann ich mich trotzdem impfen lassen?

    Allen Personen mit bestätigter SARS-CoV-2 Infektion (per PCR-/Antigentest) wird die Covid-19-Impfung innerhalb 3 Monate nach Infektion (Minimalinterval 4 Wochen) mit einer einzigen Impfdosis empfohlen.

    Abweichend davon sollen genesene immundefiziente besonders gefährdete Personen innerhalb 3 Monate nach Infektion mit 2 Impfdosen im Abstand von 4 Wochen geimpft werden.

  • Wer wird mich impfen?

    Die Impfungen werden überall unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt. Apotheker, Pflegefachleute, medizinische Praxisassistenten und –assistentinnen u.a. werden die Impfung unter ärztlicher Aufsicht und Verantwortung durchführen.

  • Welche Dokumente muss ich am Tag der Impfung mitbringen?

    Zur Impfung bringen Sie folgende Dokumente mit:

    • Impfnachweis der letzten Impfung, Zertifikat und/oder Impfbüchlein für die Auffrischimpfung. Personen ohne Nachweis müssen zurückgewiesen werden.
    • Identitätskarte oder Pass
    • Krankenkassenkarte

    Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren: Zur Impfung muss zwingend eine vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung mitgebracht werden, die von der gesetzlichen Vertretung (im Regelfall die Eltern) mitunterzeichnet ist.

  • Ich bin Immunsupprimiert– darf ich trotzdem Boostern?

    Schwer immunsupprimierten Personen werden zur Grundimmunisierung drei Dosen desselben mRNA Impfstoffes (30 µg Dosierung für Comirnaty®; 100 µg Dosierung für Spikevax®) im Abstand von minimal 4 Wochen zwischen den einzelnen Dosen empfohlen, unabhängig der Werte aus früheren Antikörper-Bestimmungen.

    Vorläufig werden insgesamt nicht mehr als drei Impfdosen (d. h. vorerst keine Auffrischimpfung) empfohlen, da keine Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit weiterer Impfungen vorliegen. 

Weiterführende Fragen zur Impfung

  • Was wird empfohlen, wenn ich schwanger bin?

    Das Bundesamt für Gesundheit hat eine Liste von Fragen und Antworten zum Thema Schwangerschaft und Impfung zusammengestellt.

  • Ich habe kostenpflichtige Angebote für Impfungen im Internet entdeckt. Soll ich diese nutzen?

    Die Covid-19 Impfung ist in der Schweiz kostenfrei. Alle Personen, die sich impfen lassen wollen, können dies gratis tun.

    Kostenpflichtige Angebote sind zu meiden, da die Herkunft des Impfstoffes nicht bekannt ist und diese Impfstoffe potentiell gefälscht sind. Solche Angebote sollten nicht wahrgenommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Mitteilung von Swissmedic.

  • Haben Sie einen Impftermin und fühlen Sie sich krank?

    Haben Sie hohes Fieber, sind Sie krank oder fühlen Sie sich unwohl? Dann verschieben Sie Ihren Impftermin.

    Verschieben Sie Ihren Impftermin auch, wenn Sie auf ein Covid-19 Testergebnis warten oder sich in Isolation oder Quarantäne befinden.

    Holen Sie die Impfung sobald als möglich nach.

  • Kinder und Jugendliche

    Die mRNA-Impfstoffe sind auch für Kinder ab fünf Jahren sowie Jugendliche von 12 bis 15 Jahren zugelassen.

    Kinder von 5 bis 11 Jahren

    Die Impfung für Kinder ist seit Anfang Januar 2022 möglich. Es handelt sich um einen eigens hergestellten Impfstoff für Kinder. Die Dosierung ist niedriger als im Impfstoff für Personen ab 12 Jahren und wird in zwei Dosen im Abstand von drei bis vier Wochen verabreicht. Für die Impfung braucht es eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. 

    Die Impfung ist von der EKIF empfohlen für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren, die

    • wegen einer Vorerkrankung gesundheitlich belastet sind.
    • enge Kontakte von besonders gefährdeten Personen sind.

    Weitere Informationen für die Impfung an Kindern entnehmen Sie der Webseite hier.

    Jugendliche von 12 bis 15 Jahren

    Seit Ende Juli 2021 können sich Jugendliche von 12 bis 15 Jahren mit einem mRNA-Impfstoff impfen lassen.

    Zur Impfung muss zwingend eine vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung mitgebracht werden, die von der gesetzlichen Vertretung (im Regelfall die Eltern) mitunterzeichnet ist.

    Weiterführende Fragen und Antworten zur Impfung für Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit.

  • Meine Eltern / gesetzlichen Vertreter sind mit der Impfung nicht einverstanden. Kann ich mich trotzdem impfen lassen?

    Für den Fall, dass sich die gesetzliche Vertretung und die oder der Jugendliche über die Impfung nicht einig sind, muss eine Abklärung der Urteilsfähigkeit durch eine Fachperson wie z.B. eine Pädiaterin/einen Pädiater, eine Hausärztin/einen Hausarzt oder eine Psychologin/einen Psychologen erfolgen. Diese Fachperson prüft, ob der oder die Jugendliche selbstständig über die Impfung entscheiden kann, oder ob der Entscheid ihrer gesetzlichen Vertretung massgebend ist.

Kosten und Freiwilligkeit

  • Wer bezahlt die Impfung?

    Die Impfung ist für Sie kostenlos. Die Krankenkasse bezahlt einen Teil der Impfung. Der Bund und die Kantone zahlen den Rest.

  • Ist die Impfung freiwillig?

    Ja. Impfungen in der Schweiz sind freiwillig. Eine Impfpflicht ist nicht vorgesehen.

Impfausweis / Impfnachweis / Covid-Zertifikat

  • Muss ich den Impfausweis zum Impftermin mitbringen?

    Der Impfausweis soll zur Impfung mitgebracht werden. 

    Die Impfung wird auch vorgenommen, falls Sie keinen Impfausweis haben. Alle geimpften Personen erhalten nach der Impfung einen Impfnachweis und seit dem 14. Juni 2021 nach der zweiten Impfung ein Covid-Zertifikat. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

  • Ich wurde schon zweimal geimpft. Wo kann ich den Impfnachweis nachtragen lassen?

    Grundsätzlich kann jede geimpfte Person nach der 2. Impfung den Impfnachweis durch eine Fachperson in den Impfausweis überführen lassen. Da die kantonalen Impfzentren zurzeit nicht mehr betrieben werden, kann ein Nachtrag der Impfungen in das Impfbüchlein durch den Kanton Luzern gemacht werden. Dazu ist zwingend ein Termin telefonisch oder per Mail zu vereinbaren. Weitere Infos dazu finden Sie hier.

  • Wo erhalte ich das Covid-Zertifikat?

    Alle Informationen zum Covid-Zertifikat erhalten Sie auf der Webseite www.lu.ch/covid_zertifikat

    Die Informationen werden laufend aktualisiert.

Was müssen Sie alles über die Impfung wissen?

Es gibt sehr viele Fragen zur Impfung betreffend Sicherheit, Nebenwirkungen und Wirksamkeit. Damit Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben, informieren Sie sich einfach online auf der Seite des Bundes:

bag-coronavirus.ch/impfung

Haben Sie Fragen zu den Impfstoffen, Zulassungsverfahren, Wirksamkeit, Sicherheit und Nebenwirkungen der Impfung?

Nationale Covid-19-Impfung Hotline

Für alle medizinischen Fragen zu Impfstoffen, Wirksamkeit, Sicherheit und Nebenwirkungen steht die Infoline des Bundesamtes für Gesundheit BAG täglich von 6 bis 23 Uhr zur Verfügung: 0800 88 66 44

Wichtig: die nationale Infoline beantwortet keine Fragen zu kantonalen Themen. Informieren Sie sich über diese Webseite (Fragen und Antworten) oder die kantonalen Kontakte!