Wieviel Stunden am Tag und wieviele Tage in der Woche gebt ihr eure Kids in der Kita ab? Was kostet das monatlich? 3 Antworten
Bei uns in der Stadt gibt es da Staffelungen nach Alter und Betreuungsdauer für den Kostenbeitrag der Eltern. Erkundige dich da bei deiner Kommune. Kinder unter 3 Jahre bis 5h pro Tag 112€ 5-8hpro Tag 169€
8-10h pro Tag 207€
Kinder ab 3 bis beginn der Schulpflichtbis 5h pro Tag 69€
5-8hpro Tag 99€
8-10h pro Tag 120€
Mein Sohn geht in einen privaten Kindergarten. Essengeld kostet dort 2,50€/Tag. Wir haben einen Ganztagsplatz und zahlen 96€. Dies ist aber nicht der Regelfall. Wir haben früher auch zwischen 170-350€ angebote gehabt. Unsere Kita liegt auf einem kleinen Dorf und fasst auch nur 40 Kinder.
Kommt auf den Bescheid des Jugendamtes an, wie lange man Anspruch hat und was das kostet.
Was möchtest Du wissen?
Gebühren für städtische Kitas
Ihr Kind geht in eine Kindertageseinrichtung der Landeshauptstadt München? Dann zahlen Sie eine monatliche Kita-Gebühr, die sich aus der Besuchsgebühr und dem Verpflegungsgeld zusammensetzt.
Besuchsgebühr
Die Höhe der Besuchsgebühr richtet sich nach der Einrichtungsart, die Ihr Kind besucht. Es gibt jeweils eine Gebührentabelle für Krippenkinder sowie für Schulkinder in Horten und Tagesheimen. Die Betreuung im Kindergarten ist gebührenfrei. Sie müssen lediglich das Verpflegungsgeld zahlen. Die Gebühren gelten entsprechend auch in den Häusern für Kinder.
Die Betreuungszeit ist der zweite wichtige Berechnungsfaktor: Je mehr Zeit Ihr Kind täglich in der Kita verbringt, desto mehr müssen Sie zahlen.
Zudem sind die Gebühren nach den Einkünften der Sorgeberechtigen gestaffelt: Liegen Ihre gemeinsamen Einkünfte bei bis zu 80.000 Euro im Jahr, können Sie eine Ermäßigung beantragen. Es ist auch eine Geschwisterermäßigung möglich, wenn Sie für mehr als ein Kind Kindergeld beziehen. Soziale Notlagen oder besondere finanzielle Belastungen können auch berücksichtigt werden.
Unter einer bestimmten Einkommensgrenze können Sie auch das Bayerische Krippengeld beantragen: Elternbeiträge für Kinder ab einem Jahr werden mit bis zu 100 Euro monatlich bezuschusst.
Verpflegungsgeld
Ihr Kind isst in der Kita? Dann zahlen Sie zusätzlich zu den Besuchsgebühren ein Verpflegungsgeld.
Die Höhe des Verpflegungsgeldes richtet sich nach der Einrichtungsart. Bei Kinderkrippen spielt auch die Buchungszeit eine Rolle. Die Standard-Berechnung geht davon aus, dass Ihr Kind an 20 Tagen im Monat am Essen
teilnimmt.
Eltern, die aktuell Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können bei der Zentralen Gebührenstelle zusätzlich zur Befreiung von der Besuchsgebühr eine vollständige Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehungsweise der wirtschaftlichen Jugendhilfe beantragen. Diese Kostenübernahme gilt für alle
Altersbereiche und Einrichtungsarten. Dazu ist ein aktueller Bescheid über den Leistungsbezug erforderlich.
Weitere Ermäßigungsmöglichkeiten für das Verpflegungsgeld finden Sie in der Broschüre zu Kindertageseinrichtungsgebühren.
Bescheid und Zahlung
Sie erhalten von der Zentralen Gebührenstelle des Referats für Bildung und Sport einen Gebührenbescheid über die errechneten Kosten. Wenn Sie einen Widerspruch gegen Ihren Bescheid eingelegt haben oder
bereits eingereichte Unterlagen noch nicht im Bescheid berücksichtigt wurden, müssen Sie die Gebühren dennoch zahlen. Warten Sie auf den neuen Bescheid der Zentralen Gebührenstelle. Zuviel gezahlte Beträge sind dort als Minderung ausgewiesen. Diese kann dann zurückerstattet oder verrechnet werden.
Die Gebühren werden jeweils zum 20. des Folgemonats von Ihrem Konto abgebucht. Für Fragen zum Zahlungsverkehr, etwa zum Lastschrifteinzug, zu Fälligkeiten, Mahnungen,
Ratenzahlungen sowie für Auskünfte zu Rückerstattungen und Verrechnungen wenden Sie sich bitte an die Stadtkasse der Stadtkämmerei.