Was kostet den Arbeitgeber ein 520 Euro Job?

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Von Günter Stein, 13.08.2019

450-Euro-Jobber sind wunderbar flexibel einzusetzende Arbeitskräfte - aber sie kosten auch einiges. Denn neben dem Entgelt für den Minijob müssen Sie als Arbeitgeber zusätzliche individuelle Umlagen für die gesetzliche Unfallversicherung, für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie für die Mutterschutzzeiten miteinberechnen.

Erfahren Sie jetzt, wie viel ein Minijobber Sie wirklich kostet. 

Minijobber - so viel kosten Sie die Aushilfen auf 450-Euro-Basis wirklich

Beispiel: 

  • Frau Susanne Zahner wird ab sofort bei Ihnen als Aushilfe auf 450-Euro-Basis arbeiten.
  • Sie vereinbaren mit ihr, dass sie jeweils dienstags und donnerstags für je 3,5 Stunden zu Ihnen kommt.
  • Damit arbeitet Frau Zahner 7 Stunden in der Woche, also 28 Stunden im Monat.
  • Sie zahlen Frau Zahner 12,50 Euro die Stunde.
  • Ihr Lohn beträgt also 28 X 12,50 Euro = 350 Euro. Dieses Geld erhält Frau Zahner brutto für netto.

Für Sie als Arbeitgeber sieht die Rechnung so aus: So viel zahlen Sie als Arbeitgeber für Ihre gesetzlich krankenversicherte Minijobberin mit 350 Euro Lohn im Monat

Entgelt für Minijob 350,00 Euro
Pauschale Rentenversicherung (15 %) 52,50 Euro
Pauschale Krankenversicherung (13 %) 45,50 Euro
Pauschaler Steuerabzug (2%) 7,00 Euro
Umlage U1 *bei Krankheit, Beitragssatz wird durch Krankenkasse festgelegt 2,45 Euro

Umlage U2* für Schwangerschaft/Mutterschaft, Beitragssatz wird durch Krankenkasse festgelegt
0,49 Euro
Umlage U3* (Insolvenzgeldumlage) 0,53 Euro
Ihr finanzieller Gesamtaufwand* 458,47 Euro

* Jeder Arbeitnehmer und damit auch jeder Minijobber muss von Ihnen als Arbeitgeber sowohl bei der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de) als auch bei der gesetzlichen Unfallversicherung (=Berufsgenossenschaft) angemeldet werden.

Diese erheben eine zusätzliche individuelle Umlage für die gesetzliche Unfallversicherung, für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und für Mutterschutzzeiten.

Tipp:

  • 15 % für die Rentenversicherung,
  • 13 % für die pauschale Krankenversicherung 
  • 2 % für pauschale Steuern 

Das summiert sich schon auf 30 % Pauschalabgaben. Sparen können Sie auf zwei Wegen:

1. Sie wälzen die pauschale Lohnsteuer auf den Minijobber ab

Wenn Sie das möchten, vereinbaren Sie im Arbeitsvertrag: Die pauschale Lohnsteuer trägt der Arbeitnehmer. Sie wird vom Lohn einbehalten.

Alternative:

Statt die Lohnsteuer pauschal abzuführen, können Sie sie auch nach Lohnsteuerkarte abrechnen.

Das empfiehlt sich, wenn das zu versteuernde Einkommen der Aushilfe – bei Zusammenveranlagung inklusive des Einkommens ihres Ehepartners – in dem Jahr insgesamt so niedrig liegt, dass ohnehin keine Einkommensteuer anfällt (Grundfreibetrag: 8.130 €/Ledige, 16.260€/Verheiratete: 8.354 Euro/16.708 Euro)). Ansonsten ist aber die Pauschalsteuer von 2 % günstiger.

2. Sie stellen eine privat versicherte Aushilfe ein

Ist Ihre 450-€-Kraft privat krankenversichert, brauchen Sie die pauschale Abgabe von 13 % für die Krankenversicherung nicht zahlen. Damit senken Sie Ihre Abgabenlast deutlich:

Für Sie als Arbeitgeber sieht die Rechnung so aus:
So viel zahlen Sie als Arbeitgeber für Ihre privat krankenversicherte Minijobberin mit 350 Euro Lohn im Monat

Entgelt für Minijob 350,00 Euro
Pauschale Rentenversicherung (15 %) 52,50 Euro
Pauschale Krankenversicherung (0 %) 0 Euro
Pauschaler Steuerabzug (2%) 7,00 Euro
Umlage U1 2,45 Euro
Umlage U2 0,49 Euro
Umlage U3 0,53 Euro
Ihr finanzieller Gesamtaufwand 412,97 Euro

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Wie hoch sind die Kosten für den Arbeitgeber bei einem Minijob?

Im Minijob liegen die Abgaben an die Minijob-Zentrale für gewerbliche Arbeitgeber insgesamt bei höchstens 31,28 Prozent. Die Arbeitgeber melden die Abgaben für alle Ihre Minijobber monatlich der Minijob-Zentrale mit dem Beitragsnachweis und bezahlen diese.

Was kostet eine 451 € Kraft den Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber hat bei einem 450-Euro-Job ca. 30% an Abgaben zu zahlen. Bei einem 451-Euro-Job sind es nur ca. 20%.

Was kostet eine 450 € Kraft den Arbeitgeber 2022?

Welche Abgaben trägt der Arbeitgeber beim Minijob?.

Ist man bei einem 520 € Job krankenversichert?

Ja. In diesem Fall werden die Verdienste zusammengerechnet. Dabei gilt: Wenn Sie insgesamt - mit allen Ihren Jobs - mehr als 520 Euro monatlich verdienen, werden Sie als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, und es fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.