Früher existierten die niederländische Royal Dutch und die britische Shell Transport als notierte Firmen, die zusammen den Konzern bildeten. Bei der Zusammenlegung blieben die Gattungen erhalten. Sie unterscheiden sich nicht bei den Stimmrechten und dem Dividendenanspruch, allerdings bei der steuerlichen Einstufung. Die A-Aktien unterliegen niederländischem Steuerrecht. Bei Kapitalerträgen fällt ein Quellensteuerabzug von 15 Prozent an. B-Aktien unterliegen britischem Steuerrecht, hier gibt es keinen Quellensteuerabzug. Die B-Gattung könnte deshalb für all diejenigen interessant sein, die ihre Freibeträge nicht ausgeschöpft haben. In der Regel sind die A-Aktien vorzuziehen. Die Quellensteuer kann hier voll angerechnet werden. Bei den B-Aktien besteht eine gewisse Brexit-Unsicherheit. Zudem hat der Konzern in der Vergangenheit Dividenden nicht in bar, sondern als Aktien ausgeschüttet - und zwar immer als A-Aktien. Da ist es praktischer, wenn man diese Gattung ohnehin schon im Depot hat.
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Auf der Hauptversammlung des schwedischen Telekommunikationskonzerns Ericsson ging es heiß her. Einige der Aktionäre forderten die Aufhebung der großen Stimmrechtsunterschiede bei den A- und B-Aktien des Unternehmens. Derzeit hat der Besitzer einer A-Aktie eine Stimme, während sich der B-Aktien-Besitzer mit einer tausendstel Stimme zufrieden geben muss.- Helmut Steuer
- Stockholm
20.07.2000 - 19:00 Uhr
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Die kleine Revolte auf der Hauptversammlung von Schwedens größtem Konzern hatte Erfolg. Zwar wurde der Stimmrechtsunterschied nicht ad hoc abgeschafft, aber immerhin einigte sich eine Mehrheit der Aktionäre auf die Einsetzung einer Kommission, die bis zum August die juristischen Konsequenzen einer eventuellen Aufhebung der großen Stimmrechtsunterschiede zwischen beiden Aktien untersuchen soll.
Ericsson ist nicht das einzige Unternehmen in Schweden, bei dem es eine Zwei-Klassen-Gesellschaft unter den Aktionären gibt. Das differenzierte Stimmrecht ist vielmehr der Regelfall, wenngleich der Telekommunikationskonzern mit einer B-Aktie, die nur eine tausendstel Stimme gibt, eine Ausnahme bildet. Bei den Besitzern der A-Aktien gibt es kaum ein Bestreben, den Status quo zu verändern. Warum auch? Über die stimmrechtstarken A-Aktien haben die Aktionäre großen Einfluss auf das Unternehmen, ohne dass sie ihre Kapitalbeteiligung weiter aufstocken müssten.
Die mächtige Industriellenfamilie Wallenberg kontrolliert über die A-Aktien einen Großteil der namhaften schwedischen Konzerne. "Den Wallenbergern gehört die halbe Börse", stöhnen denn auch immer wieder schwedische Aktienmakler. In der Tat dominiert die Industriellenfamilie wie kaum eine andere europäische Dynastie die Wirtschaft ihres Landes. Ob ABB, Atlas Copco, Scania, Ericsson, SAS, SKF oder die Bank SEB - überall hat die Investmentgesellschaft der Familie, Investor, ihre Finger mit im Spiel. Schaut man sich die Beteiligungen von Investor genauer an, fällt oft der große Unterschied zwischen dem A- und B-Aktienbesitz auf. Beispielsweise hält Investor an dem Telekommunikationsriesen Ericsson über 32 Millionen stimmstarke A-Aktien, aber nur 10 Millionen B-Aktien. Damit besitzt die Holding sowie ihre zugehörigen Stiftungen 38,8 Prozent der Stimmrechte und knapp 5 Prozent des Aktienkapitals. Ähnlich ist es bei anderen Investor-Beteiligungen. Bereits in der fünften Generation beherrscht die Familie Wallenberg die schwedische Industrie. Aufgebaut wurde das Imperium Anfang des 19. Jahrhunderts von Andre Oscar Wallenberg. Er war es, der die Stockholms Enskilda Bank gründete, die heute unter dem Namen SEB zu den größten Instituten des Landes zählt.
Seit es in Schweden Aktien gibt, existieren A- und B-Aktien. Nach dem Grundprinzip sind in Schweden alle Aktien gleich viel wert. Bis 1944 gab es auch keine Begrenzungen der Stimmrechte bei den verschiedenen Aktiengattungen. Erst später kam es zu den Stimmrechtsunterschieden. Vom Gesetzgeber wurde schließlich definiert, dass A-Aktien eine Stimme, B-Aktien mindestens eine Zehntel Stimme haben sollten. Electrolux und SKF, deren B-Aktien - wie bei Ericsson - ursprünglich nur ein tausendstel Stimmrecht verbrieften, haben im vergangenen Jahr dieses Verhältnis auf eine Zehntel Stimme je B-Aktie korrigiert. Auch der Stahl- und Werkzeughersteller Sandvik ist in diesem Jahr dem Beispiel gefolgt.
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Nach Angaben von Rolf Skog, Aktienexperte im Justizministerium in Stockholm, sind heute rund zwei Drittel aller börsennotierten Unternehmen in Schweden mit A- und B-Aktien vertreten. "Das Prinzip mit den beiden unterschiedlichen Aktien gibt es in vielen Ländern", sagt Skog. Beispiele sind Dänemark, Finnland, die Schweiz, Großbritannien und die USA. Auch in Deutschland, so hebt Skog hervor, sind unterschiedliche Aktien nicht unüblich. Er nennt als Beispiel die Stamm- und Vorzugsaktien. Die so genannten Vorzüge sind im Gegensatz zu den Stämmen (eine Stimme je Aktie) ohne Stimmrecht. Dafür sind die Vorzüge jedoch mit höheren Dividenden ausgestattet. In Schweden sind Aktien ohne Stimmrecht dagegen nicht erlaubt.
Ein "Umstempeln" von A- in B-Aktien - also die Quasi-Entmachtung von möglicherweise unliebsamen Aktionären - ist möglich, wenn das im Gesellschaftervertrag so vorgesehen ist oder die Hauptversammlung einen entsprechenden Beschluss fasst. Hat es jahrelang keinerlei Diskussionen über die unterschiedlichen Stimmrechte gegeben, ist in den vergangenen Monaten eine Debatte entfacht. Vor allem im Fall Ericsson wehren sich die Wallenberg-Sphäre und der zweite große Investor, die zu Handelsbanken gehörende Holding Industrivärden, gegen eine Aufhebung der Stimmrechtsunterschiede. Beide Unternehmen kontrollieren zusammen rund 81,5 Prozent der Stimmrechte und knapp 9 Prozent des Kapitals. In den Unternehmen gibt man hinter vorgehaltener Hand zu, dass ausländische Investoren unter Umständen von den großen Stimmrechtsunterschieden abgeschreckt werden könnten. Insofern wird es, da sind sich die meisten Analysten einig, eine Korrektur geben. Bisher ungelöstes Problem dürfte die Kompensation für den Machtverlust sein. Im August soll die von den Ericsson-Aktionären eingesetzte Kommission ihren Bericht vorlegen. Vielleicht wird es schon dann konkrete Vorschläge geben, wie der Machtverlust für Wallenberg & Co. ausgeglichen werden könnte.
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