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Was muss ich beachten, wenn ich einen befristeten Arbeitsvertrag …Die Befristung des Arbeitsvertrages bedarf der Schriftform. Darunter fallen auch befristete Vertragsverlängerungen. Fehlt es an einer schriftlichen Vereinbarung, so gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet. Schriftlich muss die Dauer des Arbeitsverhältnisses vor Vertragsbeginn festgehalten werden. Die nach Vertragsbeginn vorgenommene schriftliche Niederlegung einer vor Vertragsbeginn mündlich getroffenen Befristungsvereinbarung kann den Formmangel nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes nicht heilen. Das Thema interessiert Sie?
Wann ist ein befristeter Vertrag zulässig?Befristungen sind nicht grundsätzlich zulässig, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen. Geregelt sind die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Laut § 14 Abs. 1 sind befristete Arbeitsverträge immer dann erlaubt, wenn der Arbeitgeber sogenannte Sachgründe vorlegen kann. Sachlich begründet ist eine Befristung zum Beispiel, wenn das Unternehmen nur vorübergehend Bedarf an Ihrer Arbeitsleistung hat (mehr Beispiele im nächsten Abschnitt).
Welche Sachgründe gibt es für die Befristung?Das TzBfG kennt eine ganze Reihe von Sachgründen. Zu den wichtigsten gehören:
Sind Befristungen ohne Sachgrund möglich?Sind Arbeitsverhältnisse auf höchstens zwei Jahre befristet, braucht der Arbeitgeber das nicht sachlich zu begründen. Allerdings gilt das nur, wenn Sie zuvor noch nicht bei demselben Unternehmen beschäftigt waren. So soll verhindert werden, dass befristete Verträge ständig verlängert werden.
Allerdings: Liegt die letzte Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber sehr lange zurück, war sehr kurz oder deutlich anders geartet – etwa bei einer geringfügigen Nebenbeschäftigung im Studium –, ist eine sachgrundlose Befristung auch bei Wiedereinstellung möglich. Die rechtliche Entscheidung hängt aber stets vom Einzelfall ab. Auch neu gegründete Unternehmen können unter Umständen in den ersten vier Jahren ihres Bestehens auf eine Fristbegründung verzichten. Sind Kettenbefristungen erlaubt?Ja, aber nicht unbegrenzt. Bei einer Befristung ohne sachlichen Grund kann der Vertrag innerhalb der 24 Monate höchstens dreimal verlängert werden. Die zweijährige Gesamtdauer darf auch mit der Verlängerung nicht überschritten werden. Es sei denn, nach diesen zwei Jahren liegt ein Sachgrund vor.
Mit sachlicher Begründung darf das Unternehmen dann mehrfach befristen. Es darf sich dabei auch auf verschiedene Sachgründe beziehen. Allerdings gibt es auch hier Grenzen dafür, wie oft ein Vertrag verlängert werden darf – auch wenn immer wieder neue Sachgründe vorliegen. Missbrauchskontrolle bei KettenbefristungSo liegt ein Rechtsmissbrauch vor, wenn das Arbeitsverhältnis länger als zehn Jahre läuft oder mehr als 15 Vertragsverlängerungen vereinbart wurden. Gleiches gilt, wenn das Arbeitsverhältnis länger als acht Jahre dauert und der Vertrag währenddessen mehr als zwölf Mal verlängert wurde. Den Rechtsmissbrauch können Sie mit einer Befristungskontrollklage prüfen lassen. Eine Klage sollten Sie aber durchaus schon früher erwägen. Nämlich dann, wenn Sie Ihr befristetes Arbeitsverhältnis länger als acht Jahre dauert oder öfter als zwölf Mal Verlängerungen vereinbart wurden. In diesem Fall führt das Gericht eine Missbrauchskontrolle durch, bei der es auch Umstände wie Ihr Alter und die familiäre Situation betrachtet. Das gilt ebenso, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Jahre dauert und der Vertrag währenddessen mehr als neun Mal verlängert wurde.
Gibt es im Unternehmen einen Tarifvertrag, sind darin grundsätzlich abweichende Regeln möglich. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass nur solche tariflichen Regeln erlaubt sind, die Befristungen ohne Sachgrund von maximal sechs Jahren und mit höchstens neunmaliger Verlängerung zulassen. Wie verlängert man einen befristeten Vertrag?Die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags muss wie die Befristung des Ursprungsvertrags schriftlich abgeschlossen werden. Hierfür genügt es, dass dem befristet eingestellten Mitarbeiter ein schriftliches, vom Arbeitgeber unterzeichnetes Verlängerungsangebot vorgelegt wird und dieser unterschreibt.
Wie geht es nach einem befristeten Arbeitsvertrag weiter?Ein befristeter Arbeitsvertrag endet – anders als ein unbefristeter Vertrag – automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag wird das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beendet.
Wann muss der Arbeitgeber mir sagen ob mein Vertrag verlängert wird?Handelt es sich um einen befristeten Vertrag, ist ein Hinweis spätestens drei Monate vor Vertragsende erforderlich. In diesem Fall kann der Hinweis auch bereits im Arbeitsvertrag selbst aufgenommen werden. Auch wenn das Gesetz keine bestimmte Form fordert, sollte der Hinweis schriftlich erfolgen.
Wie lange dürfen befristete Arbeitsverträge verlängert werden?Befristete Arbeitsverträge – wie oft dürfen sie verlängert werden? Kann der Arbeitgeber keinen Sachgrund nachweisen, der die Befristung rechtfertigt, ist eine Verlängerung höchstens dreimal erlaubt. Insgesamt darf hierbei ein Limit von 24 Monaten (also zwei Jahren) nicht gesprengt werden.
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