Was fällt alles unter die Sachversicherung?

Sachversicherungen gibt es viele. Mit dieser Art von Versicherung schützen Sie Ihr Eigentum vor gewissen Gefahren. Versichern können Sie dabei eine Vielzahl an Risiken. Welche Bereiche genau dazu zählen und was Sie wissen müssen, können Sie hier nachlesen.

Definition – Was genau ist eine Sachversicherung?

In der Versicherungswirtschaft ist der Begriff Sachversicherung als Oberbegriff für Versicherungen festgelegt, die Schäden oder Verlust an Eigentum und Besitz abdecken. Sachversicherungen sind durch Umfang und Leistung definierte Versicherungen, die Beschädigung oder Verlust an bestimmten Sachwerten absichern.

Die gängigsten zu versichernden Sachwerte sind zum Beispiel Gebäude, Fahrzeuge, Haustiere, Gebrauchsgüter, Gerichtskosten oder Einrichtungsgegenstände. Die Unterteilung der Sachwerte beruht auf dem spezifischen Risiko und der jeweiligen Anforderung. So ist eine Kfz-Versicherung eine Pflichtversicherung zur Betreibung eines Kraftfahrzeuges. Eine Hausratversicherung schützt das eigene Inventar und ist daher sinnvoll und vernünftig, jedoch freiwillig.

Welche Sachversicherungen gibt es?

Zu den gängigsten privaten Sachversicherungen zählen folgende Beispiele:

  • Gebäudeversicherung
  • Private Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Autoversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Zu den etwas spezielleren Sachversicherungen zählen zum Beispiel die folgenden:

  • Reiseversicherung
  • Transportversicherung
  • Tierhaftpflichtversicherung
  • Kleintierversicherung
  • Mietausfallversicherung

Die Aufzählung lässt sich auf nahezu jede Anforderung und Lebenslage erweitern. Das Angebot ist vielfältig. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Versicherungen zumindest immer die Abdeckung von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden gewährleistet.

Wie wichtig sind Sachversicherungen?

Die Einschätzung, wie sinnvoll eine Sachversicherung sein kann, hängt von der individuellen Situation ab. Ziehen Sie in eine große Wohnung und schaffen sich hochwertige Einrichtungsgegenstände an, so erscheint eine Hausratversicherung durchaus angebracht zu sein. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert der Einrichtungsgegenstände. Sie können Sie aber auch anhand der Quadratmeterzahl berechnen lassen, wodurch automatisch ein Unterversicherungsverzicht besteht.

Für Kraftfahrzeuge ist eine Versicherung unabdingbar. Ein neues Auto benötigt durch seinen hohen Wert oftmals eine Teil- und Vollkaskoversicherung. Bei einem plötzlichen Totalschaden ist somit das finanzielle Risiko minimiert. Bei einem Gebrauchtwagen kann hingegen die Haftpflichtversicherung oder die günstige Teilkaskoversicherung komplett ausreichen.

Auch die private Haftpflichtversicherung ist sehr zu empfehlen. Sollten Sie etwa bei Außenarbeiten am Haus unabsichtlich ein in der Nähe parkendes Automobil beschädigen, ist unter Umständen plötzlich ein Schaden in Höhe von mehreren tausend Euro angerichtet. Aber auch im Alltag kann immer etwas passieren, wobei man auf dem Schaden nicht selber sitzen bleiben möchte.

Anpassung der Versicherungssumme

Es ist ratsam die Versicherung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, um festzustellen, ob sie noch für die individuellen Anforderungen ausreichend geeignet ist. Werden beispielsweise Haus oder andere Immobilien umgebaut oder modernisiert, verändert sich deren Wert, so dass eine Anpassung der Gebäudeversicherung vorgenommen werden muss.

Ebenso kann der Inventar der Wohnung an Wert zunehmen, wenn Preise steigen oder neuer Hausrat hinzukommt. Während der Laufzeit sollten Sie Änderung der Versicherungssumme also durchaus prüfen. Oftmals kann dafür auch eine automatische, jährliche Erhöhung der Versicherungssumme vereinbart werden, um im Versicherungsfall genügend abgesichert zu sein.

Laufzeit und Beendigung der Sachversicherung

Grundsätzlich gelten die Laufzeiten von Sachversicherungen unendlich, solange das versicherte Risiko besteht oder der Vertrag gekündigt wird. Versicherungsnehmer können eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu drei Jahren vereinbaren, um einen Rabatt auf den Versicherungsbeitrag zu bekommen. Für bestimmte Vertragsarten kann die Laufzeit bereits bei Vertragsabschluss eingegrenzt werden. So enden zum Beispiel Reiseversicherungen automatisch nach Abschluss der Reise.

Ordentliche Kündigung und Kündigungsfristen

Die meisten Versicherungsverträge beinhalten eine Regelung für eine automatische Verlängerung nach der vereinbarten Laufzeit. Um die automatische Verlängerung zu verhindern, kann der Versicherte vor Ablauf der bestimmten Zeitspanne die Kündigung einreichen. Die Kündigung durch den Versicherten zum Vertragsende nennt man ordentliche Kündigung.

Kfz-Versicherungen bestehen für die gesamte Betriebszeit des betreffenden Fahrzeuges. Wird dies abgemeldet erlischt auch die Versicherung. Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist meistens immer zum 01.01. eines Jahres möglich. Sie Kündigung muss spätestens einen Monat vorher bis zum 30. November bei dem Versicherungsunternehmen eingegangen sein. Wird bis zu diesem Zeitpunkt kein Wechsel bei der Versicherungsgesellschaft angekündigt so verlängert sich der Vertrag automatisch.

Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist bei den anderen Sachversicherungen drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit. Zur Erklärung: Ist beispielsweise eine Hausratversicherung zum 01. Juli abgeschlossen worden, so endet das Versicherungsjahr ebenfalls an diesem Tag. Die Kündigung muss also spätestens am 31. März bei der Versicherung eingegangen sein.

Außerordentliche Kündigung und Sonderkündigung

Sollte die Versicherungsgesellschaft bei gleichbleibenden Leistungen die Beiträge für den Versicherten erhöhen, so hat dieser das Recht, innerhalb von vier Wochen nach Kenntnisnahme, den bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen. Die Erhöhung der Kosten für bestimme Leistungen und inflationäre Veränderungen werden oft als Begründung für eine Beitragserhöhung angegeben. Es ist dann ratsam Preisvergleiche mit anderen Versicherungsanbietern anzustellen.

Sowohl der Versicherte als auch der Versicherer haben darüber hinaus unter bestimmten Umständen das Recht zur Sonderkündigung des Vertrages. Lassen sich Bestandteile des jeweiligen Vertrages nicht mehr erfüllen, so kann man vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn der Versicherer seine Leistungen nicht erfüllt oder der Versicherungsnehmer seine Beiträge nicht zahlt.

Bei dem Kauf einer Immobilie bleibt die Gebäudeversicherung trotz des Eigentümerwechsels erstmal bestehen, da sie objektbezogen ist. Auch in diesem Fall besteht für den Käufer ein Sonderkündigungsrecht, damit dieser eine eigene Gebäudeversicherung abschließen kann.

Was zählt unter Sachversicherungen?

Das Komplexe an diesem Begriff aus der Versicherungswelt ist: Bei Sachversicherung handelt es sich um eine Sammelbezeichnung für Versicherungen, die Schäden an Sachwerten decken – die also bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Besitz oder Eigentum einspringen.

Welche Versicherungen fallen unter Sachversicherung?

Arten der Sachversicherung im Überblick.
Kfz-Haftpflicht und Kasko..
Privathaftpflicht..
Rechtsschutzversicherung..
Hausratversicherung..
Wohngebäudeversicherung..
Tierhalterversicherung..

Was versichert die Sachversicherung?

In der Sachversicherung – auch Warenversicherung oder Inventarversicherung – sind bewegliche Sachen wie Waren, Einrichtungen oder Werkzeuge und Effekten von Gästen, Besuchern oder Mitarbeitenden versichert. Die Versicherung deckt Feuer-, Elementar-, Einbruchdiebstahl-, Wasser- sowie Glasbruchschäden.

Was fällt unter Sach und Haftpflichtversicherung?

Nach § 2 BetrKV gehören hierzu: "die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug."